Wegstreckenentschädigung für im Außendienst tätigen Konzernbetriebsprüfer
Leitsatz
Zur Wegstreckenentschädigung für im Außendienst tätige Konzernbetriebsprüfer bei Fahrten zwischen der Wohnung und dem Ort der Prüfung, wenn sich dieser am Dienstort befindet.(Rn.22)
(Rn.23)
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