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Gliederung der Lehrveranstaltungen
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN Modulnummer M I-5 |
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Erstes Studienjahr (Studienphase I) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 15 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 450 Stunden | ||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 260 | |||
Kontaktzeit (Präsenz): | 200 Stunden | |||
Selbststudium: | 250 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden werden befähigt Aufgaben wahrzunehmen, die dem Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung übertragen sind. Sie verstehen es, sich im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen sicher zu bewegen. | ||
2. | Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahrens, soweit diese für die Aufgaben des Gerichtsvollziehers relevant sind. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Fallbeispiele, Referate | ||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | |||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | |||
Prüfungsdauer | 5 Zeitstunden | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Lehrveranstaltungen: | ||||
I. Einzelzwangsvollstreckungsrecht I (96 LVS) | ||||
1. | Einführung in das Recht der Zwangsvollstreckung | |||
2. | Organe der Zwangsvollstreckung | |||
3. | Vollstreckungsantrag und Vollstreckungsauftrag – Allgemeines | |||
4. | Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen | |||
5. | Vollstreckungstitel Endurteil – Inhalt | |||
6. | Vollstreckungstitel Endurteil – Vollstreckungsfähiger Zustand | |||
7. | Weitere Vollstreckungstitel | |||
8. | Einfache Klausel und weitere vollstreckbare Ausfertigung | |||
9. | Titelergänzende Klausel | |||
10. | Titelübertragende Klausel | |||
11. | Zustellungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung | |||
12. | Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | |||
13. | Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO | |||
14. | Vollstreckungshindernisse | |||
15. | Zwangsvollstreckung in besondere Vermögensmassen | |||
16. | Fallbeispiele | |||
II. Einzelzwangsvollstreckungsrecht II (78 LVS) | ||||
1. | Vollstreckungsauftrag – Allgemeines | |||
2. | Aufenthaltsermittlung | |||
3. | Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen – Allgemeines | |||
4. | Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen | |||
5. | Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen | |||
6. | Verwertung | |||
7. | Gütliche Erledigung | |||
8. | Vermögensauskunft des Schuldners | |||
9. | Zentrales Schuldnerverzeichnis | |||
10. | Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers | |||
11. | Fallbeispiele | |||
III. Einzelzwangsvollstreckungsrecht III (56 LVS) | ||||
1. | Verwaltungsvollstreckungsverfahren und Verwaltungszwangsverfahren | |||
2. | Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung | |||
3. | Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen | |||
4. | Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen | |||
5. | Arrest und einstweilige Verfügung und Gewaltschutz | |||
6. | Fallbeispiele | |||
7. | Besprechung der Aufsichtsarbeit | |||
IV. Gesamtvollstreckungsrecht I (30 LVS) | ||||
1. | Einführung und Grundlagen | |||
2. | Insolvenzeröffnungsverfahren und Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens | |||
3. | Verteilung der Insolvenzmasse und Beendigung des Verfahrens | |||
4. | Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung | |||
5. | Fallbeispiele | |||
Literatur: | ||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Lackmann, Rolf: Zwangsvollstreckungsrecht, Vahlen Verlag München, 10. Auflage 2013; Bork, Reinhard: Einführung in das Insolvenzrecht, Mohr Siebeck Verlag Tübingen, 7. Auflage 2014. |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Einzelzwangsvollstreckungsrecht I | ||
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung I | ||
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Referate, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS | |
Einführung in das Recht der Zwangsvollstreckung | Aufbau 8. Buch ZPO; Abgrenzung: Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren; Zwangsmonopol des Staates; Abgrenzung: Einzelvollstreckung und Gesamtvollstreckung. | 4 | |
Organe der Zwangsvollstreckung | Organe der Zwangsvollstreckung sowie deren Zuständigkeit; Abgrenzung: Vollstreckung wegen Geldforderungen/Vollstreckung wegen anderer Forderungen. | 3 | |
Vollstreckungsantrag und Vollstreckungsauftrag – Allgemeines | Antrags- Gläubiger als Herr des Verfahrens; Antragsprüfung (verfahrensrechtliche Einordnung, Antragsberechtigung, Form, Frist). | 2 | |
Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen | Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Prozess- bzw. Vollstreckungsvollmacht, Postulationsfähigkeit, Rechtsschutzinteresse. | 3 | |
Vollstreckungstitel Endurteil – Inhalt | Abgrenzung: Leistungsurteil/Feststellungsurteil/Gestaltungsurteil; „staatlicher Leistungsbefehl“; vollstreckbare und nicht vollstreckbare Inhalte; Anforderungen an die Bestimmtheit des Titels. | 3 | |
Vollstreckungstitel Endurteil – Vollstreckungsfähiger Zustand | Formelle und materielle Rechtskraft, Rechtskraftzeugnis; Arten der vorläufigen Vollstreckbarkeit mit Schwerpunkt auf den §§ 708, 709, 711 ZPO und deren Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung. | 5 | |
Weitere Vollstreckungstitel | Weitere Vollstreckungstitel des § 794 ZPO (Schwerpunkte: Gerichtlicher Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss, Vollstreckungsbescheid und notarielle Urkunde); im Überblick: Weitere Vollstreckungstitel innerhalb und außerhalb der ZPO. | 8 | |
Einfache Klausel und weitere vollstreckbare Ausfertigung | Funktion der Klausel als amtliches Zeugnis der Vollstreckbarkeit; Voraussetzungen und Verfahren der Erteilung; weitere vollstreckbare Ausfertigung. | 3 | |
Titelergänzende Klausel | § 726 Abs. 1 ZPO (Voraussetzungen, verfahrensrechtliche Besonderheiten); Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung im Falle des § 726 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 894 Abs. 1 S. 2 ZPO; Vollstreckbarerklärung des gerichtlichen Vergleichs gemäß § 795b ZPO. | 5 | |
Titelübertragende Klausel | Parteienidentität gemäß § 750 Abs. 1 ZPO; § 727 ZPO (Voraussetzungen, verfahrensrechtliche Besonderheiten); Arten der Rechtsnachfolge (Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge ohne §§ 728, 729 ZPO); Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in den Nachlass; vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Parteien kraft Amtes; Besonderheiten der Zwangsvollstreckung bei angeordneter Testamentsvollstreckung gemäß §§ 748, 749 ZPO; im Überblick: Rechtsbehelfe im Klauselverfahren gemäß § 731 ZPO. | 6 | |
Zustellungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung | Im Überblick: Anlässlich der Zwangsvollstreckung zuzustellende und zu übergebende Schriftstücke, Zustellung von Amts wegen, Zustellung auf Betreiben der Partei, Heilung von Zustellungsmängeln. | 4 | |
Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | Wartefrist gemäß § 798 ZPO; Kalenderfälligkeit gemäß § 751 Abs. 1 ZPO; Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug gemäß §§ 756 und 765 ZPO; Sicherheitsleistung als Bedingung für den Vollstreckungsbeginn gemäß § 751 Abs. 2 ZPO, Art und Höhe der Sicherheit gemäß § 108 ZPO (insbesondere Bankbürgschaft); Sicherungsvollstreckung gemäß §§ 720a, 750 Abs. 3 ZPO, Abgrenzung zur Abwendungsbefugnis gemäß § 712 ZPO. | 18 | |
Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO | Abgrenzung: Kosten des Erkenntnisverfahrens/Kosten der Zwangsvollstreckung; Prüfungspflichten des Vollstreckungsorgans (Entstehen und Notwendigkeit). | 4 | |
Vollstreckungshindernisse | Vollstreckungshindernisse im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren; Erfüllungswirkung; Einstellung oder Beschränkung gemäß § 775 ZPO, Auswirkungen auf Vollstreckungsmaßregeln gemäß § 776 ZPO. | 6 | |
Zwangsvollstreckung in besondere Vermögensmassen | Zwangsvollstreckung gegen Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; Fiskusprivileg gemäß § 882a Abs. 1 ZPO; Zwangsvollstreckung in den Nachlass und bei Vor- und Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung; Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und andere Lebensgemeinschaften. | 14 | |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung insbesondere der Inhalte dieser Lehrveranstaltung anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele. | 8 |
Lehrveranstaltung | Einzelzwangsvollstreckungsrecht II | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung I | |
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Vollstreckungsauftrag – Allgemeines | Möglicher Inhalt des Vollstreckungsauftrags und Wirkungen der Erteilung gemäß §§ 753, 754 ZPO. | 2 |
Aufenthaltsermittlung | Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners gemäß § 755 ZPO und Verwendung gewonnener Erkenntnisse. | 2 |
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen – Allgemeines | Pfändungspfandrecht und Verstrickung, im Überblick: Pfandrechtstheorien; gesetzliche Pfandrechte; Verfahren gemäß § 806a ZPO. | 5 |
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen | Titelbesonderheiten bei der Geldschuld; Zwangsvollstreckung für und gegen Personenmehrheiten. | 6 |
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen | Pfändung beim Schuldner, Gewahrsam, Pfändung beim Gläubiger oder Dritten, Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner; Verfahren einschließlich Durchsuchung, Gewaltanwendung und Vollstreckung zur Unzeit; unpfändbare Sachen, Austauschpfändung, Haustiere, Vorwegpfändung, Pfändung von Hausrat; Pfändung ungetrennter Früchte, Verhältnis Mobiliarvollstreckung/Immobiliarvollstreckung gemäß § 865 ZPO; Anwartschaftsrechte, Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum, Leasing; Anschlusspfändung, Doppelpfändung. | 30 |
Verwertung | Waren- und Taxkunde; öffentliche Versteigerung (auch Internetauktion); andere Verwertungsart gemäß § 825 ZPO. | 5 |
Gütliche Erledigung | Gütliche Erledigung und Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung gemäß § 802b ZPO. | 4 |
Vermögensauskunft des Schuldners | Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO, kombinierter Auftrag gemäß § 807 ZPO, erneute Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO; Verfahren; Erzwingungshaft gemäß § 802g ZPO und deren Vollstreckung; zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse. | 10 |
Zentrales Schuldnerverzeichnis | Inhalt; Eintragungsanordnung, Vollziehung; Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis; Einsicht und Erteilung von Abdrucken; Verfahren gemäß § 882h ZPO. | 4 |
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers | Auskünfte Dritter gemäß § 8021 ZPO | 4 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung insbesondere der Inhalte der Lehrveranstaltungen Einzelzwangsvollstreckung I und II anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele. | 6 |
Lehrveranstaltung | Einzelzwangsvollstreckungsrecht III | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung I | |
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Verwaltungsvollstreckungsverfahren und Verwaltungszwangsverfahren | Unterschiede zur Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung; Ersuchen und Auftrag, Pfändung, Anschluss- Verwaltungszwangsvollstreckung für Behörden. | 14 |
Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung | Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO, Abgrenzung zur Dienstaufsichtsbeschwerde; Sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO; Drittwiderspruchsklage gemäß §§ 771 ff. ZPO; Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO; Klage auf vorzugsweise Befriedigung gemäß § 805 ZPO; Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung. | 6 |
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen | Im Überblick: Inhalt und Gegenstand des Pfändungsbeschlusses, Wirksamwerden und Wirkungen der Pfändung, Arten der Überweisung, Inhalt des Überweisungsbeschlusses, Wirkungen der Überweisung; Auskunftserteilung und Urkundenherausgabe des Schuldners gemäß § 836 Abs. 3 ZPO; im Überblick: §§ 844, 851 ZPO, § 399 BGB, gesetzliche Pfändungsbeschränkungen und Pfändungsverbote; Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers im Zusammenhang mit der Vorpfändung gemäß § 845 ZPO. | 7 |
Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen | Zwangsvollstreckung zur Herausgabe beweglicher Sachen mit eidesstattlicher Versicherung gemäß §§ 883, 884 ZPO; Räumungsvollstreckung §§ 885, 885a ZPO. | 10 |
Arrest und einstweilige Verfügung und Gewaltschutz | Arrest gemäß §§ 916 ff. ZPO; Einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO; im Überblick: Sequestration; Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. | 9 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung der Inhalte der Lehrveranstaltungen Einzelzwangsvollstreckung I, II und III anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele. | 8 |
Besprechung der Aufsichtsarbeit | 2 |
Lehrveranstaltung | Gesamtvollstreckungsrecht I | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung I | |
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Einführung und Grundlagen | Begriffe und Ziele; Überblick über den Verfahrensablauf; Unterschiede zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz. | 3 |
Insolvenzeröffnungsverfahren und Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens | Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens; zwangsweise Vorführung des Schuldners und Anordnung der Haft gemäß §§ 20, 98 InsO; Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO; Eröffnungsbeschluss, negative Entscheidungen und Antragsrücknahme, Eröffnungsbeschluss als Vollstreckungstitel; im Überblick: Personen- und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen; Auswirkung auf Verfügungen und andere Rechtshandlungen des Schuldners gemäß §§ 80, 81, 82, 91 InsO; Vollstreckungsverbot und Rückschlagsperre; Gegenstände der Insolvenzmasse gemäß §§ 35, 36 InsO; Siegelung gemäß § 149 InsO. | 16 |
Verteilung der Insolvenzmasse und Beendigung des Verfahrens | Im Überblick: Arten von Verteilungen, Erstellung des vorläufigen Verteilungsverzeichnisses gemäß §§ 189 ff. InsO, Änderungen des vorläufigen Verzeichnisses, Beendigung des Verfahrens durch Aufhebung und Einstellung; vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle. | 4 |
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung | Im Überblick: Grundzüge des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Voraussetzungen und Verfahrensverlauf) sowie des Restschuldbefreiungsverfahrens (Voraussetzungen und Verfahrensverlauf im Zusammenhang mit einem vorangehenden Insolvenzverfahren). | 3 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung der Inhalte dieser Lehrveranstaltung anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele. | 4 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M I-6
Gerichtsvollzieherordnung und
Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Erstes Studienjahr (Studienphase I) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 7 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 210 Stunden | ||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 126 | |||
Kontaktzeit (Präsenz): | 98,5 Stunden | |||
Selbststudium: | 111,5 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden beherrschen die Gerichtsvollzieherordnung und die Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung als Grundlage jeder Gerichtsvollziehertätigkeit. | ||
2. | Die Studierenden können ihre Kenntnisse auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Fallbeispiele | ||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | |||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | |||
Prüfungsdauer | 4 Zeitstunden | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Lehrveranstaltungen: | ||||
I. Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (64 LVS) | ||||
1. | Einführung | |||
2. | Behandlung Auftragseingang | |||
3. | Aktenführung | |||
4. | Buchführung | |||
5. | Kassenführung | |||
6. | Abrechnungssystem | |||
7. | Führen eines Geschäftszimmers, Büroorganisation | |||
8. | Fallbeispiele | |||
II. Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) (62 LVS) | ||||
1. | Einführung | |||
2. | Verfahrensablauf allgemein | |||
3. | Zwangsvollstreckung in körperliche bewegliche Sachen | |||
4. | Verwertung gepfändeter Sachen | |||
5. | Zwangsvollstreckung in Forderungen | |||
6. | Verfahren bei Abgabe der Vermögensauskunft, eidesstattliche Versicherung | |||
7. | Räumung | |||
8. | Wechselprotest | |||
9. | Arrest und einstweilige Verfügung, Kindesherausgabe | |||
10. | Fallbeispiele | |||
11. | Besprechung der Aufsichtsarbeit | |||
Literatur: | ||||
Hippler, Robert: Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Juristischer Verlag Pegnitz, 6. Auflage 2013; Hippler, Robert/Wasserl, Uwe: Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Juristischer Verlag Pegnitz, 2012; Winterstein, Bernd: Die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, Juristischer Verlag Pegnitz, 3. Auflage (im Erscheinen). |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Gerichtsvollzieherordnung (GVO) | |
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherordnung und Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung | |
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Einführung | Aufbau GVO, Anwendung und Bedeutung für den Gerichtsvollzieher, Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers (§ 156 GVG), Begriff Verwaltungsbestimmung, Dienstaufsicht, Amtssitz, Amtsausübung, Dienstsiegel, Dienstausweis, Beendigung und Unterbrechung der Beschäftigung. | 2 |
Behandlung Auftragseingang | Eingangsvermerk (evtl. Uhrzeit), Prüfung Vollständigkeit der Anlagen, Zuständigkeitsprüfung und evtl. weitere Behandlung (Ablehnung und Abgabe (§§ 10 bis 21 GVO)); Verteilungsstelle. | 2 |
Aktenführung | Generalakten (Aufteilung und Inhaltsverzeichnis), Sammelakten, Sonderakten; Akteneinsichtsrecht gemäß § 42 GVO; Datenschutz; Verzeichnisse (Anschlusspfändungen, Pfändungen); Aufbewahrung und Vernichtung. | 8 |
Buchführung | Arten der Geschäftsbücher, äußere Form und Führung der Geschäftsbücher; im Überblick: Dienstregister (DR) I und II, Namensverzeichnis, Kassenbuch I und II, Reisetagebuch; Aufbewahrung und Vernichtung; DR I und II: Hinweis auf landesrechtliche Bestimmungen zu DR I, Anleitungen, Besprechung der einzelnen Spalten der Register, Sonderfälle zu DR I (z.B. Auftrag des Gerichts, Auftrag nach ZRHO); Kassenbuch I und II: Anleitungen, Besprechung der einzelnen Spalten der Register, Beispielsbuchungen für unterschiedliche Tätigkeiten, Unterscheidung Korrektur- und Stornobuchungen, Vermerkspalte (Prozesskostenhilfe, Auftrag des Gerichts, Justizauftrag, Kleinbetrag/Mehrbetrag (§ 59 GVO), sonstige, § 7 GVO, Buchungsfristen). | 18 |
Kassenführung | Zahlungsverkehr bar und unbar (Einzahlungen/Auszahlungen, Besonderheiten in Baden- Dienstkonto, Fremd- und Privatgelder, Verfügung über Guthaben, Behandlung der Kontoauszüge und Belege; Datenträgeraustausch/Onlineaustausch; Aufbewahrung fremder Geldbeträge und Wertsachen; Kassenbestandsermittlung § 49 Abs. 8 GVO (Ist/Soll). | 12 |
Abrechnungssystem | Im Überblick: Hinweis auf Entschädigungssysteme der verschiedenen Bundesländer; Einführung Entschädigungssystem in Baden- Vorablieferung, monatliche Abrechnung, Vierteljahrabrechnung/Schlusszusammenstellung; Jahresabschluss; Entnahme von Auslagen und Gebühren, Erstellung des Abrechnungsscheines; Vorschuss, Abwicklung von Räumungskosten (§ 8 GVO); im Überblick: Diensteinnahmen (§ 70 GVO). | 10 |
Führen eines Geschäftszimmers, Büroorganisation | Im Überblick: Geschäftszimmer, Pfandkammer, Büroangestellte, Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Büroangestellten; Geschäftsbedarf; Statistik (GV12). | 2 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung der Inhalte dieser Lehrveranstaltung anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele insbesondere zur Buch- und Kassenführung. | 10 |
Lehrveranstaltung | Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) | |
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherordnung und Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung | |
Lehr- | Vorlesung, Fallbeispiele, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Einführung | Aufbau und Systematik GVGA, Anwendung und Bedeutung für Gerichtsvollzieher. | 2 |
Verfahrensablauf allgemein | Verfahrensablauf vom Auftragseingang bis zur Kostenabrechnung im Überblick (§§ 4 bis 69 GVGA) insbesondere: Form des Auftrags, Zeit der Erledigung des Auftrags, Zuständigkeit, Aufträge gegen vermögenslose Schuldner, Zeit der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung), Verhalten bei der Zwangsvollstreckung, Protokoll, gütliche Erledigung. | 11 |
Zwangsvollstreckung in körperliche bewegliche Sachen | Gewahrsam, Drittgewahrsam; Verfahrensablauf bei der Pfändung (Berechnung der Forderung, Auswahl der Pfandstücke, Vollziehung der Pfändung, Pfändungsprotokoll); Pfändungsbeschränkungen (unpfändbare Sachen und Austauschpfändung); Pfändung in besonderen Fällen: Lebensmittel, urheberrechtlich geschützte Sachen, Sachen in einem Zolllager, Schiffe, Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge; Pfändung bereits gepfändeter Sachen und gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger; Hilfspfändung; Aufbewahrung der Pfandstücke. | 16 |
Verwertung gepfändeter Sachen | Ermittlung des Wertes; Öffentliche Versteigerung (§§ 91 bis 96 GVGA); anderweitige Verwertung (freihändiger Verkauf, Übereignung, freiwillige Versteigerung, Pfandverkauf); Verwertung von Räumungsgut; Auszahlung des Erlöses; Hinterlegung; Rückgabe von Pfandstücken. | 6 |
Zwangsvollstreckung in Forderungen | Im Überblick: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vorpfändung. | 1 |
Verfahren bei Abgabe der Vermögensauskunft, eidesstattliche Versicherung | Zuständigkeit (Rechtshilfeersuchen, Anschriftenänderung); Behandlung des Auftrags, Vorbereitung des Termins; Durchführung des Termins; Vermögensverzeichnis (natürliche Personen/juristische Personen); Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft; Einholung von Drittauskünften; Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses; Erzwingungshaft, Zulässigkeit der Verhaftung, Verfahren bei der Verhaftung, Nachverhaftung; eidesstattliche Versicherung bei Herausgabevollstreckung (§§ 836 Abs. 3, 883 Abs. 2 ZPO, § 94 FamFG). | 10 |
Räumung | Verfahrensablauf (§§ 128 bis 132 GVGA), insbesondere auch Aufzeigen von vorbereitenden Maßnahmen (Vorschuss, Schlosser, Mitteilung Sozialamt, Tiere, Wohnungsbesichtigung). | 4 |
Wechselprotest | Im Überblick: §§ 172 bis 179 GVGA | 1 |
Arrest und einstweilige Verfügung, Kindesherausgabe | Im Überblick: §§ 152 bis 156 GVGA | 1 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung der Inhalte dieser Lehrveranstaltung anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele. | 8 |
Besprechung der Aufsichtsarbeit | 2 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M I-7
Zustellung
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Erstes Studienjahr (Studienphase I) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 5 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 150 Stunden | ||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 82 | |||
Kontaktzeit (Präsenz): | 66,5 Stunden | |||
Selbststudium: | 83,5 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden beherrschen das Zustellungsrecht zur Erfüllung einer zentralen Aufgabe des Gerichtsvollziehers. | ||
2. | Sie können das Zustellungsrecht auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Fallbeispiele, Referate | ||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | |||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | |||
Prüfungsdauer | 5 Zeitstunden | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Lehrveranstaltungen: | ||||
I. Zustellungswesen (60 LVS) | ||||
1. | Allgemeines | |||
2. | Abgrenzung Partei- und Amtszustellung, örtliche Zuständigkeit | |||
3. | Zustellungsauftrag | |||
4. | Zustellungsadressat | |||
5. | Zustellung an den Zustellungsadressaten | |||
6. | Ersatzzustellung im Allgemeinen | |||
7. | Ersatzzustellung bei natürlichen Personen | |||
8. | Ersatzzustellung bei Einzelgewerbetreibenden, an Rechtsanwälte und andere „Freiberufler“ | |||
9. | Ersatzzustellung bei Behörden, juristischen Personen, Gesellschaften und sonstige Personenmehrheiten einschließlich Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft | |||
10. | Zustellungsakt „Übergabe“, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift | |||
11. | Zustellungsakt „Beurkundung“ | |||
12. | Arten der (Partei- | |||
13. | Zeit der Zustellung und Stellung des Gerichtsvollziehers bei der Zustellung | |||
14. | Heilung von Zustellungsmängeln | |||
15. | Zustellungen im Rahmen der Forderungsvollstreckung | |||
16. | Zustellung von Anwalt zu Anwalt | |||
17. | Sonderfälle bei der Zustellung (Strafsachen, Schiedssprüche, Kasernierte, Nato- | |||
18. | Amtszustellung durch den Gerichtsvollzieher | |||
19. | Formulare | |||
II. Übung Zustellungswesen (22 LVS) | ||||
1. | Übungsfälle | |||
2. | Besprechung der Aufsichtsarbeit | |||
Literatur: | ||||
Friedlein, Rainer, u.a.: Handbuch für die Ausbildung und Praxis im Justizwachtmeisterdienst, Juristischer Verlag Pegnitz, 2. Auflage 2014; Schultze, Sven/Tenner, Sandra: Zustellungsrecht, Juristischer Verlag Pegnitz, 2. Auflage 2014. |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Zustellungswesen | |
Zuordnung zu Modul | Zustellung | |
Lehr- | Vorlesung, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Allgemeines | Definition der Zustellung § 166 ZPO, die Hauptbestandteile der Zustellung, die Auswirkungen der Zustellung; die Beteiligten der Zustellung, die Zustellungsarten. | 2 |
Abgrenzung Partei- und Amtszustellung, örtliche Zuständigkeit | Fälle der Amtszustellung, Fälle der Parteizustellung; Unterscheidungen bei persönlichen Zustellungen und Postzustellungen. | 2 |
Zustellungsauftrag | Auftraggeber, Form der Auftragserteilung, Antragsberechtigung, Vermittlung durch die Geschäftsstelle, Eingangsvermerk, Adresssatenangabe. | 2 |
Zustellungsadressat | Richtiger Zustellungsadressat, Prozessbevollmächtigter als Zustellungsadressat, „Bestellung“ des Prozessbevollmächtigten; ausschließlicher Zustellungsadressat in verschiedenen Instanzen und der Zwangsvollstreckung, Beendigung der Zustellungspflicht an den Prozessbevollmächtigten; Zustellung an Sozietät und Bürogemeinschaft; prozessfähige Partei als Adressat, gesetzlicher Vertreter als Adressat. | 4 |
Zustellung an den Zustellungsadressaten | Ort der Zustellung, Durchführung der Zustellung. | 1 |
Ersatzzustellung im Allgemeinen | Voraussetzung der Ersatzzustellung, Beurkundung der Ersatzzustellung, Notwendigkeit des Verschließens der Zustellungssendung, ausgeschlossene Ersatzpersonen. | 4 |
Ersatzzustellung bei natürlichen Personen | Ersatzpersonen; Wohnungsbegriff, Wohnungsaufgabe, mögliche Arten der Ersatzzustellung. | 3 |
Ersatzzustellung bei Einzelgewerbetreibenden, an Rechtsanwälte und andere „Freiberufler“ | Unterscheidung und Wahl der Zustellung im Geschäftslokal oder in der Wohnung, Ort und Zeit der Zustellung. | 2 |
Ersatzzustellung bei Behörden, juristischen Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenmehrheiten einschließlich Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft | Jeweilige Zustellungsadressaten; der Beschäftigte gemäß § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. | 2 |
Zustellungsakt „Übergabe“, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift | Ausfertigung und beglaubigte Abschrift, zu übergebende Schriftstücke, Vorlage einer Urkunde; Titel jeglicher Art und deren Zustellung, mehrere Beteiligte, mehrere Schriftstücke. | 6 |
Zustellungsakt „Beurkundung“ | Einzelne Bestandteile der Urkunde. | 2 |
Arten der (Partei- | Gewöhnliche Zustellung (persönlich), Zustellung durch die Post, Zustellung durch Aufgabe zur Post. | 3 |
Zeit der Zustellung und Stellung des Gerichtsvollziehers bei der Zustellung | Frist für die Erledigung des Auftrages, Zustellungszeit; Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei der Zustellung. | 2 |
Heilung von Zustellungsmängeln | Heilung von Zustellungsmängeln gemäß § 189 ZPO. | 2 |
Zustellungen im Rahmen der Forderungsvollstreckung | Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an Drittschuldner und Schuldner; Erklärung gemäß § 840 ZPO; Exterritoriale als Drittschuldner; Behandlung der Vorpfändung; weitere Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Forderungsvollstreckung. | 16 |
Zustellung von Anwalt zu Anwalt | Verfahren und Wirksamkeit, Prüfpflichten des Gerichtsvollziehers. | 1 |
Sonderfälle bei der Zustellung (Strafsachen, Schiedssprüche, Kasernierte, Natotruppenangehörige, Auslandsbeteiligung) | Zuständigkeit und Verfahren in den einzelnen Sonderfällen. | 4 |
Amtszustellung durch den Gerichtsvollzieher | Zuständigkeit und Durchführung. | 1 |
Formulare | Umgang mit Vordrucken, Formularkunde, Faksimileunterschrift. | 1 |
Lehrveranstaltung | Übung Zustellungswesen | |
Zuordnung zu Modul | Zustellung | |
Lehr- | Fallorientierte Übung, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Übungsfälle | Wiederholung und Anwendung der Inhalte der Lehrveranstaltung Zustellungswesen anhand mehrerer Übungsfälle. Thematisch sollen dort auch folgende Inhalte aufgegriffen werden: Zustellung von Willenserklärungen, Unterscheidung der einfachen Zustellung und der Zustellung mit Formbedürftigkeit, Zustellung durch Bevollmächtige; Amtszustellung durch den Gerichtsvollzieher, Amtszustellung an den Gerichtsvollzieher; Zustellung ins Ausland gemäß § 1069 ZPO. | 20 |
Besprechung der Aufsichtsarbeit | 2 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-1
Praxis Amtsgericht
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 14 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 420 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 360 Stunden | |||
Selbststudium: | 60 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden haben einen Überblick über die Organisation und Arbeitsabläufe an einem Amtsgericht und die Zusammenhänge zur Tätigkeit des Gerichtsvollziehers. | ||
2. | Die Studierenden kennen die Aufgaben des Handelsregisters, Vereinsregisters, Grundbuchamts, Nachlassgerichts und der Strafabteilung. | |||
3. | Die Studierenden haben einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeit eines Zentralen Prüfungsbeamten. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Hospitation | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistung | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitte (Praxis) des Moduls: | ||||
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (80 Stunden) | ||||
1. | Aufgaben des Richters | |||
2. | Aufgaben des Rechtspflegers | |||
3. | Aufgaben der Geschäftsstelle | |||
4. | Hinterlegungsstelle | |||
II. Allgemeine Zwangsvollstreckungssachen (96 Stunden) | ||||
1. | Geschäftsstelle für Zwangsvollstreckungssachen | |||
2. | Forderungspfändung allgemein | |||
3. | Pfändung von Arbeitseinkommen und wiederkehrenden Sozialgeldleistungen | |||
4. | Pfändung von Kontoguthaben und sonstigen Forderungen | |||
5. | Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung | |||
6. | Kostenfestsetzung gemäß § 788 ZPO | |||
7. | Vollstreckungsschutz und Rechtsbehelfe | |||
III. Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (40 Stunden) | ||||
1. | Vollstreckungsversteigerung | |||
2. | Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft | |||
3. | Zwangsverwaltung | |||
IV. Justizverwaltung (32 Stunden) | ||||
1. | Justizverwaltung | |||
2. | Gerichtsvollzieherverteilerstelle | |||
3. | Zentraler Prüfungsbeamter | |||
V. Insolvenzsachen (40 Stunden) | ||||
1. | Verfahrensablauf | |||
2. | Geschäftsstelle für Insolvenzsachen | |||
VI. Familien- und Betreuungssachen (40 Stunden) | ||||
1. | Familiensachen | |||
2. | Betreuungssachen | |||
VII. Tageshospitationen (32 Stunden) | ||||
1. | Handels- und Vereinsregister | |||
2. | Grundbuchamt | |||
3. | Nachlassgericht | |||
4. | Strafabteilung | |||
Literatur: | ||||
Nach Angaben der ausbildenden Praktikerinnen/der ausbildenden Praktiker |
Gliederung der Ausbildungsabschnitte (Praxis)
Ausbildungsabschnitt | Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten | ||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | |
Aufgaben des Richters | Im Überblick: Mündliche Verhandlung in Zivilsachen. | 8 | |
Aufgaben des Rechtspflegers | Im Überblick: Kostenfestsetzungsverfahren, Rechtsantragstelle. | 16 | |
Aufgaben der Geschäftsstelle | Aktenzeichen, Neueingänge registrieren, Namensverzeichnis, ZP- Klagezustellung, Aufforderung zur Anspruchsbegründung, Ladungen; Ausführung und Überwachung der Zustellungen, Zustellung von Urteilen; Rechtsmittel; Berechnung und Überwachung von Fristen; Protokollierung; Aktenführung, Aktenüberwachung, Aktenablage; Vollstreckbare Ausfertigungen, Abschriften; Rechtskraftzeugnis; Gerichtskostenberechnung. | 52 | |
Hinterlegungsstelle | Im Überblick: Bedeutung der Hinterlegung, Hinterlegungsgründe, hinterlegungsfähige Gegenstände, Annahme, Verwaltung der Hinterlegungsmasse, Herausgabe. | 4 | |
Pflichtenheft Abschnitt Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
◻ | Teilnahme an einem Termin zur mündlichen Verhandlung (Zivilprozess) | ||
◻ | Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses | ||
◻ | Registrierung eines Neueingangs | ||
◻ | Vornahme einer Klagezustellung | ||
◻ | Durchführung einer Ladung zum Termin | ||
◻ | Aktenführung, Aktenüberwachung, Aktenablage | ||
◻ | Erteilung einer einfachen Ausfertigung | ||
◻ | Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils oder gerichtlichen Vergleichs | ||
◻ | Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses |
Ausbildungsabschnitt | Allgemeine Zwangsvollstreckungssachen | |||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | |||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | |||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | ||
Geschäftsstelle für Zwangsvollstreckungssachen | Funktionelle Zuständigkeiten; Führung des M- Namensverzeichnis; aktentechnische Behandlung (soweit einschlägig insbesondere nebst Ausfertigung der „Entscheidung“) der jeweiligen Verfahren auf | 40 | ||
– | Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses | |||
– | Erlass eines Beschlusses gemäß § 758a ZPO | |||
– | Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO | |||
– | Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß § 788 ZPO. | |||
