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Amtliche Abkürzung:UWG
Fassung vom:10.08.2021 Fassungen
Gültig ab:28.05.2022
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 43-7
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
 
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
(2) Vorschriften zur Regelung besonderer Aspekte unlauterer geschäftlicher Handlungen gehen bei der Beurteilung, ob eine unlautere geschäftliche Handlung vorliegt, den Regelungen dieses Gesetzes vor.

Fußnoten ausblendenFußnoten

§§ 1 u. 2: IdF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 10.8.2021 I 3504 mWv 28.5.2022

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