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Amtliche Abkürzung:SchG
Fassung vom:01.04.2004 Fassungen
Gültig ab:09.04.2004
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2200
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983

INHALTSÜBERSICHT

§§
1. Teil Das Schulwesen 1 bis 22
2. Teil Die Schule 23 bis 26
3. Teil Errichtung und Unterhaltung von Schulen 27 bis 31
4. Teil Schulaufsicht 32 bis 37
5. Teil Lehrkräfte, Schulleitung; Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz; örtliche Schulverwaltung 38 bis 54
6. Teil Mitwirkung der Eltern und derfür die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule; Schülermitverantwortung; Landesschulbeirat 55 bis 71
7. Teil Schüler 72 bis 92
8. Teil Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungsbeihilfen 93 bis 95
9. Teil Religionsunterricht 96 bis 100
10. Teil Ethikunterricht, Geschlechtserziehung 100 a, 100 b
11. Teil Staatliche Heimsonderschulen und Heimsonderschulen in freier Trägerschaft 101 bis 106
12. Teil Schlußvorschriften 107 bis 118

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