Leitsatz
1. Auf Antrag des Genehmigungsantragstellers kann auch ein im vereinfachten Verfahren erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht werden.(Rn.6)
2. Eine solche öffentliche Bekanntmachung löst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht eine Bekanntgabefiktion aus und setzt damit den regulären Lauf der Widerspruchsfrist in Gang.(Rn.8)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 19. Juli 2018, Az: 11 K 19163/17, Beschluss
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