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- 6.1
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Regierungspräsidium (Bewilligungsbehörde) bis spätestens 1. März des laufenden Jahres zu stellen. Gemeldet werden können alle Freiwilligen, die ein FSJ innerhalb der letzten zwölf Monate begonnen haben und mindestens sechs Monate im Einsatz sind. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und bewilligt nach entsprechender Mittelzuweisung durch das Sozialministerium. Die Zuwendung wird frühestens zum 1. Juli des laufenden Jahres auf Anforderung durch die L-Bank Karlsruhe ausgezahlt. Die Landesförderung wird für das jeweils geltende Haushaltsjahr bewilligt.
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