|
 | Vorschrift |  | |
|
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes Vom 9. Oktober 2013 – Az.: 1-0313.0/490 – Fundstelle: GABl. 2013, S. 464 - 1.
Das Innenministerium erlässt zur Durchführung von § 11 Absatz 2 Nummer 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst – APrOVw mD – vom 3. September 2013 (GBl. S. 278) folgenden Rahmenplan für die praktische Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst.
- 1.1
Der Rahmenplan soll eine möglichst einheitliche und wirksame praktische Ausbildung gewährleisten. Er soll die Abstimmung der Lehrinhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung fördern und einen gleichmäßigen Ausbildungsstandard der Anwärterinnen und Anwärter für den Besuch der Verwaltungsschulen sicherstellen.
Der Rahmenplan bildet die Grundlage für den von der Ausbildungsleitung nach § 13 Absatz 2 APrOVw mD zu erstellenden Ausbildungsplan.
- 1.2
- 1.2.1
In den einzelnen Ausbildungsabschnitten sind fachlich geeignete Bedienstete mit der Ausbildung zu beauftragen. Diesen obliegt es
- –
den Anwärterinnen und Anwärtern die zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Zusammenhänge der jeweils vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten mit den Inhalten vorangegangener oder nachfolgender Ausbildungsabschnitte aufzuzeigen,
- –
sich durch die Anwärterinnen und Anwärter in regelmäßigen Abständen über den im schulischen Unterricht behandelten Stoff unterrichten zu lassen und die von diesen erworbenen theoretischen Kenntnisse so weit wie möglich in der Ausbildungsarbeit anwendungsbezogen einzusetzen,
- –
die Anwärterinnen und Anwärter in die Methodik der Arbeit einzuführen und
- –
die Eigeninitiative zu fördern.
Der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand soll bei der anderweitigen dienstlichen Inanspruchnahme der mit der Ausbildung beauftragten Bediensteten berücksichtigt werden.
- 1.2.2
Die Anwärterinnen und Anwärter sind im Rahmen des ersten Ausbildungsabschnittes allgemein in die Organisation, die Geschäftsverteilung und den Geschäftsgang der Ausbildungsstelle einzuführen. Dabei sollen sie im einzelnen
- –
den inneren Aufbau der Ausbildungsstelle durch Informationsbesuche bei den Organisationseinheiten (Ämter, Referate) kennen lernen und über deren Aufgaben und Besetzung unterrichtet werden,
- –
an praktischen Beispielen des Posteingangs in die geschäftliche Behandlung von Eingängen, die Geschäftsverteilung und die Aktenbehandlung in der Ausbildungsstelle eingewiesen werden,
- –
an Posteingängen den Verfahrensgang von der Erfassung eines Schriftstücks bis zur Erledigung (Registrierung, Bearbeitung, Beteiligung interner und externer Stellen, Entscheidung, Zeichnung, Zustellung) kennen lernen,
- –
mit den Arbeitsmitteln (technische Verwaltungs- und Hilfsmittel; moderne Informations- und Kommunikationstechnologien) vertraut werden.
Den Anwärterinnen und Anwärtern ist das erforderliche Informationsmaterial (Gliederung der Ausbildungsstelle, Geschäftsverteilungsplan, Dienstordnung, Organisationseinzelregelungen) zur Verfügung zu stellen.
- 1.2.3
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen so weit wie möglich in die praktischen Arbeits- und Entscheidungsprozesse, in der Regel auf der Ebene der Sachbearbeitung, einbezogen werden. Sie sollen dabei insbesondere
- –
den Geschäftsablauf, die Verfahrensmethoden und -techniken, die organisations- und bürotechnischen Mittel sowie den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien näher kennen lernen,
- –
bestimmte Aufgaben selbständig erledigen und dabei ausreichend Gelegenheit erhalten, sich mit den zugrunde liegenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehend zu befassen,
- –
nicht länger mit einfacheren Aufgaben oder Routineaufgaben beschäftigt werden, als dies zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendig ist,
- –
an der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mitwirken,
- –
an Sitzungen von Gremien (Gemeinderat, Kreistag, Ausschüsse) teilnehmen,
- –
an sonstigen Sitzungen und Besprechungen, insbesondere auch an internen Arbeitsbesprechungen, sowie an Besichtigungen teilnehmen.
- 1.2.4
Die Anwärterinnen und Anwärter dürfen grundsätzlich nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die dem Ziel und Zweck der Ausbildung nicht entsprechen.
