Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1)
Mustererklärung
Der kursive Text ist von den öffentlichen Stellen gegebenenfalls zu streichen oder zu ändern. Die Überschrift „Mustererklärung” sowie alle Fußnoten sind vor der Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit zu streichen.
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
[Der] [die] [das] [Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, [seine/ihre] [Webseite(n)] [und] [mobile(n) Anwendung(en)] in Einklang mit § 10
Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, zum Beispiel Webseite(n) oder mobile Anwendung(en)2
, für die die Erklärung gilt].
- 1.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen3
- a)
Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit § 10
Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.4
- b)
Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise5
mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar.6
- c)
Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.7
- 2.
Nicht barrierefreie Inhalte8
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a)
Unvereinbarkeit mit § 10
Absatz 1 L-BGG
[Führen Sie die Unvereinbarkeit der Webseite(n)/mobile(n) Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.9
]
- b)
Unverhältnismäßige Belastung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10
Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht wird.]
- c)
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich des § 10
Absatz 1 L-BGG fallen.]
[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
- 3.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum10
] erstellt.
[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 verwendete Methode.]
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum11
] überprüft.
- 4.
Rückmeldung und Kontaktangaben
[Geben Sie einen Link zu der Rückmeldefunktion an und beschreiben Sie die Rückmeldefunktion, mit welcher der öffentlichen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10
Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden können.]
[Nennen und verlinken Sie die Kontaktdaten der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.]
- 5.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] den in § 10
Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an [die] [den] [das] [Name der öffentlichen Stelle] wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls [der] [die] [das] [Name der öffentlichen Stelle] nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an [die] [den] [Beauftragte(n)] der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an [den] [die] kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14
Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15
Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
[Die] [Den] [Beauftragte(n)] der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
[Nennen und verlinken Sie die Kontaktdaten der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.]
Die Kontaktdaten [der] [des] für Sie zuständigen kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12
Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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