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Amtliche Abkürzung:4. HRÄG
Fassung vom:17.12.2020
Gültig ab:31.12.2020
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2231-2
Viertes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
(Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 4. HRÄG)
Vom 17. Dezember 2020

Artikel 14
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nummern 76 bis 78 tritt am 1. September 2022 in Kraft; dies gilt nicht für § 70 Absatz 8 Satz 3 LHG in der Fassung dieses Gesetzes. Artikel 1 Nummer 61, Artikel 8 und Artikel 10 treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

STUTTGART, den 17. Dezember 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

DR. EISENMANN

BAUER

UNTERSTELLER

LUCHA

HAUK

WOLF

 

HERMANN

 


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