- 1.2.5
Schwierigere Fälle sollen vor der Ausarbeitung und danach mit den Anwärterinnen und Anwärtern besprochen werden. Mit abgeschlossenen Fällen sollen die Anwärterinnen und Anwärter nur befasst werden, soweit sie als Mustervorgänge besonderen Ausbildungswert besitzen.
- 1.2.6
Die praktische Ausbildung soll durch regelmäßige theoretische Unterweisungen – sofern bei einer Ausbildungsstelle mehrere Anwärterinnen oder Anwärter beschäftigt werden, möglichst in Form von Gruppenarbeit – ergänzt werden. Die Unterweisung soll sich in erster Linie auf die Gebiete erstrecken, die bei der praktischen Ausbildung nicht in genügendem Umfang berücksichtigt werden können.
- 1.2.7
Wichtig für den Ausbildungserfolg ist ein ständiger Kontakt der Ausbildungsleitung mit den Anwärterinnen und Anwärtern; dabei sollen vor allem in regelmäßigen Informationsgesprächen der Ausbildungsstand festgestellt und Erkenntnisse für den weiteren Ausbildungseinsatz gesammelt werden.
- 1.2.8
Von der in Nummer 1.3.2 aufgeführten Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann abgewichen werden. Die Ausbildung innerhalb dieser Ausbildungsabschnitte kann auf Schwerpunkte beschränkt werden, die nach ihrer Bedeutung und den Verhältnissen bei der Ausbildungsstelle für eine exemplarische Ausbildung besonders geeignet sind.
- 1.3
- 1.3.1
Die wesentlichen Inhalte und Zusammenhänge nennen und unterscheiden können. | Grundkenntnisse | Die jeweiligen Sachgebiete erklären und darüber Auskunft geben können. | Kenntnisse | Vorgänge nach Anweisung ausführen oder bearbeiten können. | Mitwirken bei Arbeits- oder Geschäftsvorgängen | Vorgänge ohne Anweisung ausführen, bearbeiten oder zu ihnen Stellung nehmen können. | Selbständiges Bearbeiten (Beurteilen) von Arbeits- oder Geschäftsvorgängen |
- 1.3.2
Gemeinsame Vorgaben für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 4:
Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Technische Verwaltungsmittel | Bedienen von Geräten, rationeller Einsatz, Umgang mit/ Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien | Mitwirkung | Verkehr mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen | Beantwortung von Eingaben und Anträgen, Form von Bescheiden | Mitwirkung | Mündlicher und schriftlicher Verkehr (bürgernahe Sprache, Verhaltensweisen) | Kenntnisse | Veröffentlichungen in Presse, Amtsblatt | Mitwirkung | Rechtsmittelverfahren | Formlose Rechtsbehelfe, Widerspruch | Grundkenntnisse |
Ausbildungsabschnitt 1: Behördenorganisation, öffentliches Dienstrecht a) Behördenorganisation Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Organisation der Ausbildungsstelle | Organisationsplan, Geschäftsverteilungsplan, Dienstordnung, Einzelanweisungen | Grundkenntnisse | Postein- und | Durchsicht des Posteingangs, Postverteilung | Bearbeitung | -ausgang | Postversand, förmliche Zustellung | Bearbeitung | Registratur | Aktenplan, Registraturordnung | Kenntnisse | Aktenvorlage, Fristenüberwachung, Aktenablage | Bearbeitung | Technische Hilfsmittel | Beschaffungen, Büromaterialien, Stempel, Siegel, Dateien | Kenntnisse | Vordrucke, EDV-gerechte Gestaltung | Bearbeitung | Aktenverwaltung | Bearbeitung | Organisation des Dienstbetriebs | Verwaltung von Dienstgebäuden | Kenntnisse | Hausdienst | Kenntnisse | Einsatz von Dienstfahrzeugen | Kenntnisse | Verkehr mit Gremien (Gemeinderat, Kreistag, Ausschüsse) | Vorbereitung von Sitzungen | Kenntnisse | Protokollführung | Mitwirkung |
