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Verordnung des Kultusministeriums
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
(Gymnasiallehrerprüfungsordnung I
- GymPO I)
Vom 31. Juli 2009
Anlage A: Prüfungsfächer
Biologie (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über gefestigtes biologisches Fachwissen sowie Grundkenntnisse in fachrelevanten Nachbardisziplinen,
- 1.2
sind sicher im Gebrauch der Fachsprache,
- 1.3
können im Sinne der Organismischen Biologie die Vielfalt der Lebensformen begreifen und sind in der Lage, Prinzipien ihrer Genese, Funktion und Wechselwirkungen darzustellen,
- 1.4
kennen eine breite Palette von Arbeitsmethoden der Biologie und können grundlegende Arbeitsmethoden situationsgerecht anwenden,
- 1.5
sind vertraut mit der hypothesengeleiteten Erkenntnismethodik und können auf verschiedenen System- und Komplexitätsebenen vernetzt denken,
- 1.6
verfügen über Fächer verbindendes naturwissenschaftliches Denken und kennen Beispiele technischer Anwendungen biologischer Erkenntnisse,
- 1.7
sind in Lage naturwissenschaftliche Texte auch in englischer Sprache zu verstehen,
- 1.8
können Hilfs- und Informationsquellen erschließen und kritisch und gezielt nutzen,
- 1.9
verfügen über Grundkenntnisse in Planung und Gestaltung adressatengerechter Dokumentations-, Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse,
- 1.10
können erste Erfahrungen aus realen Unterrichtssituationen reflektieren,
- 1.11
können einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur (auch im Sinne der Nachhaltigkeit) beschreiben, begründen und dafür sensibilisieren,
- 1.12
können naturwissenschaftliche Erkenntnisse im gesellschaftlichen Kontext bewerten.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Grundlagen der Nachbardisziplinen
- 2.1.1
anorganische und organische Chemie, Biochemie
- 2.1.2
Biophysik
- 2.2
Struktur und Funktion von Zellen
- 2.2.1
Pro- und Eukaryotische Zellen, Zelltypen
- 2.2.2
Zellteilung und Zelldifferenzierung
- 2.2.3
Zellstoffwechsel
- 2.2.4
Zellkommunikation (HF)
- 2.3
Struktur und Funktion von Geweben, Organen und Organismen
- 2.3.1
Physiologie der Pflanzen und Tiere
- 2.3.2
Physiologie des Menschen
- 2.3.3
Fortpflanzung und Entwicklung
- 2.3.4
Grundlagen der Immunbiologie
- 2.4
Genetik
- 2.4.1
klassische und molekulare Genetik
- 2.4.2
Humangenetik und molekulargenetische Untersuchungsmethoden
- 2.4.3
Gentechnik und Biotechnologie (HF)
- 2.5
Evolution
- 2.5.1
Mechanismen der Evolution
- 2.5.2
Phylogenetische Systematik
- 2.5.3
Evolution des Menschen (HF)
- 2.5.4
Soziobiologie und Verhalten (HF)
- 2.6
Biodiversität und Ökologie
- 2.6.1
Morphologie der Pflanzen und Tiere
- 2.6.2
Arten in einheimischen Ökosystemen und ihre systematische Zuordnung
- 2.6.3
abiotische und biotische Faktoren
- 2.6.4
Strukturen und Prozesse in Ökosystemen
- 2.6.5
Populationsökologie (HF)
- 2.6.6
Tier- und Pflanzengeographie
- 2.6.7
Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt
- 2.7
Biologische Arbeits- und Forschungsmethoden
- 2.7.1
morphologische, histologische, systematische und ökologische Methodik in Labor und Freiland
- 2.7.2
analytische Methoden
- 2.7.3
forschungsbezogenes Arbeiten (HF)
- 2.8
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.8.1
Ziele des Biologieunterrichts
- 2.8.2
Beitrag des Faches Biologie für die Gesundheits- und Umwelterziehung
- 2.8.3
Grundlagen des biologiebezogenen Lernens und Lehrens
- 2.8.4
Beziehungen zwischen fachdidaktischen Prinzipien und wissenschaftlichen Grundlagen (HF)
- 2.8.5
biologische Arbeitsweisen, Medien und Lernorte
- 2.8.6
Vermittlung biologischer Inhalte auf der Basis von Kompetenzmodellen und Bildungsstandards (HF)
- 2.8.7
Planung von Unterrichtsstunden einschließlich schulrelevanter Experimente
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von gewählten Schwerpunktthemen, bei denen ein vertieftes Wissen und Können nachzuweisen ist. Ein Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Übersichtswissen (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); dieses orientiert sich an den vorgegebenen Kompetenzen und Studieninhalten. Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunktgebiete: eines aus dem Bereich Klassische Biologie, eines aus dem Bereich der Organismischen Biologie oder Humanbiologie und eines aus dem Bereich der Molekularen Biologie.
Beifach
Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunktgebiete: eines aus dem Bereichen Klassische Biologie oder Organismische Biologie und eines aus den Bereichen Molekulare Biologie oder der Humanbiologie.
Chemie (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen
- 1.1
verfügen über anschlussfähiges chemisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte und -medien fachlich zu gestalten, inhaltlich zu bewerten, neuere chemische Forschung in wissenschaftlicher Darstellung zu verfolgen und neue Themen adressatengerecht in den Unterricht einzubringen,
- 1.2
beherrschen grundlegende Arbeitsmethoden der Chemie, verfügen über praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im chemischen Experimentieren und können Experimente bezüglich Sicherheits- und Umweltaspekten beurteilen,
- 1.3
sind vertraut mit den Erkenntnismethoden der Chemie, insbesondere der naturwissenschaftlichen Modellbildung, den Ordnungsprinzipien der Chemie und der Herleitung gesicherter Erkenntnisse aus Experimenten,
- 1.4
kennen die Ideengeschichte ausgewählter chemischer Theorien und Begriffe und können sie für die Vermittlung eines reflektierten Verständnisses des heutigen Wissensstandes nutzen,
- 1.5
sind befähigt, chemische Sachverhalte in verschiedenen Sachzusammenhängen zu erfassen, zu bewerten und darzustellen sowie fachlich kompetent die Wechselbeziehungen der Chemie zu anderen Naturwissenschaften und zur Technik (NwT), zur Gesellschaft und zum einzelnen Menschen zu begründen,
- 1.6
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, insbesondere zur chemiebezogenen Lehr-Lern-Forschung, zu fachdidaktischen Konzeptionen und curricularen Ansätzen, typischen Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Chemieunterrichts sowie zu den Grundlagen eines kompetenzorientierten Chemieunterrichts,
- 1.7
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im Planen und Gestalten strukturierter Unterrichtseinheiten, im Durchführen von Unterrichtsstunden sowie über die Zusammenarbeit innerhalb eines Teams.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Grundkonzepte der Chemie
- 2.1.1
Stoff-Teilchen-Konzept; Reinstoffe und Stoffgemische, Aggregatzustände; Atome, Moleküle, Ionen (Periodensystem der Elemente)
- 2.1.2
Struktur-Eigenschafts-Konzept
- 2.1.3
Donator-Akzeptor-Konzept; Redoxreaktionen, Säure-Base-Reaktionen
- 2.1.4
Energie-Entropie-Konzept
- 2.1.5
Gleichgewichtskonzept
- 2.1.6
Grundlagen des chemischen Experimentierens
- 2.2
Anorganische Chemie
- 2.2.1
Chemie der Nichtmetalle/Molekülchemie
- 2.2.2
Chemie der Metalle/Koordinationschemie
- 2.2.3
bedeutsame anorganische Verbindungen in Natur und Technik
- 2.2.4
analytische und synthetische Methoden in der anorganischen Chemie
- 2.2.5
Grundlagen der Festkörperchemie (HF)
- 2.2.6
vertiefende Kapitel der Molekülchemie und der Koordinationschemie (HF)
- 2.2.7
aktuelle Aspekte der anorganischen Chemie im Überblick: zum Beispiel Bioanorganik, Materialforschung (HF)
- 2.3
Organische Chemie
- 2.3.1
Kohlenwasserstoffe, Moleküle mit funktionellen Gruppen, Heterocyclen
- 2.3.2
Trennmethoden und Strukturaufklärung durch Spektroskopie
- 2.3.3
Stereochemie und Chiralität
- 2.3.4
Reaktionsmechanismen (SN, SE, SR, Addition, Eliminierung)
- 2.3.5
technische Produkte
- 2.3.6
biologische Chemie (Kohlenhydrate, Fette, Proteine, Nucleinsäuren)
- 2.3.7
weitere Reaktionsmechanismen: zum Beispiel Carbonylreaktionen, pericyclische Reaktionen, metallorganische Reaktionen (HF)
- 2.3.8
aktuelle Aspekte der organischen Chemie: zum Beispiel Syntheseplanung, organische Photo- und Elektrochemie (HF)
- 2.4
Physikalische Chemie
- 2.4.1
quantenchemische Grundlagen von Atombau und chemischer Bindung, molekulare Bewegungsformen, molekulare Energiestufen, UV/vis und IR-Spektroskopie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen, Struktur des gasförmigen, flüssigen und festen Zustandes
- 2.4.2 0.
und 1. Hauptsatz, Energie und Temperatur in makroskopisch/phänomenologischer und molekular/statistischer Sicht, Thermochemie
- 2.4.3 2. und 3.
Hauptsatz, Entropie: makroskopisch/ phänomenologische und molekular/statistische Sicht, reversible und irreversible Prozesse
- 2.4.4
Gleichgewichte: Phasengleichgewichte, chemische und elektrochemische Gleichgewichte aus thermodynamischer und kinetisch-dynamischer Sicht
- 2.4.5
Reaktionskinetik: Geschwindigkeitsgesetze, Aktivierung und Katalyse chemischer Reaktionen
- 2.4.6
NMR-Spektroskopie (HF)
- 2.4.7
physikalisch-chemische Messmethoden (HF)
- 2.4.8
Elektrochemie (HF)
- 2.4.9
Aktuelle Aspekte der Physikalischen Chemie: zum Beispiel elektrochemische Energiespeicher (HF), photochemische Prozesse in Natur, Wissenschaft und Technik (HF), Physikalische Chemie der Effektstoffe (Farbstoffe, Pigmente, Flüssigkristalle, Tenside, Nanopartikel) (HF)
- 2.5
Fachübergreifende Studieninhalte
- 2.5.1
Grundlagen der Mathematik und der Physik
- 2.5.2
ausgewählte Grundlagen der Biologie, der Geowissenschaften und der Technik
- 2.6
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.6.1
Ziele des Chemieunterrichts; Kompetenzorientierung und Bildungsstandards
- 2.6.2
vertikale und horizontale Verknüpfung von Unterrichtsinhalten, auch im Hinblick auf integrierte Konzepte aus den Fächern Naturphänomene und Naturwissenschaft und Technik
- 2.6.3
Lernvoraussetzungen, Präkonzepte und Interessen der Schülerinnen und Schüler
- 2.6.4
fachdidaktische Betrachtungsebenen: Stoffe und Teilchen, Modell und Wirklichkeit, Fachsystematik und Basiskonzepte im Chemieunterricht
- 2.6.5
fachspezifische Methoden und Unterrichtsverfahren
- 2.6.6
Medien im Chemieunterricht unter besonderer Berücksichtigung des Experiments
- 2.6.7
Prinzipien der Planung, Durchführung und Evaluation einer Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I unter Berücksichtigung integrierter und vernetzender Aspekte
- 2.6.8
Prinzipien der Planung und Durchführung einer am Experiment orientierten Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe II (HF)
- 2.6.9
Formen der Leistungsmessung und Evaluation (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Gegenstand der Prüfung sollen in angemessenem Umfang auch Aspekte mit naturwissenschaftlich-technischem Bezug sein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, davon je einen aus den Bereichen Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, und zwar je einen aus zwei der Bereiche Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie. In die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens soll auch der Bereich eingeschlossen sein, aus dem kein Schwerpunkt gewählt wurde.
Deutsch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Kenntnis des Englischen und einer weiteren Fremdsprache
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
beherrschen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift,
- 1.2
erwerben eine differenzierte Schreibkompetenz und sind in der Lage, eigene und fremde Schreibprozesse zu reflektieren,
- 1.3
können mit den wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln ihres Faches sicher umgehen,
- 1.4
kennen und nutzen die Möglichkeiten der herkömmlichen und der neuen Medien,
- 1.5
sind mit den wichtigen wissenschaftlichen Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft vertraut und in der Lage, fiktionale und nichtfiktionale Texte wissenschaftlich zu beschreiben und zu interpretieren,
- 1.6
sind mit den wichtigen wissenschaftlichen Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft vertraut und in der Lage, die Struktur von Sätzen, Texten und Gesprächen wissenschaftlich zu analysieren,
- 1.7
verfügen über ein fundiertes literarisches und literaturgeschichtliches Orientierungswissen,
- 1.8
verfügen über ein fundiertes sprachwissenschaftliches und sprachgeschichtliches Orientierungswissen,
- 1.9
können Erscheinungen des Wandels und gegenwärtige Ausprägungen der Literatur interpretatorisch erschließen,
- 1.10
können Erscheinungen des Wandels und gegenwärtige Ausprägungen der deutschen Sprache systematisch beschreiben,
- 1.11
verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Literatur, Literaturgeschichte, Kulturgeschichte und Sprachgeschichte (HF),
- 1.12
verfügen über Orientierungswissen und Problembewusstsein für sprachliche und literarische Lehr- und Lernprozesse,
- 1.13
können sprach- und literaturwissenschaftliches Wissen sachgerecht mit fachdidaktischen Theorien und Methoden verbinden.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Allgemeine Kenntnisse
- 2.1.1
situationsgerechte, adressatenorientierte Gestaltung von Texten und Gesprächsbeiträgen
- 2.1.2
sachgerechte, sprachlich korrekte und ansprechende Präsentation von Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit
- 2.2
Literaturwissenschaft
- 2.2.1
Epochen der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart
Schwerpunkte sind zu bilden in der Literatur um 1200, der Frühen Neuzeit über die Aufklärung bis zum Sturm und Drang, der klassisch-romantischen Epoche, des daran anschließenden 19. Jahrhunderts, in der Literatur der Klassischen Moderne und der Gegenwartsliteratur (HF)
Von den oben genannten sechs Schwerpunkten sind drei zu wählen (BF)
- 2.2.2
Vertrautheit mit zentralen epischen, dramatischen und lyrischen Werken der deutschen Literatur, insbesondere mit den Hauptwerken bedeutender deutscher Autorinnen und Autoren auf Grund eingehender eigener Lektüre
- 2.2.3
Kenntnis der wichtigsten Gattungen und Formen der deutschen Literatur und deren Entwicklung im Epochenvergleich
- 2.2.4
Beziehungen zwischen der deutschen Literatur und der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte sowie den Literaturen anderer Sprachen (HF)
- 2.2.5
Wissen um die Bedeutung der herkömmlichen und neuen Medien für das literarische Leben einer Gesellschaft, Film und Filmanalyse
- 2.2.6
wesentliche Aspekte der kritischen Auseinandersetzung mit der Medialität von Literatur
- 2.2.7
Entwicklung des europäischen Theaters, Möglichkeiten von Inszenierungen
- 2.2.8
Kinder- und Jugendliteratur
- 2.2.9
wichtige Methoden der Interpretation von Texten in ihren historischen, sozialen, kulturellen und philosophischen Zusammenhängen
- 2.2.10
verschiedene Formen der literarischen Kommunikation
- 2.3
Sprachwissenschaft
- 2.3.1
Geschichte der deutschen Sprache von den Anfängen bis zur Gegenwart.
