Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
Welche Maßnahmen gefördert werden können, entscheidet die obere Flurbereinigungsbehörde.
Die Zuwendungen können aus dem GAK-Rahmenplan der GAK und Landesprogrammen gewährt werden.
Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2006 angeordnet wurden, werden die Fördersätze auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Flurneuordnung in Baden-Württemberg vom 1. Januar 1997 (GABl. S. 308), die zuletzt durch die Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Weitergeltung der Richtlinie zur Förderung der Flurbereinigung in Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2004 (GABl. 2005 S. 40) geändert worden ist, unter Berücksichtigung der in den Fördergrundsätzen Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe für das Jahr 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2522 S. 12) geltenden Vorgaben festgesetzt.