b) Öffentliches Dienstrecht Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Beamtenrecht | Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses | Bearbeitung | Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten | Bearbeitung | Urlaub, Dienstbefreiung | Bearbeitung | Beihilfen | Kenntnisse | Nebentätigkeit | Kenntnisse | Schwerbehindertenrecht | Kenntnisse | Tarifrecht | Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Bearbeitung | Tätigkeitsmerkmale, Eingruppierung, Höhergruppierung | Bearbeitung | Beschäftigungszeit | Bearbeitung | Festsetzung der Vergütung | Bearbeitung | Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung | Bearbeitung | Urlaub, Arbeitsbefreiung | Bearbeitung | Personalvertretung | Beteiligung der Personalvertretung | Grundkenntnisse |
Ausbildungsabschnitt 2: Haushalts,- Kassen- und Rechnungswesen sowie Finanz- und Abgabenrecht a) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Kommunales Wirtschaftsrecht Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Haushaltsplanung | Haushaltssatzung, Aufstellung des Haushaltsplans, Stellenplan | Mitwirkung | Veranschlagungs- und Deckungsgrundsätze | Kenntnisse | Finanzplanung, Investitionsprogramm | Kenntnisse | Verpflichtungsermächtigungen | Kenntnisse | Planung und Ausführung von Vorhaben | Kenntnisse | Haushaltsvollzug | Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln | Mitwirkung | Rechnungsbelege, Vorbereitung der Kassenanordnung | Bearbeitung | Haushaltsüberwachung | Bearbeitung | Planabweichungen | Kenntnisse | Beschaffungs- und Vergabewesen | Mitwirkung | Kreditwirtschaft | Arten und Aufnahme von Krediten | Grundkenntnisse | Kassenwesen | Aufgaben und Organisation der Kasse | Kenntnisse | Abwicklung des Zahlungsverkehrs | Bearbeitung | Verwaltung von Kassenmitteln | Bearbeitung | Vollzug der Zahlungsanordnungen | Bearbeitung | Stundung, Niederschlagung, Erlass von Forderungen | Mitwirkung | Zahlstellen, Handvorschüsse, Abrechnung mit der Kasse | Bearbeitung | Kassensicherheit | Kenntnisse | Rechnungswesen | Bücher der Buchführung | Kenntnisse | Behandlung der Belege | Bearbeitung | Tages- und Zwischenabschlüsse | Bearbeitung | Jahresabschlussarbeiten | Bearbeitung | Prüfungswesen | Kassenprüfung | Mitwirkung | Prüfung der Vermögensgegenstände | Mitwirkung | Aufsichtsprüfung | Grundkenntnisse | Vermögen | Geldanlagen, Arten | Grundkenntnisse | Erwerb und Veräußerung von Grundvermögen | Grundkenntnisse | Kauf-, Miet- und Pachtverträge | Grundkenntnisse | Nachweis des Vermögens | Bearbeitung | Verwahrung von Wertgegenständen und anderen Gegenständen | Bearbeitung | Gebührenhaushalte | Grundkenntnisse | Satzungen | Kenntnisse | Wirtschaftliche Betätigung | Eigenbetriebe, Beteiligungen | Grundkenntnisse | Aufsicht | Inhalt und Mittel der Aufsicht, Rechtsaufsichtsbehörden | Grundkenntnisse |
2. Staatliches Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Bei einer Ausbildung im staatlichen Bereich sollen die Anwärterinnen und Anwärter in gleicher Weise auf den Gebieten des staatlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens ausgebildet werden, die nach ihren Regelungen Gebieten nach Nummer 1 entsprechen. Darüber hinaus soll sich die Ausbildung vor allem auf folgende Inhalte erstrecken: Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Haushaltsplanung | Staatshaushaltsgesetz, Staatshaushaltsplan | Kenntnisse | Haushaltsvollzug | Beauftragter für den Haushalt | Kenntnisse | Kassenwesen | Kassenorganisation | Kenntnisse | Prüfungswesen | Kassenprüfung, Rechnungsprüfung | Grundkenntnisse | Neue Steuerungsinstrumente | Inhalt | Kenntnisse | Buchungsvorgänge | Bearbeitung |
b) Finanz- und Abgabenrecht Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Allgemeines Steuerrecht | Steuerschuldverhältnis, Steuerpflicht, Steuergeheimnis | Kenntnisse | Steuerbehörden, Zuständigkeiten | Kenntnisse | Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren | Kenntnisse | Kommunalabgaben | Satzungen | Kenntnisse | Erfassung der Veranlagungsgrundlagen | Bearbeitung | Veranlagung von Steuern, Gebühren und Beiträgen | Bearbeitung | Einzugsverfahren, Beitreibung | Mitwirkung | Bewertungsrecht |
