In „Berufsfachliche Kompetenz“ und „Projektkompetenz“ kann computerbezogener Unterricht oder Laborunterricht mit insgesamt 3 (31/2) Wochenstunden in 3 (31/2) Ausbildungsjahren in Klassenteilung erteilt werden. In der gewerblich-technischen Berufsschule sowie in der haus- und landwirtschaftlichen Berufsschule können zur Vermittlung berufspraktischer Inhalte in den 3 (31/2) Ausbildungsjahren insgesamt höchstens 6 (7) Wochenstunden in Gruppenteilung unterrichtet werden.
Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.
Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.
Bei berufsfeld- oder berufsübergreifendem Unterricht im 1. Schuljahr werden in der Regel 8 statt 7 Wochenstunden erteilt; der Wahlpflichtbereich reduziert sich auf 1 Wochenstunde. Näheres regelt der jeweilige Landeslehrplan.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-BerSchulAPVBWpAnlage&psml=bsbawueprod.psml&max=true