Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Dokumentansicht maximierenStandardansicht wiederherstellen
Einzelnorm
Aktuelle GesamtausgabeGesamtausgaben-Liste
Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm
Amtliche Abkürzung:LWG
Fassung vom:15.04.2005
Gültig ab:24.03.2005
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:1113
Gesetz über die Landtagswahlen
(Landtagswahlgesetz - LWG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. April 2005

§ 19
Wahltag

Die Regierung bestimmt den Wahltag und gibt ihn im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt. Der Wahltag ist auf einen Sonntag festzusetzen.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-WahlGBW2005pP19&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlG+BW+%C2%A7+19&psml=bsbawueprod.psml&max=true