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Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:GrEStFestG BW
Ausfertigungsdatum:26.10.2011
Gültig ab:05.11.2011
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Fundstelle:GBl. 2011, 493
Gliederungs-Nr:6114
Gesetz über die Festsetzung
des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 26. Oktober 2011
Zum 01.10.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Der Landtag hat am 26. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2
Zeitliche Anwendung

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.