§ 5
Ziel der Ausbildung
Ziel ist es, Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst geeignet sind. Das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und für die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ist dabei besonders zu fördern. Ziel der Ausbildung ist auch die Vermittlung interkultureller Kompetenz.
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