Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Dokumentansicht maximierenStandardansicht wiederherstellen
Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm
Amtliche Abkürzung:PolG
Fassung vom:06.10.2020
Gültig ab:17.01.2021
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2050
Polizeigesetz (PolG)
Vom 6. Oktober 2020*)**)
INHALTSÜBERSICHT
ERSTER TEIL:
Das Recht der Polizei
ERSTER ABSCHNITT:
Aufgaben der Polizei
§ 1Allgemeines
§ 2Tätigwerden für andere Stellen
ZWEITER ABSCHNITT:
Maßnahmen der Polizei
ERSTER UNTERABSCHNITT:
Allgemeines
§ 3Polizeiliche Maßnahmen
§ 4Einschränkung von Grundrechten
§ 5Art der Maßnahmen
§ 6Maßnahmen gegenüber dem Verursacher
§ 7Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt
§ 8Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
§ 9Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen
§ 10Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger
§ 11Anwendungsbereich für die Datenverarbeitung
§ 12Begriffsbestimmungen für die Datenverarbeitung
§ 13Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 14Allgemeine Regeln für die Erhebung personenbezogener Daten
§ 15Allgemeine Regeln für die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 16Allgemeine Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten
ZWEITER UNTERABSCHNITT:
Polizeiverordnungen
§ 17Ermächtigung zum Erlass von Polizeiverordnungen
§ 18Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote
§ 19Inhalt
§ 20Formerfordernisse
§ 21Zuständigkeit
§ 22Eintritt der zur Fachaufsicht zuständigen Behörde
§ 23Zustimmungsvorbehalte
§ 24Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde
§ 25Außerkrafttreten
§ 26Ordnungswidrigkeiten
DRITTER UNTERABSCHNITT:
Einzelmaßnahmen
§ 27Personenfeststellung
§ 28Vorladung
§ 29Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
§ 30Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot
§ 31Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot zur Verhütung terroristischer Straftaten
§ 32Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten
§ 33Gewahrsam
§ 34Durchsuchung von Personen
§ 35Durchsuchung von Sachen
§ 36Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
§ 37Sicherstellung
§ 38Beschlagnahme
§ 39Einziehung
§ 40Vernehmung
§ 41Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 42Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Einwilligung
§ 43Befragung und Datenerhebung
§ 44Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung
§ 45Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
§ 46Projektbezogene gemeinsame Dateien mit dem Landesamt für Verfassungsschutz
§ 47Datenabgleich
§ 48Rasterfahndung
§ 49Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 50Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen
§ 51Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme
§ 52Bestandsdatenauskunft
§ 53Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
§ 54Überwachung der Telekommunikation
§ 55Weitere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation
§ 56Ausschreibung von Personen und Kraftfahrzeugen
§ 57Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung
§ 58Weitere Verarbeitung zu Zwecken der Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
§ 59Datenübermittlung im nationalen Bereich
§ 60Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 61Datenübermittlung im internationalen Bereich
§ 62Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
VIERTER UNTERABSCHNITT:
Polizeizwang
§ 63Allgemeines
§ 64Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs
§ 65Zuständigkeit für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
§ 66Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs
§ 67Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs
§ 68Schusswaffengebrauch gegenüber Personen
§ 69Gebrauch von Explosivmitteln
DRITTER ABSCHNITT:
Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
ERSTER UNTERABSCHNITT:
Pflichten der Polizei
§ 70Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
§ 71Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 72Kennzeichnungspflicht
§ 73Protokollierungspflicht
§ 74Protokollierungspflicht bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 75Pflicht zur Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten
§ 77Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
§ 78Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 79Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 80Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 81Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 82Auftragsverarbeitung
§ 83Gemeinsam Verantwortliche
§ 84Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
§ 85Allgemeine Informationspflicht
§ 86Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 87Benachrichtigung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
§ 88Meldung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
§ 89Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 90Berichtspflicht gegenüber dem Landtag
ZWEITER UNTERABSCHNITT:
Rechte der betroffenen Person
§ 91Auskunftsrecht
§ 92Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 93Anrufung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
DRITTER UNTERABSCHNITT:
Datenschutzbeauftragter
§ 94Benennung eines Datenschutzbeauftragten
§ 95Stellung des Datenschutzbeauftragten
§ 96Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
VIERTER UNTERABSCHNITT:
Datenschutzaufsicht
§ 97Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 98Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 99Befugnisse der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
VIERTER ABSCHNITT:
Entschädigung
§ 100Voraussetzungen
§ 101Entschädigungspflichtiger
§ 102Ersatz
§ 103Rechtsweg
ZWEITER TEIL:
Die Organisation der Polizei
ERSTER ABSCHNITT:
Gliederung und Aufgabenverteilung
§ 104Allgemeines
§ 105Zuständigkeitsabgrenzung
ZWEITER ABSCHNITT:
Die Polizeibehörden
ERSTER UNTERABSCHNITT:
Aufbau
§ 106Arten der Polizeibehörden
§ 107Allgemeine Polizeibehörden
§ 108Dienstaufsicht
§ 109Fachaufsicht
§ 110Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht
ZWEITER UNTERABSCHNITT:
Zuständigkeit
§ 111Allgemeine sachliche Zuständigkeit
§ 112Besondere sachliche Zuständigkeit
§ 113Örtliche Zuständigkeit
§ 114Regelung der örtlichen Zuständigkeit für überörtliche polizeiliche Aufgaben
DRITTER ABSCHNITT:
Der Polizeivollzugsdienst
ERSTER UNTERABSCHNITT:
Aufbau
§ 115Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
§ 116Aufgaben und Gliederung
§ 117Dienstaufsicht
§ 118Fachaufsicht
§ 119Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht
ZWEITER UNTERABSCHNITT:
Zuständigkeit
§ 120Örtliche Zuständigkeit
§ 121Dienstbezirke
§ 122Aufgabenwahrnehmung durch das Innenministerium
§ 123Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Vollzugsbeamten anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich des Landes
§ 124Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes
Vierter Abschnitt: Besondere Vollzugsbedienstete
§ 125Gemeindliche Vollzugsbedienstete
§ 126Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
DRITTER TEIL:
Die Kosten der Polizei
§ 127Kosten für die allgemeinen Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst
§ 128Einnahmen
§ 129Zurückbehaltungsbefugnis
VIERTER TEIL:
Schlussbestimmungen
§ 130Durchführungsvorschriften
§ 131Schadenersatzregelung zur Datenverarbeitung
§ 132Gerichtliche Zuständigkeiten, Verfahren
§ 133Ordnungswidrigkeiten
§ 134Strafvorschriften
§ 135Übergangsregelung zur Datenverarbeitung

Fußnoten ausblendenFußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2020 (GBl. S. 735)
**)
Red. Anm.: Beachte die Übergangsregelung in Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2020 (GBl. S. 735):
”Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angeordnete Maßnahmen nach § 22 Absätze 2 und 3, § 23a Absatz 6 sowie § 40 Absatz 1 der bisherigen Fassung des Polizeigesetzes, deren Durchführung sich über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hinaus erstreckt, bedürfen keiner nachträglichen gerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 48 Absatz 3, § 49 Absatz 4 sowie § 55 Absatz 1 in Verbindung mit § 53 Absatz 2 PolG.”

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-PolGBW2021pIVZ&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW+Inhaltsverzeichnis&psml=bsbawueprod.psml&max=true


Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm