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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
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Amtliche Abkürzung:L-BGG-DVO
Fassung vom:11.12.2019
Gültig ab:28.12.2019
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:8111
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
(L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)1
Vom 11. Dezember 2019

Anlage 1

(zu § 4 Absatz 1)

Mustererklärung

Der kursive Text ist von den öffentlichen Stellen gegebenenfalls zu streichen oder zu ändern. Die Überschrift „Mustererklärung” sowie alle Fußnoten sind vor der Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit zu streichen.

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

[Der] [die] [das] [Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, [seine/ihre] [Webseite(n)] [und] [mobile(n) Anwendung(en)] in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, zum Beispiel Webseite(n) oder mobile Anwendung(en)2 , für die die Erklärung gilt].

1.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen3

a)

Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.4

b)

Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise5 mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.6

c)

Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.7

2.

Nicht barrierefreie Inhalte8

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

[Führen Sie die Unvereinbarkeit der Webseite(n)/mobile(n) Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.9 ]

b)

Unverhältnismäßige Belastung

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht wird.]

c)

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG fallen.]

[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

3.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum10 ] erstellt.

[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 verwendete Methode.]

Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum11 ] überprüft.

4.

Rückmeldung und Kontaktangaben

[Geben Sie einen Link zu der Rückmeldefunktion an und beschreiben Sie die Rückmeldefunktion, mit welcher der öffentlichen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden können.]

[Nennen und verlinken Sie die Kontaktdaten der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.]

5.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an [die] [den] [das] [Name der öffentlichen Stelle] wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls [der] [die] [das] [Name der öffentlichen Stelle] nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an [die] [den] [Beauftragte(n)] der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an [den] [die] kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

[Die] [Den] [Beauftragte(n)] der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

[Nennen und verlinken Sie die Kontaktdaten der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.]

Die Kontaktdaten [der] [des] für Sie zuständigen kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Fußnoten ausblendenFußnoten

1
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).
2

Bei mobilen Anwendungen bitte Version und Datum angeben.

3

Wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen, zum Beispiel Buchstabe a, b oder c, und streichen Sie die nichtzutreffenden Optionen.

4

Wählen Sie die Option Buchstabe a nur, wenn alle Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.

5

Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

6

Wählen Sie die Option Buchstabe b, wenn die meisten Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

7

Wählen Sie die Option Buchstabe c, wenn die meisten Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG nicht erfüllt sind.

8

Falls nichtzutreffend, bitte streichen.

9

Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die nicht erfüllt werden.

10

Geben Sie das Datum der ersten Erstellung oder einer späteren Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach einer Bewertung der betreffenden Webseiten oder mobilen Anwendungen an. Es wird empfohlen, nach einer wesentlichen Überarbeitung der Webseite/mobilen Anwendung eine Bewertung vorzunehmen und die Erklärung auf den neuesten Stand zu bringen.

11

Nach § 6 L-BGG-DVO sind die in der Erklärung zur Barrierefreiheit enthaltenen Aussagen regelmäßig, zumindest jedoch einmal jährlich im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Falls eine solche Überprüfung ohne vollständige Bewertung der Webseite oder mobilen Anwendung erfolgt ist, geben Sie bitte das Datum der letzten Überprüfung an, unabhängig davon, ob die Überprüfung zu Änderungen in der Erklärung zur Barrierefreiheit geführt hat.

 


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