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Amtliche Abkürzung:KVBG
Fassung vom:08.08.2020
Gültig ab:14.08.2020
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 754-31
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
§ 58 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.

 


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