| Grundkenntnisse |
Ausbildungsabschnitt 3: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Meldewesen | An- und Abmeldungen, Einwohnerstatistik | Bearbeitung | Pass- und Ausweiswesen | Ausstellung und Verlängerung von Pässen und Personalausweisen | Bearbeitung | Ausländerwesen | Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | Mitwirkung | Ausweisung, Abschiebung | Kenntnisse | Staatsangehörigkeitswesen | Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit | Grundkenntnisse | Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung | Bearbeitung | Personenstandswesen | Aufgaben und Zuständigkeiten des Standesamts | Grundkenntnisse | Vorbereitung der Beurkundung von Personenstandsfällen | Bearbeitung | Führung der Personenstandsbücher und Ausstellung von Urkunden | Bearbeitung | Straßen- und Verkehrswesen | Erteilung der Fahrerlaubnis | Bearbeitung | Entziehung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis | Mitwirkung | Zulassung von Kraftfahrzeugen | Bearbeitung | Bauwesen | Bauanträge | Mitwirkung | Ordnungswidrigkeiten | Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | Mitwirkung |
Ausbildungsabschnitt 4: Sozial- und Jugendhilfe oder soziale Angelegenheiten Aufgabengebiet | Aufgabe und Vorgang | Ausbildungsintensität | Sozialhilfe | Aufgaben und Träger der Sozialhilfe | Kenntnisse | Anträge auf Hilfen nach SBG XII | Bearbeitung | Verpflichtung anderer | Bearbeitung | Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe | Bearbeitung | Jugendhilfe | Aufgaben und Träger der Kinder- und Jugendhilfe | Grundkenntnisse | Hilfen | Grundkenntnisse | Familien- und Vormundschaftsangelegenheiten | Grundkenntnisse | Sozialversicherung | Rentenanträge | Bearbeitung | Unfallanzeigen | Bearbeitung | Sonstige soziale Leistungen | Anträge auf Wohngeld | Mitwirkung | BaföG | Grundkenntnisse | Soziale Angelegenheiten (insbesondere bei Gemeinden ohne Sozialhilfedelegation) | Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Beispiel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, im Gesundheitsbereich | Mitwirkung | Zusammenarbeit mit Organisationen und Vereinen | Mitwirkung | Beratung Hilfsbedürftiger | Mitwirkung | Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Ausstellung von Bonus-/Sozial- und/oder Familienkarten | Mitwirkung | Mittelverteilung im Rahmen des Bildungspakets | Mitwirkung |
- 2.
Das Innenministerium gibt nachstehend gemäß § 17 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst den Lehrplan der Verwaltungsschulen für den mittleren Verwaltungsdienst bekannt.
Erster Teil A. Ausbildungsgang Nach § 17 Absatz 1 APrOVw mD besuchen die Anwärterinnen und Anwärter im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes sechs Monate eine Verwaltungsschule. B. Lehrstoff - 1.
Der zu vermittelnde Lehrstoff und seine Gewichtung sind in der Stundentafel dargestellt. Der Inhalt der einzelnen Fachgebiete ergibt sich aus dem Stoffgliederungsplan.
- 2.
Der Lehrplan ermöglicht den Verwaltungsschulen und den Lehrbeauftragten eine weitgehend freie Einteilung und Gestaltung des Unterrichts. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- a)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst muss sich in den Unterrichtsinhalten widerspiegeln.
- b)
Die Behandlung des Lehrstoffs soll sich auf das zum Verständnis der einzelnen Gegenstände Wesentliche und Notwendige beschränken. Dabei soll besonderes Gewicht auf die praktische Rechtsanwendung gelegt werden.
- c)
Gewichtung und Schwierigkeitsgrad des Lehrstoffs müssen im Unterricht den in der Staatsprüfung zu stellenden Anforderungen entsprechen. Dies gilt auch für die Klausurarbeiten nach § 18 APrOVw mD.
