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Ausbildungsabschnitt | Zwangsvollstreckung I |
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Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis B |
Lehr-/Lernform | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium |
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden |
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | Sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit, persönliche Zuständigkeit dieses Gerichtsvollziehers;
ordnungsgemäße Auftragserteilung, Forderungsaufstellung;
Vollstreckungstitel innerhalb und außerhalb der ZPO;
im Überblick: Ausländische Vollstreckungstitel;
Vollstreckungsklausel;
Parteienidentität;
Zustellung. | 48 |
Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | Bedingungen vor Vollstreckungsbeginn gemäß § 751 ZPO
Sicherungsvollstreckung;
Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug;
Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO);
Vollstreckungshindernisse gemäß § 775 ZPO;
sonstige Vollstreckungshindernisse. | 68 |
Durchführung der Zwangsvollstreckung | Grundsätze der Zwangsvollstreckung sowie Regelungsbefugnisse des Gerichtsvollziehers gemäß § 802a ZPO;
Leistungsaufforderung;
Durchführung eines Verfahrens zur gütlichen Erledigung (nebst Kostenansatz bei einem isolierten Antrag);
Annahme und Ablieferung der Leistung;
Durchsuchung der Wohnung zum Zwecke der Pfändung;
Vorgehen bei Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung;
Hinzuziehung von Zeugen;
Drittschuldnerermittlung gemäß § 806a ZPO;
Protokollerstellung einschließlich Kostenansatz;
Erlass und Zustellung einer Vorpfändungsbenachrichtigung gemäß § 845 ZPO einschließlich Kostenansatz;
Erinnerungsverfahren gemäß § 766 ZPO. | 80 |
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Pflichtenheft |
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Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. |
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Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen |
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◻ | Prüfung der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (einschließlich der Forderungsaufstellung des Gläubigers) |
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Besondere Zwangsvolistreckungsvoraussetzungen |
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◻ | Prüfung des Nachweises der Sicherheitsleistung bei Vollstreckung der gesamten titulierten Forderung |
◻ | Prüfung des Nachweises der Sicherheitsleistung bei Vollstreckung eines Teils der titulierten Forderung |
◻ | Prüfung bzw. Herbeiführung des Annahmeverzugs eines Schuldners vor einer Zwangsvollstreckung gemäß § 756 ZPO |
◻ | Berechnung einer Wartefrist gemäß § 750 Abs. 3 ZPO oder § 798 ZPO |
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Durchführung der Zwangsvollstreckung |
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◻ | Aufforderung zur Leistung |
◻ | Vornahme einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung |
◻ | Befragung eines Schuldners gemäß § 806a ZPO |
◻ | Erstellung eines Zahlungsplanes gemäß § 802b ZPO |
◻ | Erlass und Zustellung einer Vorpfändungsbenachrichtigung gemäß § 845 ZPO einschließlich Kostenansatz |
◻ | Protokollerstellung gemäß § 762 ZPO |
◻ | Abhilfeentscheidung bei einer Erinnerung |
◻ | Vorlage einer Erinnerung gemäß § 766 ZPO bei Nichtabhilfe |