1. Zum Erfordernis der Belehrung über die Möglichkeit der Widerspruchseinlegung auch in elektronischer Form (offengelassen). (Rn.37)
2. Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im Falle der vorherigen Stellung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrags und der Versagung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit (bejaht).(Rn.37)
3. Zur Rechtswidrigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Rückbauverfügung in Bezug auf Wärmedämmungsmaßnahmen an einem historischen Anbau an einem Wohnhaus in einer als Sachgesamtheit denkmalgeschützten Wohnsiedlung („Gartenstadt“), die das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals nur unerheblich beeinträchtigen, so dass ein Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung besteht.(Rn.66)
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE210003356&psml=bsbawueprod.psml&max=true