Forderungspfändung allgemein | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Allgemeines zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, insbesondere Vollstreckungsvoraussetzungen, Parteiidentität, bisherige Vollstreckungskosten, Drittschuldnerbezeichnung, Pfändbarkeit und Bezeichnung der zu pfändenden Forderung; Verfahrensgang nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Aufklärungsverfügung, Zurückweisung oder teilweise Zurückweisung. | 16 | ||
Pfändung von Arbeitseinkommen und wiederkehrenden Sozialgeldleistungen | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Vollstreckung in Arbeitseinkommen und wiederkehrenden Sozialgeldleistungen wegen nicht bevorrechtigter Forderungen, Bestimmung der (teilweisen) Nichtberücksichtigung eines gesetzlich Unterhaltsberechtigten, Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit laufenden Sozialgeldleistungen; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Vollstreckung in Arbeitseinkommen und wiederkehrenden Sozialgeldleistungen wegen bevorrechtigter Forderungen, insbesondere wegen Unterhalts. | 8 | ||
Pfändung von Kontoguthaben und sonstigen Forderungen | Im Überblick: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Vollstreckung in Kontoguthaben, abweichende Festsetzung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO, Bestimmung der unpfändbaren Beträge gemäß § 850k Abs. 5 ZPO, Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto gemäß § 8501 ZPO; im Überblick: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Vollstreckung in sonstige Forderungen beispielsweise aus Lebensversicherungsvertrag. | 8 | ||
Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung | Im Überblick: Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung (möglichst mit Beiordnung eines Rechtsanwalts). | 4 | ||
Kostenfestsetzung gemäß § 788 ZPO | Im Überblick: Festsetzung bisheriger Vollstreckungskosten. | 4 | ||
Vollstreckungsschutz und Rechtsbehelfe | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Vollstreckungsschutz allgemein; Erinnerung gemäß § 766 ZPO und sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO, möglichst auch mit einstweiliger Anordnung; Antrag auf Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO; Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung gemäß § 882d ZPO. | 16 | ||
Pflichtenheft Abschnitt allgemeine Zwangsvollstreckungssachen | ||||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | ||||
◻ | Ausfertigung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses | |||
◻ | Prüfung der Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 758a ZPO | |||
◻ | Entwurf eines Vollstreckungsschutzantrags (Räumungsschutz) gemäß § 765a ZPO mit Begründung | |||
◻ | Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO |
Ausbildungsabschnitt | Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen | ||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | |
Vollstreckungsversteigerung | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Voraussetzungen für die Anordnung der Vollstreckungsversteigerung, Anordnungsbeschluss, Ersuchen um Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks, Beitrittsbeschluss; Beschlagnahmewirkung; einstweilige Einstellung gemäß § 30a ZVG; Festsetzung des Verkehrswerts; Vergütung des Sachverständigen; Zubehör in der Zwangsversteigerung; Terminbestimmung und deren Bekanntmachung, Mitteilung gemäß § 41 Abs. 2 ZVG; geringstes Gebot; Versteigerungstermin; Verhandlung über den Zuschlag, Bestimmung eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung über den Zuschlag; Zuschlagsversagung, insbesondere gemäß §§ 74a, 85a ZVG; Zuschlagsbeschluss; Erlösverteilung; Grundbuchersuchen gemäß § 130 ZVG. | 28 | |
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft | Im Überblick: Besonderheiten der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft verglichen mit der Vollstreckungsversteigerung. | 4 | |
Zwangsverwaltung | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung, Anordnungsbeschluss; Zwangsverwalter, insbesondere Auswahl und Bestellung, Aufsicht, Rechnungslegung, Vergütung; Teilungsplan; Verteilungstermin; Aufhebung, insbesondere nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung. | 8 | |
Pflichtenheft Abschnitt Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
◻ | Prüfung der Voraussetzungen zur Anordnung einer Vollstreckungsversteigerung | ||
◻ | Teilnahme an einem Versteigerungstermin |
Ausbildungsabschnitt | Justizverwaltung | ||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Hospitation, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | |
Justizverwaltung | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Aufgaben der Personalverwaltung; allgemeine Aufgaben der Verwaltung im Rahmen der Dienstaufsicht; Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes für die Gerichtsvollzieher; Vorlage der Quartalsabrechnungen; Festsetzung der Vergütung gemäß §§ 1, 3 GVVergVO; Festlegung der Wegegeldstufen. | 14 | |
Gerichtsvollzieherverteilerstelle | Funktion und Tätigkeit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle. | 2 | |
Zentraler Prüfungsbeamter | Aufgaben des Zentralen Prüfungsbeamten für Gerichtsvollzieher (Hospitation). | 16 | |
Pflichtenheft Abschnitt Justizverwaltung | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
◻ | Entwurf einer Vergütungsfestsetzung gemäß §§ 1, 3 GVVergVO | ||
◻ | Festlegung der Wegegeldstufen | ||
◻ | Teilnahme an einer Geschäftsprüfung durch einen Zentralen Prüfungsbeamten für Gerichtsvollzieher |
Ausbildungsabschnitt | Insolvenzsachen | ||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | |
Verfahrensablauf | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Prüfung und Ermittlung des Eröffnungsgrundes; zwangsweise Vorführung des Schuldners gemäß § 98 Abs. 2 InsO; vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO; Abweisung mangels Masse; Eröffnungsbeschluss und Bekanntmachung; Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters; Berichtstermin; Insolvenztabelle; Prüfungstermin; Vorbereitung und Durchführung des Schlusstermins; Verfahren zur Restschuldbefreiung; Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens. | 24 | |
Geschäftsstelle für Insolvenzsachen | Registrierung der Neuanträge; Fertigung von Beschluss- und Verfügungsentwürfen einfacher Art; Bekanntmachungen und Zustellungen; Mitteilungen und Ersuchen an das Grundbuchamt; Mitteilungen nach der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi); Überwachung der fristgerechten Niederlegung der Tabellen und Verzeichnisse auf der Geschäftsstelle; Bearbeitung der nach dem Prüfungstermin anfallenden Arbeiten; vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle. | 16 | |
Pflichtenheft Abschnitt Insolvenzsachen | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
◻ | Registrierung eines Neuantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens | ||
◻ | Bekanntgabe einer vorläufigen Maßnahme gemäß § 21 InsO an den Gerichtsvollzieher | ||
◻ | Bekanntmachung eines Eröffnungsbeschlusses | ||
◻ | Teilnahme an einer Gläubigerversammlung |
Ausbildungsabschnitt | Familien- und Betreuungssachen | ||
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden | |
Familiensachen | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Unterhaltstitel in Familiensachen; Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren; Kindesherausgabe gemäß §§ 151 FamFG, 1632 BGB; Feststellung der Voraussetzungen einer Vormundschaft; Anordnung einer Vormundschaft; Aufgaben des Gerichts im Rahmen einer Vormundschaft; Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft. | 20 | |
Betreuungssachen | Alle nachgenannten Inhalte werden im Überblick vermittelt: Voraussetzungen einer Betreuung; Voraussetzungen und Bedeutung eines Einwilligungsvorbehaltes; Anhörung des Betroffenen zur Erstbestellung des Betreuers; Verpflichtung des Betreuers; Aufgaben des Betreuers; Vermögensverzeichnis gemäß § 1802 BGB; Rechnungslegung des Betreuers. | 20 | |
Pflichtenheft Abschnitt Familien- und Betreuungssachen | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
◻ | Teilnahme an einem Verhandlungstermin in Familiensachen | ||
◻ | Entwurf einer vollstreckbaren Ausfertigung eines vereinfachten Unterhaltstitels | ||
◻ | Teilnahme an der Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren |
Ausbildungsabschnitt | Tageshospitationen | |
Zuordnung zu Modul | Praxis Amtsgericht | |
Lehr- | Hospitationen, Ausbildungsgespräch | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in Stunden |
Handels- und Vereinsregister | Überblick über die Abläufe und Aufgaben des Handels- und Vereinsregisters. | 8 |
Grundbuchamt | Überblick über die Abläufe und Aufgaben des Grundbuchamts. | 8 |
Nachlassgericht | Überblick über die Abläufe und Aufgaben des Nachlassgerichts. | 8 |
Strafabteilung | Überblick über den Ablauf eines Strafprozesses; Teilnahme an einer Hauptverhandlung in Strafsachen. | 8 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-2
Gerichtsvollzieherpraxis A
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 7 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 210 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 176 Stunden | |||
Selbststudium: | 34 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | Die Studierenden beherrschen die wesentlichen Fertigkeiten zur selbstständigen Organisation des Geschäftsbetriebs sowie zur sorgfältigen dienstlichen Dokumentation in sämtlichen Bereichen des Buchungs- und Kassenwesens. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistungen | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitt (Praxis) des Moduls: | ||||
Geschäftsorganisation (176 Stunden) | ||||
1. | Geschäftszimmer und allgemeine Geschäftsorganisation | |||
2. | Register- und Aktenführung | |||
3. | Buchführung und Zahlungsverkehr | |||
4. | Abrechnung mit der Landesoberkasse | |||
Literatur: | ||||
Glotzbach, Hans- |
Gliederung des Ausbildungsabschnitts
Ausbildungsabschnitt | Geschäftsorganisation | ||
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis A | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden | |
Geschäftszimmer und allgemeine Geschäftsorganisation | Rechte und Pflichten des Gerichtsvollziehers als Beamter in der Praxis; Rolle des Gerichtsvollziehers als selbstständiges Organ der Rechtspflege; Dienstaufsicht; Vergütung des Gerichtsvollziehers; Unterhaltung, Führung und Organisation eines Geschäftszimmers und einer Pfandkammer; Rolle des Gerichtsvollziehers als Arbeitgeber (Beschäftigung von Angestellten, Arbeitsvertrag, Meldung an Berufsgenossenschaft (SVNET)); Anmeldung von Pauschalkräften bei der Bundesknappschaft, steuerrechtliche Behandlung bei Einkommenssteuer (Werbungskosten, Betriebsnummer); Vorschriften zur IT- | 48 | |
Register- und Aktenführung | Behandlung eingehender Aufträge einschließlich korrekter Registrierung; Führung der Dienstregister I und II sowie des Namensverzeichnisses; Anlage und Führung von Generalakten, Sammelakten, Sonderakten sowie dienstlicher Verzeichnisse. | 56 | |
Buchführung und Zahlungsverkehr | Abwicklung von Zahlungsvorgängen (Quittungserteilung, Teilzahlung, Zahlungen/Scheckzahlungen, Abschreibung von Titeln, Einzahlungen auf das Dienstkonto, Bankverkehr, Überweisungen, Lastschriften, Homebanking mit Sicherheitsstandards); Kassenbuchführung (Kassenbuch I und Kassenbuch II). | 48 | |
Abrechnung mit der Landesoberkasse | Monatsabschluss, Vierteljahresabschluss; Schlusszusammenstellung; Kassenbestandsermittlung/Kassensturz; Errechnung und Entnahme von Auslagen, Dokumentenpauschalen und Gebührenanteilen; Ablieferung an Landesoberkasse; Zahlungsanzeige, Abrechnungsschein; Vorablieferung von Gebühren und Kleinbeträgen. | 24 | |
