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Vorschrift
Normgeber:Justizministerium
Aktenzeichen:2321/0458
Erlassdatum:11.08.2011
Fassung vom:11.08.2011
Gültig ab:01.09.2011
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2030-224
Fundstelle:Die Justiz 2011, 309
 

Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium
an der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege



VwV d. JuM vom 11. August 2011 (Az.: 2321/0458)



Fundstelle: Die Justiz 2011, S. 309





Das Justizministerium hat im Benehmen mit der Fachhochschule und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufgrund des § 5 Absatz 4 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011 den nachstehenden modular aufgebauten Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege
erlassen.



Der Studienplan tritt am 1. September 2011 in Kraft. Für Studierende, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt angetreten haben und planmäßig ableisten, gilt weiterhin der Studienplan vom 1. August 2006 (Die Justiz S. 321).




Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage: Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege

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