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Amtliche Abkürzung:UVPG
Fassung vom:18.03.2021 Fassungen
Gültig ab:04.03.2021
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 2129-20
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
 
Inhaltsübersicht
Teil 1

Allgemeine Vorschriften
für die Umweltprüfungen

§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Grundsätze für Umweltprüfungen
  
Teil 2

Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 1

Voraussetzungen
für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

§  4Umweltverträglichkeitsprüfung
§  5Feststellung der UVP-Pflicht
§  6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§  7Vorprüfung bei Neuvorhaben
§  8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§  9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
  
Abschnitt 2

Verfahrensschritte
der Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16UVP-Bericht
§ 17Beteiligung anderer Behörden
§ 18Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24Zusammenfassende Darstellung
§ 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28Überwachung
  
Abschnitt 3

Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens
durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren

§ 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32Verbundene Prüfverfahren
  
Teil 3

Strategische Umweltprüfung

Abschnitt 1

Voraussetzungen
für eine Strategische Umweltprüfung

§ 33Strategische Umweltprüfung
§ 34Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37Ausnahmen von der SUP-Pflicht
  
Abschnitt 2

Verfahrensschritte
der Strategischen Umweltprüfung

§ 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40Umweltbericht
§ 41Beteiligung anderer Behörden
§ 42Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45Überwachung
§ 46Verbundene Prüfverfahren
  
Teil 4

Besondere Verfahrensvorschriften
für bestimmte Umweltprüfungen

§ 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48Raumordnungspläne
§ 49Raumordnungsverfahren
§ 50Bauleitpläne
§ 51Bergrechtliche Verfahren
§ 52Landschaftsplanungen
§ 53Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
  
Teil 5

Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

Abschnitt 1

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 54Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57Übermittlung des Bescheids
§ 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
  
Abschnitt 2

Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung

§ 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
  
Abschnitt 3

Gemeinsame Vorschriften

§ 64Völkerrechtliche Verpflichtungen
  
Teil 6

Vorschriften für
bestimmte Leitungsanlagen
(Anlage 1 Nummer 19)

§ 65Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 67aZulassung des vorzeitigen Baubeginns
§ 68Überwachung
§ 69Bußgeldvorschriften
  
Teil 7

Schlussvorschriften

§ 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74Übergangsvorschrift
 
Anlage 1 
Anlage 2 
Anlage 3 
Anlage 4 
Anlage 5 
Anlage 6 

Fußnoten ausblendenFußnoten

Neugefasst durch Bek. v. 18.3.2021 I 540

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