Schwerpunkte in der Sprachgeschichte sind zu bilden im Mittelhochdeutschen und in einer weiteren Sprachentwicklungsstufe des Deutschen. (HF)
- 2.3.2
strukturelle Zusammenhänge des deutschen Sprachsystems, insbesondere der Grammatik und Lexik
- 2.3.2.1
Wortebene: Laut- und Silbenstruktur von Wörtern, Flexionskategorien unter Einbeziehung der Form, Bedeutung und Verwendung der grammatischen Kategorien, Wortarten, Wortbildung, Wortbedeutung, Lexikologie und Lexikographie
- 2.3.2.2
Satzebene: Struktur elementarer und komplexer Sätze, Wortgruppen und Satzglieder, Interaktion von Satzstruktur und Informationsgliederung, Satzmodalität, Satzbedeutung und Äußerungsbedeutung
- 2.3.2.3
Textebene: Textsorten, Textgliederung, lexikalische und grammatische Mittel zur Herstellung von Text-Kohärenz und Text-Kohäsion unter Einschluss von Mitteln der Thematisierung und Fokussierung, logische und rhetorische Struktur von Texten, pragmatische Schlussfolgerungen
- 2.3.2.4
Gesprächsebene: Sprechhandlungen und Gesprächsorganisation
- 2.3.3
ausgewählte Kenntnisse in den Bereichen Linguistische Pragmatik, Soziolinguistik, Psycholinguistik, Spracherwerb und Sprachentwicklung, Mediensprache; Sprachphilosophie und Argumentationstheorie (HF)
- 2.3.4
Grammatische und historische Grundlagen der Orthografie
- 2.4
Fachdidaktik Deutsch
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.4.1
didaktische Modelle des Sprach- und Literaturunterrichts
- 2.4.2
empirische Unterrichtsforschung zum Sprach-und Literaturunterricht
- 2.4.3
Konzepte der Diagnose, Planung, Förderung und Bewertung sprachlichen und literarischen Lernens (auch vor dem Hintergrund der Mehrsprachigkeit)
- 2.4.4
Grundzüge der Mediendidaktik
- 2.4.5
Didaktik der gymnasialen Oberstufe (HF)
- 3
Durchführung der abschließenden Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Jeweils 15 Minuten entfallen auf die Prüfung der einzelnen Schwerpunktthemen (vertieftes Wissen und Können wird erwartet) und auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunktthemen: eines aus dem Bereich Sprachwissenschaft (Sprachgeschichte oder Sprache als System oder Sprache als Mittel der Kommunikation), eines aus dem Bereich Literatur nach 1850 (Gattung oder Untergattung in mehr als einer Epoche der literarischen Moderne/Postmoderne oder Epoche oder bedeutender deutschsprachiger Autor) und eines aus dem Bereich Literatur vor 1850 (Gattung oder Untergattung oder Epoche oder bedeutender deutschsprachiger Autor).
Bei den beiden Schwerpunktthemen zur Literatur darf nicht zweimal dasselbe Themenfeld (Gattung/Epoche/Autor) gewählt werden. Im Bereich Literatur sind epochenübergreifende Bezüge sowie das Verhältnis von Tradition und Innovation literarischer Darstellungsformen, in der Sprachgeschichte ist der Vergleich des Gegenwartsdeutschen mit früheren Sprachstufen des Deutschen zu berücksichtigen.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunktthemen: eines aus dem Bereich Sprachwissenschaft (Sprache als System oder Sprache als Mittel der Kommunikation) und eines aus dem Bereich Literatur ab dem 18. Jh. (Epoche oder Gattung oder Untergattung oder bedeutender deutschsprachiger Autor).
Im Bereich Literatur sind epochenübergreifende Bezüge sowie das Verhältnis von Tradition und Innovation literarischer Darstellungsformen zu berücksichtigen.
Englisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, den Landes- und Kulturwissenschaften, der Fachdidaktik und der Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Latinum oder Kenntnis einer modernen romanischen Fremdsprache
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine fremdsprachliche Kompetenz, die sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert und in Einzelkompetenzen der Niveaustufe C2 entspricht,
- 1.2
verfügen über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie möglichst im Rahmen eines zusammenhängenden mehrmonatigen Aufenthaltes in einem englischsprachigen Land erworben haben,
- 1.3
verfügen über vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft und der Landes- und Kulturwissenschaften und können grundlegende sowie aktuelle Theorien und Fragestellungen reflektieren,
- 1.4
verfügen über Erkenntnis-, Arbeits- und Beschreibungsmethoden des Faches,
- 1.5
kennen und verwenden fachspezifische Arbeitsmittel,
- 1.6
können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert in der Fremdsprache darstellen,
- 1.7
können interdisziplinäre Aspekte erkennen und beschreiben,
- 1.8
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Problembewusstsein im Hinblick auf fremdsprachliche und interkulturelle Lehr-und Lernprozesse,
- 1.9
können fachwissenschaftliche Inhalte und Fachdidaktik funktional integrieren,
- 1.10
kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation beim Fremdsprachenlernen und wenden diese produktiv an.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
S p r a c h p r a x i s
- 2.1.1
Sprachliche Fertigkeiten
- 2.1.1.1
Hör- und Hör-/Sehverstehen
- 2.1.1.2
Leseverstehen und Lesestrategien
- 2.1.1.3
adressatengerechtes monologisches und dialogisches Sprechen in verschiedenen Kommunikationssituationen
- 2.1.1.4
Textsorten- und adressatenbezogenes Schreiben in verschiedenen Kontexten
- 2.1.1.5
schriftliche und mündliche Formen der Sprachmittlung, auch zur Gewinnung kontrastiver Einsichten in Wortschatz, Strukturen und Stil
- 2.1.2
Sprachliche Mittel
- 2.1.2.1
Lautbildung und Intonation
- 2.1.2.2
differenzierter Wortschatz einschließlich Idiomatik
- 2.1.2.3
Grammatik: Morphologie und Syntax
- 2.1.2.4
Stilistik
- 2.1.3
Nutzung verschiedener Medien, auch zum eigenverantwortlichen Spracherwerb
Sprachpraxis wird insbesondere auch dadurch erworben, dass Veranstaltungen in der Zielsprache stattfinden.
- 2.2
S p r a c h w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.2.2
allgemeine Sprachwissenschaft: Phonetik und Phonologie, Semantik, Lexik, Morphologie und Syntax, Pragmatik, jeweils auch in vergleichender Perspektive
- 2.2.3
angewandte Sprachwissenschaft, gegebenenfalls an Schwerpunkten wie Soziolinguistik, Psycholinguistik, Neurolinguistik und/oder Textlinguistik
- 2.2.4
Varietätenlinguistik, inklusive Englisch als Weltsprache
- 2.2.5
Sprachlern- und Spracherwerbstheorien
- 2.2.6
Aspekte der Mehrsprachigkeit und des Sprachkontaktes, inklusive Englisch als lingua franca in der Europäischen Union
- 2.2.7
Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Sprache und die Prinzipien des Sprachwandels
- 2.2.8
fundierte Kenntnisse einer historischen Sprachstufe und ihrer kulturhistorischen Hintergründe mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen zum Gegenwartsenglischen (HF)
- 2.3
L i t e r a t u r w i s s e n s c h a f t
- 2.3.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.3.2
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation
- 2.3.3
Überblick über die Entwicklung der englischsprachigen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, auch auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Werke in der Originalsprache
- 2.3.4
historische und ästhetische Kontextualisierung von Autoren, Texten und medialen Ausdrucksund Vermittlungsformen
- 2.3.5
themenbezogene Analyse und Interpretation von Literatur unter Berücksichtigung verschiedener medialer Ausdrucksformen (vertieft im HF)
- 2.3.6
vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen und Autoren vom Mittelalter bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Literatur (HF zwei, Beifach mindestens eines dieser Gebiete)
- 2.3.7
auf eigene Lektüre in der Originalsprache gegründete Kenntnis von Werken Shakespeares
- 2.3.8
Reflexion von Literatur als Element des kulturellen Gedächtnisses, transkultureller Diskurse sowie der Herausbildung von Identitäten (vertieft im HF)
- 2.4
L a n d e s- u n d K u l t u r w i s s e n s c h a f t e n
- 2.4.1
fundierte landeskundliche und kulturelle Kenntnisse der wichtigsten Zielländer
- 2.4.2
Reflexion (trans-)kultureller Prozesse und Entwicklungen unter Berücksichtigung des europäischen Kontextes und der Globalisierung
- 2.4.3
Analyse ausgewählter Phänomene des Kulturraumes auch aus historischer Perspektive
- 2.4.4
Analyse auch von nichtfiktionalen Texten und medialen Ausdrucksformen
- 2.4.5
funktional ausgewählte Theorien und Methoden der Kulturwissenschaften
- 2.4.6
Gegenstände und Methoden des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Reflexion grundlegender Spracherwerbs- und -lerntheorien in ihrer Bedeutung für den Englischunterricht
- 2.5.2
Grundlagen der Didaktik und Methodik des kompetenzorientierten und kommunikativen Englischunterrichts
- 2.5.3
Theorien, Ziele und Verfahren des fremdsprachlichen und interkulturellen Lernens unter Berücksichtigung der aktuellen Bildungsstandards und des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)
- 2.5.4
Grundlagen der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Englischunterricht auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums; Ziele, Inhalte, Unterrichtsformen, Sozialformen; Methoden, Lehr- und Lernmaterialien und Medien
- 2.5.5
vertiefte Kenntnisse und Reflexion ausgewählter Aspekte des Englischunterrichts wie Spracharbeit, Umgang mit Texten, Materialienentwicklung, funktionaler Einsatz des Lehrwerks und weiterer Medien, Formen und Instrumente der Evaluation, bilinguales Lernen und Lehren (HF)
- 2.5.6
Formen forschenden Lernens (vertieft im HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es findet eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung statt. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. In der Sprach- und Literaturwissenschaft muss jeweils mindestens ein gegenwartsbezogenes Fachgebiet enthalten sein. Die Kenntnis von Werken Shakespeares ist nachzuweisen. Die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen sowie die Prüfung der Schwerpunkte in Sprach- und Literaturwissenschaft schließen Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Sprach- und Literaturwissenschaft je ein Schwerpunktthema, beide müssen einen Gegenwartsbezug enthalten. Die Kenntnis von Werken Shakespeares ist nachzuweisen. Die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens in Sprach- und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Erziehungswissenschaft1
(Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens
- 1.1.1
beherrschen Methoden wissenschaftlichen Arbeitens,
- 1.1.2
können wissenschaftliche Publikationen lesen, verstehen und kritisch reflektieren,
- 1.1.3
können wissenschaftliche Texte verfassen und adressatengerecht präsentieren,
- 1.1.4
verfügen über grundlegende Forschungsmethoden (vertieft HF),
- 1.1.5
können explorative Studien durchführen (HF),
- 1.2
Erziehungs- und Bildungstheorien
- 1.2.1
kennen Grundbegriffe der Erziehung und Bildung,
- 1.2.2
können aktuelle und historische Positionen analysieren und beurteilen,
- 1.2.3
können Erziehungs- und Bildungstheorien in historischer und systematischer Perspektive analysieren und beurteilen (HF),
- 1.3
Lehren, Lernen, Unterricht
- 1.3.1
verfügen über Theorien der Allgemeinen Didaktik und der Unterrichtsmethodik,
- 1.3.2
können Unterricht systematisch beobachten, analysieren und in seiner Komplexität mithilfe von Fachbegriffen beschreiben,
- 1.3.3
verfügen über Konzepte im Umgang mit Hetero-genität,
- 1.3.4
kennen Forschungsergebnisse zur Unterrichtsqualität,
- 1.3.5
kennen verschiedene Theorieansätze zur Beschreibung von Entwicklungsprozessen (vertieft HF),
- 1.3.6
verfügen über Theorien der Lern- und Motivationspsychologie,
- 1.3.7
kennen traditionelle und neuere Konzepte der Lernstandserhebung und der Leistungsbeurteilung (vertieft HF),
- 1.3.8
kennen Prinzipien der Curriculumskonstruktion und der Unterrichtsentwicklung (HF),
- 1.4
Kommunikation und Interaktion
- 1.4.1
kennen Konzepte zur Analyse von Kommunikations- und Interaktionsprozessen,
- 1.4.2
verfügen über Grundhaltungen und -fertigkeiten der Gesprächsführung und Beratung (vertieft HF),
- 1.4.3
können Gruppenprozesse systematisch beobachten und analysieren (vertieft HF),
- 1.4.4
können Konflikte analysieren und damit umgehen,
- 1.5
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die Institutionalisierung von Erziehung und Bildung
- 1.5.1
können formale und nichtformale Erziehungs- und Bildungsprozesse unterscheiden und charakterisieren,
- 1.5.2
kennen schultheoretische Konzepte und die Funktionen von Schule im gesellschaftlichen Kontext (vertieft HF),
- 1.5.3
können das Bildungssystem im Kontext anderer gesellschaftlicher Teilsysteme verorten,
- 1.5.4
können die Einflüsse der Globalisierung auf Bildung und Erziehung analysieren,
- 1.5.5
kennen Konzepte zum Umgang mit kultureller Vielfalt (vertieft HF),
- 1.5.6
kennen Faktoren der Bildungsbenachteiligung, Strukturen sozialer Ungleichheit und ihre Auswirkungen auf das Bildungssystem,
- 1.6
Selbstkompetenz und soziale Kompetenzen
- 1.6.1
können die eigenen Lernerfahrungen, Wahrnehmungs- und Interpretationsmuster reflektieren und einordnen. Sie können ihr eigenes Lernen aktiv gestalten, d. h. selbst steuern und organisieren, evaluieren und weiter entwickeln (biographische Kompetenz),
- 1.6.2
können in sozialen Situationen ihre eigenen Anliegen kommunizieren und adressatengemäße Gespräche führen (Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit),
- 1.6.3
können mit inner- und außerschulischen Partnern zusammenarbeiten (Kooperations- und Teamfähigkeit),
- 1.6.4
können in sozialen Situationen der Situation und den Beteiligten entsprechend angemessen handeln (Urteilsvermögen und Handlungskompetenz),
- 1.7
Fachdidaktik Erziehungswissenschaft
- 1.7.1
kennen den Erziehungs- und Bildungsauftrag des Faches Erziehungswissenschaft,
- 1.7.2
kennen fachdidaktische Positionen, Theorien und Forschungsergebnisse und reflektieren diese kritisch (vertieft HF),
- 1.7.3
können Bildungspläne, Lehr- und Arbeitsmittel des Faches analysieren,
- 1.7.4
können Unterrichtsstunden planen und ihre Planungsgesichtspunkte darlegen.
