§ 14
Geltungsbereich
Für die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung oder der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der Vorbereitungsdienste der Kurse 2020, 2021 und 2022, die Überprüfung der in entsprechender Anwendung der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen direkt eingestellten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis der Kurse 2020 und 2021, für die Abschlussprüfungen der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte der Kurse 2019 und 2020 und für die Abschlussprüfungen der Technischen Lehrkräfte an beruflichen Schulen der Kurse 2020 und 2021 sowie der weiteren Personen, die in den Jahren 2021 und 2022 ihren Vorbereitungsdienst, ihre pädagogische Schulung oder ihre Ausbildung oder ihre laufbahnrechtliche Maßnahme nach der Laufbahnverordnung Kultusministerium abschließen werden, finden die jeweils geltenden Bestimmungen, nämlich die
- 1.
Grundschullehramtsprüfungsordnung (GPO),
- 2.
Sekundarstufen I - Lehramtsprüfungsordnung (Sek I PO 2014),
- 3.
Gymnasiallehramtsprüfungsordnung (GymPO),
- 4.
Prüfungsordnung berufliche Schulen (BSPO),
- 5.
Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung (SPO 2014),
- 6.
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Technischen Lehrkräfte an beruflichen Schulen,
- 7.
Fachlehrkräfteverordnung musisch-technisch sowie
- 8.
Fachlehrkräfteverordnung Sonderpädagogik,
(Prüfungsordnungen) nach der Maßgabe der in diesem Abschnitt geregelten Besonderheiten Anwendung.
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