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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung (Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114) - 1
Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung - 1.
der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie - 2.
der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
oder, soweit solche nicht vorliegen, - 3.
diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
zu überprüfen. Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden. Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten. - 2
Umfang der Hauptuntersuchung Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1 - 2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung - 2.1.1
des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIIIoder - 2.1.2
der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIIIjeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile, - 2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden, - 2.3
an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend. - 3
Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe - 3.1
Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen. - 3.2
Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden. - 4
Untersuchungskriterien Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen. - 4.1
Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf - 4.1.1
eine vorgegebene Gestaltung, - 4.1.2
eine vorgegebene Anbringung/Anzahl, - 4.1.3
eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung), - 4.1.4
eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
zu erfolgen. - 4.2
Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf - 4.2.1
Beschädigung, Korrosion und Alterung, - 4.2.2
übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, - 4.2.3
sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung, - 4.2.4
Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen. - 4.3
Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft. - 4.4
Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen. - 5
Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen. Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass - 5.1
keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht, - 5.2
keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen, - 5.3
die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
und - 5.4
keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
werden können. - 6
UntersuchungUntersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
- 6.1
Bremsanlage Gesamtanlage | ● ● ● ● ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Betriebsbremswirkung Feststellbremswirkung Gleichmäßigkeit Funktion der Dauerbrems- anlage – Auffälligkeiten Abstufbarkeit/Zeitverhalten – Auffälligkeiten Löseverhalten | ● ● ● | Hilfsbremswirkung Funktion des automatischen Blockierverhinderers Dichtheit | Einrichtungen zur Energiebeschaffung | ● | Füllzeit – Auffälligkeiten | | |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Einrichtungen zur Energiebevorratung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Funktion der Entwässerungseinrichtung | ● ● | Zustand Ausführung | Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand | Auflaufeinrichtung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Funktion | ● ● | Zustand Ausführung | Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile) | ● ● ● ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers Funktion der Abreißsicherung Funktion der selbsttätigen Bremsung Funktion des Löseventils am Anhänger Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen) | ● ● ● ● | Zustand Ausführung Funktion des Bremskraftverstärkers Funktion der Drucksicherung | Radbremse/Zuspanneinrichtung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Funktion | ● ● ● ● | Zustand Funktion der Nachstelleinrichtung Einstellung Ausführung | Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand | Kontroll- und Warneinrichtungen | ● | Funktion | | |
- 6.2
Lenkanlage Gesamtanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Betätigungseinrichtungen | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Funktion der Lenkanlage | ● ● | Zustand Lenkkräfte – Auffälligkeit, Zulässigkeit | Übertragungseinrichtungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Einstellung | Lenkhilfe | ● | Funktion | ● ● | Zustand Dichtheit | Lenkungsdämpfer | ● | Zustand | | |
- 6.3
Sichtverhältnisse Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Scheiben | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Beeinträchtigung des Sichtfeldes | ● ● | Zustand Ausführung – Zulässigkeit |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Rückspiegel | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit | ● ● | Zustand Beeinträchtigung der Sicht | Scheibenwischer | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Funktion | ● | Zustand | Scheibenwaschanlage | ● | Funktion | | |
- 6.4
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.4.1
Aktive lichttechnische Einrichtungen Scheinwerfer und Leuchten | ● ● ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit Funktion Einstellung der Scheinwerfer | ● ● ● ● | Zustand Prüfzeichen Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit |
- 6.4.2
Passive lichttechnische Einrichtungen Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit | ● ● ● | Zustand Prüfzeichen Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit |
- 6.4.3
Andere Teile der elektrischen Anlage elektrische Leitungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Verlegung, Absicherung | Batterien | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand | elektrische Verbindungs- einrichtungen | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit | ● ● | Zustand Funktion (Kontaktbelegung) | Kontroll- und Warneinrichtungen | ● | Funktion | | | andere Teile | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand |
- 6.5
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Achsen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Art und Qualität der Reparaturausführung |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Aufhängung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit (Kraftrad) | ● | Zustand | Federn, Stabilisator | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Ausführung – Zulässigkeit | pneumatische und hydro- pneumatische Federung | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Funktion und Einstellung der Ventile | Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand | Räder | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand | Reifen | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand |
- 6.6
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Rahmen/tragende Teile | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand | Aufbau | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit/Befestigung | ● | Zustand | Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand | mechanische Verbindungs- einrichtungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● ● | Zustand Ausführung – Zulässigkeit Funktion | Stützeinrichtungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Funktion | Reserveradhalterung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● ● | Zustand Funktion | Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung | ● ● ● | Zustand Prüf- bzw. Austauschfristen Funktion | Kraftradverkleidung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
andere Teile | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Ausführung – Zulässigkeit | Antrieb | ● | Zustand – Auffälligkeiten | ● | Zustand |
