§ 35
Ausgrabung von Verstorbenen
Die Erlaubnis zur Ausgrabung von Verstorbenen ist im Benehmen mit dem Gesundheitsamt zu erteilen. Ihre Erteilung kann davon abhängig gemacht werden, dass die antragstellende Person das Einverständnis des Trägers des Bestattungsplatzes mit der Ausgrabung nachweist.
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