Zweiter Teil A. Stundentafel Fachgebiet | Gesamtstundenzahl | I | Grundlagen- und Querschnittsfächer | 204 | II | Finanzwesen | 130 | III | Bürgerservice und Sicherheit | 118 | IV | Sozialwesen | 60 | V | Kommunalrecht | 46 |
| Zwischensumme | 558 | 4 Klausurarbeiten nach § 18 APrOVw mD | 6 |
|
| 564 | Zeit zur freien Verfügung für | 22 | - –
| Übungsklausuren, Exkursionen, Projektarbeit |
|
| 586 |
Die Stunden sind so zu verteilen, dass den Anwärterinnen und Anwärtern vor der schriftlichen Prüfung nach § 23 APrOVw mD eine zweiwöchige Vorbereitungszeit verbleibt. B. Stoffgliederungsplan - I
|
|
|
|
|
| Unterrichtsstunden | 1 | Staatsrecht |
|
|
| - –
| Staatsziele |
|
|
| - –
| Staatsorgane |
|
|
| - –
| Grundrechte | 34 | 2 | Allgemeines Verwaltungsrecht |
|
|
| - –
| Aufbau der Verwaltung |
|
|
| - –
| Verwaltungsverfahren |
|
|
| - –
| Widerspruchsverfahren |
|
|
| - –
| Vollstreckung |
|
|
| - –
| Bescheidtechnik | 48 | 3 | Einführung in die Rechtsanwendung unter besonderer Berücksichtigung des Privatrechts |
|
|
| - –
| Einführung in die Rechtsanwendung |
|
|
| - –
| Grundbegriffe des Privatrechts |
|
|
| - –
| Vertragsrecht |
|
|
| - –
| Sachenrecht |
|
|
| - –
| Familien- und Erbrecht | 40 | 4 | Verwaltungslehre |
|
|
| - –
| Verwaltungsorganisation | } | 24 |
|
|
| - –
| Ablauforganisation |
|
|
| - –
| Datenschutz |
| 6 |
|
|
| - –
| Verhalten im Umgang mit dem Bürger |
| 12 | 42 | 5 | Öffentliches Dienstrecht und Personalvertretungsrecht |
|
|
| - –
| Beamtenrecht einschließlich Besoldungsrecht |
|
|
| - –
| Personalvertretungsrecht |
|
|
| - –
| Tarifrecht | 40 |
- II
|
|
|
| Unterrichtsstunden | 1 | Kommunales Wirtschaftsrecht |
|
|
| - –
| Haushaltssatzung |
|
|
| - –
| Haushaltsplan |
|
|
| - –
| Haushaltsvollzug |
|
|
| - –
| Kassen- und Rechnungswesen | 60 | 2 | Grundzüge des Abgabenrechts | 40 | 3 | Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre |
|
|
| - –
| Grundzüge der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre |
|
| - –
| Kosten- und Leistungsrechnung |
|
| - –
| Betriebsabrechnungsbogen (praktische Übungen) |
|
| - –
| Dezentrale Ressourcenverantwortung |
|
| - –
| Budgetierung |
|
|
| - –
| Produktorientierung |
|
|
| - –
| Kennzahlen |
|
|
| - –
| Berichtswesen | 30 |
- III
|
|
|
| Unterrichtsstunden | 1 | Allgemeines Polizeirecht |
|
|
| - –
| Aufgaben der Polizei |
|
|
| - –
| Maßnahmen zur Gefahrenabwehr |
|
|
| - –
| Polizeiverfügung |
|
|
| - –
| Polizeiverordnung | 26 | 2 | Ausländerrecht |
|
|
| - –
| Aufenthaltsrechte |
|
|
| - –
| Aufenthaltsbeendigung | 20 | 3 | Personenstandswesen |
|
|
| - –
| Aufgaben und Zuständigkeiten des Standesamtes |
|
|
| - –
| Personenstandsbücher | 10 | 4 | Recht der Ordnungswidrigkeiten |
|
|
| - –
| Begriff der Ordnungswidrigkeiten |
|
|
| - –
| Zuständigkeiten |
|
|
| - –
| Bußgeldverfahren |
|
|
| - –
| Verjährung | 30 | 5 | Grundzüge des Straßen- und Verkehrsrechts1 oder Grundzüge des Gewerbe- und Gaststättenrechts1 oder Pass- und Meldewesen1 oder Baurecht1 | 32 |
- IV
|
| Unterrichtsstunden | 1 | Sozialhilfe- und Jugendhilfe | 40 | 2 | Grundkenntnisse des Sozialversicherungsrechts | 20 |
- V
|
|
|
| Unterrichtsstunden | 1 | Kommunalrecht |
|
|
| - –
| Gemeindeordnung |
|
|
| - –
| Landkreisordnung |
|
|
| - –
| Kommunalwahlen |
|
|
| - –
| Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) | 46 |
- 3.
- 3.1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes vom 31. Oktober 2005 (GABl. S. 816) außer Kraft.
- 3.2
Auf die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. September 2013 begonnen haben, findet anstelle der Nummer 1 dieser Verwaltungsvorschrift Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes vom 31. Oktober 2005 (GABl. S. 816) bis zum Abschluss ihrer praktischen Ausbildung weiterhin Anwendung.
Diese Vorschrift wird von folgenden Dokumenten zitiert
Verwaltungsvorschriften der Länder
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VVBW-VVBW000009274&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-IM-20131009-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true
|
|
|
|