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Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums stellt die juris GmbH das Landesrecht Baden-Württemberg als kostenlosen Dienst im Internet (Landesrecht BW Bürgerservice) bereit. Damit haben Sie Zugriff auf:

  • alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs
  • das komplette Bundesrecht sowie wichtige Vorschriften der EU
  • alle aktuellen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften, soweit diese in den amtlichen Bekanntmachungsmedien des Landes veröffentlicht wurden
  • die Verkündungsblätter des Landes Baden-Württemberg für das laufende und das vergangene Jahr
  • die Bundesgesetzblätter (BGBl)
  • die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des VGH Baden-Württemberg sowie des Staatsgerichtshofs
  • Entscheidungen der Vergabekammer Baden-Württemberg und des Vergabesenats des OLG Karlsruhe
  • das Bekanntmachungsverzeichnis 2022 für Baden-Württemberg, ein systematisch - nach Bezeichnung der Vorschrift, Erlassdatum, Urheber und Fundstelle - gegliedertes Gesamtregister der veröffentlichten Landesvorschriften, das jährlich aus den Verkündungsblättern aktualisiert wird,
  • die Gelbe Sammlung - die Vorschriftensammlung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Amtsblatt Kultus und Unterricht-Ausgabe B).

Dieser Service bietet Ihnen eine intuitive Recherche, sowie vielfältige Suchfunktionen.
Unter Tipps und Tricks erfahren Sie mehr.

Übrigens:
Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg hat juris die Vollversion von „Landesrecht BW“ entwickelt, in der weitere und zusätzliche bereitstehen.

Über den Bürgerservice Baden-Württemberg können Sie Dokumente, die in der Vollversion von Landesrecht BW verfügbar sind, auch einzeln erwerben. Ausgenommen sind jedoch nicht veröffentlichte Dokumente. Die kostenpflichtigen Dokumente werden in der Trefferliste mit dem zur Zeit der Recherche gültigen Preis, einschließlich Entgelt für Zahlungsverkehr und Mehrwertsteuer, angezeigt. Die von Ihnen erworbenen Dokumente können Sie speichern oder ausdrucken.

Folgende Inhalte können im Bürgerservice gegen Entgelt bezogen werden:

  • alle Fassungen bundesrechtlicher und landesrechtlicher Normen und Verwaltungsvorschriften
  • einige Ausgaben des Amtsblatts Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • ältere Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts, des Regierungsblatts Württemberg-Baden und der sonstigen Amtsblätter.

Wenn Sie diese Vollversion abonnieren möchten, wenden Sie sich bitte an: Tel. 0681 5866-4499

Hinweis:

Das Innenministeriums Baden-Württemberg und die juris GmbH nehmen keine Beratung zur Interpretation oder Verwendung der in diesem Dienst verfügbaren Informationen vor. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

Rechtliche Hinweise und Nutzungsbedingungen

Die Konsolidierung der Vorschriften erfolgt im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums durch die juris GmbH grundsätzlich innerhalb weniger Arbeitstage nach der amtlichen Verkündung. Auch wenn dies mit großer Sorgfalt geschieht, können das Innenministerium Baden-Württemberg und die juris GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit der Texte übernehmen. Bei den aufrufbaren Texten handelt es sich daher um nichtamtliche Fassungen der Vorschriften; rechtlich maßgeblich sind die amtlichen Texte der Verkündungsblätter.

Die im Landesrecht BW Bürgerservice veröffentlichten Texte, Tabellen, Grafiken, Filme und Bilder etc. sind urheberrechtlich geschützt. Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz.

Alle über den persönlichen Gebrauch hinausgehenden Nutzungen, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Verbreitung, sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Änderungen sind nicht erlaubt.


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