Pflichtenheft | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
Register- und Aktenführung | |||
◻ | Bearbeitung und Erfassung eingehender Aufträge | ||
◻ | Führung der Generalakten | ||
◻ | Führung der Sammelakten | ||
◻ | Anlage und Führung von Sonderakten | ||
◻ | Erstellung und Führung des Anschlusspfändungsverzeichnisses | ||
◻ | Überwachung ruhender Verfahren | ||
◻ | Führung und Beantwortung des dienstlichen Schriftverkehrs | ||
◻ | Eintragung in das Dienstregister I (soweit vorhanden) | ||
◻ | Eintragung in das Dienstregister II | ||
◻ | Eintragung in das Namensverzeichnis | ||
Buchführung und Zahlungsverkehr | |||
◻ | Entgegennahme einer Barzahlung einschließlich Quittungserteilung und Titelbehandlung | ||
◻ | Entgegennahme einer Scheckzahlung einschließlich Quittungserteilung und Titelbehandlung | ||
◻ | Verbuchung einer Schuldnerzahlung im Kassenbuch II und Ablieferung an den Gläubiger | ||
◻ | Bearbeitung von Teilzahlungen, Behandlung des Titels, Mitteilung an die Parteien | ||
◻ | Einzahlung auf das Dienstkonto | ||
◻ | Buchung eines Gerichtsvollzieherkostenvorschusses im Kassenbuch I | ||
◻ | Einziehung von Gerichtsvollzieherkosten im Lastschriftverfahren | ||
Abrechnung mit der Landesoberkasse | |||
◻ | Vorablieferung von Gebühren | ||
◻ | Erstellung eines Monatsabschlusses | ||
◻ | Erstellung eines Vierteljahresabschlusses | ||
◻ | Erstellung einer Schlusszusammenstellung | ||
◻ | Ermittlung des Kassenbestandes/Kassensturz | ||
◻ | Ablieferung an die Landesoberkasse | ||
◻ | Erstellung der Zahlungsanzeige und des Abrechnungsscheins |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-3
Gerichtsvollzieherpraxis B
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 8 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 240 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 196 Stunden | |||
Selbststudium: | 44 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | Die Studierenden sind in der Lage, Aufträge zur Durchführung einer Mobiliarzwangsvollstreckung auf Grund von Geldleistungstiteln zu erledigen. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistungen | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitt (Praxis) des Moduls: | ||||
Zwangsvollstreckung I (196 Stunden) | ||||
1. | Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | |||
2. | Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | |||
3. | Durchführung der Zwangsvollstreckung | |||
Literatur: | ||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Glotzbach, Hans- |
Gliederung des Ausbildungsabschnitts
Ausbildungsabschnitt | Zwangsvollstreckung I | ||
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis B | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden | |
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | Sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit, persönliche Zuständigkeit dieses Gerichtsvollziehers; ordnungsgemäße Auftragserteilung, Forderungsaufstellung; Vollstreckungstitel innerhalb und außerhalb der ZPO; im Überblick: Ausländische Vollstreckungstitel; Vollstreckungsklausel; Parteienidentität; Zustellung. | 48 | |
Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | Bedingungen vor Vollstreckungsbeginn gemäß § 751 ZPO Sicherungsvollstreckung; Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug; Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO); Vollstreckungshindernisse gemäß § 775 ZPO; sonstige Vollstreckungshindernisse. | 68 | |
Durchführung der Zwangsvollstreckung | Grundsätze der Zwangsvollstreckung sowie Regelungsbefugnisse des Gerichtsvollziehers gemäß § 802a ZPO; Leistungsaufforderung; Durchführung eines Verfahrens zur gütlichen Erledigung (nebst Kostenansatz bei einem isolierten Antrag); Annahme und Ablieferung der Leistung; Durchsuchung der Wohnung zum Zwecke der Pfändung; Vorgehen bei Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung; Hinzuziehung von Zeugen; Drittschuldnerermittlung gemäß § 806a ZPO; Protokollerstellung einschließlich Kostenansatz; Erlass und Zustellung einer Vorpfändungsbenachrichtigung gemäß § 845 ZPO einschließlich Kostenansatz; Erinnerungsverfahren gemäß § 766 ZPO. | 80 | |
Pflichtenheft | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen | |||
◻ | Prüfung der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (einschließlich der Forderungsaufstellung des Gläubigers) | ||
Besondere Zwangsvolistreckungsvoraussetzungen | |||
◻ | Prüfung des Nachweises der Sicherheitsleistung bei Vollstreckung der gesamten titulierten Forderung | ||
◻ | Prüfung des Nachweises der Sicherheitsleistung bei Vollstreckung eines Teils der titulierten Forderung | ||
◻ | Prüfung bzw. Herbeiführung des Annahmeverzugs eines Schuldners vor einer Zwangsvollstreckung gemäß § 756 ZPO | ||
◻ | Berechnung einer Wartefrist gemäß § 750 Abs. 3 ZPO oder § 798 ZPO | ||
Durchführung der Zwangsvollstreckung | |||
◻ | Aufforderung zur Leistung | ||
◻ | Vornahme einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung | ||
◻ | Befragung eines Schuldners gemäß § 806a ZPO | ||
◻ | Erstellung eines Zahlungsplanes gemäß § 802b ZPO | ||
◻ | Erlass und Zustellung einer Vorpfändungsbenachrichtigung gemäß § 845 ZPO einschließlich Kostenansatz | ||
◻ | Protokollerstellung gemäß § 762 ZPO | ||
◻ | Abhilfeentscheidung bei einer Erinnerung | ||
◻ | Vorlage einer Erinnerung gemäß § 766 ZPO bei Nichtabhilfe |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-4
Gerichtsvollzieherpraxis C
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 6 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 180 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 144 Stunden | |||
Selbststudium: | 36 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden sind in der Lage, Zustellungen aller Art zu bewirken und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen. | ||
2. | Die Studierenden sind in der Lage, Aufträge zur Erhebung eines Wechsel- oder Scheckprotests zu erledigen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistungen | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitt (Praxis) des Moduls: | ||||
Zustellungs- und Protestwesen (144 Stunden) | ||||
1. | Zustellungswesen | |||
2. | Protestwesen | |||
Literatur: | ||||
Glotzbach, Hans- |
Gliederung des Ausbildungsabschnitts
Ausbildungsabschnitt | Zustellungs- und Protestwesen | ||
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis C | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden | |
Zustellungswesen | Zustellungsarten; Zuständigkeitsprüfung; Registrierung von Neueingängen; Bestimmung des Zustellungsadressaten/Ersatzempfängers bzw. des gesetzlichen oder organschaftlichen Vertreters; Zustellungen an Zustellungsadressaten einschließlich Beurkundung und Kostenansatz; Ersatzzustellungen einschließlich Beurkundung und Kostenansatz; Zustellung von Vorpfändungsbenachrichtigungen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen einschließlich Entgegennahme von Drittschuldnererklärungen und Kostenansatz; Zustellung von Willenserklärungen einschließlich Beurkundung und Kostenansatz; Zustellung eines Schriftstücks an mehrere Zustellungsadressaten. | 104 | |
Protestwesen | Wechsel- und Scheckarten; Zuständigkeitsprüfung; Registrierung von Neueingängen; Durchführung von Wechsel- und Scheckprotesten einschließlich Beurkundung und Kostenansatz. | 40 | |
Pflichtenheft | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
Zustellungswesen | |||
◻ | Beglaubigung des in Ausführung der Zustellung an den Adressaten zu übergebenden Schriftstücks | ||
◻ | Durchführung einer persönlichen Zustellung einschließlich Beurkundung und Kostenansatz | ||
◻ | Durchführung einer Zustellung per Post einschließlich Beurkundung der Übergabe an den Postdienstleister und Kostenansatz | ||
◻ | Durchführung einer Zustellung durch Aufgabe zur Post einschließlich Beurkundung und Kostenansatz | ||
◻ | Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen einschließlich Entgegennahme einer Drittschuldnererklärung und Kostenansatz | ||
◻ | Zustellung einer Willenserklärung einschließlich Beurkundung und Kostenansatz | ||
Protestwesen | |||
◻ | Durchführung eines Protests einschließlich Beurkundung und Kostenansatz |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-5
Gerichtsvollzieherpraxis D
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 12 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 360 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 288 Stunden | |||
Selbststudium: | 72 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden sind in der Lage, ein Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen. | ||
2. | Die Studierenden sind in der Lage, Verhaftungen zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft oder einer Eidesstattlichen Versicherung vorzunehmen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen. | |||
3. | Die Studierenden sind in der Lage, Drittauskünfte über Schuldnervermögen einzuholen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistungen | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitt (Praxis) des Moduls: | ||||
Zwangsvollstreckung II (288 Stunden) | ||||
1. | Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c bis 802f ZPO | |||
2. | Erzwingungshaft gemäß §§ 802g bis 802j ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts | |||
3. | Drittauskünfte | |||
4. | Eidesstattliche Versicherung gemäß § 836 Abs. 3 ZPO und § 883 ZPO | |||
Literatur: | ||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Glotzbach, Hans- |
Gliederung des Ausbildungsabschnitts
Ausbildungsabschnitt | Zwangsvollstreckung II | ||
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis D | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden | |
Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c ff. ZPO | Verfahrensvorbereitung (u.a. Prüfung von Zuständigkeit und „Sperrfrist“ gemäß § 802d ZPO); Voraussetzungen der sofortigen Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO einschließlich Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners; Bestimmung eines Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft einschließlich Ladung mit Zahlungsfrist; Durchführung eines Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft einschließlich Protokollierung; Inhalt des Vermögensverzeichnisses; zentrale Verwaltung des Vermögensverzeichnisses; Verfahren bei Nichterscheinen des Schuldners einschließlich Kostenansatz; Zuleitung eines Ausdrucks des letzten Vermögensverzeichnisses einschließlich Kostenansatz; Verfahren zur erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO einschließlich Kostenansatz; Verfahren zur Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses einschließlich Kostenansatz; allgemeine Hinweise zum Schuldnerverzeichnis; Eintragungsanordnung zum Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO einschließlich Kostenansatz für das gesamte Verfahren; Verfahren bei Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Amtshilfe einschließlich Kostenansatz. | 184 | |
Erzwingungshaft gemäß § 802g ff. ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts | Zuständigkeit für Verhaftungen zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft; Voraussetzungen der Haftvollstreckung einschließlich Unzulässigkeit gemäß § 802h ZPO; Durchführung der Verhaftung (mit Möglichkeit der Amtshilfe durch die Polizei) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz; Haftvollstreckung im Wege der Amtshilfe für Hauptzollamt, Finanzamt etc. einschließlich Protokollierung und Kostenansatz; Nachverhaftung gemäß § 146 GVGA; Vorführung im Auftrag des Gerichts (Insolvenzgericht, Familiengericht) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 40 | |
