1. Zur Übertragung eines Grabnutzungsrechts durch Vertrag.
2. Die Verfügung über ein Grabnutzungsrecht ist kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft.
Fundstellen
BWGZ 2003, 912-913 (Leitsatz und Gründe)
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE003120400&psml=bsbawueprod.psml&max=true