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Amtliche Abkürzung:BestattVO
Fassung vom:13.05.2015
Gültig ab:20.06.2015
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2128
Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des Bestattungsgesetzes
(Bestattungsverordnung - BestattVO)
Vom 13. Mai 2015

§ 35
Ausgrabung von Verstorbenen

Die Erlaubnis zur Ausgrabung von Verstorbenen ist im Benehmen mit dem Gesundheitsamt zu erteilen. Ihre Erteilung kann davon abhängig gemacht werden, dass die antragstellende Person das Einverständnis des Trägers des Bestattungsplatzes mit der Ausgrabung nachweist.

 


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