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Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum
zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten
(VSG-VO)
Vom 5. Februar 2010 Zum 23.03.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: |
letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift, § 4 sowie Anlagen 1 und 2 geändert durch Artikel 129 der Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1, 16) |
Nichtamtliches InhaltsverzeichnisEs wird verordnet auf Grund von § 36
Abs. 3 des Naturschutzgesetzes vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745):
§ 1 Festlegung Europäischer Vogelschutzgebiete
Die in der Anlage 1 aufgeführten Gebiete werden als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7) festgelegt.
§ 2 Gebietsabgrenzungen
Die Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.
§ 3 Erhaltungsziele
(1) Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Bestände und Lebensräume der in der Anlage 1 aufgeführten Brutvogelarten und der in Gruppen zusammengefassten oder einzeln aufgeführten Vogelarten, die in dem Vogelschutzgebiet rasten, mausern oder überwintern. In der Anlage 1 werden ferner die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für die einzelnen Vogelarten festgesetzt.
(2) Der Erhaltungszustand einer Vogelart umfasst die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten in dem jeweiligen Gebiet auswirken können. Der Erhaltungszustand wird als günstig betrachtet, wenn
- 1.
auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Vogelart ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und
- 2.
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und
- 3.
ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.
§ 4 Ersatzverkündung
(1) Die Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten Europäischen Vogelschutzgebiete des § 1 näher bestimmt, die in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Vogelarten aufführt und die hieraus abgeleiteten gebietsbezogenen Erhaltungsziele nach § 3 Abs. 1 festsetzt sowie mit der Anlage 2, die die in § 2 genannten Karten der Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 5000 enthält, wird beim Ministerium Ländlicher Raum auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt, zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Entsprechend wird die Verordnung mit der Anlage 1 sowie den das jeweilige Gebiet betreffenden Karten der Anlage 2 bei folgenden unteren Verwaltungsbehörden zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt:
- -
Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in Walldürn,
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Gemeindeverwaltungsverband Langenau in Langenau,
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Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler in Müllheim,
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Große Kreisstadt Aalen in Aalen,
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Große Kreisstadt Achern in Achern,
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Große Kreisstadt Balingen in Balingen,
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Große Kreisstadt Bruchsal in Bruchsal,
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Große Kreisstadt Crailsheim in Crailsheim,
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Große Kreisstadt Donaueschingen in Donaueschingen,
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Große Kreisstadt Ettlingen in Ettlingen,
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Große Kreisstadt Fellbach in Fellbach,
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Große Kreisstadt Gaggenau in Gaggenau,
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Große Kreisstadt Geislingen an der Steige in Geislingen an der Steige,
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Große Kreisstadt Göppingen in Göppingen,
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Große Kreisstadt Heidenheim an der Brenz in Heidenheim an der Brenz,
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Große Kreisstadt Herrenberg in Herrenberg,
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Große Kreisstadt Kehl in Kehl,
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Große Kreisstadt Konstanz in Konstanz,
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Große Kreisstadt Leimen in Leimen,
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Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu in Leutkirch im Allgäu
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Große Kreisstadt Metzingen in Metzingen,
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Große Kreisstadt Nürtingen in Nürtingen,
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Große Kreisstadt Offenburg in Offenburg,
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Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee in Radolfzell am Bodensee,
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Große Kreisstadt Rastatt in Rastatt,
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Große Kreisstadt Remseck am Neckar in Remseck am Neckar,
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Große Kreisstadt Reutlingen in Reutlingen,
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Große Kreisstadt Rheinstetten in Rheinstetten,
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Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar in Rottenburg am Neckar,
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Große Kreisstadt Rottweil in Rottweil,
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Große Kreisstadt Schorndorf in Schorndorf,
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Große Kreisstadt Schramberg in Schramberg,
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Große Kreisstadt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,
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Große Kreisstadt Schwetzingen in Schwetzingen,
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Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) in Singen (Hohentwiel),
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Große Kreisstadt Stutensee in Stutensee,
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Große Kreisstadt Tübingen in Tübingen,
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Große Kreisstadt Tuttlingen in Tuttlingen,
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Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen in Villingen-Schwenningen,
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Große Kreisstadt Waiblingen in Waiblingen,
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Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen in Waldshut-Tiengen,
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Große Kreisstadt Wangen im Allgäu in Wangen im Allgäu,
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Große Kreisstadt Weil am Rhein in Weil am Rhein,
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Große Kreisstadt Weinheim in Weinheim,
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm,
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Landratsamt Biberach in Biberach a. d. Riß,
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Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen,
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Landratsamt Böblingen in Böblingen,
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg,
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Landratsamt Calw in Calw,
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Landratsamt Emmendingen in Emmendingen,
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Landratsamt Enzkreis in Pforzheim,
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Landratsamt Esslingen in Esslingen,
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Landratsamt Freudenstadt in Freudenstadt,
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Landratsamt Göppingen in Göppingen,
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Landratsamt Heidenheim in Heidenheim,
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Landratsamt Heilbronn in Heilbronn,
- -
Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau,
- -
Landratsamt Karlsruhe in Karlsruhe,
- -
Landratsamt Konstanz in Konstanz,
- -
Landratsamt Lörrach in Lörrach,
- -
Landratsamt Ludwigsburg in Ludwigsburg,
- -
Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim,
- -
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach,
- -
Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg,
- -
Landratsamt Ostalbkreis in Aalen,
- -
Landratsamt Rastatt in Rastatt,
- -
Landratsamt Ravensburg in Ravensburg,
- -
Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen,
- -
Landratsamt Reutlingen in Reutlingen,
- -
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg,
- -
Landratsamt Rottweil in Rottweil,
- -
Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall,
- -
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen,
- -
Landratsamt Sigmaringen in Sigmaringen,
- -
Landratsamt Tübingen in Tübingen,
- -
Landratsamt Tuttlingen in Tuttlingen,
- -
Landratsamt Waldshut in Waldshut-Tiengen,
- -
Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen,
- -
Stadt Baden-Baden in Baden-Baden,
- -
Stadt Freiburg in Freiburg i. Br.,
- -
Stadt Heidelberg in Heidelberg,
- -
Stadt Karlsruhe in Karlsruhe,
- -
Stadt Mannheim in Mannheim,
- -
Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart,
- -
Stadt Ulm in Ulm,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Albstadt mit der Gemeinde Bitz in Albstadt,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Friedrichshall mit den Gemeinden Oedheim und Offenau in Bad Friedrichshall,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Säckingen mit den Gemeinden Herrischried, Murg und Rickenbach in Bad Säckingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit den Gemeinden Ingersheim und Tamm in Bietigheim-Bissingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bühl mit der Gemeinde Ottersweier in Bühl,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) mit den Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen in Ehingen (Donau),
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach in Freudenstadt,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit der Gemeinde Immenstaad in Friedrichshafen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Hechingen mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen in Hechingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Hockenheim mit den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen in Hockenheim,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck mit den Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen in Kirchheim unter Teck,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Lörrach mit der Gemeinde Inzlingen in Lörrach,
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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mössingen mit den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Mössingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötisheim in Mühlacker,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Nagold mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Nagold,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberkirch mit der Stadt Renchen und der Gemeinde Lautenbach in Oberkirch,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Öhringen mit den Gemeinden Pfedelbach und Zweiflingen in Öhringen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen mit den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena und Mahlstetten in Spaichingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Stockach mit den Gemeinden Bodmann-Ludwigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen in Stockach,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Überlingen mit den Gemeinden Owingen und Sipplingen in Überlingen,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz mit der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Sersheim und Eberdingen in Vaihingen an der Enz,
- -
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach und Simonswald in Waldkirch.