- 2
Studieninhalte
- 2.1
Methoden (erziehungs-)wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens
- 2.1.1
Basiskenntnisse in Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie (vertieft HF)
- 2.1.2
Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
- 2.1.3
qualitative und quantitative Forschungsmethoden (Erhebung und Auswertung) (vertieft HF)
- 2.2
Erziehungs- und Bildungstheorien
- 2.2.1
Grundbegriffe der Erziehung und Bildung
- 2.2.2
Grundrichtungen von Erziehungs- und Bildungstheorien
- 2.2.3
Bedeutung von Erziehungs- und Bildungstheorien für den Unterricht: klassische Theorien, reformpädagogische und aktuelle Konzeptionen (HF)
- 2.2.4
Werte- und Normenproblematik
- 2.3
Lehren, Lernen, Unterricht
- 2.3.1
Theorien und Modelle der Allgemeinen Didaktik
- 2.3.2
Unterrichtsmethoden; Formen der inneren Differenzierung
- 2.3.3
Mediendidaktik
- 2.3.4
Lern- und Motivationspsychologie
- 2.3.5
Beeinflussung von Lernprozessen, Selbststeuerung des Lernens
- 2.3.6
Grundfragen der Entwicklung (kognitiv, moralisch, psycho-sozial) (vertieft HF)
- 2.3.7
pädagogisch-psychologische Diagnostik; Leistungsbeurteilung (vertieft HF)
- 2.4
Kommunikation und Interaktion
- 2.4.1
Kommunikations- und Interaktionstheorien
- 2.4.2
Rollentheoretische Konzepte
- 2.4.3
Beratungskonzepte (vertieft HF)
- 2.4.4
Theorien der Gruppenpädagogik
- 2.5
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die Institutionalisierung von Erziehung und Bildung
- 2.5.1
Struktur des Bildungssystems in historischer und international vergleichender Perspektive (vertieft HF)
- 2.5.2
Außerschulische Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (vertieft HF)
- 2.5.3
Familienerziehung im Wandel
- 2.5.4
Theorien schulischer und außerschulischer Sozialisation
- 2.5.5
Rolle der Medien im Sozialisationsprozess, Medienpädagogik
- 2.5.6
Gender-Problematik
- 2.6
Grundlagen der Fachdidaktik Erziehungswissenschaft2
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen der zweiten Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.6.1
Fachdidaktische Theorien, curriculare Grundlegung des Fachunterrichts und didaktische Prinzipien (vertieft HF)
- 2.6.2
Unterrichtsformen zur Vermittlung von Wissen und pädagogischer Handlungskompetenz
- 2.6.3
Kategoriensystem zur Beobachtung, Analyse und Planung von pädagogischen Prozessen
- 2.6.4
Entwicklung, Erprobung und Reflexion von Lehr-und Lernprozessen, unter besonderer Berücksichtigung von eigenverantwortlichem, systematischem Lernen, der Förderung kooperativer Lernformen und der Einbeziehung außerschulischer Lernorte
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfallen auf die Prüfung der einzelnen Schwerpunktthemen (vertieftes Wissen und Können wird erwartet) und ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunktthemen aus drei der Bereiche 2.2 bis 2.5.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunktthemen aus zwei der Bereiche 2.2 bis 2.5.
Evangelische Theologie (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Hauptfach: Latinum und Graecum
Beifach: Latein- und Griechischkenntnisse. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder eine Ergänzungsprüfung (Latinum, Graecum) nachgewiesen sind, ist die erfolgreiche Teilnahme an Latein- und Griechischkursen, die die Lektüre lateinischer und griechischer Texte ermöglichen, erforderlich.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine umfassende theologisch-religionspädagogische Kompetenz als Bestandteil eines ganzheitlichen Bildungsprozesses, in dem auch die eigene Persönlichkeit und Religiosität im Hinblick auf die zukünftige Berufsrolle als Religionslehrer/in kritisch reflektiert und weiterentwickelt wird,
- 1.2
verfügen über die Fähigkeit zum historisch-kritischen Umgang mit den zentralen Quellen des christlichen Glaubens (Altes und Neues Testament) sowie ihrer Auslegungs- und Wirkungsgeschichte,
- 1.3
sind in der Lage, die biblische Überlieferung, die kirchengeschichtliche Tradition sowie ihren theologischen Gehalt in der Vernetzung mit politischen, sozial-, institutions-, kultur-, wissenschafts- und mentalitätsgeschichtlichen Dimensionen in Geschichte und Gegenwart darzustellen,
- 1.4
können die Aussageintention sprachlicher und nicht-sprachlicher Äußerungen der Vergangenheit und Gegenwart analysieren und in ihrer Bedeutung für heutiges Erleben, Denken und Handeln wahrnehmen und reflektieren,
1.5 verfügen über die methodische und theoretische Kompetenz zum Verstehen und zur sachgerechten Darstellung nichtchristlicher Religionen und interkultureller Fragestellungen, verbunden mit der Fähigkeit, den christlichen Glauben im Rahmen interreligiöser und interkultureller Problemhorizonte theologisch zur Sprache zu bringen,
- 1.5
verfügen über die methodische und theoretische Kompetenz zum Verstehen und zur sachgerechten Darstellung nichtchristlicher Religionen und interkultureller Fragestellungen, verbunden mit der Fähigkeit, den christlichen Glauben im Rahmen interreligiöser und interkultureller Problemhorizonte theologisch zur Sprache zu bringen,
- 1.6
können den christlichen Glauben und seine wesentlichen Inhalte in ihrem Zusammenhang problemorientiert und gegenwartsbezogen reflektieren und darstellen,
- 1.7
können den christlichen Glauben in seiner Relevanz für individual- und sozialethische Fragestellungen reflektieren und im Dialog mit Positionen der philosophischen Ethik argumentativ vertreten,
- 1.8
sind in der Lage, sich im Wissen um die eigene evangelische Identität kritisch-konstruktiv mit anderen christlichen Konfessionen auseinander zu setzen und zu verständigen,
- 1.9
verfügen über die Fähigkeit, religionspädagogische Grundfragen im Dialog mit den Erziehungswissenschaften, Sozialisationstheorien und der Entwicklungspsychologie zu reflektieren und das Fach Religionslehre an der Schule und im Kontext der anderen Schulfächer reflektiert zu vertreten,
- 1.10
können die eigene theologisch-religionspädagogische Kompetenz in die Planung von Unterricht und die Strukturierung von Lern- und Bildungsprozessen sachgerecht einbringen und dabei den fachgerechten Einsatz von Methoden und Medien kritisch reflektieren.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Altes Testament
- 2.1.1
Bibelkunde und Einleitungsfragen
- 2.1.2
Methoden historisch-kritischer Textauslegung und Hermeneutik des Alten Testaments
- 2.1.3
zentrale Texte aus Pentateuch, Geschichtsbüchern (HF), Propheten, Psalmen und Weisheitsbüchern
- 2.1.4
Überblick über die Geschichte Israels im zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr.
- 2.1.5
zentrale theologische und ethische Themen in ihrer historischen Entwicklung und Bedeutung
- 2.1.6
alttestamentliche Theologie und Religionsgeschichte in ihrer altorientalischen Umwelt (HF)
- 2.1.7
Wirkungsgeschichte des Alten Testaments anhand ausgewählter Beispiele
- 2.2
Neues Testament
- 2.2.1
Bibelkunde und Einleitungsfragen
- 2.2.2
Methoden historisch-kritischer Textauslegung, Theologie und Hermeneutik des Neuen Testaments
- 2.2.3
Texte: Evangelien, Apostelgeschichte und paulinische Literatur
- 2.2.4
zentrale Texte aus weiteren Schriften des Neuen Testaments (HF)
- 2.2.5
Geschichte des Urchristentums in seiner Umwelt, mit besonderer Berücksichtung der Geschichte des Judentums in hellenistisch-römischer Zeit
- 2.2.6
zentrale theologische Themen des Neuen Testaments (Gotteslehre, Christologie, Soteriologie, Anthropologie, Ethik, Eschatologie, Ekklesiologie)
- 2.2.7
Wirkungsgeschichte des Neuen Testaments anhand ausgewählter Beispiele
- 2.3
Kirchen- und Christentumsgeschichte
- 2.3.1
Epochen der Kirchen- und Christentumsgeschichte mit exemplarischen Vertiefungen
- 2.3.2
zentrale Themen der Dogmen- und Theologiegeschichte
- 2.3.3
mindestens einen historischen Längsschnitt (HF)
- 2.3.4
Methodik kirchengeschichtlichen Arbeitens, Kontextualisierung und Interpretation kirchengeschichtlicher Quellen
- 2.4
Systematische Theologie
- 2.4.1
Theologie als Wissenschaft und theologische Erkenntnislehre
- 2.4.2
Religionstheoretische Grundfragen (Religionsbegriff, Religionskritik, Theologie der Religionen); Theologie und Hermeneutik der Beziehungen des Christentums zu nichtchristlichen Religionen
- 2.4.3
zentrale dogmatische Themen der christlichen Lehre in ihrem systematischen Zusammenhang und im interdisziplinären Diskurs
- 2.4.4
Klassische Konzeptionen der evangelischen Dogmatik (HF)
- 2.4.5
Grundlegungsfragen christlicher Ethik im Dialog mit ausgewählten Entwürfen philosophischer Ethik (HF)
- 2.4.6
Ausgewählte Probleme christlicher Individual-und Sozialethik
- 2.4.7
Konfessionskunde, kontroverstheologische Probleme und ökumenische Annäherungen
- 2.5
Religionswissenschaft
- 2.5.1
Grundfragen, Theorien und Methoden der Religionswissenschaft und der Interkulturellen Theologie
- 2.5.2
Grundkenntnisse und vertiefte exemplarische Kenntnisse der großen zeitgenössischen nichtchristlichen Religionen
- 2.5.3
Kenntnisse neuer religiöser Bewegungen und der Esoterik
- 2.5.4
Geschichte und Gegenwart der Beziehungen zwischen Christentum und nichtchristlichen Religionen; Grundfragen interreligiöser Begegnung (HF)
- 2.5.5
exemplarische Beschäftigung mit einem Aspekt des Themenfeldes »Religion(en) und moderne Gesellschaften)«
- 2.6
Religionspädagogik
- 2.6.1
Allgemeine Religionspädagogik: Theorien, Methoden, Ansätze, Handlungsfelder
- 2.6.3
wichtige Stationen der Geschichte der Religionspädagogik (HF)
- 2.6.4
Entwicklungspsychologische und sozialisations-theoretische Zugänge zur Religiosität von Kindern und Jugendlichen
- 2.7
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.7.1
Religionsdidaktik: Allgemeine Didaktik, Fachdidaktik, Ansätze, didaktische Analyse, Elementarisierung, Methoden
- 2.7.2
Selbstverständnis des Religionslehrers; Status des Faches an öffentlichen Schulen
- 2.7.3
fachdidaktische Erschließung: Ansätze, Methoden, Themenfelder
- 2.7.4
Methoden: Kognitive, affektive und handlungs-orientierte Lernformen, Sozialformen, Umgang mit Medien, Formen der Präsentation und Evaluation
- 2.7.5
Didaktik der gymnasialen Oberstufe (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickwissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung; soweit jedoch ein religionspädagogischer Schwerpunkt gewählt wird, darf dieser auch fachdidaktische Aspekte enthalten. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte: einen aus den Bereichen Altes Testament oder Neues Testament, zwei aus zweien der Bereiche Kirchen-/Christentumsgeschichte, Systematische Theologie, Religionswissenschaft oder Religionspädagogik.
Nebenfach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte: einen aus den Bereichen Altes Testament oder Neues Testament, einen aus den Bereichen Kirchen-/Christentumsgeschichte, Systematische Theologie, Religionswissenschaft oder Religionspädagogik.
Französisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, den Landes- und Kulturwissenschaften, der Fachdidaktik und der Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe vor allem in Bezug auf die Romania)
Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Mindestniveau A 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine fremdsprachliche Kompetenz, die sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert und in Einzelkompetenzen der Niveaustufe C 2 entspricht,
- 1.2
verfügen über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie möglichst im Rahmen eines zusammenhängenden mehrmonatigen Aufenthaltes in Ländern der Zielsprache erworben haben,
- 1.3
verfügen über vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft und der Landes- und Kulturwissenschaften und können grundlegende Theorien sowie aktuelle Fragestellungen reflektieren,
- 1.4
verfügen über Erkenntnis-, Arbeits- und Beschreibungsmethoden des Faches,
- 1.5
kennen und verwenden fachspezifische Arbeitsmittel,
- 1.6
können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert in der Fremdsprache darstellen,
- 1.7
können interdisziplinäre Aspekte erkennen und beschreiben,
- 1.8
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Problembewusstsein im Hinblick auf fremdsprachliche und interkulturelle Lehr- und Lernprozesse,
- 1.9
können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
S p r a c h p r a x i s
- 2.1.1
Sprachliche Fertigkeiten
- 2.1.1.1
Hör- und Hör-/Sehverstehen
- 2.1.1.2
Leseverstehen und Lesestrategien
- 2.1.1.3
adressatengerechtes monologisches und dialogisches Sprechen in verschiedenen Kommunikationssituationen
- 2.1.1.4
textsorten- und adressatenbezogenes Schreiben in verschiedenen Kontexten
- 2.1.1.5
schriftliche und mündliche Formen der Sprachmittlung, auch zur Gewinnung von kontrastiven Einsichten in Wortschatz, Strukturen und Stil
- 2.1.2
Sprachliche Mittel
- 2.1.2.1
Lautbildung und Intonation
- 2.1.2.2
differenzierter Wortschatz einschließlich Idiomatik
- 2.1.2.3
Grammatik: Morphologie und Syntax
- 2.1.3
Nutzung verschiedener Medien, auch zum eigenverantwortlichen Spracherwerb
Sprachpraxis wird insbesondere auch dadurch erworben, dass Veranstaltungen in der Zielsprache stattfinden.
