§ 16
Zivilsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe in
Freiburg im Breisgau
Außerhalb des Sitzes des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestehen für den Bezirk der Landgerichte Freiburg im Breisgau, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen Zivilsenate in Freiburg im Breisgau. Diesen Senaten wird für den genannten Bezirk die gesamte Tätigkeit in Zivilsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe einschließlich der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Restitutions- und Landwirtschaftssachen zugewiesen. Satz 2 gilt nicht für Freigabeverfahren nach dem Aktien- und dem Umwandlungsgesetz, insolvenzrechtliche Streitigkeiten sowie Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz und schiedsrichterliche Angelegenheiten nach § 1062
der Zivilprozessordnung.
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