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Amtliche Abkürzung:FGO
Fassung vom:28.03.2001 Fassungen
Gültig ab:01.01.2001
Gültig bis:Schriftgrafik gegenstandslos
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 350-1
Finanzgerichtsordnung
 
§ 161 [Aufhebung von Vorschriften]
(Aufhebung von Vorschriften)

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