Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage
Leitsatz
1. Zum Antrag einer anerkannten Umweltschutzvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage.(Rn.19)
2. Zur Ermittlung der in Nr 1 der Anl 3 UVPG aufgeführten Merkmale und zur Überprüfung dieser durch das Gericht.(Rn.34)
3. Eine Aufteilung der jeweiligen Flughöhen der Rotmilane für Flughöhen oberhalb, in und unter Rotorhöhe im Rahmen der artenspezifischen Erhebungen ist dann nicht unzulässig für die Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos, wenn diese nicht Teil der Erfassung der Flugbewegungen in den Rasterfeldern und damit für die Ermittlung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore ist.(Rn.53)
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