(2) Die Verordnung mit der Anlage 1 sowie die das Gebiet der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde betreffenden Karten der Anlage 2 sind nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den in Absatz 1 bezeichneten Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 5. Februar 2010
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Hauk
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Hinweis:
Diese Verordnung einschließlich der Anlage 1 und einem Karten-Service zur Anlage 2 ist zusätzlich im Internet abrufbar unter http://www.natura2000-bw.de
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Anlage 1
Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
INHALTSVERZEICHNIS
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten
Gemeinde
|
Gebietsname(n)
|
Gebietsnummer(n)
|
Aalen
|
Ostalbtrauf bei Aalen
|
7126-401
|
Achern
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Achern
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Achern
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Achern
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Adelsheim
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Aichelberg
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Aichelberg
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Aichtal
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Aitern
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Albbruck
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Albershausen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Albstadt
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Allensbach
|
Bodanrück
|
8220-402
|
Allensbach
|
Mindelsee
|
8220-403
|
Allensbach
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Allensbach
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Alleshausen
|
Federseeried
|
7923-401
|
Allmendingen
|
Schmiechener See
|
7624-402
|
Allmendingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Alpirsbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Altdorf
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Altenriet
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Altlußheim
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Altlußheim
|
Wagbachniederung
|
6717-401
|
Altshausen
|
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher
|
8123-441
|
Ammerbuch
|
Kochhartgraben und Ammertalhänge
|
7419-401
|
Ammerbuch
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Appenweier
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Appenweier
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Appenweier
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Argenbühl
|
Bodenmöser
|
8325-441
|
Asselfingen
|
Donauried
|
7527-441
|
Au am Rhein
|
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe
|
7015-441
|
Aulendorf
|
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher
|
8123-441
|
Bad Bellingen
|
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone
|
8211-401
|
Bad Buchau
|
Federseeried
|
7923-401
|
Bad Ditzenbach
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Bad Dürrheim
|
Baar
|
8017-441
|
Bad Friedrichshall
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Bad Herrenalb
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bad Krozingen
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Bad Peterstal-Griesbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bad Rippoldsau-Schapbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bad Schussenried
|
Federseeried
|
7923-401
|
Bad Überkingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Bad Überkingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Bad Urach
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Bad Wildbad im Schwarzwald
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bad Wimpfen
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Bad Wurzach
|
Rohrsee
|
8125-441
|
Bad Wurzach
|
Wurzacher Ried
|
8025-401
|
Baden-Baden
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bahlingen
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Baiersbronn
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Balgheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Balingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Balingen
|
Wiesenlandschaft bei Balingen
|
7718-441
|
Bärenthal
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Bartholomä
|
Albuch
|
7226-441
|
Berghülen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Berglen
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Bernau
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Betzenweiler
|
Federseeried
|
7923-401
|
Beuren
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Beuren
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Beuron
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Bingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Binzen
|
Tüllinger Berg und Gleusen
|
8311-441
|
Bisingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Bissingen an der Teck
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Bissingen an der Teck
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Blaubeuren
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Blaustein
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Blumberg
|
Baar
|
8017-441
|
Blumberg
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Bodelshausen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Bodman-Ludwigshafen
|
Bodanrück
|
8220-402
|
Bodman-Ludwigshafen
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Böhmenkirch
|
Albuch
|
7226-441
|
Böhmenkirch
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Boll
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Boll
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Böllen
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Bollschweil
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Bonndorf im Schwarzwald
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Bonndorf im Schwarzwald
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Bönnigheim
|
Stromberg
|
6919-441
|
Bopfingen
|
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle
|
7127-401
|
Böttingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Bötzingen
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Bötzingen
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Brackenheim
|
Stromberg
|
6919-441
|
Bräunlingen
|
Baar
|
8017-441
|
Bräunlingen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Bräunlingen
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Braunsbach
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Breisach am Rhein
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Breisach am Rhein
|
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg
|
7911-401
|
Breisach am Rhein
|
Rheinniederung Neuenburg - Breisach
|
8011-401
|
Breitnau
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Bretzfeld
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Brigachtal
|
Baar
|
8017-441
|
Bruchsal
|
Saalbachniederung bei Hambrücken
|
6817-441
|
Brühl
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Bubsheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Buchen (Odenwald)
|
Lappen bei Walldürn
|
6422-401
|
Buchenbach
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Buchheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Buggingen
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Bühl
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Bühl
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bühl
|
Riedmatten und Schiftunger Bruch
|
7214-441
|
Bühlertal
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Bühlertann
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Bühlerzell
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Burladingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Burladingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Cleebronn
|
Stromberg
|
6919-441
|
Crailsheim
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Creglingen
|
Wiesenweihe Taubergrund
|
6425-441
|
Dachsberg (Südschwarzwald)
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Dauchingen
|
Baar
|
8017-441
|
Deggingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Deggingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Deilingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Deißlingen
|
Baar
|
8017-441
|
Denkingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Dettenhausen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Dettenheim
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Dettenheim
|
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim
|
6816-401
|
Dettingen an der Erms
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Dettingen unter Teck
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Dettingen unter Teck
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Dietingen
|
Schlichemtal
|
7717-401
|
Dobel
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Donaueschingen
|
Baar
|
8017-441
|
Donaueschingen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Donaueschingen
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Donzdorf
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Dornstadt
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Dörzbach
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Dossenheim
|
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim
|
6518-401
|
Dotternhausen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Durbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Dürbheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Durchhausen
|
Baar
|
8017-441
|
Dürnau
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Dürnau
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Dußlingen
|
Mittlerer Rammert
|
7519-401
|
Edingen-Neckarhausen
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Efringen-Kirchen
|
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone
|
8211-401
|
Egesheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Eggenstein-Leopoldshafen
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Eggenstein-Leopoldshafen
|
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim
|
6816-401
|
Ehingen (Donau)
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Eichstegen
|
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher
|
8123-441
|
Eichstetten
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Eisenbach (Hochschwarzwald)
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Eislingen/ Fils
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Elchesheim-Illingen
|
