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Normgeber:Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:46-8561.00
Erlassdatum:07.10.2019
Fassung vom:22.03.2022 Fassungen
Gültig ab:01.05.2022
Gültig bis:31.12.2028
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:7815
Fundstelle:GABl. 2019, 335
 

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Zweck der Zuwendung und Fördermöglichkeiten


Zweck der Zuwendung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der


Ziele der Raumordnung und Landesplanung,


Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,


demografischen Entwicklung sowie


Reduzierung der Flächeninanspruchnahme


die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und einer naturschutzfachlichen Aufwertung beitragen.


Gefördert werden:


Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes, nach Maßgabe von Nummer 3,


Integrierte Konzepte der ländlichen Entwicklung, nach Maßgabe von Nummer 4,


Regionalmanagement, nach Maßgabe von Nummer 5 und


Regionalbudget nach Maßgabe von Nummer 6.


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