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Inhalt
Aktuelle Gesamtvorschrift
Normgeber:Justizministerium
Aktenzeichen:2221/0189
Erlassdatum:01.03.2020
Fassung vom:01.03.2020
Gültig ab:01.03.2020
Gültig bis:28.02.2026
Quelle:juris Logo
Gliederungs-Nr:2030-244
Fundstelle:Die Justiz 2020, 18, ber. S. 121, S. 153
Gesamtvorschrift in der Gültigkeit zum 01.03.2020 bis 28.02.2026

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Stoffpläne für die Lehrveranstaltungen in den Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendarinnen und -referendare



Vom 1. März 2020 – Az.: 2221/0189 –



Fundstelle: Die Justiz 2020, S. 18, ber. S. 121, S. 153



Bezug:

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Stoffpläne für die Lehrveranstaltungen in den Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendarinnen und -referendare vom 1. März 2017 (Die Justiz S. 188)





Inhaltsverzeichnis

INHALTSÜBERSICHT



1
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Zivilrecht


1.1
Einführungslehrgang


1.2
Besondere Lehrveranstaltungen


1.3
Praxisbezogener Unterricht


2
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Strafrecht


2.1
Einführungslehrgang


2.2
Besondere Lehrveranstaltungen


2.3
Praxisbezogener Unterricht


3
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im öffentlichen Recht


3.1
Einführungslehrgang


3.2
Besondere Lehrveranstaltungen


3.3
Praxisbezogener Unterricht


4
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Anwaltsrecht


4.1
Besondere Lehrveranstaltungen: Anwaltsrecht


5
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktbereichen der Wahlstation


5.1
Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht mit einschlägigem Verfahrensrecht


5.2
Schwerpunktbereich Rechtsanwalt


5.3
Schwerpunktbereich Wirtschaft


5.4
Schwerpunktbereich Gewerblicher Rechtsschutz


5.5
Schwerpunktbereich IT-Recht


5.6
Schwerpunktbereich Verwaltung


5.7
Schwerpunktbereich Arbeit


5.8
Schwerpunktbereich Soziale Sicherung


5.9
Schwerpunktbereich Steuern


5.10
Schwerpunktbereich Europarecht


5.11
Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht


5.12
Schwerpunktbereich Strafrechtliche Rechtspflege


6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten




Für die Lehrveranstaltungen im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes gelten die nachfolgenden Stoffleitpläne:



1
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Zivilrecht


1.1

Einführungslehrgang

60 Stunden



Im Mittelpunkt des Einführungslehrgangs steht die Behandlung des Zivilrechtsstreits, wie er den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern und anderen Rechtspflegeorganen in der täglichen Praxis begegnet. Schwierige Einzelfragen des Prozessrechts sollen nur behandelt werden, soweit dies zum Verständnis der konkreten Prozesssituation erforderlich ist.



Der Lehrgang soll anhand von Musterakten praxisnah gestaltet werden. Dabei soll der Verfahrensablauf schrittweise dargestellt werden, wobei die Rechtsreferendarinnen und -referendare mit dem Entwurf von Schriftsätzen, Verfügungen und Entscheidungen zu aktiver Mitarbeit herangezogen werden sollen.



1.1.1
Prozessvorbereitung aus anwaltlicher Perspektive


a)
Möglichkeiten der Rechtsverfolgung,


b)
Kosten des Rechtsstreits und Prozesskostenhilfe.


1.1.2
Klageschrift


a)
Wesentlicher Inhalt mit Fragen zur Zuständigkeit des Gerichts,


b)
Bestimmung des Streitgegenstands und seine praktische Bedeutung.


1.1.3
Gerichtliches Mahnverfahren


a)
Verfahrensgang,


b)
Übergang in das ordentliche Streitverfahren.


1.1.4
Prozessvorbereitung aus richterlicher Perspektive


a)
Geschäftsverteilung und gesetzlicher Richter,


b)
Terminsbestimmung unter Beachtung der Einlassungs- und Ladungsfrist,


c)
schriftliches Vorverfahren,


d)
Klagezustellung mit Zustellungsarten und Folgen der Rechtshängigkeit.