- 6.7
Sonstige Ausstattungen - 6.7.1
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme | ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Zustand – Auffälligkeiten Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit | ● ● | Ausführung – Zulässigkeit Funktion | Airbag | ● | Einhaltung von Vorgaben | ● | Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist | Überrollschutz | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | sonstige Ausstattungen | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.7.2
Weitere Ausstattungen Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage | ● ● | Ausführung – Zulässigkeit Funktion | ●
| Zustand | Unterlegkeile | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit | ● | Zustand | Einrichtungen für Schallzeichen | ● ● | Ausführung – Zulässigkeit Funktion | ● | Zustand | Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten | ● | Ausführung – Zulässigkeit | ● | Zustand | Geschwindigkeitsmessgerät | ● ● | Ausführung – Zulässigkeit Funktion | ● | Genauigkeit | Fahrtschreiber/Kontrollgerät | ● ● | Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung Einhaltung der Prüffrist | ● ● | Zustand Funktion | Geschwindigkeitsbegrenzer | ● ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Ausführung, Einbau – Zulässigkeit Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung Funktion, falls durchführbar | ● ● ● | Zustand Manipulationssicherheit Funktion |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Geschwindigkeitsschild(er) | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit | ● | Zustand | weitere sicherheits- relevante Ausstattungen | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.8
Umweltbelastung - 6.8.1
Geräusche - 6.8.1.1
Fahrzeuge allgemein Schalldämpferanlage | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Standgeräusch | Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● | Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Fahrgeräusch |
- 6.8.1.2
Krafträder Schalldämpferanlage | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten | ● ● ● | Zustand Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit Messung Standgeräusch | Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● | Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Fahrgeräusch |
- 6.8.2
Abgase - 6.8.2.1
Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem ( Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | | | Abgasreinigungssystem | ● | Abgasverhalten – Zulässigkeit | | |
- 6.8.2.2
Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem ( Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a) schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | | |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
---|
Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Motormanagement-/ Abgasreinigungssysteme | ● ● | Abgasverhalten – Zulässigkeit OBD-Daten (Modus 01) – Zulässigkeit | ● | OBD-Fehlercodes (Modus 03) – Zulässigkeit |
- 6.8.3
Elektromagnetische Verträglichkeit Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen | ● | Zustand – Auffälligkeiten | | |
- 6.8.4
Verlust von Flüssigkeiten Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit | ● ● | Zustand Dichtheit |
- 6.8.5
Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen gesamte Gasanlage | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Dichtheit | ● ● | Zustand Kennzeichnungen der Bauteile |
- 6.8.6
Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen gesamte Wasserstoffanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.8.7
Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen gesamter elektrischer Antrieb | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.8.8
Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen gesamter Antrieb | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.9
Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind einzelne Systeme | ● | Einhaltung von Vorgaben | | |
- 6.9.1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Ein-, Aus- und Notausstiege | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit Funktion der Reversiereinrichtung | ● ● | Zustand Funktion | Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Funktion | ● ● | Zustand Funktion |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium |
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Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
---|
Bodenbelag und Trittstufen | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand | Platz für Fahrer und Begleit- personal | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand | Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit | ● ● | Zustand Übereinstimmung mit Angaben auf Schild | Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen | ● ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit Funktion | ● | Ausführung – Zulässigkeit | Fahrgastverständigungssystem | ● | Funktion | ● | Zustand | Innenbeleuchtung | ● | Funktion | ● | Zustand | Ziel-/Streckenschild, Liniennummer | ● | Ausführung | ● ● | Funktion der Beleuchtungs- einrichtung Zustand | Unternehmeranschrift | ● | Ausführung | | | Feuerlöscher | ● | Einhaltung der Prüffrist | ● | Zustand | Brand-/Rauchmelder | ● | Funktion | ● | Zustand | Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand |
- 6.9.2
Taxi Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | | | Taxischild/Beleuchtungseinrichtung | ● | Ausführung | ● ● | Zustand Funktion | Fahrzeugfarbe | ● | Ausführung – Zulässigkeit | | | Unternehmeranschrift | ● | Ausführung | | | Fahrpreisanzeiger | ● ● | Ausführung Verplombung | ● | Zustand | Alarmeinrichtung | ● ● | Ausführung – Zulässigkeit Funktion | ● | Zustand |
- 6.9.3
Krankenkraftwagen Kennzeichnung | ● | Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit | ● | Zustand | Inneneinrichtung | ● | Ausführung | ● | Zustand |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | Pflichtuntersuchungen
| Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) |
- 6.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs Fahrzeug-Identifizierungsnummer | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten | ● | Zustand | Fabrikschild | ● | Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit | ● | Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten | Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG | ● ● | Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Auffälligkeiten | ● | Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen | amtliches Kennzeichen (vorne und hinten) | ● ● | Zustand Ausführung | | | Fahrzeugdokumente | ● | Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen | | |
Fußnoten
(+++ Anlage VIIIa: Zur Anwendung vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 8 +++)
Anlage VIIIa Abs. 1 Nr. 1 Satz 1: IdF d. Art. 2 Nr. 1 V v. 22.10.2014 I 1635 mWv 30.10.2014
Anlage VIIIa Abs. 1 Nr. 3.1 Satz 3: IdF d. Art. 2 Nr. 1 V v. 22.10.2014 I 1635 mWv 30.10.2014
Anlage VIIIa Abs. 1 Nr. 3.2: IdF d. Art. 2 Nr. 1 V v. 22.10.2014 I 1635 mWv 30.10.2014
Anlage VIIIa: IdF d. Art. 1 Nr. 10 V v. 10.5.2012 I 1086 mWv 1.6.2012
Anlage VIIIa Nr. 2.1: IdF d. Art. 1 Nr. 26 V v. 26.7.2013 I 2803 mWv 1.8.2013
Anlage VIIIa Nr. 6.7.2 Zeile 4 linke Spalte: IdF d. Art. 1 Nr. 26a V v. 26.7.2013 I 2803 mWv 1.8.2013
Anlage VIIIa Nr. 6.8.2.2: IdF d. Art. 1 Nr. 6 V v. 20.10.2017 I 3723 mWv 1.12.2017
Weitere Fassungen dieser Norm
Anlage VIIIa StVZO wird von folgenden Dokumenten zitiert
Dieses Gesetz wurde von 12 Normen geändert
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