Drittauskünfte | Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers gemäß § 8021 ZPO; Verfahren zur Einholung von Drittauskünften einschließlich Kostenansatz. | 32 | |
Eidesstattliche Versicherung gemäß § 836 Abs. 3 ZPO und § 883 ZPO | Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zum Zwecke der Geltendmachung einer Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einschließlich Protokollierung und Kostenansatz; Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Erwirkung der Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 32 | |
Pflichtenheft | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c ff. ZPO | |||
◻ | Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unter Bestimmung einer Zahlungsfrist | ||
◻ | Abnahme einer Vermögensauskunft über das Vermögen einer natürlichen Person einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz | ||
◻ | Abnahme einer Vermögensauskunft über das Vermögen einer juristischen Person einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz | ||
◻ | Eintragungsanordnungsverfahren, falls der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist | ||
◻ | Erteilung eines Abdruckes des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses einschl. Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz | ||
◻ | Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft über das Vermögen einer natürlichen Person gemäß § 802d ZPO einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz | ||
◻ | Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Abs. 3 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
◻ | Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 883 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
Erzwingungshaft gemäß §§ 802g ff. ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts | |||
◻ | Verhaftung zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
◻ | Vorführung im Auftrag des Gerichts (Insolvenzgericht oder Familiengericht) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
Drittauskünfte | |||
◻ | Einholung einer Drittauskunft bei einem Rentenversicherungsträger einschließlich Kostenansatz | ||
◻ | Einholung einer Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern einschließlich Kostenansatz | ||
◻ | Einholung einer Drittauskunft beim Kraftfahrtbundesamt einschließlich Kostenansatz |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-6
Gerichtsvollzieherpraxis E
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 7 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 210 Stunden | ||
Kontaktzeit (Präsenz): | 180 Stunden | |||
Selbststudium: | 30 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden sind in der Lage, im Rahmen der Mobiliarzwangsvollstreckung bewegliche Sachen zu pfänden und zu verwerten. | ||
2. | Die Studierenden sind in der Lage, einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen zu erledigen. | |||
3. | Die Studierenden sind in der Lage, einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen durchzuführen (Räumungsvollstreckung). | |||
4. | Die Studierenden sind in der Lage, die dem Gerichtsvollzieher obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche auf die Vornahme von vertretbaren und nicht vertretbaren Handlungen und auf Duldung oder Unterlassung zu erledigen. | |||
5. | Die Studierenden sind in der Lage, die dem Gerichtsvollzieher obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von in gerichtlichen Eilverfahren zur Erwirkung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen titulierten Ansprüchen zu erledigen. | |||
6. | Die Studierenden sind in der Lage, einen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Herausgabe eines Kindes zwangsweise durchzusetzen. | |||
7. | Die Studierenden sind in der Lage, einen gerichtlich festgestellten Anspruch nach dem Gewaltschutzgesetz zwangsweise durchzusetzen. | |||
8. | Die Studierenden sind in der Lage, einen Auftrag zur Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners zu erledigen. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch | ||
2. | Selbststudium | |||
Prüfungsleistungen | Pflichtenheft | |||
Prüfungsdauer | Entfällt | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Ausbildungsabschnitt (Praxis) des Moduls: | ||||
Zwangsvollstreckung III (180 Stunden) | ||||
1. | Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners | |||
2. | Pfändung und Verwertung beweglicher körperlicher Sachen | |||
3. | Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen | |||
4. | Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen (Räumungsvollstreckung) | |||
5. | Vollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme vertretbarer oder nicht vertretbarer Handlungen | |||
6. | Vollstreckung von Ansprüchen auf Duldung oder Unterlassung | |||
7. | Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen | |||
8. | Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe eines Kindes und nach dem Gewaltschutzgesetz | |||
Literatur: | ||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Glotzbach, Hans- |
Gliederung des Ausbildungsabschnitts
Ausbildungsabschnitt | Zwangsvollstreckung III | ||
Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis E | ||
Lehr- | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium | ||
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden | |
Ermittlung des Aufenthaltsorts eines des Schuldners | Auftrag des Gläubiges; Auskunftsersuchen an die Meldebehörde; Auskunftsersuchen an das Ausländerzentralregister; Auskunftsersuchen an einen Rentenversicherungsträger; Auskunftsersuchen an das Kraftfahrtbundesamt; Mitteilung an den Gläubiger einschließlich Kostenansatz. | 12 | |
Pfändung und Verwertung beweglicher körperlicher Sachen | Pfändungspfandrecht; Gewahrsam/Drittgewahrsam; Taxierung der Pfandsache; Durchführung der Pfändung/Anschlusspfändung; Rechte Dritter bei der Pfändung; Protokollierung der Pfändung einschließlich Kostenansatz; Verwahrung der Pfandstücke; Öffentliche Versteigerung (Präsenzversteigerung); Versteigerung über die Internet- freihändiger Verkauf; Übereignung; Kosten der Verwertung; Erlös und Erlösverteilung bei Pfändung für mehrere Gläubiger. | 72 | |
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen | Herausgabetitel; Feststellung der herauszugebenden Sache; Wegnahme beim Schuldner; Übergabe an den Gläubiger; Protokollierung einschließlich Kostenansatz. | 16 | |
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Grundstücken und Schiffen (Räumungsvollstreckung) | Räumungstitel; Feststellung der Räumungsschuldneridentität; Feststellung evtl. nicht im Räumungstitel erwähnter Mitbewohner; Räumungsfrist; Berechnung und Erhebung eines angemessenen Räumungskostenvorschusses; Bestimmung des Räumungstermins; Benachrichtigung der Vollstreckungsparteien sowie der Obdachlosen- Beauftragung einer Spedition bzw. sonstiger Hilfspersonen; Durchführung der Räumung und Einweisung des Gläubigers in den Besitz, Sonderfall: Tiere bei der Räumung; Protokollierung einschließlich Kostenansatz; Behandlung von Räumungsgut; Geltendmachung gesetzlicher Pfandrechte durch den Gläubiger; „Berliner Räumung“; Beschränkter Räumungsvollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO. | 40 | |
Vollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme vertretbarer oder nicht vertretbarer Handlungen | Beseitigung von Widerstand zur zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs auf Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 892 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz; Beitreibung von Zwangsgeld oder Vollstreckung von Zwangshaft zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 8 | |
Vollstreckung von Ansprüchen auf Duldung oder Unterlassung | Beseitigung von Widerstand zur Durchsetzung von Duldungsansprüchen einschließlich Protokollierung und Kostenansatz; Vollstreckung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft im Auftrag des Gerichts zur Durchsetzung von Duldungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß § 890 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 8 | |
Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen | Zustellung und gegebenenfalls Vollziehung eines dinglichen Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung; Besonderheiten der Vollziehung von Ansprüchen aus Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß §§ 929, 936 ZPO. | 8 | |
Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe eines Kindes und nach dem Gewaltschutzgesetz | Zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs auf Kindesherausgabe auf Grund Ersuchen des Familiengerichts einschließlich Protokollierung; Anwendung unmittelbaren Zwangs; Unterstützung durch polizeiliche Vollzugsorgane und Vertreter des Jugendamts; Bericht an das Familiengericht; Zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen gemäß § 96 FamFG auf Grund einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; Protokollierung und Kostenansatz. | 16 | |
Pflichtenheft | |||
Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. | |||
Pfändung und Verwertung beweglicher körperlicher Sachen | |||
◻ | Pfändung einer beweglichen Sache einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
◻ | Taxierung eines Pfandgegenstandes | ||
◻ | Verwahrung eines Pfandgegenstandes | ||
◻ | Durchführung einer öffentlichen Präsenzversteigerung | ||
◻ | Durchführung einer Versteigerung über die Internet- | ||
◻ | Durchführung einer anderen Verwertungsart gemäß § 825 Abs. 1 ZPO | ||
◻ | Erlösverteilung nach erfolgter Verwertung einer für mehrere Gläubiger gepfändeten Sache | ||
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen | |||
◻ | Wegnahme einer beweglichen Sache beim Schuldner einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Grundstücken und Schiffen (Räumungsvollstreckung) | |||
◻ | Ermittlung und Anforderung eines angemessenen Räumungskostenvorschusses | ||
◻ | Bestimmung eines Räumungstermins einschließlich Beauftragung einer Spedition und Mitteilung an die Ordnungsbehörde | ||
◻ | Durchführung eines Räumungstermins einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
◻ | Verwertung von eingelagertem Räumungsgut | ||
◻ | Erfüllung der besonderen Pflichten bei der beschränkten Räumungsvollstreckung gemäß § 885a ZPO | ||
Vollstreckung von Ansprüchen auf Duldung oder Unterlassung | |||
◻ | Beseitigung von Widerstand zur Durchsetzung eines Duldungsanspruchs einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen | |||
◻ | Zustellung einer einstweiligen Verfügung | ||
◻ | Zustellung und Vollziehung eines dinglichen Arrests | ||
Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe eines Kindes und nach dem Gewaltschutzgesetz | |||
◻ | Zwangsweise Entfernung eines in einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Verpflichteten aus der gemeinsamen Ehewohnung einschließlich Protokollierung und Kostenansatz | ||
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners | |||
◻ | Auskunftsersuchen an die Meldebehörde | ||
◻ | Auskunftsersuchen an das Ausländerzentralregister | ||
◻ | Auskunftsersuchen an einen Rentenversicherungsträger | ||
◻ | Auskunftsersuchen an das Kraftfahrtbundesamt |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M II-7
Studienforum
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | |||
Studienjahr | Zweites Studienjahr (Studienphase II) | ||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | ||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | ||
Leistungspunkte (ECTS) | 6 | ||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 180 Stunden | |
