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juris-Abkürzung:MedHygV BW
Fassung vom:20.07.2012
Gültig ab:31.07.2012
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2124-1
Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO)
Vom 20. Juli 2012

§ 1
Regelungsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen.

(2) Sie gilt für

1.

Krankenhäuser,

2.

Einrichtungen für ambulantes Operieren,

3.

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,

4.

Dialyseeinrichtungen,

5.

Tageskliniken und

6.

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.


 


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