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe
|
7015-441
|
Elzach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Emeringen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Endingen am Kaiserstuhl
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Engstingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Eningen unter Achalm
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Enzklösterle
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Epfendorf
|
Schlichemtal
|
7717-401
|
Eriskirch
|
Eriskircher Ried
|
8323-401
|
Erkenbrechtsweiler
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Erligheim
|
Stromberg
|
6919-441
|
Eschbach
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Eschbach
|
Rheinniederung Neuenburg - Breisach
|
8011-401
|
Eschenbach
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Eschenbach
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Essingen
|
Albuch
|
7226-441
|
Ettlingen
|
Kälberklamm und Hasenklamm
|
7016-401
|
Feldberg (Schwarzwald)
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Fellbach
|
Unteres Remstal
|
7121-442
|
Fichtenberg
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Forbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Forchheim
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Forchtenberg
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Frankenhardt
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Freiberg am Neckar
|
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar
|
7021-401
|
Freiburg im Breisgau
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Freiburg im Breisgau
|
Schönberg bei Freiburg
|
8012-441
|
Freiburg im Breisgau
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Freudenstadt
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Freudental
|
Stromberg
|
6919-441
|
Frickenhausen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Fridingen an der Donau
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Friedenweiler
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Friedenweiler
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Friedrichshafen
|
Eriskircher Ried
|
8323-401
|
Friesenheim
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Frittlingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Fröhnd
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Fronreute
|
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher
|
8123-441
|
Furtwangen im Schwarzwald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Gaggenau
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Gaienhofen
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Gaildorf
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Gammelshausen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Gammelshausen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Gammertingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Gärtringen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Geisingen
|
Baar
|
8017-441
|
Geislingen an der Steige
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Geislingen an der Steige
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Geislingen
|
Wiesenlandschaft bei Balingen
|
7718-441
|
Gemeindefreier Grundbesitz
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Gengenbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Gerabronn
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Gernsbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Gerstetten
|
Eselsburger Tal
|
7327-441
|
Gingen an der Fils
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Gingen an der Fils
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Glottertal
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Göppingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Göppingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Görwihl
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Gosheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Gottenheim
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Graben-Neudorf
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Graben-Neudorf
|
Saalbachniederung bei Hambrücken
|
6817-441
|
Grabenstetten
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Grafenhausen
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Grenzach-Wyhlen
|
Tüllinger Berg und Gleusen
|
8311-441
|
Gruibingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Guggenhausen
|
Pfrunger und Burgweiler Ried
|
8022-401
|
Güglingen
|
Stromberg
|
6919-441
|
Gundelsheim
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Gutach (Schwarzwaldbahn)
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Gütenbach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Häg-Ehrsberg
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Hardheim
|
Heiden und Wälder Tauberland
|
6323-441
|
Hardt
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Hardthausen am Kocher
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Hartheim
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Hartheim
|
Rheinniederung Neuenburg - Breisach
|
8011-401
|
Hattenhofen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Hausach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Hausen am Tann
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Häusern
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Hayingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Hechingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Hechingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Heidelberg
|
Steinbruch Leimen
|
6618-401
|
Heidenheim an der Brenz
|
Albuch
|
7226-441
|
Heiningen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Heiningen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Heitersheim
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Heitersheim
|
Rheinniederung Neuenburg - Breisach
|
8011-401
|
Herbolzheim
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Herbrechtingen
|
Donauried
|
7527-441
|
Herbrechtingen
|
Eselsburger Tal
|
7327-441
|
Heroldstatt
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Herrenberg
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Herrischried
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Hettingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Heubach
|
Albtrauf Heubach
|
7225-401
|
Hildrizhausen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Hilzingen
|
Hohentwiel/Hohenkrähen
|
8218-401
|
Hinterzarten
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Hochdorf
|
Lindenweiher
|
7924-401
|
Hochdorf
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Höchenschwand
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Hockenheim
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Hockenheim
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Hohberg
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Holzgerlingen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Holzmaden
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Hornberg
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Hüfingen
|
Baar
|
8017-441
|
Hüfingen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Hüfingen
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Hügelsheim
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Hügelsheim
|
Riedmatten und Schiftunger Bruch
|
7214-441
|
Hülben
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Ibach
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Iffezheim
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Igersheim
|
Wiesenweihe Taubergrund
|
6425-441
|
Ihringen
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Illingen
|
Enztal Mühlhausen - Roßwag
|
7019-441
|
Illingen
|
Stromberg
|
6919-441
|
Ilshofen
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Ilshofen
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Immendingen
|
Baar
|
8017-441
|
Immendingen
|
Höwenegg
|
8018-401
|
Ingelfingen
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Ingelfingen
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Ingersheim
|
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar
|
7021-401
|
Inzigkofen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Irndorf
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Isny im Allgäu
|
Adelegg
|
8226-441
|
Isny im Allgäu
|
Bodenmöser
|
8325-441
|
Jagsthausen
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Jagstzell
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Jungingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Kanzach
|
Federseeried
|
7923-401
|
Kappel-Grafenhausen
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Karlsdorf-Neuthard
|
Saalbachniederung bei Hambrücken
|
6817-441
|
Karlsruhe
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Karlsruhe
|
Kälberklamm und Hasenklamm
|
7016-401
|
Karlsruhe
|
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe
|
7015-441
|
Karlsruhe
|
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim
|
6816-401
|
Kehl
|
Gottswald
|
7513-442
|
Kehl
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Kehl
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Kehl
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Kehl
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Kehl
|
Rheinniederung Kehl - Helmlingen
|
7313-401
|
Kehl
|
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl
|
7512-401
|
Kenzingen
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Kenzingen
|
Johanniterwald
|
7712-403
|
Kenzingen
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Ketsch
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Kirchberg an der Jagst
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Kirchentellinsfurt
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Kirchheim unter Teck
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Kleines Wiesental
|
Südschwarzwald
|
8114 - 441
|
Kohlberg
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Kohlberg
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Kolbingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Köngen
|
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen
|
7322-401
|
Königheim
|
Heiden und Wälder Tauberland
|
6323-441
|
Königsbronn
|
Albuch
|
7226-441
|
Königseggwald
|
Pfrunger und Burgweiler Ried
|
8022-401
|
Königsfeld im Schwarzwald
|
Baar
|
8017-441
|
Königsheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Konstanz
|
Bodanrück
|
8220-402
|
Konstanz
|
Konstanzer Bucht des Bodensees
|
8321-401
|
Konstanz
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Konstanz
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Krauchenwies
|
