Leitsatz
Von den Anforderungen in § 5 Abs 1 HeimPersV kann gemäß § 5 Abs 2 HeimPersV abgewichen werden, wenn und solange eine fachgerechte Betreuung der Bewohner auch mit einem unter 50% liegenden Fachkräfteanteil gewährleistet ist, weil in dem Heim Betreuer beschäftigt sind, die zwar nicht die an eine Fachkraft zu stellenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einer solchen aber aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und der im Laufe ihrer Praxis erworbenen Kenntnisse gleich stehen.
Fundstellen ...
Verfahrensgang ...
vorgehend VG Sigmaringen, 24. Oktober 2000, Az: 7 K 1213/00
Diese Entscheidung wird zitiert
Robert Roßbruch, PflR 2004, 523-524 (Anmerkung)
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