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Normgeber:Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Aktenzeichen:34-6536.0/148
Erlassdatum:03.08.2017
Fassung vom:03.08.2017
Gültig ab:06.09.2017
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2210
Fundstelle:K. u. U. 2017, 113
 

3.
Praxiserfahrungen



Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Prozess der beruflichen Orientierung Gelegenheit, unterschiedliche Praxiserfahrungen zu machen, die einen realistischen Einblick in die Arbeitswelt geben und einem qualifizierten Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf dienlich sind. Diese Praxiserfahrungen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihre Interessen zu überprüfen und die Anforderungen des Berufs- beziehungsweise Studienfeldes mit ihren Kompetenzen und Potenzialen abzugleichen.



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