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen
|
7921-401
|
Krautheim
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Kuchen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Kuchen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Külsheim
|
Heiden und Wälder Tauberland
|
6323-441
|
Künzelsau
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Kupferzell
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Laichingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Langenau
|
Donauried
|
7527-441
|
Langenbrettach
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Langenburg
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Lauf
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Lauf
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Lauterach
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Leibertingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Leimen
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Leimen
|
Steinbruch Leimen
|
6618-401
|
Lenningen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Lenningen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Lenzkirch
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Leutkirch im Allgäu
|
Adelegg
|
8226-441
|
Lichtenau
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Lichtenau
|
Rheinniederung Kehl - Helmlingen
|
7313-401
|
Lichtenau
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Lichtenstein
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Linkenheim-Hochstetten
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Linkenheim-Hochstetten
|
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim
|
6816-401
|
Löchgau
|
Stromberg
|
6919-441
|
Loffenau
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Löffingen
|
Baar
|
8017-441
|
Löffingen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Löffingen
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Lonsee
|
Salenberg
|
7425-401
|
Lorch
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Lörrach
|
Tüllinger Berg und Gleusen
|
8311-441
|
Mahlstetten
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Mannheim
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
March
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Maulbronn
|
Stromberg
|
6919-441
|
Maulbronn
|
Weiher bei Maulbronn
|
7018-401
|
Meißenheim
|
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl
|
7512-401
|
Mengen
|
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen
|
7921-401
|
Merzhausen
|
Schönberg bei Freiburg
|
8012-441
|
Meßstetten
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Metzingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Michelbach an der Bilz
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Möckmühl
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Mönchweiler
|
Baar
|
8017-441
|
Moos
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Moosburg
|
Federseeried
|
7923-401
|
Mössingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Mössingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Mühlacker
|
Enztal Mühlhausen - Roßwag
|
7019-441
|
Mühlenbach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Mühlhausen im Täle
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Mühlhausen-Ehingen
|
Hohentwiel/Hohenkrähen
|
8218-401
|
Mühlheim an der Donau
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Mulfingen
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Müllheim
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Munderkingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Münsingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Münsingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Münstertal/ Schwarzwald
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Nagold
|
Ziegelberg
|
7418-401
|
Neckargemünd
|
Felsenberg
|
6618-402
|
Neidlingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Neidlingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Neudenau
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Neuenburg am Rhein
|
Bremgarten
|
8011-441
|
Neuenburg am Rhein
|
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone
|
8211-401
|
Neuenburg am Rhein
|
Rheinniederung Neuenburg - Breisach
|
8011-401
|
Neuenstadt am Kocher
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Neuenstein
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Neuffen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Neuffen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Neulußheim
|
Wagbachniederung
|
6717-401
|
Neuried
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Neuried
|
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl
|
7512-401
|
Niedereschach
|
Baar
|
8017-441
|
Niedernhall
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Niederstotzingen
|
Donauried
|
7527-441
|
Nordrach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Notzingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Nufringen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Nürtingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Nusplingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Oberboihingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Oberharmersbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Oberhausen-Rheinhausen
|
Wagbachniederung
|
6717-401
|
Oberkirch
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Oberkirch
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Oberkirch
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Oberkochen
|
Albuch
|
7226-441
|
Obermarchtal
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Oberndorf am Neckar
|
Brandhalde
|
7617-401
|
Obernheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Oberried
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Oberrot
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Obersontheim
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Oberwolfach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Offenau
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Offenburg
|
Gottswald
|
7513-442
|
Offenburg
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Offenburg
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Ofterdingen
|
Mittlerer Rammert
|
7519-401
|
Oftersheim
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Oggelshausen
|
Federseeried
|
7923-401
|
Ohmden
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Öhningen
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Öhringen
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Ölbronn-Dürrn
|
Weiher bei Maulbronn
|
7018-401
|
Oppenau
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Ostrach
|
Pfrunger und Burgweiler Ried
|
8022-401
|
Ottenhöfen im Schwarzwald
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Ottersweier
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Ottersweier
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Owen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Owen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Pfaffenhofen
|
Stromberg
|
6919-441
|
Pfedelbach
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Pfullingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Philippsburg
|
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim
|
6816-401
|
Philippsburg
|
Saalbachniederung bei Hambrücken
|
6817-441
|
Pleidelsheim
|
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar
|
7021-401
|
Pliezhausen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Plüderhausen
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Radolfzell am Bodensee
|
Bodanrück
|
8220-402
|
Radolfzell am Bodensee
|
Mindelsee
|
8220-403
|
Radolfzell am Bodensee
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Rammingen
|
Donauried
|
7527-441
|
Rastatt
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Ratshausen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Ravenstein
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Rechtenstein
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Reichenau
|
Bodanrück
|
8220-402
|
Reichenau
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Reichenbach am Heuberg
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Reilingen
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Remseck am Neckar
|
Unteres Remstal
|
7121-442
|
Remshalden
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Renchen
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Renchen
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Renquishausen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Reutlingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Reutlingen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Rheinau
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Rheinau
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Rheinau
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Rheinau
|
Renchniederung
|
7313-441
|
Rheinau
|
Rheinniederung Kehl - Helmlingen
|
7313-401
|
Rheinau
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Rheinhausen
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Rheinhausen
|
Johanniterwald
|
7712-403
|
Rheinhausen
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Rheinmünster
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Rheinmünster
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Rheinmünster
|
Riedmatten und Schiftunger Bruch
|
7214-441
|
Rheinstetten
|
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe
|
7015-441
|
Riedhausen
|
Pfrunger und Burgweiler Ried
|
8022-401
|
Riedlingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Riegel
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Riegel
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Riegel
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Rietheim-Weilheim
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Ringsheim
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Roigheim
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Römerstein
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Rosengarten
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Rottenburg am Neckar
|
Kochhartgraben und Ammertalhänge
|
7419-401
|
Rottenburg am Neckar
|
Mittlerer Rammert
|
7519-401
|
Rottenburg am Neckar
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Rottweil
|
Baar
|
8017-441
|
Rudersberg
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Rust
|
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust
|
7712-402
|
Rust
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Sachsenheim
|
Stromberg
|
6919-441
|
Salem
|
Salemer Klosterweiher
|
8221-401
|
Sandhausen