- 2.2
S p r a c h w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.2.2
grundlegende Bereiche der Sprachwissenschaft: Phonetik und Phonologie, Orthographie, Morphologie, Syntax, Semantik, Lexik und Pragmatik
- 2.2.3
angewandte Sprachwissenschaft: einzelne Schwerpunkte wie Psycholinguistik (insbesondere Spracherwerb) und Neurolinguistik
- 2.2.4
grundlegende Aspekte der Gesamtromania aus synchronischer und diachronischer Sicht
- 2.2.5
Varietäten- und Soziolinguistik: Fragen der präskriptiven Norm; gesprochenes und geschriebenes Französisch, diaphasische und diastratische Varietäten, diatopische Varietäten (français régionaux); Fach- und Gruppensprachen (HF)
- 2.2.6
Aspekte der Mehrsprachigkeit und des Sprachkontakts, Minderheitensprachen und Sprach(en)politik (HF)
- 2.2.7
Überblick über die zentralen Prozesse der internen und die wichtigen Phasen der externen französischen Sprachgeschichte vom Lateinischen bis in die Gegenwart sowie über Prinzipien des Sprachwandels (HF)
- 2.2.8
Kontrastieren des Französischen mit mindestens einer weiteren romanischen Sprache, dem Lateinischen und dem Deutschen unter synchronischem und gegebenenfalls diachronischem Aspekt (HF)
- 2.3
L i t e r a t u r w i s s e n s c h a f t
- 2.3.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.3.2
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation
- 2.3.3
Überblick über die Entwicklung der französischsprachigen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, auch auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Werke in der Originalsprache
- 2.3.4
historische und ästhetische Kontextualisierung von Autoren, Texten und medialen Ausdrucksformen
- 2.3.5
themenbezogene Analyse und Interpretation von Literatur unter Berücksichtigung verschiedener medialer Ausdrucksformen (HF)
- 2.3.6
vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen und Autoren vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Literatur (HF zwei Gebiete; BF ein Gebiet aus dem 19.- 21. Jahrhundert)
- 2.3.7
Reflexion von Literatur als Element des kulturellen Gedächtnisses, transkultureller Diskurse sowie der Herausbildung von Identitäten unter Einbeziehung der Frankophonie (vertieft im HF)
- 2.4
L a n d e s- u n d K u l t u r w i s s e n s c h a f t e n
- 2.4.1
fundierte landeskundliche und kulturelle Kenntnisse der wichtigsten Zielländer
- 2.4.2
Reflexion (trans-)kultureller Prozesse und Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Berücksichtigung des europäischen Kontextes und der Globalisierung
- 2.4.3
Analyse ausgewählter Phänomene des Kulturraumes auch aus historischer Perspektive
- 2.4.4
Analyse der französischen Medienkultur und ihrer verschiedenen Ausdrucksformen
- 2.4.5
funktional ausgewählte Theorien und Methoden der Kulturwissenschaften (HF)
- 2.4.6
Gegenstände und Methoden des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs (HF)
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Überblick über grundlegende Theorien und Forschungserkenntnisse zum Fremdsprachenerwerb und -lernen
- 2.5.2
Grundlagen und Ziele der Didaktik und Methodik des kompetenzorientierten und kommunikativen Französischunterrichts
- 2.5.3
fremdsprachliches und interkulturelles Lernen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und der aktuellen Bildungsstandards
- 2.5.4
Grundlagen der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Französischunterricht auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums (Ziele, Inhalte, Unterrichtsformen, Sozialformen, Methoden; Lehr- und Lernmaterialien und Medien)
- 2.5.5
vertiefte Kenntnisse und Reflexion ausgewählter Aspekte des Französischunterrichts wie Spracharbeit, Umgang mit Texten, interkulturelles Lernen, Materialienentwicklung, Verwendung des Lehrwerks und weiterer Medien, Formen und Instrumente der Evaluation, bilinguales Lernen und Lehren (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es findet eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung statt. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich. Die Prüfung erfolgt in französischer Sprache.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. In der Sprachwissenschaft muss mindestens ein gegenwartsbezogenes Fachgebiet berücksichtigt sein. In der Literaturwissenschaft beziehen sich die Schwerpunktthemen auf das 17.- 21. Jahrhundert, wobei das 20.- 21. Jahrhundert berücksichtigt sein muss. Die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen sowie die Prüfung der Schwerpunkte in Sprach- und Literaturwissenschaft schließen Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je ein Schwerpunktthema. In der Sprachwissenschaft stammt das Thema aus einem gegenwartsbezogenen Fachgebiet, in der Literaturwissenschaft aus dem 19.- 21. Jahrhundert. Die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens in Sprach-und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Geographie (Haupt- und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen
- 1.1
verfügen über anschlussfähiges geographisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte fachlich korrekt zu gestalten, inhaltlich zu bewerten, neuere Forschungsergebnisse zu verfolgen und neue Themen adressatengerecht in den Unterricht einzubringen,
- 1.2
sind vertraut und geübt mit grundlegenden Arbeits- und Darstellungsmethoden der Geographie,
- 1.3
sind in der Lage, geographische und geowissenschaftliche Sachverhalte in verschiedenen Sachzusammenhängen zu erfassen, zu bewerten und darzustellen sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz der Sachverhalte zu begründen,
- 1.4
sind in der Lage, sich Regionalkenntnisse an ausgewählten regionalen Beispielen anzueignen,
- 1.5
sind in der Lage, naturwissenschaftliche und gesellschaftswissenschaftliche Inhalte an regionalen Beispielen auf verschiedenen Maßstabsebenen zu verknüpfen und räumliche Entwicklungen zu analysieren,
- 1.6
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Grundwissen, insbesondere über Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen und curricularer Ansätze, und kennen neuere Entwicklungen der Fachdidaktik,
- 1.7
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im Planen und Gestalten strukturierter Unterrichtseinheiten sowie im Durchführen von Unterrichtsstunden,
- 1.8
verfügen über vertiefte allgemein- und regionalgeographische, geoökologische sowie nachbarwissenschaftliche Kenntnisse und Erkenntnisse und beherrschen ein erweitertes Repertoire an Methoden und Instrumenten geographischer Erkenntnisgewinnung (HF).
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Grundlegende Kenntnisse im Bereich der Allgemeinen Physischen Geographie
- 2.1.1
Geomorphologie, einschließlich endogener und exogener Prozesse
- 2.1.2
Klimageographie
- 2.1.3
Bodengeographie
- 2.1.4
Biogeographie
- 2.1.5
Hydrogeographie (HF)
- 2.1.6
Geoökologie (HF)
- 2.2
Grundlegende Kenntnisse im Bereich der Humangeographie
- 2.2.1
Siedlungsgeographie, einschließlich Stadtgeographie
- 2.2.2
Wirtschaftsgeographie, einschließlich volks- und betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse
- 2.2.3
Bevölkerungs- und Sozialgeographie
- 2.2.4
geographische Entwicklungsforschung (HF)
- 2.2.5
politische Geographie (HF)
- 2.3
Kenntnis von Gesellschafts- und Umweltbeziehungen (HF)
- 2.3.1
Themen zum Beispiel aus den Bereichen:
- -
globaler Wandel
- -
Ressourcen
- -
Naturgefahren
- -
Raum- und Regionalplanung
- -
Landschaftszonen
- 2.4
Kenntnis der Regionalen Geographie
- 2.5
Kenntnis grundlegender Arbeits- und Darstellungsmethoden
- 2.5.1
physisch-geographische Methoden (zum Beispiel Geländearbeit, Labormethoden)
- 2.5.2
humangeographische Methoden (zum Beispiel Befragung, Interview, Text- und Medienanalyse, Nutzungskartierung)
- 2.5.3
Kartographie, Geoinformationssysteme und Fernerkundung
- 2.5.4
Raumanalyse und -bewertung
- 2.5.5
Mineral- und Gesteinsbestimmung
- 2.5.6
praktisches Arbeiten im Gelände und Durchführung von Exkursionen
- 2.6
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.6.1
fachdidaktische Theorien und Unterrichtskonzeptionen
- 2.6.2
Bildungsstandards und Curricula
- 2.6.3
fachdidaktische Rekonstruktion fachwissenschaftlicher Inhalte (HF)
- 2.6.4
Schülervorverständnisse und Schülermotivation
- 2.6.5
Analyse von Lehrerhandeln (HF)
- 2.6.6
Planung und Analyse von Geographieunterricht
- 2.6.7
fachspezifische Unterrichtsmethoden und -medien
- 3
Durchführung der mündlichen Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung, die sowohl im Hauptfach als auch im Beifach über die vom Kandidaten angegebenen Schwerpunkte hinausgehen muss. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich der Allgemeinen Physischen Geographie, einen aus dem Bereich der Humangeographie, einen aus dem Bereich Regionale Geographie oder Gesellschaftsund Umweltbeziehungen.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich der Allgemeinen Physischen Geographie, einen aus dem Bereich der Humangeographie.
Geschichte (Haupt- und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden) Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht)
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen
- 1.1
verfügen über die wissenschaftlichen und ersten fachdidaktischen Kompetenzen, um Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im gymnasialen Geschichtsunterricht zu initiieren und zu gestalten,
- 1.2
verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus allen Epochen, das zentrale Aspekte der europäischen und der außereuropäischen sowie der Nationalgeschichte einschließt und exemplarisch in der Regional- und Landesgeschichte vertieft wird,
- 1.3
sind in der Lage, historische Sachverhalte selbstständig zu erarbeiten und zu beurteilen,
- 1.4
sind vertraut mit den Methoden und Arbeitstechniken des Fachs,
- 1.5
wissen um die Geschichtlichkeit historischer Grundbegriffe,
- 1.6
verfügen über klare räumliche und zeitliche Vorstellungen,
- 1.7
sind in der Lage, die wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel als Instrumente der historischen Recherche kritisch und selbstständig zu verwenden,
- 1.8
kennen wichtige geschichtswissenschaftliche Forschungsansätze,
- 1.9
können raum-, kulturen- und epochenvergleichende Problemstellungen erarbeiten und Transfers herstellen,
- 1.10
sind in der Lage, das im Studium erworbene Wissen selbstständig zu erweitern und dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt des Fachs entsprechend zu ergänzen,
- 1.11
können thematische Schwerpunkte setzen, komplexe historische Probleme ordnen und Zusammenhänge herstellen,
- 1.12
sind in der Lage, das Wissen um die historische Prägung der Gegenwart zu vermitteln,
- 1.13
beherrschen die kritische Auseinandersetzung sowohl mit historischen Quellen als auch mit den Ergebnissen historischer Forschung und können diese vermitteln,
- 1.14
verfügen über Kriterien zur Beobachtung und Analyse von Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe I und II (Letzteres nur HF),
- 1.15
sind in der Lage ziel- und problemorientiert kleinere Lerneinheiten für die Sekundarstufe I und II zu planen (Letzteres nur HF),
- 1.16
verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche Kompetenzen (HF).
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
A l l g e m e i n e s
- 2.1.1
Quellenkunde und Quellenkritik
- 2.1.2
Methoden und Theorien der Geschichtswissenschaft
- 2.2
A l t e G e s c h i c h t e
- 2.2.1
Überblick
- 2.2.1.1
Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in der Alten Welt
- 2.2.1.2
Kenntnis grundlegender Quellen, wichtiger Forschungskontroversen und aktueller Ansätze in der Forschung
- 2.2.2
Chronologische Dimension
- 2.2.2.1
die mykenische Welt, die Dark Ages und das archaische Griechenland
- 2.2.2.2
Griechenland in klassischer Zeit
- 2.2.2.3
Alexander der Große und die Epoche des Hellenismus
- 2.2.2.4
die römische Republik
- 2.2.2.5
das Imperium Romanum in der Kaiserzeit
- 2.2.2.6
die Spätantike, die Ausbreitung des Christentums und der Zusammenbruch des weströmischen Reiches in der Völkerwanderungszeit
- 2.2.3
Systematische Dimension
- 2.2.3.1
politische Ordnungssysteme und politische Kulturen in der Antike
- 2.2.3.2
soziale und ökonomische Strukturen in der Antike
- 2.2.3.3
kulturelle und religiöse Phänomene im Wandel
- 2.2.3.4
Lebenswelten in der Antike
- 2.2.3.5
Wissenskulturen
- 2.3
M i t t e l a l t e r
- 2.3.1
Überblick
- 2.3.1.1
Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen des Mittelalters (5.-15. Jh.)
- 2.3.1.2
Kenntnis grundlegender Quellen, wichtiger Forschungskontroversen und aktueller Ansätze in der Forschung zur mittelalterlichen Geschichte
- 2.3.2
Chronologische Dimension
- 2.3.2.1
Frühes Mittelalter: die Ausbildung der frühmittelalterlichen Königreiche (Ethnogenesen - Völkerwanderung, Merowinger) und das karolingische Europa
- 2.3.2.2
Hochmittelalter: Europa im Zeichen des hegemonialen Kaisertums (Ottonen, Salier) und das staufische Imperium
- 2.3.2.3
Spätmittelalter: europäische Krisen und die Herausbildung der modernen Welt
- 2.3.3
Systematische Dimension
- 2.3.3.1
politische Ordnungssysteme und politische Kulturen
- 2.3.3.2
Wirtschaft, Gesellschaft und Alltag
- 2.3.3.3
Religiosität und Religion
- 2.3.3.4
Wissenskulturen
- 2.3.3.5
mittelalterliche Grundlagen Europas in Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft
- 2.4
F r ü h e N e u z e i t, N e u e r e u n d N e u e s t e G e s c h i c h t e
- 2.4.1
Überblick
- 2.4.1.1
Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen der Frühen Neuzeit (16.-18. Jh.) und der Neueren und Neuesten Geschichte (19.-20. Jh.)
