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Amtliche Abkürzung:VIG
Fassung vom:27.07.2021 Fassungen
Gültig ab:16.07.2021
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 2125-46
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Verbraucherinformationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über
1.
Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
2.
Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte),
damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.

Fußnoten ausblendenFußnoten

§ 1: Neugefasst durch Bek. v. 17.10.2012 I 2166
§ 1 Nr. 2: IdF d. Art. 8 Nr. 1 G v. 27.7.2021 I 3146 mWv 16.7.2021

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§ 1 VIG wird von folgenden Dokumenten zitiert ausblenden§ 1 VIG wird von folgenden Dokumenten zitiert

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