[Red. Anm.: Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
vom 4. April 2019 (GBl. S. 405, 412) ist zu beachten.
Entsprechend der Bekanntmachung vom 28. November 2019 (GBl. S. 524) ist der Staatsvertrag am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten und findet entsprechend seinem Art. 19 Abs. 1
erstmals auf das nach seinem Inkrafttreten unmittelbar nachfolgende Vergabeverfahren, frühestens jedoch auf das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020, Anwendung.]
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