Kontaktzeit (Präsenz) in Halbgruppenübung und Seminar: | 48 LVS | ||
Kontaktzeit (Präsenz) Exkursionen: | 8 Stunden | ||
Selbststudium: | 136 Stunden | ||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | ||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | ||
Unterrichtssprache | Deutsch | ||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | ||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden erschließen sich eigenverantwortlich Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung und ordnen diese in den Kontext der Gerichtsvollziehertätigkeit ein. | |
2. | Die Studierenden eignen sich die Methoden des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens durch die Erstellung einer schriftlichen Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema an. | ||
3. | Die Studierenden sind in der Lage, einen freien Kurzvortrag zu halten. | ||
4. | Die Studierenden erschließen sich vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Einzelzwangsvollstreckungsrecht, Zustellungswesen, Gerichtsvollzieherkostenrecht und der Buch- und Kassenführung. | ||
5. | Die Studierenden erhalten Einblicke in Institutionen mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit. | ||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | ||
Lehr- und Lernformen | 1. | Vorlesung, fallorientierte Übung in Halbgruppen, schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas (Seminararbeit), Seminarvorträge mit anschließender Diskussion in Halbgruppen, Exkursionen | |
2. | Selbststudium | ||
Prüfungsleistung | Gesamtnote aus Seminararbeit und Seminarvortrag | ||
Prüfungsdauer Seminarvortrag | 15 Minuten | ||
Bearbeitungszeit | Mindestens 7 Tage | ||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | ||
Lehrveranstaltungen: | |||
I. Halbgruppenübung (20 LVS) | |||
Übungsfälle | |||
II. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (12 LVS) | |||
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | |||
III. Seminar (16 LVS) | |||
Seminar | |||
IV. Fachspezifische Exkursionen (8 Stunden) | |||
Einblicke in Institutionen mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit | |||
Literatur: | |||
Nach Angaben der Dozentinnen/Dozenten |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Halbgruppenübung | |
Zuordnung zu Modul | Studienforum | |
Lehr- | Fallorientierte Übung in Halbgruppen, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Übungsfälle | Wiederholung und Anwendung der in der Studienphase I erlangten Kenntnisse anhand von Fallbeispielen. | 20 |
Lehrveranstaltung | Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | |
Zuordnung zu Modul | Studienforum | |
Lehr- | Vorlesung | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens, Methode der Erarbeitung und Darstellung juristischer Problemstellungen. | 12 |
Lehrveranstaltung | Seminar | |
Zuordnung zu Modul | Studienforum | |
Lehr- | Seminararbeit und Seminarvorträge mit anschließender Diskussion in Halbgruppen | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Seminar | Schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung (Seminararbeit); Kurzvorträge der Studierenden über das in der Seminararbeit dargestellte Thema mit anschließender Diskussion. | 16 |
Lehrveranstaltung | Fachspezifische Exkursionen | |
Zuordnung zu Modul | Studienforum | |
Lehr- | Exkursionen nach Wahl des Modulverantwortlichen | |
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden |
Einblicke in Institutionen mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit | Exkursionen beispielsweise zu folgenden „Institutionen“: Polizeidienststelle, Justizvollzugsanstalt, Zentrales Mahngericht, Inkassobüro, Zentrales Vollstreckungsgericht, Schuldnerberatungsstelle, Justizministerium, Ministerium für Integration. | 8 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M III-1
Zwangsvollstreckung II
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | |||||
Studienjahr | Drittes Studienjahr (Studienphase III) | ||||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | ||||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | ||||
Leistungspunkte (ECTS) | 13 | ||||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 390 Stunden | |||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 184 | ||||
Kontaktzeit (Präsenz): | 143 Stunden | ||||
Selbststudium: | 247 Stunden | ||||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | ||||
Teilnahmevoraussetzungen | Erfolgreicher Abschluss der Module M I- | ||||
Unterrichtssprache | Deutsch | ||||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | ||||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden werden befähigt Aufgaben selbstständig wahrzunehmen, die dem Gerichtsvollzieher in Zwangsvollstreckungssachen übertragen sind. | |||
2. | Die Studierenden können das Zwangsvollstreckungsrecht auch auf komplexe Fallgestaltungen sicher anwenden. | ||||
3. | Die Studierenden erkennen die Auswirkungen der Gesamtvollstreckung auf die Einzelzwangsvollstreckung und können diese beachten. | ||||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | ||||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Fallbeispiele, Referate | |||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | ||||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | ||||
Prüfungsdauer | 5 Zeitstunden | ||||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | ||||
Lehrveranstaltungen: | |||||
I. Einzelzwangsvollstreckungsrecht IV (82 LVS) | |||||
1. | Vertiefung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen | ||||
2. | Besondere Vollstreckungstitel | ||||
3. | Vertiefung Vermögensauskunft des Schuldners, zentrales Schuldnerverzeichnis und Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers | ||||
4. | Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in dingliche Rechte, Herausgabe- und Leistungsansprüche und sonstige Vermögensrechte | ||||
5. | Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit Wertpapieren | ||||
6. | Vertiefung Herausgabevollstreckung | ||||
7. | Vollstreckungsschutz | ||||
8. | Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen | ||||
9. | Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) | ||||
10. | Europäischer Vollstreckungstitel | ||||
II. Gesamtvollstreckungsrecht II (18 LVS) | |||||
1. | Besondere Arten des Insolvenzverfahrens | ||||
2. | Internationales Insolvenzrecht | ||||
3. | Vertiefung Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens | ||||
4. | Vertiefung Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung | ||||
III. Übung Zwangsvollstreckungsrecht mit Nebengebieten (84 LVS) | |||||
1. | Übungsfälle | ||||
2. | Besprechung der Aufsichtsarbeit | ||||
Literatur: | |||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Lackmann, Rolf: Zwangsvollstreckungsrecht, Vahlen Verlag München, 10. Auflage 2013; Bork, Reinhard: Einführung in das Insolvenzrecht, Mohr Siebeck Verlag Tübingen, 7. Auflage 2014. |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Einzelzwangsvollstreckungsrecht IV | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung II | |
Lehr- | Vorlesung, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Vertiefung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen | Vertiefung insbesondere folgender Inhalte: Titelbesonderheiten bei der Geldschuld insbesondere Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis, Geldsortenschuld, Titel mit Eventualverpflichtung, Titel mit Verfallsklausel; Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung; Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug gemäß § 756 ZPO; Vollstreckungshindernisse; Verhältnis Mobiliarvollstreckung/Immobiliarvollstreckung gemäß § 865 ZPO; anderweitige Verwertung; Zwangsvollstreckung gegen Personenmehrheiten. | 18 |
Besondere Vollstreckungstitel | Unterhaltstitel (Berechnung); arbeitsgerichtliche Titel (Netto/Brutto- | 2 |
Vertiefung Vermögensauskunft des Schuldners, zentrales Schuldnerverzeichnis und Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers | Vertiefung Vermögensauskunft des Schuldners und zentrales Schuldnerverzeichnis insbesondere erneute Abgabe der Vermögensauskunft, Nachbesserung der Vermögensauskunft, Erzwingungshaft gemäß § 802g ZPO und deren Vollstreckung, Eintragungsanordnung gemäß § 882c ZPO und deren Vollziehung. Vertiefung Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers. | 16 |
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in dingliche Rechte, Herausgabe- und Leistungsansprüche und sonstige Vermögensrechte | Im Überblick: Pfändung und Überweisung einer Hypothekenforderung und einer Grundschuld; im Überblick: Pfändung dinglicher Rechte der zweiten Abteilung des Grundbuchs (Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast und Vorkaufsrecht); im Überblick: Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche gemäß §§ 846, 847 und 848 ZPO; im Überblick: Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte gemäß § 857 ZPO. | 6 |
Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit Wertpapieren | Wegnahme, Hilfspfändung, Verwertung. | 6 |
Vertiefung Herausgabevollstreckung | Vertiefung Räumungsvollstreckung insbesondere Dokumentationspflichten, Umgang mit Räumungsgut und Verwertung; Herausgabe von Schiffen; beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO. | 10 |
Vollstreckungsschutz | Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO. | 4 |
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen | Vertretbare Handlung gemäß § 887 ZPO; nicht vertretbare Handlungen gemäß § 888 ZPO; Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung gemäß § 894 ZPO; Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen gemäß § 890 ZPO. | 4 |
Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) | Vollstreckung gemäß §§ 86 ff. FamFG; Vollstreckung von Ehesachen und Familienstreitsachen gemäß § 120 FamFG; Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen gemäß § 35 FamFG. | 10 |
Europäischer Vollstreckungstitel | Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen; gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen gemäß aktueller EU- | 6 |
Lehrveranstaltung | Gesamtvollstreckungsrecht II | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung II | |
Lehr- | Vorlesung, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Besondere Arten des Insolvenzverfahrens | Im Überblick: Nachlassinsolvenzverfahren, Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft, Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft. | 4 |
Internationales Insolvenzrecht | Im Überblick: Internationales Insolvenzrecht. | 2 |
Vertiefung Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens | Vertiefung insbesondere folgender Inhalte: Einzelzwangsvollstreckung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren, Vollstreckungsverbot gemäß § 89 InsO, Rückschlagsperre. | 6 |
Vertiefung Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung | Vertiefung insbesondere folgender Inhalte: Voraussetzungen und Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Auswirkungen des Antrags und der Erteilung der Restschuldbefreiung auf die Einzelzwangsvollstreckung. | 6 |
Lehrveranstaltung | Übung Zwangsvollstreckungsrecht mit Nebengebieten | |
Zuordnung zu Modul | Zwangsvollstreckung II | |
Lehr- | Fallorientierte Übung, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Übungsfälle | Wiederholung und Anwendung der Inhalte der Lehrveranstaltungen Einzelzwangsvollstreckungsrecht I, II und III (M I- Die Übungsfälle sollen nach Art um Umfang überwiegend der Prüfungsleistung entsprechen. | 82 |
Besprechung der Aufsichtsarbeit | 2 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M III-2
