8. Antrag auf Genehmigung
(1) Der Antrag auf Genehmigung einer Ersatzschule hat zu enthalten:
- 1.
Angaben über den Unternehmer
- a)
bei Einzelpersonen Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit;
- b)
bei Personenmehrheiten Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder;
- c)
bei juristischen Personen Name, Art und Sitz sowie Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit der vertretungsberechtigten Personen;
- 2.
die Bezeichnung der Schule;
- 3.
die Angaben des Orts, an dem die Schule errichtet werden soll;
- 4.
die Angabe, für welches Geschlecht die Schule bestimmt ist und ob mit ihr ein Schülerheim verbunden werden soll;
- 5.
die Benennung des Leiters und der Lehrer unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit;
- 6.
Angaben über die Lage des Schulgebäudes sowie über die Zahl, Art und Größe der Unterrichtsräume;
- 7.
Angaben über Lehrgegenstände, Lehrziel, Aufbau und Ausbildungsdauer.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
- 1.
- a)
wenn der Unternehmer eine Einzelperson ist, Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers;
- b)
wenn der Unternehmer eine Personenmehrheit ist, Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder sowie der Gesellschafter;
- c)
wenn der Unternehmer eine juristische Person ist, die Satzung sowie Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Personen;
- 2.
Lebenslauf, Personalbogen nach amtlichem Vordruck, polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Zeugnis (mit Röntgenbefund der Lunge) des Leiters und der Lehrer;
- 3.
Nachweis über die Befähigung des Lehrers zur Unterrichtserteilung;
- 4.
Abschrift der mit dem Lehrer vereinbarten Dienstverträge, sofern es sich nicht um Lehrer nach Nr. 7 Absatz 2 handelt;
- 5.
der Lehrplan, wenn dieser nicht mit dem Lehrplan der entsprechenden öffentlichen Schule übereinstimmt;
- 6.
Angaben über Schulgeld, Schulgeldermäßigung und Lernmittelfreiheit sowie über sonstige im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule stehenden Kosten;
- 7.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der örtlich zuständigen Bau- und Gesundheitspolizeibehörde.
(3) Auf die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses nach Absatz 2 Ziffer 1 Buchstabe a) und b) kann bei Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes oder einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen, verzichtet werden. Das gleiche gilt für die nach Absatz 2 Ziffer 2 und 3 notwendige Vorlage des ärztlichen Zeugnisses und den Nachweis für die Unterrichtsbefähigung bei Personen, die als Schulleiter oder Lehrer an einer öffentlichen Schule unterrichten.
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