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Aktuelle GesamtausgabeGesamtausgaben-Liste
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juris-Abkürzung:BerSchulAPV BW
Fassung vom:10.07.2008
Gültig ab:01.08.2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2221
Verordnung des Kultusministeriums über die
Ausbildung und Prüfung an den Berufsschulen
(Berufsschulordnung)
Vom 10. Juli 2008

Anlage

(zu § 4 Abs. 1)

Stundentafel Berufsschule
(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)

1.

Pflichtbereich

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

1.1

Fächer

 

 

 

 

 

Religionslehre

1

1

11)

 

 

Deutsch

1

1

11)

 

 

Gemeinschaftskunde

1

1

11)

 

1.2

Kompetenzbereiche

 

 

 

 

 

Wirtschaftskompetenz2)

1

1

11)

 

 

Berufsfachliche Kompetenz3)
(mit Schwerpunktbildung2))
Projektkompetenz4)

}

7*(8)5)

7*(8)5)

7*(8)

7*(8)

2

Wahlpflichtbereich

2(1)5)

 

2

2

2

 

Stützunterricht

 

 

 

 

 

Erweiterungsunterricht,

 

 

 

 

 

z. B.

 

 

 

 

 

- Computeranwendung

 

 

 

 

 

- Berufsbezogene Fremdsprache

 

 

 

 

 

- Sport

 

 

 

 

 

Erwerb von beruflichen Zusatzqualifikationen

3.

Wahlbereich

 

 

z. B. Erwerb der Fachhochschulreife

Fußnoten ausblendenFußnoten

*

bei Unterrichtserteilung in Wirtschaftskompetenz, ansonsten 8 Wochenstunden

*

bei Unterrichtserteilung in Wirtschaftskompetenz, ansonsten 8 Wochenstunden

*

bei Unterrichtserteilung in Wirtschaftskompetenz, ansonsten 8 Wochenstunden

*

bei Unterrichtserteilung in Wirtschaftskompetenz, ansonsten 8 Wochenstunden

1)

Der Unterricht kann bei 3 1/2-jährigen Ausbildungen auf das 3. und 4. Jahr verteilt werden.

1)

Der Unterricht kann bei 3 1/2-jährigen Ausbildungen auf das 3. und 4. Jahr verteilt werden.

1)

Der Unterricht kann bei 3 1/2-jährigen Ausbildungen auf das 3. und 4. Jahr verteilt werden.

1)

Der Unterricht kann bei 3 1/2-jährigen Ausbildungen auf das 3. und 4. Jahr verteilt werden.

2)

Sofern im einschlägigen Landeslehrplan vorgesehen.

2)

Sofern im einschlägigen Landeslehrplan vorgesehen.

3)

siehe hierzu: Lernfeldübersicht lauf jeweiligem Landeslehrplan

In „Berufsfachliche Kompetenz“ und „Projektkompetenz“ kann computerbezogener Unterricht oder Laborunterricht mit insgesamt 3 (31/2) Wochenstunden in 3 (31/2) Ausbildungsjahren in Klassenteilung erteilt werden. In der gewerblich-technischen Berufsschule sowie in der haus- und landwirtschaftlichen Berufsschule können zur Vermittlung berufspraktischer Inhalte in den 3 (31/2) Ausbildungsjahren insgesamt höchstens 6 (7) Wochenstunden in Gruppenteilung unterrichtet werden.

4)

Der Anteil der Projektkompetenz umfasst ca. 1/4 des Umfangs des Lernfeldunterrichts.

5)

Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.

5)

Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.

5)

Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.

 


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