Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Suche

Erweiterte Suche Tipps und Tricks

Alle Dokumente

Suchmaske und Trefferliste maximieren
 


Hinweis

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Ansicht maximierenDokumentansicht maximieren
Kurztext
Langtext
Gericht:Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 8. Senat
Entscheidungsdatum:16.03.2001
Aktenzeichen:8 S 301/01
ECLI:ECLI:DE:VGHBW:2001:0316.8S301.01.0A
Dokumenttyp:Beschluss
Quelle:juris Logo
Normen:§ 12 Abs 1 S 1 HeimG, § 5 HeimPersV

Pflegeheim: Fachkraftquote - Abweichung

Leitsatz

Von den Anforderungen in § 5 Abs 1 HeimPersV kann gemäß § 5 Abs 2 HeimPersV abgewichen werden, wenn und solange eine fachgerechte Betreuung der Bewohner auch mit einem unter 50% liegenden Fachkräfteanteil gewährleistet ist, weil in dem Heim Betreuer beschäftigt sind, die zwar nicht die an eine Fachkraft zu stellenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einer solchen aber aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und der im Laufe ihrer Praxis erworbenen Kenntnisse gleich stehen.

Fundstellen einblendenFundstellen ...

Verfahrensgang ausblendenVerfahrensgang ...

vorgehend VG Sigmaringen, 24. Oktober 2000, Az: 7 K 1213/00

Diese Entscheidung wird zitiert ausblendenDiese Entscheidung wird zitiert


 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE104250100&psml=bsbawueprod.psml&max=true