§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1933 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über das Schlachten von Tieren vom 2. Juni 1917 (Reichsgesetzbl. S. 471) außer Kraft.
Berlin, den 21. April 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Der Reichsminister
für Ernährung und Landwirtschaft
Hugenberg
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