Zum 01.10.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Steuersatz
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
§ 2
Zeitliche Anwendung
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.