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Amtliche Abkürzung:BK-I-Verordnung
Fassung vom:25.08.2015
Gültig ab:01.09.2015
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2225
Verordnung des Kultusministeriums
über die Ausbildung und Prüfung an den Berufskollegs I
(BK-I-Verordnung)
Vom 25. August 2015*
INHALTSÜBERSICHT
Abschnitt 1:
Allgemeines
§ 1Geltungsbereich
§ 2Zweck der Ausbildung
§ 3Dauer und Gliederung der Ausbildung
§ 4Bildungsplan, Stundentafel
§ 5Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 6Klassenarbeit, zentrale Klassenarbeit
Abschnitt 2:
Aufnahmeverfahren und Probezeit
§ 7Aufnahmevoraussetzungen
§ 8Aufnahmeantrag
§ 9Auswahlverfahren
§ 10Probezeit
Abschnitt 3:
Abschluss des Berufskollegs I
§ 11Endnoten
§ 12Ermittlung des Abschlussergebnisses
§ 13Zeugnis
§ 14Wiederholung, Entlassung
Abschnitt 4:
Prüfung für Schulfremde
§ 15Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 16Teile der Schulfremdenprüfung, Zeitpunkt
§ 17Meldung
§ 18Voraussetzung für die Zulassung
§ 19Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
§ 20Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
§ 21Schriftliche und mündliche Prüfung
§ 22Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 23Zeugnis
§ 24Wiederholung der Schulfremdenprüfung
§ 25Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 26Täuschungshandlung, Ordnungsverstöße
Anlage 1Stundentafel für das Technische Berufskolleg I
Anlage 2Stundentafel für das Kaufmännische Berufskolleg I
Anlage 3Stundentafel für das Berufskolleg Gesundheit und Pflege I

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