1.1.5
Einlassung der Beklagtenseite


a)
Bestreiten, Nichtbestreiten und Geständnis anspruchsbegründender Tatsachen,


b)
Einwendungen und Einreden, insbesondere die Aufrechnung im Prozess,


c)
(sofortiges) Anerkenntnis,


d)
Widerklage.


1.1.6
Verfahrensgrundsätze


a)
Verhandlungs-, Dispositions- und Mündlichkeitsgrundsatz,


b)
Beschleunigungsgrundsatz,


c)
rechtliches Gehör.


1.1.7
Verhandlungstermin


a)
Terminsvorbereitende Verfügungen,


b)
Güteverhandlung,


c)
Verlauf der streitigen Verhandlung mit Zuständigkeitsrügen und Verweisung,


d)
Verlauf der nichtstreitigen Verhandlung (Anerkenntnis, Verzicht, Säumnisverfahren, Ruhen des Verfahrens).


1.1.8
Beweisverfahren


a)
Beweisbedürftige Tatsachen mit Fragen der Beweislast,


b)
Beweisantrag und Beweismittel,


c)
die Beweisaufnahme.


1.1.9
Prozessbeendigung ohne Urteil


a)
Klagerücknahme,


b)
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache,


c)
Prozessvergleich (prozessuale und materiellrechtliche Bedeutung, weiteres Verfahren bei Unwirksamkeit des Prozessvergleichs, Widerruf und Erledigungsklausel).


1.1.10
Streitiges Urteil


Inhalt, Aufbau und Zustellung.


1.1.11
Besondere Verfahren


a)
Säumnisverfahren und Versäumnisurteil,


b)
Urkundenprozess.


1.1.12
Gutachten


Aufbau, auch nach den Regeln der Relationstechnik.


1.2

Besondere Lehrveranstaltungen

60 Stunden




1.2.1

Familienrecht mit Verfahrensrecht

20 Stunden



a)
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen mit ehelichem Güterrecht,


b)
Trennung und Ehescheidung mit Unterhaltsrecht,


c)
Verwandtschaft und Unterhaltspflicht unter Verwandten,


d)
elterliche Sorge,


e)
Familienverfahrensrecht.


1.2.2

Erbrecht mit Nachlasssachen

8 Stunden



a)
Erbfolge (gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen, einschließlich Ehegattentestament, Erbvertrag, Vor- und Nacherbfolge),


b)
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts,


c)
Nachlassverbindlichkeiten,


d)
Erbschaftsanspruch,


e)
Mehrheit von Erben,


f)
Pflichtteilsrecht,


g)
Erbschein (Wirkungen des Erbscheins).


1.2.3

Zwangsvollstreckungsrecht (mit ZVG)

12 Stunden



a)
Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen


aa)
Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsarten, Vollstreckungsorgane,


bb)
Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung,


b)
Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in Grundstücke


aa)
Gegenstand der Zwangsversteigerung,


bb)
Wirkungen und Umfang von Beschlagnahme und Zuschlag.


1.2.4

Haftung im Straßenverkehr

4 Stunden



a)
Verschuldens- und Gefährdungshaftung,


b)
Haftungsausgleich bei mehreren Unfallbeteiligten,


c)
typische Prozesssituationen.


1.2.5

Mietrecht

4 Stunden



a)
Hauptpflichten und Gewährleistung,


b)
Kündigung und Mieterhöhung bei Mietverhältnissen über Wohnraum,


c)
Vermieterpfandrecht,


d)
Wechsel der Vertragsparteien.


1.2.6

Aussage- und Vernehmungspsychologie

4 Stunden




1.2.7

Internationales Privatrecht und Internationales Zivilprozessrecht

4 Stunden




1.2.8

Individualarbeitsrecht

4 Stunden



a)
Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,


b)
Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis,


c)
allgemeine Lehren und Vorschriften des Arbeitsrechts,


d)
Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.


