Innovationspartnerschaft (nur ab den EU-Schwellenwerten)
Die Innovationspartnerschaft stellt ein Verhandlungsverfahren dar, welches zu einem sehr frühen Stadium beginnt. Das Verfahren ermöglicht es dem Auftraggeber, eine langfristige Innovationspartnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen einzugehen, ohne dass danach ein erneutes Vergabeverfahren für die Beschaffung des Produktes oder der Dienstleistung durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass der Beschaffungsbedarf nicht durch bereits auf dem Markt verfügbare Produkte oder Dienstleistungen gedeckt werden kann. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19 VgV.