Leitsatz
1. Die Rechtskraft bei Bescheidungsurteilen umfasst nicht nur die Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung, sondern erstreckt sich auch auf die Entscheidung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Norm.(Rn.30)
2. Das rechtskräftige Bescheidungsurteil kann auch bezüglich der Frage, ob das (eröffnete) Ermessen auf Null reduziert ist, Bindungswirkung gemäß § 121 VwGO entfalten.(Rn.32)
3. Eine Ermessensreduzierung auf Null, aus der ein Rechtsanspruch gemäß § 12 Satz 1 GastVO (juris: GastV BW) auf Abweichung der vom Normgeber allgemein geregelten Sperrzeit folgt, kann nur unter ganz engen Voraussetzungen angenommen werden. Hinsichtlich der Verkürzung der Sperrzeit für Spielhallen kommt sie nur dann in Betracht, wenn die mit der Einhaltung der Sperrzeit des § 9 Abs. 1 GastVO (juris: GastV BW).(Rn.35)
Fundstellen

ESVGH 62, 124-125 (Leitsatz)

VBlBW 2012, 113-116 (Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Sigmaringen, 16. Oktober 2009, Az: 4 K 1794/09, Urteil
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