- 2.4.1.2
Kenntnis grundlegender Quellen, wichtiger Forschungskontroversen und aktueller Ansätze in der Forschung zur Frühen Neuzeit und zur Neueren und Neuesten Geschichte
- 2.4.2
Chronologische Dimension
- 2.4.2.1
Renaissance und Humanismus, Entdeckungen, Konfessionsbildung und konfessionelles Zeitalter
- 2.4.2.2
Krieg, politische Ordnung und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit
- 2.4.2.3
Absolutismus, Aufklärung und Reformen im 18. Jahrhundert
- 2.4.2.4
Europäische Geschichte im »langen« 19. Jahrhundert
- 2.4.2.5
Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit in Europa
- 2.4.2.6
Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
- 2.4.2.7
deutsche und europäische Geschichte seit 1945
- 2.4.2.8
Ost-West-Konfrontation und ihre Überwindung, insbesondere Kalter Krieg, innere Entwicklung betroffener Länder, globale Dimension, Aufstieg neuer Mächte
- 2.4.3
Systematische Dimension
- 2.4.3.1
Wirtschaft, Gesellschaft und Alltag im Wandel
- 2.4.3.2
Kulturelle Phänomene im Wandel
- 2.4.3.3
Politische Ideen und Revolutionen
- 2.4.3.4
Europäische Expansion bis zum Ende der Kolonialreiche
- 2.4.3.5
Außereuropäische Geschichte in der Neuzeit
- 2.5
V e r t i e f t e S t u d i e n (H F)
- 2.5.1
selbstständige Erarbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen und Methoden durch Beteiligung an forschungsorientierten Lehrveranstaltungen
- 2.5.2
vertiefte Kenntnis von Quellen, Forschungspositionen und historischen Fachbegriffen
- 2.5.3
problemorientierte und epochenübergreifende Längsschnitte
- 2.6
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.6.1
Aufgaben und Ziele der Fachdidaktik Geschichte und des gymnasialen Geschichtsunterrichts
- 2.6.2
Prinzipien und Kategorien des Geschichtsunterrichts
- 2.6.3
fachspezifische Ziele und Inhalte des aktuellen Bildungsplans für das Gymnasium, insbesondere auch der gymnasialen Oberstufe (Letzteres nur HF)
- 2.6.4
Unterrichtsformen im Geschichtsunterricht
- 2.6.5
fachspezifische Methoden und ihre Anwendung im Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I und II (Letzteres nur HF), Einsatz von Medien
- 2.6.6
Konzeption von Lerneinheiten in der Sekundarstufe I und II (Letzteres nur HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern vier Schwerpunkte: einen aus dem Bereich Alte Geschichte, einen aus dem Bereich Mittelalter, einen aus dem 16. bis 19. Jahrhundert, einen aus dem 20. Jahrhundert.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte: einen aus den Bereichen Alte Geschichte oder Mittelalter, einen aus dem Bereich 16.-20. Jahrhundert.
Griechisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Graecum und Latinum
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen sind in der Lage
- 1.1
Sprachkompetenz, sprachwissenschaftliche Kompetenz
- 1.1.1
auch schwierige griechische Texte ohne Hilfsmittel zielsprachenorientiert zu übersetzen,
- 1.1.2
deutsche Texte, die dem antiken Gedankenkreis zugeordnet sind, ins Griechische zu übertragen,
- 1.1.3
Elemente der griechischen Sprache in metasprachlichen Kategorien zu beschreiben und sprachvergleichend über die Funktion von Sprache zu reflektieren,
- 1.2
Literaturwissenschaftliche, kulturwissenschaftliche Kompetenz
- 1.2.1
griechische Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen zu interpretieren,
- 1.2.2
Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und in ihrer Bedingtheit zu verstehen,
- 1.2.3
die Rezeption von Texten und Vorstellungen bis in die Gegenwart zu verfolgen,
- 1.2.4
Wurzeln europäischen Denkens und Handelns in der griechischen Kultur zu benennen,
- 1.2.5
Inhalte der antiken Kultur und anderer Disziplinen (zum Beispiel Geschichte, Kunst, Religion, Philosophie) fachübergreifend zu vernetzen,
- 1.3
Fachdidaktische Kompetenz
- 1.3.1
unter Einbeziehung grundlegender didaktischer und methodischer Fragestellungen Entwürfe zur Unterrichtsgestaltung in der Spracherwerbsphase und der Lektürephase zu erstellen,
- 1.3.2
einzelne Stunden unter Anleitung durchzuführen, deren Planung und Realisierung auszuwerten.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Sprache
- 2.1.1
Aneignung eines für die Originallektüre notwendigen Wortschatzes
- 2.1.2
Wortgrammatik, Satzgrammatik, Textgrammatik
- 2.1.3
Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik (attisches Griechisch)
- 2.1.4
Geschichte der griechischen Sprache unter Berücksichtigung der Dialekte und mit Einblick in die Entwicklung bis zum Neugriechischen (HF)
- 2.1.5
wissenschaftliche Sprachbetrachtung (deskriptive und historische Betrachtungsweise); Anwendung auf das Griechische (HF)
- 2.2
Literatur
- 2.2.1
auf eigener Lektüre in der Originalsprache beruhende Kenntnis wesentlicher, vor allem schulrelevanter Autoren und Werke (Dichtung und Prosa) unter Einbeziehung ihrer Überlieferungs- und Forschungsgeschichte und Benutzung wissenschaftlicher Hilfsmittel
- 2.2.2
Literaturgeschichte: Überblick über die Epochen der griechischen Literatur
- 2.2.3
Gattungen und Textsorten der griechischen Literatur
- 2.2.4
Literaturtheorie, Rhetorik, Poetik
- 2.2.5
Prosodie und Metrik
- 2.2.6
Rezeption in Literatur, Bildender Kunst, Musik
- 2.2.7
Methoden der Textarbeit (textimmanente und textexterne Interpretationskategorien)
- 2.2.8
Hilfswissenschaften: Epigraphik, Paläographie (HF)
- 2.3
Kultur und Geschichte
- 2.3.1
Geschichte des griechisch-römischen Altertums
- 2.3.2
Geographie des Mittelmeerraums, insbesondere Griechenlands, Topographie Athens, archäologische Stätten
- 2.3.3
griechische Kunst und Architektur
- 2.3.4
Mythologie und Religion; Christentum in der griechischen Welt
- 2.3.5
griechische Philosophie und ihre Rezeption
- 2.3.6
Fortwirken der griechischen Sprache und der griechischen Kultur
- 2.3.7
Staatstheorien
- 2.3.8
Alltagsleben
- 2.4
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.4.1
Bildungsstandards: Kompetenzen und Inhalte
- 2.4.2
Lehrbuchdidaktik: Grammatikmodelle; Einführung von Grammatikphänomenen; Übungsformen; Textarbeit
- 2.4.3
Formen der Textarbeit: Textauswahl; Texter-schließungs- und Übersetzungsmethoden; Interpretationsverfahren
- 2.4.4
Interdependenz von Inhalten (Unterrichtsgegenstand), Lernzielen und Unterrichtsformen, Einsatz von Medien
- 2.4.5
Spracherwerbsphase/Lektürephase: Formen der Leistungsbeurteilung (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Absprache mit ihrem Prüfer drei Schwerpunkthemen: 1. einen schulrelevanten Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 2. einen schulrelevanten Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 3. einen weiteren Autor oder ein Sachthema aus der Zeit von Homer bis zum Ende der Spätantike. Die Prüfung der drei Schwerpunktthemen (40 Minuten) erfasst die unter 1.1. und 1.2. aufgeführten sprachlichen, sprachwissenschaftlichen, literaturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Kompetenzen. 20 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten.
Beifach
Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Absprache mit ihrem Prüfer zwei Schwerpunkthemen: 1. einen schulrelevanten Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 2. einen schulrelevanten Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk). Die Prüfung der zwei Schwerpunktthemen (30 Minuten) erfasst die unter 1.1. und 1.2. aufgeführten sprachlichen, sprachwissenschaftlichen, literaturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Kompetenzen. 15 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickwissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten.
Informatik (Hauptfach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen kennen die wichtigsten Inhalte und Methoden der Informatik, können diese auf allen Stufen des Gymnasiums vermitteln sowie die Bedeutung und die Auswirkungen der Informatik angemessen darstellen und reflektieren.
- 1.1
Grundlagenbezogene Kompetenzen
- 1.1.1
Sie können in fortgeschrittener Weise mit den mathematischen, logischen, statistischen und physikalischen Hilfsmitteln, die für die Informatik erforderlich sind, umgehen. Sie können in abstrakten Modellen denken und beherrschen konstruktives Vorgehen.
- 1.1.2
Sie verstehen zentrale Begriffe und Konzepte der Informatik, wie den des Algorithmus und Rechners, in einer von der technischen Realisierung unabhängigen, abstrakten Form, um so zum Beispiel die Grenzen algorithmischer Verfahren und deren Korrektheit und Effizienz einschätzen zu können.
- 1.1.3
Sie können Informatik-Probleme formal beschreiben, analysieren und strukturieren und sind in der Lage, Anforderungen an Hard- und Softwaresysteme in effiziente Lösungen umzusetzen und systematisch zu testen.
- 1.1.4
Sie beherrschen die wichtigsten Algorithmen, Datenstrukturen und Muster zur Lösung von Problemen einschl. zentraler Programmierparadigmen. Sie kennen exakte und approximative Berechnungen, sie kennen Verschlüsselungs- und Komprimierungsverfahren sowie Maßnahmen zur Datensicherheit.
- 1.2
Anwendungsbezogene Kompetenzen (insbesondere in der Softwaretechnik)
- 1.2.1
Sie beherrschen mindestens eine Programmiersprache, sind mit weiteren Sprachen vertraut und kennen mindestens ein größeres Informatiksystem gut.
- 1.2.2
Sie können Probleme so zerlegen und Schnittstellen so definieren, dass die hierfür entwickelten Informatiksysteme wartbar, anpassbar und zuverlässig sind.
- 1.2.3
Sie besitzen solide Kenntnisse im Bereich Modellierung, Software-Architektur und verteilte Systeme und kennen den Einsatz von Mustern und Bibliotheken.
- 1.2.4
Sie können sich in vorhandene Programme einarbeiten. Sie können vorhandene Programmelemente sinnvoll nutzen und Systeme im Team entwickeln.
- 1.3
Weitere fachliche Kompetenzen
- 1.3.1
Sie verstehen die Mensch-Maschine-Interaktion, können gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik darlegen und kennen die Bedeutung der Informatik für Ausbildungsprozesse sowie für die Organisation, Steuerung und Überwachung.
- 1.3.2
Sie haben Einsicht in die Konzepte und Funktionsweise von Kommunikationssystemen (vor allem Rechnernetze und webbasierte Anwendungen).
- 1.4
Fachübergreifende Kompetenzen
- 1.4.1
Sie können systematisieren, dokumentieren und Normen einhalten.
- 1.4.2
Sie besitzen einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Informatik.
- 1.4.3
Sie kennen rechtliche und gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik.
- 1.4.4
Sie können wissenschaftliche Originalarbeiten exemplarisch bearbeiten und deren Inhalt aufbereiten. Zugleich besitzen sie die Befähigung zu eigenständiger Weiterbildung und lebenslangem Lernen.
- 1.5
Fachdidaktische Kompetenzen
- 1.5.1
Sie können Bildungsziele der Informatik in den Allgemeinbildungsauftrag der Schule einordnen.
- 1.5.2
Sie haben Einblick in fachdidaktische Konzepte aller Schulstufen des Gymnasiums und kennen Methoden zum Entwurf von Unterrichtseinheiten.
- 1.5.3
Sie können Aufgabenstellungen altersgerecht aufbereiten, in die Erfahrungswelt der Schüler/-innen übertragen und einen teamorientierten Unterricht gestalten.
- 1.5.4
Sie können informatikspezifische Curricula vergleichen und zugehörige Unterrichtspläne in attraktive konsekutive Unterrichtseinheiten umsetzen.
- 1.5.5
Sie sind mit den einschlägigen Ergebnissen der Lehr-Lernforschung vertraut und in der Lage, konzeptionelle Entwürfe vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse zu reflektieren.
- 1.5.6
Sie kennen im Informatikunterricht einsetzbare Werkzeuge und Systeme.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Grundlagen der Informatik
- 2.1.1
Mathematik für Informatiker
- 2.1.2
Logik, Statistik; vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich diskrete Strukturen
- 2.1.3
abstrakte Maschinen, insbesondere Automaten, formale Sprachen, Berechenbarkeit, Komplexität
- 2.1.4
formale Systeme, insbesondere Graphen, Datentypen, Semantik, Netze
- 2.1.5
Algorithmen und Datenstrukturen, insbesondere Listen, Stapel, Schlangen, Bäume, Hashing, Verifikation, Effizienz, Implementierung
- 2.1.6
Programmierung, insbesondere Programmierkonzepte, Programmierparadigmen
- 2.1.7
Modellierung und grundlegende Prinzipien der Softwaretechnik
- 2.1.8
Technische Informatik, insbesondere Funktionsprinzipien, Bauelemente, Rechnerstrukturen
- 2.1.9
für das Fach Informatik spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich projektorientierten Arbeitens
- 2.2
Informatik der Systeme
- 2.2.1
verteilte Systeme und Rechnernetze
- 2.2.2
Datenbanken und Informationssysteme
- 2.2.3
Software Engineering
- 2.2.4
sichere und zuverlässige Systeme
- 2.2.5
spezielle Themen, zum Beispiel Betriebssysteme, Programmiersprachen und Übersetzerbau, Rechnerarchitektur, Mensch-Maschine-Interaktion, Graphische und Bild verarbeitende Systeme, Modellbildung und Simulation, Kognitive Systeme und Robotik sowie Themen aus der Theoretischen oder der Technischen Informatik
- 2.3
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.3.1
Bildungsziele der Informatik; Begründung für den Informatikunterricht; Charakterisierung des Fachs und fundamentale Ideen; Auswahlkriterien für Unterrichtsinhalte
- 2.3.2
Unterrichtskonzepte für den Informatikunterricht in beiden Sekundarstufen, insbesondere zu den Kernpunkten Modellierung, Programmierung, Problemlösung und Validierung
- 2.3.3
Lehr-Lernprozesse inklusive Lernvoraussetzungen und Lernschwierigkeiten
- 2.3.4
Methoden des Informatikunterrichts, insbesondere Auswahl und Einsatz von Werkzeugen, Projektarbeiten und Vorgehensweisen bei der Erfolgskontrolle
- 3
Durchführung der Prüfung
Das Studium wird beendet mit einer fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können), ein Drittel der Prüfungszeit entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunktgebiete, je eines aus der praktischen, der theoretischen und der technischen Informatik. Beispiele für Prüfungsgebiete aus der praktischen Informatik sind »Datenbanken und Informationssysteme«, »Programmiersprachen« oder »Verteiltes Rechnen«; Bespiele aus der theoretischen Informatik sind »Algorithmen und Datenstrukturen« oder »Programmverifikation und formale Semantik«; Beispiele aus der technischen Informatik sind »Robotik« oder »Rechnernetze«. Auf die gewählten Schwerpunktgebiete entfallen insgesamt 40 Minuten Prüfungszeit, weitere 20 Minuten entfallen auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen.
