Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt

Suche

Erweiterte Suche Tipps und Tricks

Alle Dokumente

Suchmaske und Trefferliste maximieren
 


Hinweis

Dokument

  in html speichern drucken pdf Dokument Ansicht maximierenDokumentansicht maximieren
Inhalt
Aktuelle GesamtvorschriftGesamtvorschriften-Liste
Blättern zur vorhergehenden Verwaltungsvorschrift Blättern in der Vorschrift Blättern zur nachfolgenden Verwaltungsvorschrift
Normgeber:Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:46-8561.00
Erlassdatum:07.10.2019
Fassung vom:07.10.2019
Gültig ab:01.01.2019
Gültig bis:31.12.2028
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:7815
Fundstelle:GABl. 2019, 335
 

3.1.5
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen


Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.


Welche Maßnahmen gefördert werden können, entscheidet die obere Flurbereinigungsbehörde.


Die Zuwendungen können aus dem GAK-Rahmenplan der GAK und Landesprogrammen gewährt werden.


Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2006 angeordnet wurden, werden die Fördersätze auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Flurneuordnung in Baden-Württemberg vom 1. Januar 1997 (GABl. S. 308), die zuletzt durch die Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Weitergeltung der Richtlinie zur Förderung der Flurbereinigung in Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2004 (GABl. 2005 S. 40) geändert worden ist, unter Berücksichtigung der in den Fördergrundsätzen Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe für das Jahr 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2522 S. 12) geltenden Vorgaben festgesetzt.



Blättern zur vorhergehenden Verwaltungsvorschrift Blättern in der Vorschrift Blättern zur nachfolgenden Verwaltungsvorschrift