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- 7.5
Evaluierung
Im Rahmen der nach EU-Recht vorgeschriebenen Bewertung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans ländlicher Raum Baden-Württemberg ist diese Verwaltungsvorschrift zu evaluieren. Die Zuwendungsempfangenden verpflichten sich, mit den mit der Evaluierung beauftragten Organisationen zusammenzuarbeiten und ihnen die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
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