Vorwort
zum
Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2002 (EStH 2002)
Das Einkommensteuer-Handbuch enthält die für den VZ 2002 geltenden
Vorschriften des EStG, der EStDV und der EStR.
Die für den VZ 2002 überarbeiteten Hinweise sind von den obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen worden. Sie
machen den Rechtsanwender aufmerksam auf höchstrichterliche
Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Rechtsquellen außerhalb des
Einkommensteuerrechts, die in das Einkommensteuerrecht
hineinwirken. Sie enthalten den ausgewählten aktuellen Stand 1)
- der höchstrichterlichen Rechtsprechung und
- der Verwaltungsvorschriften der Länder, die auf Grund von im
Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben ergangen sind.
Die im Bundessteuerblatt veröffentlichte Rechtsprechung ist für
die Finanzverwaltung verbindlich, soweit kein
Nichtanwendungserlass ergangen ist. Nicht im Bundessteuerblatt
veröffentlichte Entscheidungen (z.B. in BFH/NV) können, soweit sie
nicht im Widerspruch zu veröffentlichten Entscheidungen stehen, in
gleichgelagerten Fällen herangezogen werden.
Erläuterungen:
- Die Stichworte in den Hinweisen sind grundsätzlich alphabetisch
geordnet.
- Das Zeichen > weist auf weitere Informationen hin, die an der
angegebenen Stelle nachgelesen werden können.
- Fett-Kursiv-Druck kennzeichnet Änderungen oder Ergänzungen
gegenüber der Vorauflage. Randstriche kennzeichnen die Stellen,
an denen Text weggefallen ist.
- Die Euro-Beträge sind in den Einkommensteuer-Richtlinien 2001 in
Klammern und in den Anhängen - soweit es sich um gesetzliche
Beträge handelt - als Fußnote abgedruckt.
- Die amtlichen Aktenplan-Nummern (z.B. S 2170) der
Finanzverwaltung sind am Rand angegeben.
- Soweit in den Beispielen die Jahre mit "01" usw. bezeichnet
sind, handelt es sich um neutrale Jahresangaben.
Empfohlene Zitierweise:
Bei den Richtlinien sollte die Nummer der Vorschrift zitiert
werden:
Beispiele:
R 190 Abs. 2 EStR 2001
Zu § 3 EStG R 6 zu § 3 Nr. 44 EStR 2001
Bei den Hinweisen sollte die dort angegebene Fundstelle zitiert
werden:
Beispiele:
Bei Aussagen zu "Betriebseröffnung": BFH vom 21.7.1999 -
BStBl 2001 II S. 127
Als Kurzfassung auch: H 83 (Betriebseröffnung) EStH 2002
oder
bei Aussagen zu "Forderungen" BFH vom 8.11.2000 -
BStBl 2001 II S. 349
als Kurzfassung auch: H 13 (1) Forderungen EStH 2002
Berücksichtigte Vorschriften
Im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2002 sind berücksichtigt:
1. das EStG 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002
(BGBl. I S. 4210, BStBl I S. 1209) unter Berücksichtigung der
Änderungen durch
- Artikel 8 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621,
BStBl 2003 I S. 3).
- Artikel 1 des Gesetzes zur Einbeziehung beurlaubter Beamte in
die kapitalgedeckte Altersversorgung vom 15.1.2003
(BGBl. I S. 58, BStBl 2003 I S. ).
2. die EStDV 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.5.2000
(BGBl. I S. 1270, BStBl I S. 595) unter Berücksichtigung der
Änderungen durch
- Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung
von Stiftungen vom 14.7.2000
(BGBl. I S. 1034, BStBl I S. 1192),
- Artikel 2 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur
Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz -
StSenkG -) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433, BStBl I S. 1428),
- Artikel 30 des Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom
19.6.2001 (BGBl. I S. 1046, BStBl I S. 484),
- Artikel 106 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
vom 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785),
- Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher
Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001) vom
20.12.2001 (BGBl. I S. 3794, BStBl 2002 I S. 4),
- Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher
Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"
(Flutopfersolidaritätsgesetz) vom 19.9.2002 (BGBl. I S. 3651,
BStBl I S. 865).
3. die EStR 2001 in der Fassung vom 23.11.2001
(BStBl 2001 I Sondernummer 2/2001); dabei ist zu
berücksichtigen, dass danach in Kraft getretene Änderungen der
gesetzlichen Vorschriften gegenüber diesen
Verwaltungsanweisungen vorrangig zu beachten sind. Hierauf wird
in Fußnoten hingewiesen.
Im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2002 wird der für den VZ
2002 geltende Rechtsstand wiedergegeben. Nicht berücksichtigt sind
die Rechtsänderungen, soweit sie noch nicht für diesen VZ gelten.
Auf diese, für nachfolgende VZ zu beachtende Änderungen wird in
Fußnoten hingewiesen.
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes
zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen
(Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) (BR-Drs. 866/02),
inhaltsgleich mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/Die
Grünen (BT-Drs. 15/119), wurde nicht berücksichtigt, da zum
Zeitpunkt der Drucklegung das Gesetzgebungsverfahren noch nicht
abgeschlossen war.
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1) Redaktionsschluss für den Hinweisteil 15.11.2002.