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Sankt Blasien
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Sankt Georgen im Schwarzwald
|
Baar
|
8017-441
|
Sankt Georgen im Schwarzwald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Sankt Johann
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Sankt Märgen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Sankt Peter
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Sasbach
|
Acher-Niederung
|
7314-441
|
Sasbach
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Sasbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Sasbach
|
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg
|
7911-401
|
Sasbach
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Sasbachwalden
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Satteldorf
|
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen
|
6726-441
|
Satteldorf
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Schallstadt
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Schallstadt
|
Schönberg bei Freiburg
|
8012-441
|
Scheer
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Schelklingen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Schelklingen
|
Schmiechener See
|
7624-402
|
Schelklingen
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Schenkenzell
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Schlaitdorf
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Schlat
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Schlat
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Schliengen
|
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone
|
8211-401
|
Schlierbach
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Schluchsee
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Schömberg
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Schonach im Schwarzwald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Schönau im Schwarzwald
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Schönenberg
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Schöntal
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Schönwald im Schwarzwald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Schopfheim
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Schorndorf
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Schramberg
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Schriesheim
|
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim
|
6518-401
|
Schrozberg
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Schutterwald
|
Gottswald
|
7513-442
|
Schutterwald
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Schwäbisch Hall
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Schwanau
|
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl
|
7512-401
|
Schwanau
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Schwenningen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Schwetzingen
|
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim
|
6616-441
|
Seebach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Seekirch
|
Federseeried
|
7923-401
|
Seewald
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Sersheim
|
Stromberg
|
6919-441
|
Sigmaringen
|
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen
|
7921-401
|
Sigmaringen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Sigmaringendorf
|
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen
|
7921-401
|
Sigmaringendorf
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Simonswald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Singen (Hohentwiel)
|
Hohentwiel/Hohenkrähen
|
8218-401
|
Singen (Hohentwiel)
|
Untersee des Bodensees
|
8220-401
|
Sinzheim
|
Riedmatten und Schiftunger Bruch
|
7214-441
|
Sipplingen
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Sonnenbühl
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Sontheim an der Brenz
|
Donauried
|
7527-441
|
Spaichingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Steinheim am Albuch
|
Albuch
|
7226-441
|
Steinmauern
|
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung
|
7114-441
|
Sternenfels
|
Stromberg
|
6919-441
|
Stetten am kalten Markt
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Stimpfach
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Stra ß berg
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Stühlingen
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Stutensee
|
Hardtwald nördlich von Karlsruhe
|
6916-441
|
Stuttgart
|
Vogelinsel Max-Eyth-See
|
7121-441
|
Süßen
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Süßen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Talheim
|
Baar
|
8017-441
|
Tauberbischofsheim
|
Heiden und Wälder Tauberland
|
6323-441
|
Tiefenbach
|
Federseeried
|
7923-401
|
Titisee-Neustadt
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Todtmoos
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Todtnau
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Triberg im Schwarzwald
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Trossingen
|
Baar
|
8017-441
|
Tübingen
|
Mittlerer Rammert
|
7519-401
|
Tübingen
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Tunau
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Tuningen
|
Baar
|
8017-441
|
Tuttlingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Überlingen
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Uhingen
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Uhldingen-Mühlhofen
|
Salemer Klosterweiher
|
8221-401
|
Uhldingen-Mühlhofen
|
Überlinger See des Bodensees
|
8220-404
|
Ühlingen-Birkendorf
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Ulm
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Umkirch
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Unterensingen
|
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen
|
7322-401
|
Unterkirnach
|
Baar
|
8017-441
|
Unterkirnach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Untermarchtal
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
Untermünkheim
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Urbach
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Uttenweiler
|
Federseeried
|
7923-401
|
Utzenfeld
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Vaihingen an der Enz
|
Enztal Mühlhausen - Roßwag
|
7019-441
|
Vaihingen an der Enz
|
Stromberg
|
6919-441
|
Vellberg
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Veringenstadt
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Villingen-Schwenningen
|
Baar
|
8017-441
|
Villingen-Schwenningen
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Vogtsburg im Kaiserstuhl
|
Kaiserstuhl
|
7912-442
|
Vogtsburg im Kaiserstuhl
|
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg
|
7911-401
|
Vöhrenbach
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Vörstetten
|
Mooswälder bei Freiburg
|
7912-441
|
Waghäusel
|
Saalbachniederung bei Hambrücken
|
6817-441
|
Waghäusel
|
Wagbachniederung
|
6717-401
|
Waiblingen
|
Unteres Remstal
|
7121-442
|
Waldbronn
|
Kälberklamm und Hasenklamm
|
7016-401
|
Walddorfhäslach
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Waldenbuch
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Waldkirch
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Waldshut-Tiengen
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Walldorf
|
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt
|
6617-441
|
Walldürn
|
Lappen bei Walldürn
|
6422-401
|
Wallhausen
|
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen
|
6726-441
|
Wangen im Allgäu
|
Schwarzensee und Kolbenmoos
|
8324-441
|
Wehingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Wehr
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Weil am Rhein
|
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone
|
8211-401
|
Weil am Rhein
|
Tüllinger Berg und Gleusen
|
8311-441
|
Weil im Schönbuch
|
Schönbuch
|
7420-441
|
Weilen unter den Rinnen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Weilheim
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Weilheim an der Teck
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Weilheim an der Teck
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Weinheim
|
Wachenberg bei Weinheim
|
6418-401
|
Weisenbach
|
Nordschwarzwald
|
7415-441
|
Weißbach
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Weisweil
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Wellendingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Welzheim
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Wembach
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Wendlingen am Neckar
|
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen
|
7322-401
|
Wendlingen am Neckar
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Werbach
|
Heiden und Wälder Tauberland
|
6323-441
|
Wernau (Neckar)
|
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen
|
7322-401
|
Wernau (Neckar)
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Widdern
|
Jagst mit Seitentälern
|
6624-401
|
Wieden
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Wiesensteig
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Wilhelmsdorf
|
Pfrunger und Burgweiler Ried
|
8022-401
|
Willstätt
|
Gottswald
|
7513-442
|
Willstätt
|
Kammbach-Niederung
|
7413-441
|
Willstätt
|
Kinzig-Schutter-Niederung
|
7513-441
|
Willstätt
|
Korker Wald
|
7313-442
|
Willstätt
|
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl
|
7512-401
|
Winden im Elztal
|
Mittlerer Schwarzwald
|
7915-441
|
Winterbach
|
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen
|
7123-441
|
Wittighausen
|
Wiesenweihe Taubergrund
|
6425-441
|
Wolpertshausen
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Wolpertswende
|
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher
|
8123-441
|
Wurmlingen
|
Südwestalb und Oberes Donautal
|
7820-441
|
Wüstenrot
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Wutach
|
Wutach und Baaralb
|
8116-441
|
Wyhl
|
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier
|
7712-401
|
Zaberfeld
|
Stromberg
|
6919-441
|
Zell im Wiesental
|
Südschwarzwald
|
8114-441
|
Zell unter Aichelberg
|
Mittlere Schwäbische Alb
|
7422-441
|
Zell unter Aichelberg
|
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
|
7323-441
|
Zimmern ob Rottweil
|
Baar
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8017-441
|
Zweiflingen
|
Kocher mit Seitentälern
|
6823-441
|
Zwiefalten
|
Täler der Mittleren Flächenalb
|
7624-441
|
II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
- 40.
Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441)