1.3

Praxisbezogener Unterricht

64 Stunden



Im praxisbezogenen Unterricht wird die auf der Station gewonnene Praxiserfahrung verarbeitet. Im Rahmen der Besprechung von Übungs- und Aufsichtsarbeiten werden Arbeitstechnik und die Methoden der Fallbearbeitung am praktischen Fall eingeübt. Darüber hinaus werden behandelt:



1.3.1
Arrest und einstweilige Verfügung


1.3.2
Berufung und Beschwerde


1.3.3
Ausgewählte Fragen aus dem materiellen Recht


1.3.4
Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Verträge und Prozesse


Die Themen werden so rechtzeitig angekündigt, dass ausreichend Zeit zur eigenen Vorbereitung gegeben ist.


2
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Strafrecht


2.1

Einführungslehrgang

20 Stunden



Der Einführungslehrgang bereitet auf die praktischen Anforderungen der Ausbildung beim Strafgericht und bei der Staatsanwaltschaft vor. Die Rechtsreferendarinnen und -referendare sollen mit dem Ablauf des Strafverfahrens sowie mit den Aufgaben und der Arbeitsmethode der am Strafverfahren beteiligten Rechtspflegeorgane vertraut gemacht werden.



2.1.1
Staatsanwaltschaft


a)
Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft, Verhältnis zur Polizei,


b)
Ermittlungsverfahren,


c)
Abschlussverfügungen (Form und Inhalt).


2.1.2
Strafgericht


a)
Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen, Prozesshindernisse,


b)
Verfahrensgrundsätze,


c)
Zwischenverfahren, Eröffnungsbeschluss, Strafbefehlsverfahren,


d)
Vorbereitung der Hauptverhandlung mit Terminsbestimmung und Ladungen,


e)
Gang der Hauptverhandlung,


f)
Inhalt und Aufbau des Strafurteils.


2.2

Besondere Lehrveranstaltungen

28 Stunden




2.2.1

Straßenverkehrsdelikte

4 Stunden



a)
Straßenverkehrsdelikte und deren Konkurrenzen,


b)
Bestimmung der Blutalkoholkonzentration,


c)
Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot.


2.2.2

Ausgewählte, praxisrelevante Fragen und aktuelle Rechtsprechung zum materiellen Recht

4 Stunden




2.2.3

Beweisantragsrecht

4 Stunden



a)
Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag,


b)
Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnungsgründe).


2.2.4

Strafzumessung

4 Stunden



a)
Grundsätze der Strafzumessung,


b)
Tagessatzsystem, kurzzeitige Freiheitsstrafen,


c)
Gesamtstrafenbildung.


2.2.5

Rechtsmittelrecht

12 Stunden



a)
Berufung


Form und Fristen,


Beschränkung des Antrags,


Verwerfung,


Reformatio in peius,


b)
Statthaftigkeit und Ausschluss der Beschwerde,


c)
Revision


Form der Revisionsbegründung (Sachrüge, Verfahrensrüge),


relative und absolute Revisionsgründe,


Prozessvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse,


Revisibilität der Beweiswürdigung und der Strafzumessung.


2.3

Praxisbezogener Unterricht

36 Stunden



Im praxisbezogenen Unterricht werden die im Einführungslehrgang erworbenen methodischen und prozessualen Grundkenntnisse erweitert und unter Einbeziehung der Praxiserfahrung der Stationsausbildung vertieft. Darüber hinaus werden im Unterricht ausgewählte materiell-rechtliche Fragen behandelt und anhand der Übungs- und Aufsichtsarbeiten die Arbeitstechnik und die Methode der Fallbearbeitung geübt.



Die Themen werden so rechtzeitig angekündigt, dass ausreichend Zeit zur eigenen Vorbereitung gegeben ist.



3
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im öffentlichen Recht


3.1

Einführungslehrgang

40 Stunden



Der Lehrgang hat die Aufgabe, die Rechtsreferendarinnen und -referendare in den Aufgabenbereich und die Arbeitsweise der Verwaltung und der Verwaltungsgerichte einzuführen. Er soll Zusammenhangs- und Überblickswissen vermitteln und die Voraussetzungen schaffen, dass die Rechtsreferendarinnen und -referendare in der Verwaltungsstation von Anfang an zielstrebig ausgebildet werden können.



3.1.1
Organisation der Verwaltung, Verwaltungsverfahren


a)
Behördenstruktur in Baden-Württemberg, Aufbau- und Ablauforganisation, Zusammenarbeit in und zwischen Behörden,


b)
Anwendung des Landesverwaltungsverfahrens-, Landesverwaltungszustellungs- und Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes, Form und Aufbau von Verwaltungsentscheidungen,


c)
Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheid.


