§ 2
Gebietsabgrenzungen
Die Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.
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