- 41.
Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401)
- 42.
Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441)
- 43.
Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441)
- 44.
Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441)
- 45.
Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401)
- 46.
Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401)
- 47.
Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401)
- 48.
Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441)
- 49.
Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441)
- 50.
Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401)
- 51.
Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441)
- 52.
Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401)
- 53.
Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401)
- 54.
Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401)
- 55.
Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401)
- 56.
Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401)
- 57.
Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401)
- 58.
Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441)
- 59.
Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441)
- 60.
Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441)
- 61.
Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441)
- 62.
Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401)
- 63.
Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401)
- 64.
Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401)
- 65.
Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402)
- 66.
Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441)
- 67.
Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441)
- 68.
Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441)
- 69.
Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441)
- 70.
Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401)
- 71.
Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441)
- 72.
Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441)
- 73.
Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441)
- 74.
Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441)
- 75.
Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441)
- 76.
Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401)
- 77.
Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441)
- 78.
Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404)
- 79.
Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442)
- 80.
Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401)
- 81.
Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441)
- 82.
Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441)
- 83.
Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401)
- 84.
Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401)
- 85.
Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401)
- 86.
Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441)
- 87.
Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441)
- 88.
Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401)
- 89.
Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441)
- 90.
Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401)
III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele
- 1.
Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441)
Größe: 1030 ha
|
|
Regierungsbezirk(e):
|
Freiburg, Karlsruhe
|
Stadt-/Landkreis(e):
|
Ortenaukreis, Rastatt
Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ottersweier, Rheinau, Rheinmünster, Sasbach
|
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Möwen (Schwarzkopfmöwe)
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 2.
Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441)
Größe: 2862 ha
|
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Regierungsbezirk(e):
|
Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
|
Ravensburg
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Städte und Gemeinden:
|
Isny im Allgäu
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Leutkirch im Allgäu
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
- -
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation
- -
Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen
- -
Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken
- -
Erhaltung der anmoorigen Standorte
- -
Erhaltung der Balzplätze
- -
Erhaltung von Schlafbäumen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
- -
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe
- -
Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
- -
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen
- -
Erhaltung von Niederwaldsukzession
- -
Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen
- -
Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen
- -
Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation
- -
Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen
- -
Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Ringdrossel (Turdus torquatus)
- -
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen
- -
Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen
- -
Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos)
- -
Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 3.
Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401)
Größe: 427 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ostalbkreis
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Städte und Gemeinden:
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Heubach
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 4.
Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441)
Größe: 8645 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis
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Städte und Gemeinden:
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Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Raufußkauz (Aegolius funereus)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
- -
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
- -
Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit
- -
Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung der Magerrasen und Heiden
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern,
- -
aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 5.
Baar (Gebietsnummer DE 8017-441)
Größe: 37702 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen
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Städte und Gemeinden:
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Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffingen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil
|
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern
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Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen
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Erhaltung der Moore
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
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Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 6.
Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401)
Größe: 750 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Sigmaringen
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Städte und Gemeinden:
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Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
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Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.)
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen
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Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln
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Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Lachmöwenkolonien
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Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, Insektenlarven und Sämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Fischadler (Pandion haliaetus)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 7.
Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401)
Größe: 371 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe
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Stadt-/Landkreis(e):
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Rhein-Neckar-Kreis
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Städte und Gemeinden:
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Dossenheim, Schriesheim
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
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Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
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Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
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Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
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Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
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Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
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Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
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Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche
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Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
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Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
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Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 8.
Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441)
Größe: 1626 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ravensburg
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Städte und Gemeinden:
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Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wolpertswende
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
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Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern
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Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe
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Erhaltung von Altholzinseln im Wald
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- -
Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Gewässern
- -
Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewässer und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 9.
Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402)
Größe: 6311 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Konstanz
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Städte und Gemeinden:
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Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 10.
Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441)
Größe: 918 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ravensburg
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Städte und Gemeinden:
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Argenbühl, Isny im Allgäu
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser führenden Gräben
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
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Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hochmoore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Gänsesäger (Mergus merganser)
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Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund
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Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer
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Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden
- -
Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 11.
Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401)
Größe: 10 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Rottweil
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Städte und Gemeinden:
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Oberndorf am Neckar
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.)
- 12.
Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441)
Größe: 1.694 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Breisgau-Hochschwarzwald
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Städte und Gemeinden:
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Bad Krozingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein
|
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
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Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
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Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
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Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Orpheusspötter (Hippolais polyglotta)
- -
Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten
- -
Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausgedehnten Krautschicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Triel (Burhinus oedicnemus)
- -
Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- 13.
Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441)
Größe: 4253 ha
|
|
Regierungsbezirk(e):
|
Stuttgart, Tübingen
|
Stadt-/Landkreis(e):
|
Alb-Donau-Kreis, Heidenheim
|
Städte und Gemeinden:
|
Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede und Moore
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung der Seggenriede
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Knäkente (Anas querquedula)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
- -
Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
- -
Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetation und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien
- -
Erhaltung von lichten Auenwäldern
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
- -
Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Triel (Burhinus oedicnemus)
- -
Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhängenden Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von steinigen Flächen
- -
Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie anderen Kulturen, die zur Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.) eine für den Triel geeignete Wuchshöhe aufweisen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Silberreiher (Egretta alba)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Sumpfohreule (Asio flammeus)
- -
Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 14.
Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402)
Größe: 1085 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Emmendingen, Ortenaukreis
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Städte und Gemeinden:
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Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Ringsheim, Rust
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Grauammer (Emberiza calandra)
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren
- -
Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung von Gras- und Erdwegen
- -
Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- -
Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz)
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Röhrichte
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 15.
Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441)
Größe: 540 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe, Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Enzkreis, Ludwigsburg
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Städte und Gemeinden:
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Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
- 16.
Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401)
Größe: 604 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Bodenseekreis
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Städte und Gemeinden:
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Eriskirch, Friedrichshafen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden
- -
Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten
- -
Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern
- -
Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme
- -
Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
- -
Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
- -
Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphibien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
- -
Erhaltung der fischreichen Gewässer
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen
- -
Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 17.
Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441)
Größe: 328 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Heidenheim
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Städte und Gemeinden:
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Gerstetten, Herbrechtingen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.)
- 18.
Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401)
Größe: 2930 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Biberach
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Städte und Gemeinden:
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Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Uttenweiler
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche
- -
Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen
- -
Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
- -
Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen
- -
Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden
- -
Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Moore
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung der Seggenriede
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.)
Raubwürger (Lanius excubitor)
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Erhaltung von magerem Grünland
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Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln
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Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
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Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
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Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.)
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
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Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen
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Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung der Heiden und Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
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Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen
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Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Wachtelkönig (Crex crex)
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Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
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Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
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Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
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Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
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Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Bekassine)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
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Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
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Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe)
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Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius)
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Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
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Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen
- -
Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten
- 19.
Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402)
Größe: 6 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe
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Stadt-/Landkreis(e):
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Rhein-Neckar-Kreis
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Städte und Gemeinden:
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Neckargemünd
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
- -
Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 20.
Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442)
Größe: 2208 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ortenaukreis
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Städte und Gemeinden:
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Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
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Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 21.
Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401)
Größe: 69 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Esslingen
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Städte und Gemeinden:
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Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung von Flussauen
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Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
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Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
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Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
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Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
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Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.)
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben
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Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.)
Krickente (Anas crecca)
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Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.)
Mittelspecht Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
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Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern
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Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
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Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
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Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)
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Erhaltung der Feuchtgebiete
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
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Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
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Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel)
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Erhaltung der Feuchtgebiete
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
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Erhaltung der fischreichen Gewässer
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
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Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen
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Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte
- 22.
Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441)
Größe: 4742 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe
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Stadt-/Landkreis(e):
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Karlsruhe
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Städte und Gemeinden:
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Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
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Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Tafelente (Aythya ferina)
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Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen
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Erhaltung der offenen Flachwasserzonen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.)
- 23.
Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441)
Größe: 1117 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe, Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis
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Städte und Gemeinden:
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Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
- -
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil
- -
Erhaltung von lichten Laubwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Heidelerche (Lullula arborea)
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren Waldlichtungen
- -
Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
- -
Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
- -
Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flächigen Rohbodenstandorten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbaugebieten
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Uhu (Bubo bubo)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
- -
Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
- -
Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
- -
Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Feldgärten
- -
Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten
- -
Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden
- -
Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald
- -
Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald
- -
Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs
- -
Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 24.
Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441)
Größe: 539 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
|
Schwäbisch Hall
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Städte und Gemeinden:
|
Satteldorf, Wallhausen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
- -
Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege
- -
Erhaltung von magerem Grünland
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
- -
Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von extensiven Viehweiden
- -
Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten
- -
Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern
- -
Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen
- -
Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
- -
Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
- -
Erhaltung von Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Raubwürger (Lanius excubitor)
- -
Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen
- -
Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen
- -
Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete
- 25.
Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401)
Größe: 150 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Singen (Hohentwiel)
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
- -
Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
- -
Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
- -
Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
- -
Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
- -
Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
- -
Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
Zippammer (Emberiza cia)
- -
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen
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Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln
- -
Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden
- -
Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.)
- 26.
Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401)
Größe: 21 ha
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Regierungsbezirk(e):
|
Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Tuttlingen
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Städte und Gemeinden:
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Immendingen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)
- -
Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 27.
Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401)
Größe: 852 ha
|
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe, Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall
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Städte und Gemeinden:
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Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagsthausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern
|
Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
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Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen
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Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
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Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
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Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altarme, Feuchtwiesengräben
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Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche
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Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
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Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 28.
Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403)
Größe: 58 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Emmendingen
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Städte und Gemeinden:
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Kenzingen, Rheinhausen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
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Erhaltung von lichten Waldbeständen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
- 29.
Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442)
Größe: 7923 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen
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Städte und Gemeinden:
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Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endingen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl,
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)
Bienenfresser (Merops apiaster)
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen
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Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen
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Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brutplätzen
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Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände
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Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche
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Erhaltung der Gewässer
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
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Erhaltung der naturnahen Gewässer
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Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
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Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
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Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
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Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Heidelerche (Lullula arborea)
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Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von größeren Waldlichtungen
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Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen
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Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen
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Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Hohltaube (Columba oenas)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
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Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
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Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbaulandschaften
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
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Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Uhu (Bubo bubo)
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Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
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Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
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Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Wendehals (Jynx torquilla)
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Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldstreifen im Offenland
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
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Erhaltung von Feldgehölzen
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Magerrasen
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Wiedehopf (Upupa epops)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbaulandschaften
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Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden
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Erhaltung der Mager- und Trockenrasen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgärten
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und weiterer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs- und Feldgrillen sowie großen Käfern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.)
Zaunammer (Emberiza cirlus)
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Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen
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Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage
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Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten
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Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen
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Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen
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Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdboden führen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht
- 30.
Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401)
Größe: 21 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe
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Stadt-/Landkreis(e):
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Karlsruhe
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Städte und Gemeinden:
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Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
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Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
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Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen
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Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
- 31.
Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441)
Größe: 1835 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ortenaukreis
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Städte und Gemeinden:
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Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Willstätt
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
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Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern
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Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
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Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
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Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Bekassine (Gallinago gallinago)
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
- -
Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
- -
Erhaltung von hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
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Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wachtel (Coturnix coturnix)
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Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
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Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Weißstorch (Ciconia ciconia)
- -
Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
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Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
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Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
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Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
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Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
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Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
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Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen
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Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel)
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Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungsgebiete
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)
- -
Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete
- 32.
Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441)
Größe: 2822 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ortenaukreis
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Städte und Gemeinden:
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Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus)
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Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
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Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
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Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
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Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
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Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen
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Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund
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Erhaltung von Wässerwiesen
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
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Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
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Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
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Erhaltung von Viehweiden
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Erhaltung der naturnahen Flussniederungen
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
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Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland
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Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von Wässerwiesen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
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Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
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Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
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Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung der Streuwiesen
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Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wachtel (Coturnix coturnix)
- -
Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft
- -
Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil
- -
Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken
- -
Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten
Wachtelkönig (Crex crex)
- -
Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen
- -
Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen
- -
Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken
- -
Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.)
- -
Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.)
Weißstorch (Ciconia ciconia)
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Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden
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Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
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Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben
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Erhaltung von hohen Grundwasserständen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Storchenvögel (Weißstorch)
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Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
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Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
- -
Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen
- -
Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze
- 33.
Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441)
Größe: 888 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Stuttgart
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Stadt-/Landkreis(e):
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Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall
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Städte und Gemeinden:
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Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forchtenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neuenstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünkheim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer
- -
Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt
- -
Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken
- -
Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete
- 34.
Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401)
Größe: 54 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Tübingen
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Städte und Gemeinden:
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Ammerbuch, Rottenburg am Neckar
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Wanderfalke (Falco peregrinus)
- -
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.)
- 35.
Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401)
Größe: 311 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttaucher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Altersstruktur
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe)
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete
- 36.
Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442)
Größe: 2827 ha
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Regierungsbezirk(e):
|
Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Ortenaukreis
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Städte und Gemeinden:
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Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Baumfalke (Falco subbuteo)
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Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.)
Eisvogel (Alcedo atthis)
- -
Erhaltung der naturnahen Gewässer
- -
Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
- -
Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
- -
Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen
- -
Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln
- -
Erhaltung von stehendem Totholz
- -
Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
Neuntöter (Lanius collurio)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten
- -
Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
- -
Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
- -
Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rotmilan (Milvus milvus)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
- -
Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern
- -
Erhaltung von Grünland
- -
Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.)
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- -
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Totholz
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
- -
Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern
- -
Erhaltung von Feldgehölzen
- -
Erhaltung von extensiv genutztem Grünland
- -
Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit
- -
Erhaltung der Bäume mit Horsten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
- 37.
Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401)
Größe: 63 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Karlsruhe
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Stadt-/Landkreis(e):
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Neckar-Odenwald-Kreis
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Städte und Gemeinden:
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Buchen (Odenwald), Walldürn
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz)
- -
Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auenlandschaften und Moore
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen
- 38.
Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401)
Größe: 46 ha
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Regierungsbezirk(e):
|
Tübingen
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Stadt-/Landkreis(e):
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Biberach
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Städte und Gemeinden:
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Hochdorf
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- -
Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Wasserralle (Rallus aquaticus)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone
- -
Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation
- -
Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet
- -
Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen
- -
Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- -
Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben
- -
Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried- oder Rohrglanzgrasbestände
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel
Reiher (Silberreiher)
- -
Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen
- -
Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen
- -
Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
- 39.
Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403)
Größe: 409 ha
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Regierungsbezirk(e):
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Freiburg
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Stadt-/Landkreis(e):
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Konstanz
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Städte und Gemeinden:
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Allensbach, Radolfzell am Bodensee
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Gebietsbezogene Erhaltungsziele
Brutvögel
Bekassine (Gallinago gallinago)
- -
Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben
- -
Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
- -
Erhaltung von Flussauen
- -
Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern
- -
Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen
- -
Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
- -
Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen
- -
Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.)
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
- -
Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen
- -
Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
- -
Erhaltung von Nistgelegenheiten
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kiesinseln
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.)
Grauspecht (Picus canus)
- -
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme
- -
Erhaltung von Auenwäldern
- -
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen
- -
Erhaltung der Magerrasen
- -
Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden
- -
Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen
Hohltaube (Columba oenas)
- -
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern
- -
Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
- -
Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen
- -
Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
- -
Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften
- -
Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe
- -
Erhaltung von Viehweiden
- -
Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore
- -
Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
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Erhaltung von Grünlandbrachen
- -
Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen
- -
Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Kolbenente (Netta rufina)
- -
Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse
- -
Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen
- -
Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.)
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Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.)
Moorente (Aythya nyroca)
- -
Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen
- -
Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen
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Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasserzonen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel
- -
Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1.-15.10.)
Neuntöter (Lanius collurio)
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Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten
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Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze
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Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder
- -
Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen
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Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
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Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede
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Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen
- -
Erhaltung von Gras- und Staudensäumen
- -
Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
- -
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
- -
Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.)
Rotmilan (Milvus milvus)
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Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften
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Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich
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Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft
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Erhaltung von Grünland
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Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe
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Erhaltung der Bäume mit Horsten
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Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen
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Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.)
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
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Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten
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Erhaltung der Moore
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Erhaltung der Ried- und Streuwiesen
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Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen
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Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen
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Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
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Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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Erhaltung von ausgedehnten Wäldern
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