Islamische Religionslehre (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen
Hauptfach: Arabisch sowie Türkisch- oder Persischkenntnisse
Beifach: Arabischkenntnisse sowie Türkisch- oder Persischkenntnisse
Türkisch- oder Persischkenntnisse können durch Kenntnisse einer anderen Sprache aus einem islamisch geprägten Kulturkreis ersetzt werden.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine umfassende theologisch-religionspädagogische Kompetenz als Bestandteil eines ganzheitlichen Bildungsprozesses, in dem auch die eigene Persönlichkeit und Religiosität im Hinblick auf die zukünftige Berufsrolle als Religionslehrerin oder Religionslehrer kritisch reflektiert und weiterentwickelt wird,
- 1.2
verfügen über die Fähigkeit zum historisch-kritischen Umgang mit den zentralen Quellen des islamischen Glaubens (Koran und Sunna) sowie ihrer Auslegungs- und Wirkungsgeschichte,
- 1.3
sind in der Lage, die koranische Überlieferung, die islamisch-theologische Tradition sowie ihren theologischen Gehalt in der Vernetzung mit politischen, sozial-, institutions-, kultur-, wissenschafts- und mentalitätsgeschichtlichen Dimensionen in Geschichte und Gegenwart darzustellen,
- 1.4
können die Aussageintention sprachlicher und nicht sprachlicher Äußerungen der Vergangenheit und Gegenwart analysieren und in ihrer Bedeutung für heutiges Erleben, Denken und Handeln wahrnehmen und reflektieren,
- 1.5
verfügen über die methodische und theoretische Kompetenz zum Verstehen und zur sachgerechten Darstellung nicht islamischer Religionen und interkultureller Fragestellungen, verbunden mit der Fähigkeit, den islamischen Glauben im Rahmen interreligiöser und interkultureller Problemhorizonte theologisch zur Sprache zu bringen,
- 1.6
können den islamischen Glauben und seine wesentlichen Inhalte in ihrem Zusammenhang problemorientiert und gegenwartsbezogen reflektieren und darstellen,
- 1.7
können den islamischen Glauben in seiner Relevanz für individual- und sozialethische Fragestellungen reflektieren und im Dialog mit Positionen der philosophischen Ethik und anderer theologischer Ethiken argumentativ vertreten,
- 1.8
sind in der Lage, sich im Wissen um die eigene muslimische Identität kritisch-konstruktiv mit anderen islamischen Rechtsschulen und Denkschulen auseinanderzusetzen und zu verständigen,
- 1.9
verfügen über die Fähigkeit, religionspädagogische Grundfragen im Dialog mit den Erziehungswissenschaften, Sozialisationstheorien und der Entwicklungspsychologie zu reflektieren und das Fach Islamische Religionslehre an der Schule und im Kontext der anderen Schulfächer reflektiert zu vertreten,
- 1.10
können die eigene theologisch-religionspädagogische Kompetenz in die Planung von Unterricht und die Strukturierung von Lern- und Bildungsprozessen sachgerecht einbringen und dabei den fachgerechten Einsatz von Methoden und Medien kritisch reflektieren.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Koran und Koranexegese
- 2.1.1
Klassische und moderne Koranexegese
- 2.1.2
Methoden historisch-kritischer Textauslegung und Hermeneutik des Koran
- 2.1.3
Zentrale Korankommentare
- 2.1.4
Überblick über die Geschichte der Koranexegese bei Sunniten und Schiiten
- 2.1.5
Zentrale theologische und ethische Themen in ihrer historischen Entwicklung und Bedeutung
- 2.1.6
Muslimische Ideengeschichte im Kontext der koranischen Exegese und Religionsgeschichte
- 2.1.7
Wirkungsgeschichte des Koran anhand ausgewählter Beispiele
- 2.1.8
Rezitationsregeln des Koran
- 2.1.9
Ästhetische Dimensionen (insbesondere i’ğāz al-Qur‘ān, Aussprache, Schrift, Tonlagen)
- 2.2
Hadith-Wissenschaften
- 2.2.1
Zentrale Hadith-Quellen (insbesondere Sammlungen zu Aussprüchen, Handlungen und Überlieferungen zum Propheten) und deren Auslegung
- 2.2.2
Methodik der Hadithwissenschaften
- 2.2.3
Zentrale Texte aus weiteren Schriften zum Propheten, zu den Prophetengefährten und zu den Altvorderen
- 2.2.4
Geschichte der Hadith-Auslegung mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Auslegungsgeschichte
- 2.2.5
Zentrale theologische, ethische und soziopolitische Themen der Hadith-Werke
- 2.2.6
Wirkungsgeschichte der Sunna des Propheten anhand ausgewählter Beispiele
- 2.3
Islamische Geschichte
- 2.3.1
Epochen der islamischen Geschichte (Prophetenzeit, Zeit der rechtgeleiteten Khalifen; Omayyaden, Abbasiden, Osmanen, Andalusien, allgemeine und spezielle Aspekte der islamischen Geschichte), Geschichte der Rechtsschulen mit exemplarischen Vertiefungen
- 2.3.2
Zentrale Themen der Dogmen- und Theologiegeschichte
- 2.3.3
Mindestens einen historischen Längsschnitt
- 2.3.4
Methodik des islamisch-wissenschaftlichen Arbeitens, Kontextualisierung und Interpretation muslimischer Quellen
- 2.3.5
Islamische Kunstgeschichte und Ästhetik
- 2.3.6
Sira (Prophetengeschichte) und Einleitungsfragen
- 2.3.7
Forschungen der Orientalistik zur Sira
- 2.3.8
Texte: Klassische und moderne Ansätze zur Sira, Einzelaspekte der Sira
- 2.4
Systematische Theologie: Kalam, Aqa‘id und Philosophie
- 2.4.1
Theologie als Wissenschaft und theologische Erkenntnislehre
- 2.4.2
Religionstheoretische Grundfragen (Religionsbegriff, Religionskritik, Theologie der Religionen); Theologie und Hermeneutik der Beziehungen des Islams zu nicht-islamischen Religionen
- 2.4.3
Zentrale dogmatische Themen der islamischen Lehre in ihrem systematischen Zusammenhang und im interdisziplinären Diskurs
- 2.4.4
Klassische Konzeptionen der Kalam-Wissenschaften
- 2.4.5
Grundfragen islamischer Ethik im Dialog mit ausgewählten Entwürfen philosophischer Ethik
- 2.4.6
Islamische Philosophie; Ansätze klassischer und moderner Philosophie
- 2.4.7
Historische Entwicklung und Geschichte der unterschiedlichen Strömungen
- 2.5
Islamisches Recht: Fiqh
- 2.5.1
Theorie und Praxis des Islamischen Rechts
- 2.5.2
Theoretische und methodische Grundlagen der Islamischen Rechtwissenschaften (usul al-fiqh)
- 2.5.3
Zentrale rechtswissenschaftliche Fragen in Zusammenhang mit der Islamischen Lehre (insbesondere Koran, Hadith-Wissenschaften)
- 2.5.4
Klassische Konzeptionen der Islamischen Rechtswissenschaften
- 2.5.5
Geschichte der Rechtsschulen, Konfessionskunde, kontroverstheologische Probleme und innerislamische Annäherungen
- 2.5.6
Kontextualisierung des islamischen Rechtes in der Moderne und in modernen westlichen Gesellschaften
- 2.6
Islamische Mystik: Tasawwuf (HF)
- 2.6.1
Erkenntnisgeschichte der islamischen Mystik
- 2.6.2
Geschichte der islamischen Orden (tariqa)
- 2.6.3
Heiligengeschichte (tarih al-awliya)
- 2.6.4
Deutung der islamischen Mystik für das muslimische Leben, Vergleich zur christlichen und jüdischen Mystik
- 2.6.5
Ausgewählte Themen der islamischen Mystik
- 2.6.6
Geschichte mystischer Strömungen
- 2.7
Religionswissenschaft
- 2.7.1
Grundfragen, Theorien und Methoden der Religionswissenschaft und der Interkulturellen Theologie
- 2.7.2
Grundkenntnisse und vertiefte exemplarische Kenntnisse der großen zeitgenössischen nicht-islamischen Religionen
- 2.7.3
Kenntnisse neuer religiöser Bewegungen und der Esoterik
- 2.7.4
Geschichte und Gegenwart der Beziehungen zwischen Islam und nicht-islamischen Religionen; Grundfragen interreligiöser Begegnung; Möglichkeiten und Herausforderungen des Dialogs zwischen Gläubigen verschiedener Konfessionen und Religionen
- 2.7.5
Exemplarische Beschäftigung mit einem Aspekt des Themenfeldes »Religion(en) und moderne Gesellschaft(en)« und soziologische Fragen der muslimischen Präsenz in nicht-muslimischen Gesellschaften
- 2.7.6
Religionsgeschichte: Prophetie und Glauben in vorislamischer Zeit
- 2.8
Religionssoziologie (HF)
- 2.8.1
Allgemeine Soziologie und Religionssoziologie: Theorien, Methoden, Ansätze, Handlungsfelder
- 2.8.2
Islamisch geprägte Ansätze und Themen der Sozialwissenschaften
- 2.8.3
Empirische und theoretische Forschungen zu muslimischen Lebensformen in der Moderne (speziell Deutschland und Europa)
- 2.8.4
Islam und Moderne
- 2.9
Religionspädagogik
- 2.9.1
Allgemeine Religionspädagogik: Theorien, Methoden, Ansätze, Handlungsfelder
- 2.9.2
Spezielle Erkenntnisse islamischer Religionspädagogik
- 2.9.3
Wichtige Institutionen der muslimischen Erziehung (insbesondere Familie, Moschee, Madrasa)
- 2.9.4
Entwicklungspsychologische und sozialisationstheoretische Zugänge zur Religiosität von Kindern und Jugendlichen
- 2.10
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.10.1
Religionsdidaktik: Allgemeine Didaktik und fachdidaktische Ansätze, insbesondere didaktische Analyse, Elementarisierung, Kompetenzorientierung, Umgang mit Heterogenität
- 2.10.2
Selbstverständnis der Religionslehrerin beziehungsweise des Religionslehrers; Status des Faches an öffentlichen Schulen
- 2.10.3
Fachdidaktische Erschließung: Ansätze, Methoden, Themenfelder
- 2.10.4
Methoden: Kognitive, affektive und handlungsorientierte Lernformen, Sozialformen, Umgang mit Medien, Formen der Präsentation und Evaluation
- 2.10.5
Didaktik der gymnasialen Oberstufe (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickwissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten nach Nummer 1 und 2 dieses Prüfungsfaches (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung; soweit jedoch ein religionspädagogischer Schwerpunkt gewählt wird, darf dieser auch fachdidaktische Aspekte enthalten. Die oder der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Die Bewerberinnen oder Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen oder Prüfern drei Schwerpunkte: Einen aus den Bereichen Koran und Koranexegese (2.1) oder Hadith-Wissenschaften (2.2), zwei aus den Bereichen Islamische Geschichte (2.3), Systematische Theologie: Kalam, Aqa‘id und Philosophie (2.4), Islamisches Recht: Fiqh (2.5), Islamische Mystik: Tasawwuf (2.6), Religionswissenschaft (2.7), Religionssoziologie (2.8) und Religionspädagogik (2.9).
Beifach
Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten. Die Bewerberinnen oder Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen oder Prüfern zwei Schwerpunkte: Einen aus den Bereichen Koran und Koranexegese (2.1) oder Hadith-Wissenschaften (2.2), einen aus den Bereichen Islamische Geschichte (2.3), Systematische Theologie: Kalam, Aqa‘id und Philosophie (2.4), Islamisches Recht: Fiqh (2.5), Religionswissenschaft (2.7) oder Religionspädagogik (2.9).
Italienisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, den Landes- und Kulturwissenschaften, der Fachdidaktik und der Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können auch durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe v. a. in Bezug auf die Romania)
Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (Mindestniveau A 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine fremdsprachliche Kompetenz, die sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert und in Einzelkompetenzen der Niveaustufe C 2 entspricht,
- 1.2
verfügen über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie möglichst im Rahmen eines längeren Aufenthaltes in Italien erworben haben,
- 1.3
verfügen über vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft und den Landes- und Kulturwissenschaften und können grundlegende Theorien sowie aktuelle Fragestellungen reflektieren,
- 1.4
verfügen über Erkenntnis-, Arbeits- und Beschreibungsmethoden des Faches,
- 1.5
kennen und verwenden fachspezifische Arbeitsmittel,
- 1.6
können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert in der Fremdsprache darstellen,
- 1.7
können interdisziplinäre Aspekte erkennen und beschreiben,
- 1.8
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Problembewusstsein im Hinblick auf fremdsprachliche und interkulturelle Lehr- und Lernprozesse,
- 1.9
können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
- 2
Studieninhalte
- 2.1
S p r a c h p r a x i s
- 2.1.1
Sprachliche Fertigkeiten
- 2.1.1.1
Hör- und Hör-/Sehverstehen
- 2.1.1.2
Leseverstehen und Lesestrategien
- 2.1.1.3
Adressatengerechtes monologisches und dialogisches Sprechen in verschiedenen Kommunikationssituationen
- 2.1.1.4
Textsorten- und adressatenbezogenes Schreiben in verschiedenen Kontexten
- 2.1.1.5
schriftliche und mündliche Formen der Sprachmittlung, auch zur Gewinnung kontrastiver Einsichten in Wortschatz, Strukturen und Stil
- 2.1.2
Sprachliche Mittel
- 2.1.2.1
Lautbildung und Intonation
- 2.1.2.2
differenzierter Wortschatz einschließlich Idiomatik
- 2.1.2.3
Grammatik: Morphologie und Syntax
- 2.1.3
Nutzung verschiedener Medien, auch zum eigenverantwortlichen Spracherwerb
Sprachpraxis wird insbesondere auch dadurch erworben, dass Veranstaltungen in der Zielsprache stattfinden.