3.1.2
Verwaltungsgerichtliches Verfahren


a)
Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens,


b)
Form und Aufbau von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.


3.2

Besondere Lehrveranstaltungen

24 Stunden


(davon 16 im Einführungslehrgang)



Die Behandlung der nachfolgend aufgeführten Themen umfasst in der Regel 4 Stunden. Die Grundzüge der rechtlichen Gestaltung und drei Rechtsgebiete (nach näherer Bestimmung der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters) werden im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einführungslehrgang behandelt.



3.2.1
Gewerberecht, einschließlich Gaststättenrecht


a)
Grundlagen und Funktion des Gewerberechts,


b)
Gewerbebegriff und Erscheinungsformen des Gewerbes,


c)
Instrumentarium des Gewerberechts,


d)
Grundlagen und Funktion des Gaststättenrechts,


e)
Instrumentarium des Gaststättenrechts.


3.2.2
Immissionsschutzrecht


a)
Rechtsgrundlagen und Ziele,


b)
Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,


c)
Ermittlung von Emissionen und Immissionen,


d)
aus dem gebietsbezogenen Immissionsschutz §§ 44 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz.


3.2.3
Straßenrecht


a)
Gesetzliche Grundlagen, Verhältnis zum Straßenverkehrsrecht,


b)
Öffentlichkeit von Straßen, Bestandteile und Einteilung,


c)
Straßenrechtliche Statusakte, Straßenbestandsrecht,


d)
Straßenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Akte zur Verkehrssteuerung,


e)
Straßenplanung, Planfeststellungsverfahren,


f)
Straßenbaulast, Verkehrssicherungspflicht und andere straßenrechtliche Pflichten,


g)
Benutzung und Verwaltung öffentlicher Straßen.


3.2.4
Versammlungsrecht


3.2.5
Rechtsmittelrecht


3.2.6
Grundzüge der rechtlichen Gestaltung


a)
Ausgangskonstellationen und Problemstellungen,


b)
Interessenlagen, Ziele, rechtliche Beratung,


c)
Gestaltungsmöglichkeiten und Mittel der rechtlichen Gestaltung.


3.3

Praxisbezogener Unterricht

56 Stunden



Der praxisbezogene Unterricht hat die Aufgabe, die in der Verwaltungsstation gewonnene Praxiserfahrung zu verarbeiten, den Stoff des Einführungslehrgangs zu vertiefen und anhand praktischer Beispiele zu verdeutlichen und durch die Besprechung von Übungs- und Aufsichtsarbeiten die Arbeitstechnik und die Methodik der Fallbehandlung einzuüben.



Der Unterricht erstreckt sich vor allem auf die nachfolgend genannten Rechtsgebiete, wobei inhaltlich die Querverbindungen zu den Rechtsgebieten der besonderen Lehrveranstaltungen und methodisch die Besonderheiten der rechtlichen Gestaltung im öffentlichen Recht aufgezeigt werden sollen.



3.3.1
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht mit Widerspruchsverfahren, Sofortvollzug, Verwaltungsvollstreckung


3.3.2
Kommunalrecht


a)
Kommunalverfassungsrecht, insbesondere Organe, Satzungsrecht und Kommunalaufsicht,


b)
Recht der öffentlichen Einrichtungen, Recht der kommunalen Zusammenarbeit.


3.3.3
Baurecht


a)
Bauplanungsrecht, insbesondere Bauleitplanung, Veränderungssperre, Zulässigkeit von Bauvorhaben, einschließlich der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), Planerhaltung,


b)
Bauordnungsrecht, insbesondere Baurechtsbehörden mit Aufgaben und Eingriffsgrundlagen, Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren,


c)
Nachbarschutz im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.


3.3.4
Polizeirecht


a)
Organisation und Zuständigkeit der Polizei (materieller Polizeibegriff),


b)
allgemeines Polizeirecht, insbesondere polizeiliche Generalklausel, Störerbegriff, Polizeiverfügung, Polizeiverordnung,


c)
ausgewählte Probleme der Anwendung des Polizeirechts im besonderen Verwaltungsrecht.


