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Amtliche Abkürzung:WEG
Fassung vom:12.01.2021 Fassungen
Gültig ab:01.12.2020
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 403-1
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Wohnungseigentumsgesetz
§ 2 Arten der Begründung
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Fußnoten ausblendenFußnoten

Neugefasst durch Bek. v. 12.1.2021 I 34

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