§ 14
Mittelstandsuntersuchungen
Das Land fördert Untersuchungen und Erhebungen wie Branchen- und Marktanalysen sowie Betriebsvergleiche, um Entwicklungstendenzen, Leistungschancen und Leistungshemmnisse der mittelständischen Wirtschaft oder einzelner ihrer Gruppen festzustellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Erhebungen sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
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