3.3.5
Verwaltungsprozessrecht


a)
Verwaltungsrechtsweg,


b)
allgemeine Grundsätze und Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, Verfahrensbeteiligte,


c)
einstweiliger Rechtsschutz,


d)
Klagearten, Normenkontrollverfahren,


e)
verwaltungsgerichtliche Entscheidung,


f)
Kosten und Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen.


4
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen im Anwaltsrecht


4.1

Besondere Lehrveranstaltungen: Anwaltsrecht

75 Stunden



Ziel ist die Vermittlung der Grundlagen des Anwaltsrechts und die Begleitung der praktischen Ausbildung der Referendarinnen und -referendare in der Zivil-, Verwaltungs- oder in der ersten Anwaltsstation sowie die Vertiefung der gewonnenen Praxiserfahrungen.



4.1.1

Anwaltliches Berufsrecht

15 Stunden



a)
Grundpflichten und Berufsregeln nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),


b)
Stellung als Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter (§§ 1 bis 3, 43 und 43a BRAO),


c)
berufsrechtliche Regelungen im Verhältnis zu Mandanten und Dritten,


d)
Anwaltsvertrag mit zivil- und berufsrechtlichen Grundpflichten,


e)
das Mandat mit Haftungsfragen, Haftpflichtversicherung, Haftungsprozess.


4.1.2

Anwaltliche Strategien, Formulierung von Anträgen und Begründungen

15 Stunden



a)
im Zivilprozess: zum Beispiel bezüglich Wahl des Gerichts und des Verfahrens, Umfang des Klagebegehrens, Auswahl des Prozessvortrags,


b)
in der Zwangsvollstreckung: insbesondere bezüglich Informationsbeschaffung, Wahl der Vollstreckungsmaßnahme, Rechtsbehelfe und Kosten,


c)
im Strafverfahren: insbesondere bezüglich Wahl- und Pflichtverteidigung, Umfang des Vortrags, Beweisanträge, Risiken für die Strafverteidigung.


4.1.3

Anwaltliche Vertragsgestaltung

10 Stunden



a)
gesetzliche Vertragstypen, Fallgruppen,


b)
Informationsbeschaffung, Vertragsstruktur,


c)
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formvorschriften,


d)
Vertragsauslegung,


e)
Vertragsbeispiele aus dem besonderen Schuldrecht.


4.1.4

Anwaltsgebührenrecht

5 Stunden



a)
gesetzliche Regelung,


b)
Vergütungsvereinbarung,


c)
Geltendmachung der Vergütung.


4.1.5

Klausurentraining für Anwaltsklausuren

5 Stunden



Klausurentechnik und -taktik für rechtsberatende und rechtsgestaltende Anwaltsklausuren.



4.1.6

Anwaltspraxis im Arbeitsrecht

5 Stunden



insbesondere anwaltliche Tätigkeit auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus anwaltlicher Sicht.



4.1.7

Anwaltspraxis im Gesellschaftsrecht

5 Stunden



insbesondere Wahl der Rechtsform, Vertragsgestaltung, Haftung der Organe.



4.1.8

Anwaltspraxis im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

5 Stunden



insbesondere anwaltliche Tätigkeit auf Bürger- und Behördenseite im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, außergerichtliche Verständigung, einstweiliger Rechtsschutz aus anwaltlicher Sicht.



4.1.9

Anwaltspraxis im Familienrecht

5 Stunden



insbesondere Unterhalt und Güterrecht.



4.1.10

Anwaltspraxis im Erbrecht (Rechtsgestaltung)

5 Stunden



insbesondere Testament und Erbvertrag (ohne Urkundenentwurf), Pflichtteilsrecht, Haftung des Nachlasses.



5
Stoffplan für die Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktbereichen der Wahlstation

jeweils 20 Stunden



In den Einführungslehrgängen der Schwerpunktbereiche soll ein theoretisch-systematischer Überblick über das betreffende Rechtsgebiet vermittelt werden. Hierauf aufbauend sollen typische Fragestellungen und Fallkonstellationen der Praxis erörtert und exemplarisch vertieft werden.


