Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Suche

Erweiterte Suche Tipps und Tricks

Alle Dokumente

Suchmaske und Trefferliste maximieren
 


Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Ansicht maximierenDokumentansicht maximieren
Inhalt
Aktuelle GesamtausgabeGesamtausgaben-Liste
Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm
juris-Abkürzung:KonsG
Fassung vom:18.07.2016 Fassungen
Gültig ab:01.10.2021
Dokumenttyp:Gesetz
Quelle:juris Logo
FNA:FNA 27-5
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
Konsulargesetz
5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung

Fußnoten ausblendenFußnoten

5. Abschnitt (§§ 25 bis 26): IdF d. Art. 4 Abs. 39 G v. 18.7.2016 I 1666 mWv 1.10.2021

Weitere Fassungen dieser Norm ausblendenWeitere Fassungen dieser Norm

 KonsG wird von folgenden Dokumenten zitiert ausblenden KonsG wird von folgenden Dokumenten zitiert

Dieses Gesetz wurde von 2 Normen geändert ausblendenDieses Gesetz wurde von 2 Normen geändert

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=BJNR023170974BJNG000502116&psml=bsbawueprod.psml&max=true