Wertpapier- und Versicherungsrecht
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Drittes Studienjahr (Studienphase III) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 5 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 150 Stunden | ||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 82 | |||
Kontaktzeit (Präsenz): | 65,5 Stunden | |||
Selbststudium: | 84,5 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Keine | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden werden befähigt, dem Gerichtsvollzieher im Bereich des Wertpapierrechts übertragene Aufgaben, insbesondere in seiner Funktion als Protestbeamter, wahrzunehmen. | ||
2. | Die Studierenden sollen die Bedeutung von Versicherungen für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers und in gesamtwirtschaftlicher Sicht abschätzen lernen. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Fallbeispiele | ||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | |||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | |||
Prüfungsdauer | 4 Zeitstunden | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Lehrveranstaltungen: | ||||
I. Wertpapierrecht (66 LVS) | ||||
1. | Grundlagen des Wertpapierrechts | |||
2. | Arten von Wertpapieren | |||
3. | Wechsel- und Scheckrecht | |||
4. | Akzept, Girierung und Indossament | |||
5. | Bestandteile des Wechsels | |||
6. | Wechselgeschäfte der Kreditinstitute | |||
7. | Ausländische Wechsel | |||
8. | Rückgriff | |||
9. | Wechsel- und Scheckprotest | |||
10. | Arten des Protestes | |||
11. | Notwendigkeit des Protestes | |||
12. | Verfahren | |||
13. | Protesturkunde | |||
14. | Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs | |||
15. | Fallbeispiele | |||
16. | Besprechung der Aufsichtsarbeit | |||
II. Versicherungsrecht (16 LVS) | ||||
1. | Arten von Versicherungen | |||
2. | Begriffe aus dem Versicherungswesen | |||
3. | Zwangsvollstreckung in Versicherungsansprüche | |||
Literatur: | ||||
Wiedemann, Reinhold: Wertpapierrecht, Juristischer Verlag Pegnitz, 5. Auflage, 2015 (im Erscheinen); Baumbach, Adolf u.a.: Wechselgesetz und Scheckgesetz, C.H. Beck Verlag München, 23. Auflage 2007; Bülow, Peter: Wechselgesetz Scheckgesetz, C.H. Beck Verlag München, 5. Auflage 2013. |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Wertpapierrecht | |
Zuordnung zu Modul | Wertpapier- und Versicherungsrecht | |
Lehr- | Vorlesung, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Grundlagen des Wertpapierrechts | Begriff des Wertpapiers, wirtschaftliche und rechtliche Funktionen von Wertpapieren, zu Grunde liegende Rechtsgeschäfte; Möglichkeiten der Übertragung von Wertpapieren. | 4 |
Arten von Wertpapieren | Unterscheidung von Inhaberpapieren, Orderpapieren, Rekta- oder Namenspapieren; im Überblick: Bedeutung für die Zwangsvollstreckung in Inhaberaktie, Namensaktie, Inhaberschuldverschreibung, Sparbuch, Grundschuldbrief, Hypothekenbrief, Scheck, ausländisches Geld, (Order- | 4 |
Wechsel- und Scheckrecht | Im Überblick: Historische Entwicklung; Arten von Wechseln, eigener und gezogener Wechsel; Präziswechsel, Sichtwechsel, Nachsichtwechsel, Datowechsel; Arten von Schecks (Inhaberscheck, Überbringerscheck); Fälligkeit eines Schecks; im Überblick: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Wechsel und Scheck; Besonderheiten des Wechselprozesses. | 4 |
Akzept, Girierung und Indossament | Annahme und Übertragung von Schecks und Wechseln (Akzept und Girierung); Funktionen des Indossamentes; Namensindossament, Blankoindossament, Vollmachtsindossament. | 4 |
Bestandteile des Wechsels | Gesetzliche Bestandteile des Wechsels; Funktionen hinsichtlich Haftung, Garantie, Verpflichtung. | 2 |
Wechselgeschäfte der Kreditinstitute | Wechselgeschäfte der Kreditinstitute bei Diskont, Einlösung und Einzug von Wechseln. | 1 |
Ausländische Wechsel | Wechsel in fremder Sprache und in fremder Währung. | 1 |
Rückgriff | Durchführung des Rückgriffs vor und nach Verfall eines Schecks oder Wechsels, Notifikation. | 2 |
Wechsel- und Scheckprotest | Auftragsberechtigung; Wechselprüfung und Wechselvermutung; Der notleidende Wechsel. | 5 |
Arten des Protest | Annahmeprotest; Zahlungsprotest. | 2 |
Notwendigkeit des Protestes | Notwendigkeit des Protestes; Entbehrlichkeit des Protestes (Art. 44 Abs. 6 WG). | 4 |
Verfahren | Verfahren bei der Protesterhebung unter Beachtung der Protestfrist; das Samstagsproblem im Wechselrecht; Beachtung von Protestort, Proteststelle, Protestzeit; Protestgegner; mehrere Bezogene; Domizilwechsel; Wechseleinzugsabkommen; erste und letzte Inkassostelle. | 13 |
Protesturkunde | Anforderungen an die Protesturkunde. | 2 |
Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs | Im Überblick: Arten von Bankkonten; Und- im Überblick: Pfändungsschutzkonto; im Überblick: Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bei Banküberweisung, Lastschrifteinzug, Verwendung von Kreditkarten. | 6 |
Fallbeispiele | Wiederholung und Anwendung der Inhalte dieser Lehrveranstaltung anhand eines oder mehrerer Fallbeispiele mit dem Schwerpunkt auf der Erhebung von Wechselprotesten und dem Abfassen der Protesturkunde. | 10 |
Besprechung der Aufsichtsarbeit | 2 |
Lehrveranstaltung | Versicherungsrecht | |
Zuordnung zu Modul | Wertpapier- und Versicherungsrecht | |
Lehr- | Vorlesung, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Arten von Versicherungen | Überblick über das Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Pflicht- und freiwillige Versicherungen; Sach- fondsgebundene Versicherungen; persönlicher Versicherungsschutz aus Lebens- | 5 |
Begriffe aus dem Versicherungswesen | Im Überblick: Versicherungsschein, Obliegenheiten; Beginn und Ende einer Versicherung; Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigung; Versicherungssumme, Versicherungsbeitrag, Tarif, Zusatzvereinbarungen; Ablaufleistung, Gesamtverzinsung, Überschussanteile. | 5 |
Zwangsvollstreckung in Versicherungsansprüche | Bedeutung bei der Sachpfändung und bei der Forderungspfändung; Vermögensauskunft des Begünstigten einer Kapitallebensversicherung; Behandlung von Urkunden aus Versicherungsverträgen; Versicherer als Drittschuldner. | 6 |
HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE SCHWETZINGEN
Modulnummer M III-3
Zivilrecht IV und Nebengesetze
(Schuldrecht II, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht II)
Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Studienjahr | Drittes Studienjahr (Studienphase III) | |||
Dauer | Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. | |||
Häufigkeit des Angebots | Einmal pro Studienjahr | |||
Leistungspunkte (ECTS) | 7 | |||
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): | Gesamt: | 210 Stunden | ||
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): | 110 | |||
Kontaktzeit (Präsenz): | 86,5 Stunden | |||
Selbststudium: | 123,5 Stunden | |||
Lehrveranstaltungen | Nachstehend beschrieben | |||
Teilnahmevoraussetzungen | Erfolgreicher Abschluss der Module M I- | |||
Unterrichtssprache | Deutsch | |||
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Bestehen der Prüfungsleistung | |||
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen | 1. | Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Besonderen Teils des Schuldrechts als Grundlage für die dem Gerichtsvollzieher übertragenen Aufgaben. | ||
2. | Die Studierenden kennen die Grundzüge des Erbrechts. | |||
3. | Die Studierenden kennen die Grundzüge des Vereinsrechts und weiterer Gesellschaftsarten. | |||
Inhalte | Nachstehend beschrieben | |||
Lehr- und Lernformen | 1. | Präsenz: Vorlesung, Referate | ||
2. | Selbststudium und Vorbereitung auf die Prüfungsleistung | |||
Prüfungsleistung | Eine benotete Aufsichtsarbeit | |||
Prüfungsdauer | 4 Zeitstunden | |||
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen | Nicht anwendbar | |||
Lehrveranstaltungen: | ||||
I. Schuldrecht II (58 LVS) | ||||
Leistungsstörungen im Überblick | ||||
Leistungsstörungen (einzelne Pflichtverletzungen) | ||||
Kaufvertrag | ||||
Werkvertrag | ||||
Mietvertrag | ||||
Gelddarlehensvertrag | ||||
Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) | ||||
Bereicherungsrecht | ||||
Deliktsrecht | ||||
Besprechung der Aufsichtsarbeit | ||||
Erbrecht (40 LVS) | ||||
1. | Grundbegriffe des Erbrechts | |||
2. | Gesetzliche Erbfolge | |||
3. | Gewillkürte Erbfolge | |||
4. | Anfechtung, Nichtigkeit und Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung | |||
5. | Ausschlagung und Annahme der Erbschaft | |||
6. | Erbeinsetzung | |||
7. | Erbschaftsanspruch und Surrogation | |||
8. | Beschränkung des Erben | |||
9. | Erbschein | |||
10. | Schuldrechtliche Beschränkungen und Beschwerungen des Erben | |||
11. | Pflichtteilsrecht | |||
12. | Erbenhaftung | |||
13. | Miterbengemeinschaft | |||
14. | Sonstige Aufgaben des Nachlassgerichts | |||
Handels- und Gesellschaftsrecht II (12 LVS) | ||||
1. | Aktiengesellschaft | |||
2. | Genossenschaften | |||
3. | Partnergesellschaften | |||
4. | Sonderformen inländischer und europäischer Gesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Anstalten les öffentlichen Rechts | |||
Literatur: | ||||
Brox, Hans/Walker, Wolf- Leipold, Dieter: Erbrecht, Mohr Siebeck Verlag Tübingen, 20. Auflage 2014; Brox, Hans/Walker, Wolf- Brox, Hans/Henssler, Martin: Handelsrecht: mit Grundzügen des Wertpapierrechts, C.H. Beck Verlag München, 21. Auflage 2011; Kindler, Peter: Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, C.H. Beck Verlag München, 7. Auflage 2014; Klunzinger, Eugen: Grundzüge des Gesellschaftsrechts, Vahlen Verlag München, 16. Auflage 2012. |
Gliederung der Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung | Schuldrecht II | |
Zuordnung zu Modul | Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts II | |
Lehr- | Vorlesung, Referate, Selbststudium | |
Lerneinheit | Inhalt | Arbeitsaufwand Präsenz in LVS |
Leistungsstörungen im Überblick | Grundbegriff der Pflichtverletzung und § 280 BGB als zentra- le Anspruchsgrundlage; Schadensarten (nur Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung); Vertretenmüssen gemäß §§ 276 bis 278 BGB. | 6 |
Leistungsstörungen (einzelne Pflichtverletzungen) | Unmöglichkeit der Leistung; Verzug des Schuldners; im Überblick: Schlechtleistung; Verletzung von Nebenpflichten; Verletzung von vorvertraglichen Pflichten; im Überblick: Störung der Geschäftsgrundlage; Gläubigerverzug. | 8 |
Kaufvertrag | Begriff und Bedeutung des Kaufvertrags (insbesondere Vertragsschluss, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Gefahrtragung); Kaufgewährleistungsrecht; Besonderheiten beim Handelskauf gemäß § 377 HGB; Besondere Formen des Kaufs (nur Verbrauchsgüterkauf gemäß §§ 474 bis 479 BGB). | 12 |
Werkvertrag | Begriff und Bedeutung des Werkvertrags (insbesondere Vertragsschluss, Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag und zum Dienstvertrag); Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses; im Überblick: Bedeutung der Abnahme; im Überblick: Sicherungsmöglichkeiten des Werkunternehmers; im Überblick: Gefahrtragung; Gewährleistungsrecht insbesondere gemäß § 634 BGB; Besonderheiten des Werklieferungsvertrags. | 6 |
Mietvertrag | Begriff und Bedeutung des Mietvertrags (insbesondere Vertragsschluss und Vertragsbeendigung, Abgrenzung zum Leihvertrag, Darlehensvertrag und Pachtvertrag); Rechte und Pflichten der Vertragsparteien; Vermieterpfandrecht; Systematik der mietrechtlichen Normen; Gewährleistungsrecht; im Überblick: Besonderheiten der Wohnraummiete (nur Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Miethöhe). | 6 |