5.1
Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht mit einschlägigem Verfahrensrecht


5.1.1
Familienrecht


insbesondere


a)
ehevertragliche Gestaltungsformen,


b)
Scheidungsvereinbarung,


c)
nichteheliche Lebensgemeinschaften,


d)
Betreuungs- und Vormundschaftssachen.


5.1.2
Erbrecht


insbesondere


a)
Verfügungen von Todes wegen in Verbindung mit Rechtsgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall,


b)
Recht der Testamentsvollstreckung,


c)
Vererbung und Fortführung von Handelsgeschäften.


5.1.3
Einschlägige Verfahrensbestimmungen nach dem FamFG


5.1.4
Fragen der rechtlichen Gestaltung mit Entwurf der einschlägigen Urkunden


5.2
Schwerpunktbereich Rechtsanwalt


5.2.1
Grundpflichten und Berufsregeln nach BRAO und BORA, einschließlich Zulassungsrecht, Aufsichtswesen und Haftungsrecht


5.2.2
Formen anwaltlicher Berufsausübung


a)
Kanzleigründung,


b)
Kanzleikauf,


c)
Formen der Zusammenarbeit.


5.2.3
Führung einer Kanzlei mit Vertiefung steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen


a)
Organisation und Qualitätsmanagement,


b)
Personalwesen und Mitarbeiterführung.


5.2.4
Anwaltliche Tätigkeit bei Mediation und Streitschlichtung


a)
Überblick über alternative Streitbeilegungsverfahren,


b)
Entwicklung und Verfahrensgrundsätze.


5.2.5
Anwaltsgebührenrecht


5.3
Schwerpunktbereich Wirtschaft


5.3.1
Recht der Personengesellschaften


a)
Typische Fallgestaltungen der Praxis und Sonderformen,


b)
Abschluss des Gesellschaftsvertrags,


c)
Gesellschaft und Gesellschafter, Besonderheiten der Haftung,


d)
Besonderheiten hinsichtlich Änderung, Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft,


e)
Besonderheiten der GmbH & Co KG.


5.3.2
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft


a)
Gründung der GmbH,


b)
Rechtsverhältnisse in der GmbH, Besonderheiten der Haftung,


c)
Organe der GmbH,


d)
Minderheitenschutz,


e)
Grundlagen des Aktiengesetzes.


5.3.3
Insolvenzrecht


a)
Verhältnis des Insolvenzrechts zur Einzelzwangsvollstreckung,


b)
Insolvenzeröffnungsverfahren und Ablauf des Insolvenzverfahrens,


c)
Anfechtungsrecht nach der Insolvenzordnung und dem Anfechtungsgesetz.


5.4
Schwerpunktbereich Gewerblicher Rechtsschutz


5.4.1
Wettbewerbsrecht


a)
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu spezialgesetzlichen wettbewerbsrechtlichen Normen und zum Bürgerlichen Gesetzbuch,


b)
wettbewerbswidriges Verhalten anhand typischer Fälle,


c)
Abwehr wettbewerbswidrigen Verhaltens durch zivilrechtliche Sanktionen.


5.4.2
Markenrecht


a)
Schutzgegenstand und Schutzvoraussetzungen,


b)
Inhalt und Schranken des Markenrechts,


c)
Rechtsfolgen,


d)
Gemeinschaftsmarke, Unternehmenskennzeichen und geschäftliche Beziehungen, geographische Herkunftsangaben.


5.4.3
Kartellrecht


a)
Aufgabe des Kartellrechts,


b)
Überblick über das nationale und das europäische Kartellrecht (Grundbegriffe und Instrumente des Kartellrechts, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle).


5.5
Schwerpunktbereich IT-Recht


5.5.1
Domain-Recht


a)
Grundlagen des Domain-Name-Systems,


b)
die Domain im Rechtsverkehr.


5.5.2
Software- und Internet-Verträge


a)
Verträge über Herstellung, Veräußerung, Wartung, Gebrauchsüberlassung von Software,


b)
Vertragsschluss und Verbraucherschutz im Internet,


c)
Form der Rechtsgeschäfte im Internet.


5.5.3
Urheberrecht


a)
Werkbegriff und Werkarten,


b)
Urheberbegriff und dessen Rechte,


c)
urheberrechtsrelevante Verletzungshandlungen im Internet.