- 2.2
S p r a c h w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.2.2
grundlegende Bereiche der Sprachwissenschaft: Phonetik und Phonologie, Orthographie, Morphologie, Syntax, Semantik, Lexik und Pragmatik
- 2.2.3
angewandte Sprachwissenschaft: Einzelne Schwerpunkte wie Psycholinguistik (insbesondere Spracherwerb) und Neurolinguistik
- 2.2.4
grundlegende Aspekte der Gesamtromania aus synchronischer und diachronischer Sicht
- 2.2.5
Varietäten- und Soziolinguistik: Fragen der präskriptiven Norm; gesprochenes und geschriebenes Italienisch, diaphasische und diastratische Varietäten, diatopische Varietäten (italiani regionali); Überblick über die primären Dialekte (HF); Fach- und Gruppensprachen (HF)
- 2.2.6
Aspekte der Mehrsprachigkeit und des Sprachkontakts, Minderheitensprachen und Sprach(en)politik (HF)
- 2.2.7
Überblick über die zentralen Prozesse der internen und die wichtigen Phasen der externen italienischen Sprachgeschichte vom Lateinischen bis in die Gegenwart sowie über Prinzipien des Sprachwandels (HF)
- 2.2.8
Kontrastieren des Italienischen mit mindestens einer weiteren romanischen Sprache, dem Lateinischen und dem Deutschen unter synchronischem und gegebenenfalls diachronischem Aspekt (HF)
- 2.3
L i t e r a t u r w i s s e n s c h a f t
- 2.3.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.3.2
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation
- 2.3.3
Überblick über die Entwicklung der italienischen Literatur von den Tre Corone bis zur Gegenwart, auch auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Werke in der Originalsprache
- 2.3.4
historische und ästhetische Kontextualisierung von Autoren, Texten und medialen Ausdrucksformen
- 2.3.5
themenbezogene Analyse und Interpretation von Literatur unter Berücksichtigung verschiedener medialer Ausdrucksformen (HF)
- 2.3.6
vertiefte Kenntnis einzelner Epochen, Gattungen und Autoren von den Tre Corone bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur (HF mindestens zwei Gebiete; BF ein Gebiet aus dem 20. bis 21. Jahrhundert)
- 2.3.7
Bedeutung der italienischen Literatur für die kulturelle Identität Italiens und Europas (HF)
- 2.4
L a n d e s- u n d K u l t u r w i s s e n s c h a f t e n
- 2.4.1
fundierte landeskundliche und kulturelle Kenntnisse Italiens
- 2.4.2
Reflexion kultureller Prozesse und Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Berücksichtigung des europäischen Kontextes
- 2.4.3
Analyse ausgewählter Phänomene des italienischen Kulturraums auch aus historischer Perspektive
- 2.4.4
Analyse der italienischen Medienkultur und ihrer verschiedenen Ausdrucksformen
- 2.4.5
funktional ausgewählte Theorien und Methoden der Kulturwissenschaften (HF)
2.4.6 Gegenstände und Methoden des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs (HF)
- 2.4.6
Gegenstände und Methoden des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs (HF)
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Überblick über grundlegende Theorien und Forschungserkenntnisse zum Fremdsprachenerwerb und -lernen
- 2.5.2
Grundlagen und Ziele der Didaktik und Methodik des kompetenzorientierten kommunikativen Fremdsprachenunterrichts
- 2.5.3
fremdsprachliches und interkulturelles Lernen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) und der aktuellen Bildungsstandards
- 2.5.4
Grundlagen der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Italienischunterricht auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums (Ziele, Inhalte, Unterrichtsformen, Sozialformen, Methoden, Lehr- und Lernmaterialien, Medien)
- 2.5.5
vertiefte Kenntnisse und Reflexion ausgewählter Aspekte des Italienischunterrichts wie Spracharbeit, Umgang mit Texten, interkulturelles Lernen, Entwicklung von Unterrichtsmaterialien, Verwendung des Lehrwerks und weiterer Medien, Formen und Instrumente der Evaluation (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es findet eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung statt. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich. Die Prüfung erfolgt in italienischer Sprache.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. In der Sprachwissenschaft muss mindestens ein gegenwartsbezogenes Fachgebiet enthalten sein, in der Literaturwissenschaft ein Bereich aus dem 20. bis 21. Jahrhundert. Die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen sowie die Prüfung der Schwerpunkte in Sprach- und Literaturwissenschaft schließen Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je ein Schwerpunktthema. In der Sprachwissenschaft stammt das Thema aus einem gegenwartsbezogenen Bereich, in der Literaturwissenschaft aus dem 20. bis 21. Jahrhundert. Die Prüfung des Grundlagen-und Überblickswissens in Sprach- und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Jüdische Religionslehre (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzung
Hebraicum der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
kennen die religiösen Hauptquellen des Judentums auf dem heutigen Stand der Wissenschaft und besitzen die Fähigkeit, ihre normative Geltung zeitgemäß darzustellen und zu vertreten (religiöse und wissenschaftliche Kompetenz),
- 1.2
können die alten Sprachen des Judentums als quellenerschließende und identitätsstiftende Medien einsetzen, um den Schülerinnen und Schüler einen adäquaten Zugang zu den jüdischen Texten und zum jüdischen Kult und Brauchtum zu vermitteln (sprachliche Kompetenz),
- 1.3
sind mit den traditionellen Auslegungsmethoden der jüdischen Quellen vertraut, zugleich kennen sie die modernen Interpretationen der verschiedenen Richtungen des Judentums (hermeneutische Kompetenz),
- 1.4
kennen die Geschichte des jüdischen Volkes und die Tendenzen der jüdischen Historiographie (historische Kompetenz),
- 1.5
sind mit der historischen Vielfalt jüdischer Kulturen, Lebenswelten und Literaturen vertraut und verfügen über kultur-, kunst- und literaturwissenschaftlichen Instrumente, um sie zu erschließen (kulturwissenschaftliche Kompetenz),
- 1.6
sind in der Lage, aus ihrer Quellenkenntnis und ihrem historischen und kulturwissenschaftlichen Wissen ein kohärentes Bild des Judentums zu entwerfen (systematische Kompetenz),
- 1.7
können die religiösen Quellen für aktuelle ethische Probleme und für Fragen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler fruchtbar machen (ethische Kompetenz),
- 1.8
kennen einerseits die emanzipatorischen Potentiale der Religion und andererseits ihre fundamentalistischen Gefahren; sie sind imstande, den absoluten Anspruch des Glaubens mit dem gesellschaftlichen Pluralismus zu versöhnen (theologisch-politische Kompetenz),
- 1.9
kennen die Hauptvollzüge jüdischer Religionspraxis in den verschiedenen Richtungen des Judentums (praktische Kompetenz),
- 1.10
kennen die Hauptströmungen der jüdischen Pädagogik und sind mit der aktuellen religionspädagogischen Forschung vertraut (religionspädagogische Kompetenz),
- 1.11
sind mit den Grundfragen von Religionsunterricht und Religionsdidaktik vertraut und kennen aktuelle didaktische Modelle (fachdidaktische Kompetenz).
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Bibel und Jüdische Bibelauslegung
- 2.1.1
Aufbau, Inhalte und Themen der Hebräischen Bibel
- 2.1.2
Bibel in Einleitungswissenschaft und Religionsgeschichte
- 2.1.3
Textgattungen der Hebräischen Bibel: Rechtskorpora, Prophetie, Kulttheolgie (HF)
- 2.1.4
jüdische Auslegungstradition (Parshanut) und deren wichtigste Exponenten (Rabbinerbibel)
- 2.2
Talmud, Codices und Rabbinische Literatur
- 2.2.1
Hauptwerke der rabbinischen Literatur: Mishna, Tosefta, halachische und aggadische Midrashim, Jerusalemischer und Babylonischer Talmud
- 2.2.2
Entstehung, Aufbau, Inhalte der rabbinischen Quellen und ihre Rezeption in den mittelalterlichen Codices, Responsen und Kommentaren
- 2.2.3
rabbinische Hermeneutik und Logik: Auslegungsregeln und Interpretationsprinzipien (HF)
- 2.2.4
rabbinische Rechtskultur und jüdisches Recht (HF)
- 2.3
Geschichte des jüdischen Volkes
- 2.3.1
Überblick über die wichtigsten Perioden und Zentren der jüdischen Geschichte und Kulturen von der Antike bis zur Gegenwart: 1. und 2. Tempel; rabbinisches und hellenistisches Judentum der Antike; sefardisches und ashkenasisches Judentum im Mittelalter; West- und Ostjudentum in der Neuzeit, Zionismus und Geschichte des Staates Israel
- 2.3.2
Ursachen und Folgen der Judenfeindschaft: Judaeophobie, Antijudaismus, Antisemitismus
- 2.3.3
religiöse und säkulare Strömungen des modernen Judentums
- 2.3.4
Ansätze und Richtungen in der jüdischen Geschichtsschreibung (HF)
- 2.4
Jüdische Philosophie und Geistesgeschichte
- 2.4.1
Geschichte: Epochen der jüdischen Philosophie und Geistesgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart
- 2.4.2
Systematik: Theologie, Anthropologie, Ethik und Geschichtstheologie aus jüdischen Quellen
- 2.4.3
vertiefte Kenntnisse mindestens zweier Hauptwerke jüdischer Philosophie jeweils aus dem Mittelalter und der Moderne (HF)
- 2.4.4
Überblickswissen zur jüdischen Mystik und Spiritualität: Kabbala, Chassidismus
- 2.5
Jüdische Kulturen
- 2.5.1
Überblick über die wichtigsten Epochen der jüdischen Kunst von der Antike bis zur Gegenwart
- 2.5.2
Tradition der Bildpädagogik vom Mittelalter bis in die Neuzeit
- 2.5.3
Überblick über die hebräischen und jüdischen Literaturen
- 2.5.4
Vertiefte Lektüre der Werke jeweils einer/eines jüdischen Autorin/Autors der Diaspora und Israels (HF)
- 2.6
Praktische Religionslehre
- 2.6.1
Traditionelles »Lernen« (Limud)
- 2.6.2
Liturgie (Siddur, Machsor)
- 2.6.3
Jüdischer Alltag und Lebenszyklus (Halacha LeMa'asse)
- 2.6.4
Richtungen des Judentums
- 2.7
Religionspädagogik
- 2.7.1
Überblick über die Geschichte der Hauptströmungen jüdischer Pädagogik mit vertiefter Kenntnis eines Klassikers der jüdischen Pädagogik, eines Bildungsprogramms, eines Schulwerks oder eines Lehrerseminars (HF)
- 2.7.2
Kenntnis der traditionellen jüdischen Lernkultur und der Krise des traditionellen jüdischen Erziehungs- und Bildungswesens in der Moderne
- 2.7.3
Kenntnis des Verhältnisses von Staat, Schule, Religionsgemeinschaft und Religionsunterricht
- 2.7.4
Beherrschung der Systematik des Religionsunterrichts in Bibel, Midrasch, Talmud, jüdische Geschichte und Erinnerungskultur, jüdische Liturgie und Lebensformen
- 2.7.5
Reflektierter Umgang mit den Bildungsstandards und mit Lehrplänen im Fach Jüdische Religionslehre
- 2.7.6
Fertigkeiten im Umgang und in der Entwicklung mit Lehrmedien
- 2.8
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.8.1
Didaktik des Religionsunterrichts der Sekundarstufe I, insbesondere Symbol- und Ritualdidaktik, Bibel- und Midrashdidaktik, Geschichts- und Erinnerungsdidaktik
- 2.8.2
Didaktik des Religionsunterrichts der Sekundarstufe II, insbesondere problemorientierter Unterricht zur Systematik: Theologie, Anthropologie, Ethik (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung; soweit jedoch ein religionspädagogischer Schwerpunkt gewählt wird, darf er auch fachdidaktische Aspekte enthalten. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich 2.1-2, einen aus dem Bereich 2.3 - 5, einen aus dem Bereich 2.7.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich 2.1-2, einen aus dem Bereich 2.3-5 oder 2.7.
