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Amtliche Abkürzung:VSG-VO
Fassung vom:05.02.2010
Gültig ab:26.02.2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:7911
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum
zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten
(VSG-VO)
Vom 5. Februar 2010

§ 2
Gebietsabgrenzungen

Die Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

 


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