5.5.4
Datenschutzrecht


a)
Grundstrukturen und Systematik,


b)
wesentliche Begriffe und Anwendungsbereich,


c)
Regelungsgrundsätze des nationalen und europäischen Datenschutzrechts.


5.6
Schwerpunktbereich Verwaltung


5.6.1
Immissionsschutzrecht


5.6.2
Naturschutzrecht


5.6.3
Wasserrecht


5.6.4
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht


a)
Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe, Ziele, Grundsätze und Pflichten der Kreislaufwirtschaft,


b)
abfallrechtliche Instrumente.


5.6.5
Bodenschutzrecht


a)
Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe, Ziele und Anwendungsbereich der bodenschutz-rechtlichen Vorschriften,


b)
Grundsätze und Pflichten, Kosten und Kostenerstattung,


c)
ergänzende Vorschriften für Altlasten.


5.7
Schwerpunktbereich Arbeit


5.7.1
Regelinhalt eines typischen Arbeitsverhältnisses


a)
Anbahnen, Zustandekommen, Rechtsgrundlagen und Gestaltungsformen,


b)
Arbeitsverpflichtung, Leistungsmängel und Haftung,


c)
Vergütungsformen und Schutz des Vergütungsanspruchs,


d)
Nebenpflichten (einschließlich Zeugnis).


5.7.2
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Bestandsschutz


a)
Kündigung, Kündigungsschutz, sonstige Beendigungsgründe,


b)
besonderer Bestandsschutz (Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz).


5.7.3
Verfahrensrecht


a)
Gang des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens,


b)
prozessuale Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Anspruchs,


c)
Beschlussverfahren anhand eines typischen Falles.


5.7.4
Kollektives Arbeitsrecht


a)
Organisation und Beteiligung des Betriebsrats,


b)
Koalitions- und Tarifvertragsrecht.


5.8
Schwerpunktbereich Soziale Sicherung


5.8.1
Überblick über das System der sozialen Sicherung


a)
Aufgaben und Gliederung,


b)
soziale Entschädigung und Sozialhilfe im Überblick.


5.8.2
Verwaltungsverfahren und Sozialgerichtsgesetz


a)
sozialrechtliches Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren,


b)
sozialrechtliche Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Verwaltungs(prozess)recht (z.B. Zugunstenverfahren, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch),


c)
Rücknahme und Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, Erstattung von Leistungen,


d)
sozialgerichtlicher Instanzenzug, Überblick über das Sozialgerichtsgesetz.


5.8.3
Unfallversicherung


a)
Organisation und Finanzierung,


b)
Mitgliedschaft und versicherter Personenkreis,


c)
Versicherungsfälle und Leistungen,


d)
Haftungsablösung und Rückgriff.


5.8.4
Krankenversicherung


a)
Organisation und Finanzierung,


b)
Mitgliedschaft und versicherter Personenkreis,


c)
Versicherungsfälle und Leistungen,


d)
Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten, Versicherungsträgern, Ärzten und sonstigen Leistungserbringern.


5.8.5
Grundsicherung für Arbeitsuchende


a)
Organisation,


b)
Berechtigte, allgemeine Leistungsvoraussetzungen, Leistungen,


c)
Verhältnis zu Leistungen der Sozialversicherung und Sozialhilfe,


d)
im Überblick: Besonderheiten bei der Aufhebung und Erstattung von Leistungen, Sanktionen.


5.8.6
Recht der Erwerbsminderungs- und Altersrenten


versicherter Personenkreis, Versicherungsfälle und Leistungen.


5.9
Schwerpunktbereich Steuern


5.9.1
Steuerverfahrensrecht


a)
Steuerfestsetzung und Bekanntgabe von Bescheiden,


b)
Änderung von Steuerbescheiden,


c)
Rechtsbehelfsverfahren,


d)
finanzgerichtliches Verfahren.


5.9.2
Einkommensteuer


a)
Einkunftsarten,


b)
erwerbssichernde Abzüge (Betriebsausgaben, Werbungskosten),


c)
existenzsichernde Abzüge (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen).


5.9.3
Bilanzsteuerrecht


a)
Grundsätze der Bilanzerstellung, Gewinnbegriff nach Handels- und Steuerrecht,


b)
Form, Inhalt und Gliederung der Bilanz.


5.9.4
Besteuerung der gewerblichen Einzelunternehmen


a)
Ermittlung des gewerblichen Gewinns,


b)
Betriebsvermögen (insbesondere seine Abgrenzung zum Privatvermögen und seine Bewertung),


c)
betrieblicher Aufwand.


5.9.5
Besteuerung der Personengesellschaften


a)
Begriff der Mitunternehmerschaft,


b)
Zurechnungstatbestand und Steuersubjekt,


c)
Umfang des Betriebsvermögens.


5.9.6
Überblick über sonstige Steuern


a)
Körperschaftsteuer,


b)
Umsatzsteuer,


c)
Erbschaft- und Schenkungsteuer,


d)
Gewerbesteuer,


e)
Vermögensteuer.


5.9.7
Einzelfälle zur steuerplanenden Sachverhaltsgestaltung


a)
Einzelkaufmann, Mitunternehmerschaft, Körperschaftssteuersubjekt, Betriebsaufspaltung,


b)
Rückstellungen und Abschreibungen,


c)
Verträge mit nahen Angehörigen,


d)
die Besteuerung von international tätigen Unternehmen in ihren Grundgedanken.


5.10
Schwerpunktbereich Europarecht


5.10.1
Materielles Europarecht


a)
Freier Warenverkehr, freier Personenverkehr (mit deutschem Ausländerrecht, völkerrechtlichem Fremdenrecht), freier Kapital- und Zahlungsverkehr,


b)
Europäisches Wettbewerbsrecht,


c)
Europäisches Umweltrecht.


5.10.2
Europäisches Verfahrens- und Prozessrecht


a)
EU-Institutionen und Rechtsakte, EU-Gerichtsbarkeit,


b)
Menschenrechtsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (materiell und verfahrensmäßig).


5.10.3
Grundbegriffe des Völkerrechts


unter besonderer Betonung eines Einblicks in


a)
das internationale Wirtschaftsrecht,


b)
die wirtschaftlich relevante internationale Streitbeilegung und Gerichtsbarkeit.


5.11
Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht (IPR)


5.11.1
Allgemeiner Teil des IPR


5.11.2
IPR der Allgemeinen Rechtsgrundsätze im Sinne des Allgemeinen Teils des BGB


5.11.3
Internationales Vertrags- und Deliktsrecht (unter anderem Verordnungen Rom I und II)


5.11.4
Internationales Familien- und Erbrecht


5.11.5
Internationales Sachenrecht


5.11.6
Internationales Gesellschaftsrecht


5.11.7
im Überblick: Internationales Zivilprozessrecht


5.12
Schwerpunktbereich Strafrechtliche Rechtspflege


5.12.1
Jugendstrafrecht


a)
Grundlagen, Besonderheiten gegenüber den allgemeinen Vorschriften,


b)
Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren,


c)
Besonderheiten bezüglich Heranwachsender,


d)
Grundlagen zur Jugendkriminalität.


5.12.2
Strafvollstreckung


a)
Grundlagen,


b)
Befugnisse der Strafvollstreckungsbehörden.


5.12.3
Justizvollzug


a)
Allgemeine Grundlagen, Organisation, Aufsicht,


b)
Grundlagen des Untersuchungshaftvollzugs,


c)
Grundlagen des Strafvollzugs (Planung, Grundsätze, Ablauf und Öffnung des Vollzugs, Grundversorgung, Verkehr mit der Außenwelt, Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung, Freizeit, Sicherheit und Ordnung, Unmittelbarer Zwang, Disziplinarmaßnahmen, Beschwerderecht und Rechtsbehelfe),


d)
besondere Regelungen über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.


6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


6.1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Stoffpläne für die Lehrveranstaltungen in den Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes für Rechtsreferendarinnen und -referendare vom 1. März 2017 (Die Justiz S. 188) außer Kraft. Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst vor dem 1. April 2020 angetreten haben und die Ausbildung planmäßig ableisten, richtet sich weiterhin nach den bis zum Inkrafttreten geltenden Bestimmungen.


6.2
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 28. Februar 2026 außer Kraft.