Katholische Theologie (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können auch durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Hauptfach: Latinum und Graecum oder Griechischkenntnisse, die ein gutes Verständnis des neutestamentlichen Urtextes ermöglichen
Beifach: Latein- und Griechischkenntnisse. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder eine Ergänzungsprüfung (Latinum, Graecum) nachgewiesen sind, ist die erfolgreiche Teilnahme an Übungen in Latein und Griechisch, die das Studium theologischer Texte ermöglichen, erforderlich.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
können die Eigenart der Theologie als Glaubenswissenschaft darstellen und argumentativ vertreten,
- 1.2
können die staatskirchenrechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes argumentativ vertreten,
- 1.3
beherrschen die spezifischen Methoden der theologischen Fächergruppen und des wissenschaftlichen Arbeitens,
- 1.4
können unterschiedliche Grundmuster theologischer Argumentation anwenden,
- 1.5
können die christliche Gottesrede im populärkulturellen Kontext transparent und anschlussfähig machen,
- 1.6
können sich konstruktiv mit neuzeitlicher Religionskritik und mit der Theodizeefrage auseinandersetzen,
- 1.7
können die Deutung der Welt als Schöpfung und das christliche Verständnis des Menschen in einem pluralen Umfeld von Welterfahrung zur Geltung bringen,
- 1.8
können die christliche Gottes- und Jesuserfahrung in unterschiedlichen Denk- und Sprachräumen zur Geltung bringen,
- 1.9
können theologische Grundaussagen über den Menschen auf die ethische Urteilsbildung und auf die Heranbildung von ethischen Grundhaltungen beziehen,
- 1.10
können zu Typen ethischer Normbegründung und zu wichtigen Gebieten der angewandten Ethik im Dialog mit gegenwärtigen Ethikdiskursen begründet Stellung nehmen,
- 1.11
können historische Epochen als Konstruktion beschreiben und Struktur und Methoden der historischen Urteilsbildung am Beispiel nachvollziehen,
- 1.12
können sich mit Anfragen an die reale Gestalt von Kirche von innen und außen auseinandersetzen,
- 1.13
wissen um die Neubesinnung der Kirche im 2. Vatikanischen Konzil und können diese auf dem Hintergrund exemplarischer Texte aus den Konzilsdokumenten entfalten,
- 1.14
können historische und systematische Kenntnisse im ökumenischen Dialog zur Geltung bringen,
- 1.15
sind in einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit anderen religiösen oder weltanschaulichen Positionen und mit der säkularen Gesellschaft auskunfts- und dialogfähig,
- 1.16
können gegen Traditionen und Gegenwartsphänomene des Antisemitismus und der Diffamierung und Diskriminierung religiöser Gruppen argumentativ vorgehen,
- 1.17
können Liturgie in für die Schule relevanten Formen gestalten,
- 1.18
verfügen über eine fachliche und fachdidaktische Kompetenz in der biblischen, historischen, systematischen und praktischen Theologie,
- 1.19
können zentrale religionsdidaktische Ansätze sach-, schulform- und entwicklungsgerecht auf den Religionsunterricht beziehen,
- 1.20
können Lehr-/Lernsituationen kriteriengestützt beobachten und analysieren,
- 1.21
kennen und gewichten schul- und religionspädagogische Begründungen des Religionsunterrichts im Verhältnis zu Ethik- und Philosophieunterricht und können konfessionell-kooperative, interkulturelle und interreligiöse Konzepte reflektieren,
- 1.22
sind in der Lage, eine berufliche Identität als Religionslehrerin/-lehrer zu gewinnen, indem sie die eigene Glaubensbiographie mit kirchlichen Erwartungen, gesellschaftlich-kulturellen Bedingungen und theologischem Wissen in Verbindung bringen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Altes Testament/Neues Testament
- 2.1.1
Entstehung, Aufbau und Inhalt der einzelnen biblischen Bücher, der Großabschnitte des Alten und des Neuen Testaments und der Kanonbildung
- 2.1.2
vertiefende Exegese eines biblischen Buches oder eines zentralen Themas (HF)
- 2.1.3
Geschichte Israels
- 2.1.4
Geschichte, Glaubensvorstellungen und Lebensformen des biblischen Judentums
- 2.1.5
zentrale biblische Gottesbilder und die Entstehung des Monotheismus
- 2.1.6
die Gottesbotschaft des historischen Jesus, christologische und soteriologische Transformationen der Gottesrede
- 2.1.7
Entstehung und Entwicklung der narrativen Jesusüberlieferung und deren Ausfaltung in die literarische Vielfalt der Evangelien
- 2.1.8
theologische Konzepte der Verhältnisbestimmung von Kirche und Israel (HF)
- 2.2
Kirchengeschichte
- 2.2.1
Geschichte und Theologie des Ur- und Frühchristentums
- 2.2.2
Geschichte und Theologie der spätantiken Reichskirche
- 2.2.3
Christentumsgeschichte des Mittelalters
- 2.2.4
Christentumsgeschichte der Reformation und Konfessionalisierung
- 2.2.5
Christentumsgeschichte der Neuzeit und Zeitgeschichte
- 2.3
Philosophie/Fundamentaltheologie
- 2.3.1
Anliegen, Problemfelder, Grundbegriffe der Fundamentaltheologie; Modelle des Verhältnisses von Glauben und Wissen, von Offenbarung und Vernunft
- 2.3.2
Religionsphilosophie (HF)
- 2.3.3
Philosophische Gotteslehre
- 2.3.4
Religionskritik und Religionsbegründung
- 2.3.5
Theodizee und Anthropodizee
- 2.3.6
philosophische Anthropologie im Diskurs der Wissenschaften (HF)
- 2.3.7
grundlegende Kenntnisse der Weltreligionen im interkulturellen und interreligiösen Kontext
- 2.4
Dogmatik/Ökumenische Theologie
- 2.4.1
Problemstellungen, Grundbegriffe, Grundzüge der Dogmatik
- 2.4.2
Schöpfungstheologie, theologische Anthropologie und Gnadenlehre im Diskurs mit den Naturwissenschaften
- 2.4.3
christliche Trinitätslehre in theologiegeschichtlicher und systematisch-theologischer Perspektive (HF)
- 2.4.4
zentrale Entwürfe der Christologie und Soteriologie
- 2.4.5
Ekklesiologie
- 2.4.6
Sakramententheologie
- 2.4.7
Eschatologie
- 2.5
Theologische Ethik/Sozialethik/Moraltheologie / Christliche Gesellschaftslehre
- 2.5.1
Problemstellungen, Grundbegriffe, Grundzüge der Moraltheologie und der Sozialethik
- 2.5.2
Fundamentalmoral und Fundamentale Sozialethik (HF)
- 2.5.3
exemplarische Vertiefung individualethischer, beziehungsethischer und sozialethischer Bereiche der angewandten Ethik
- 2.6
Kirchenrecht
- 2.6.1
theologische und philosophische Begründung und Grundfragen des Kirchenrechts (HF)
- 2.6.2
kirchliches Verfassungsrecht
- 2.6.3
Grundbegriffe des Verkündigungsrechtes
- 2.6.4
kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts
- 2.7
Liturgiewissenschaft
- 2.7.1
theologische und anthropologische Grundlagen der Liturgie
- 2.7.2
Strukturen und Formen liturgischen Handelns (HF)
- 2.7.3
eucharistische Liturgie und Liturgie der übrigen Sakramente
- 2.8
Praktische Theologie/Pastoraltheologie
- 2.8.1
Martyria und Diakonia im Selbstvollzug der Kirche (HF)
- 2.8.2
Praxisfelder der Kirche in Auseinandersetzung mit theologischen Disziplinen und Humanwissenschaften
- 2.9
Religionspädagogik
- 2.9.1
Grundbegriffe der Religionspädagogik (HF)
- 2.9.2
religions- und entwicklungspsychologische Theorien religiösen Lernens
- 2.10
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.10.1
Theorien und Modelle der Religionsdidaktik
- 2.10.2
Methoden der Unterrichtsplanung
- 2.10.3
Selbstverständnis von Religionslehrerinnen und -lehrern
- 2.10.4
theologische, anthropologische und pädagogische Begründungen von Religionsunterricht (HF)
- 2.10.5
Ansätze konfessionell-kooperativen und interreligiös-kooperativen Religionsunterrichts (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung; soweit jedoch ein religionspädagogischer Schwerpunkt gewählt wird, darf dieser auch fachdidaktische Aspekte enthalten. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und Inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Prüflinge wählen in Absprache mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte aus drei der Fachgebiete 2.1-9, mit Zustimmung der Prüfer kann einer der Schwerpunkte auch mehr als ein Fachgebiet berühren. 2.1 und 2.4 (Altes Testament/Neues Testament und Dogmatik/Ökumenische Theologie) müssen in jedem Fall vertreten sein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Prüflinge wählen in Absprache mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte aus zwei der Fachgebiete 2.1-9, mit Zustimmung der Prüfer kann einer der Schwerpunkte auch mehr als ein Fachgebiet berühren. 2.1 (Altes Testament/Neues Testament) muss in jedem Fall vertreten sein.
Latein (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können auch durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Graecum (HF) und Latinum
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen sind in der Lage
- 1.1
Sprachkompetenz, sprachwissenschaftliche Kompetenz
- 1.1.1
auch schwierige lateinische Texte ohne Hilfsmittel zielsprachenorientiert zu übersetzen,
- 1.1.2
deutsche Texte, die dem antiken Gedankenkreis zugeordnet sind, ins Lateinische zu übertragen,
- 1.1.3
Elemente der lateinischen Sprache in metasprachlichen Kategorien zu beschreiben und sprachvergleichend über die Funktion von Sprache zu reflektieren,
- 1.2
Literaturwissenschaftliche, kulturwissenschaftliche Kompetenz
- 1.2.1
lateinische Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen zu interpretieren,
- 1.2.2
Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und in ihrer Bedingtheit zu verstehen,
- 1.2.3
die Rezeption von Texten und Vorstellungen bis in die Gegenwart zu verfolgen,
- 1.2.4
Wurzeln europäischen Denkens und Handelns in der römischen Kultur zu benennen,
- 1.2.5
Inhalte der antiken Kultur und anderer Disziplinen (zum Beispiel Geschichte, Kunst, Religion, Philosophie) fachübergreifend zu vernetzen,
- 1.3
Fachdidaktische Kompetenz
- 1.3.1
unter Einbeziehung grundlegender didaktischer und methodischer Fragestellungen Entwürfe zur Unterrichtsgestaltung in der Spracherwerbsphase und der Lektürephase zu erstellen,
- 1.3.2
einzelne Stunden unter Anleitung durchzuführen, deren Planung und Realisierung auszuwerten.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Sprache
- 2.1.1
Aneignung eines für die Originallektüre notwendigen Wortschatzes
- 2.1.2
Wortgrammatik, Satzgrammatik, Textgrammatik
- 2.1.3
Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik
- 2.1.4
Geschichte der lateinischen Sprache (HF)
- 2.1.5
wissenschaftliche Sprachbetrachtung: deskriptive und historische Betrachtungsweise; Anwendung auf das Lateinische (HF)
- 2.2
Literatur
- 2.2.1
auf eigener Lektüre in der Originalsprache (Dichtung und Prosa) beruhende Kenntnis wesentlicher, vor allem schulrelevanter Autoren und Werke unter Einbeziehung ihrer Überlieferungs- und Forschungsgeschichte und Benutzung wissenschaftlicher Hilfsmittel
- 2.2.2
Literaturgeschichte: Überblick über die Epochen der lateinischen Literatur
- 2.2.3
Gattungen und Textsorten der lateinischen Literatur
- 2.2.4
Literaturtheorie, Rhetorik, Poetik
- 2.2.5
Prosodie und Metrik
- 2.2.6
Rezeption in Literatur, Bildender Kunst, Musik
- 2.2.7
Methoden der Textarbeit: textimmanente und textexterne Interpretationskategorien
- 2.2.8
Hilfswissenschaften: Epigraphik, Paläographie (HF)
- 2.3
Kultur und Geschichte
- 2.3.1
Geschichte des griechisch-römischen Altertums
- 2.3.2
Geographie des Mittelmeerraums, Topographie Roms, archäologische Stätten
- 2.3.3
griechische und römische Kunst und Architektur
- 2.3.4
Mythologie und Religion; Christentum in der römischen Welt
- 2.3.5
römisches Recht
- 2.3.6
Alltagsleben
- 2.3.7
Staatstheorien
- 2.3.8
antike Philosophie
- 2.3.9
Fortwirken der lateinischen Sprache und der römischen Kultur (besonders in der Germania Romana)
- 2.4
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.4.1
Bildungsstandards des allgemein bildenden Gymnasiums in Baden-Württemberg
- 2.4.2
Lehrbuchdidaktik: Grammatikmodelle; Einführung von Grammatikphänomenen; Übungsformen; Textarbeit
- 2.4.3
Formen der Textarbeit: Textauswahl; Texter-schließungs- und Übersetzungsmethoden; Interpretationsverfahren
- 2.4.4
Interdependenz von Inhalten (Unterrichtsgegenstand), Lernzielen und Unterrichtsformen, Einsatz von Medien
- 2.4.5
Spracherwerbsphase/Lektürephase: Formen der Leistungsbeurteilung (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Absprache mit ihren Prüfern drei Schwerpunkthemen: 1. einen schulrelevanten Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 2. einen schulrelevanten Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 3. einen weiteren Autor oder ein Sachthema aus der Zeit vom Altlatein bis zum Humanismus. Die Prüfung der drei Schwerpunktthemen (40 Minuten) erfasst die unter 1.1. und 1.2. aufgeführten sprachlichen, sprachwissenschaftlichen, literaturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Kompetenzen. 20 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten.
Beifach
Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Absprache mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkthemen: 1. einen schulrelevanten Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk), 2. einen schulrelevanten Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk). Die Prüfung der zwei Schwerpunktthemen (30 Minuten) erfasst die unter 1.1. und 1.2. aufgeführten sprachlichen, sprachwissenschaftlichen, literaturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Kompetenzen. 15 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten.
Mathematik (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventen und -absolventinnen
- 1.1
verfügen über fachwissenschaftlich fundierte mathematikbezogene Reflexions- und Kommunikationskompetenzen, d. h. sie
- 1.1.1
besitzen ein solides mathematisches Fachwissen, das zur Promotionsfähigkeit qualifiziert (Letzteres nur bei Studium als HF),
- 1.1.2
kennen die mathematischen Begriffe und Konstruktionen, die hinter der Schulmathematik stehen und können diese analysieren und vom höheren Standpunkt aus rechtfertigen,
- 1.1.3
können mathematische Gebiete durch Angabe treibender Fragestellungen strukturieren, durch Querverbindungen vernetzen und Bezüge zur Schulmathematik herstellen,
- 1.1.4
können mathematische Sachverhalte adäquat mündlich und schriftlich darstellen und sich selbstständig mathematische Inhalte aneignen,
- 1.1.5
besitzen die Fähigkeit zu schlüssiger Argumentation und exakter Beweisführung und sind in der Lage, auf Einwände einzugehen,
- 1.1.6
können Argumentationsketten auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen, Fehler oder Lücken in verständlicher Weise offen legen und Hilfestellung bei der Korrektur und Präzisierung geben,
- 1.1.7
kennen Praxisfelder der Mathematik und können außermathematische Fragestellungen modellieren, angemessene mathematische Methoden zur Behandlung von Modellen finden und anwenden sowie die Lösung verständlich vermitteln,
- 1.1.8
können auf Grund ihrer mathematischen Allgemeinbildung wesentliche mathematische Bezüge im Alltag, in öffentlichen Texten und in der Alltagssprache benennen, verstehen und erklären,
- 1.2
verfügen über fachdidaktische Basiskompetenzen, d. h. sie
- 1.2.1
kennen die Grundlagen des Mathematiklernens in den Sekundarstufen sowie wichtige fachdidaktische Prinzipien und Unterrichtskonzepte und können diese auf zentrale Inhalte des Mathematikunterrichts anwenden,
- 1.2.2
kennen wesentliche Grundvorstellungen und Zugangsweisen für zentrale Inhalte des Mathematikunterrichts,
- 1.2.3
verfügen über die Fähigkeit zur kritischen Lektüre fachdidaktischer Publikationen und können die Erkenntnisse bei der Unterrichtsplanung umsetzen,
- 1.2.4
verfügen über Grunderfahrungen, mathematische Inhalte schüler- und zugleich fachgerecht als Lernsequenzen beziehungsweise -modulen zu organisieren, zu gestalten und ihre Entscheidungen zu vertreten.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Analysis
- 2.1.1
Beweismethoden: Vollständige Induktion, indirekter Beweis
- 2.1.2
Grenzwertbegriff: Folgen, Reihen, Stetigkeit
- 2.1.3
reelle und komplexe Zahlen
- 2.1.4
Differentiation und Integration, Extremwertprobleme
- 2.1.5
Potenzreihen, rationale Funktionen, Partialbruchzerlegung
- 2.1.6
elementare Funktionen, insbesondere Exponentialfunktion, Logarithmus, trigonometrische Funktionen
- 2.1.7
Topologie des Rn
(HF)
- 2.1.8
Differentialrechnung in mehreren Veränderlichen (HF)
- 2.1.9
Potenzreihenentwicklung, Taylorformel (HF)
- 2.1.10
Satz über implizite Funktionen, Kurven und Flächen (HF)
- 2.1.11
Mehrfachintegrale (HF)
Differentialgleichungen:
- 2.1.12
Elementare Differentialgleichungen
- 2.1.13
lineare Differentialgleichungen
- 2.1.14
Existenz- und Eindeutigkeit der Lösungen (HF) Funktionentheorie:
- 2.1.15
reelle und komplexe Differenzierbarkeit (HF)
- 2.1.16
Cauchyscher Integralsatz und Integralformel (HF)
- 2.1.17
Potenzreihenkalkül, Fundamentalsatz der Algebra (HF)
- 2.1.18
Eigenschaften holomorpher Funktionen (HF)
- 2.1.19
Residuensatz, Berechnung von speziellen reellen Integralen (HF)
- 2.2
Lineare Algebra
- 2.2.1
Grundbegriffe der Algebra und Mengenlehre
- 2.2.2
Vektorräume und lineare Abbildungen
- 2.2.3
Matrizen, Matrixdarstellung linearer Abbildungen
- 2.2.4
Determinanten, Permutationen
- 2.2.5
lineare Gleichungssysteme, Gauß-Algorithmus
- 2.2.6
Euklidische Vektorräume, Längen- und Winkelmessung
- 2.2.7
geometrische Abbildungen
- 2.2.8
Eigenwerte und Eigenvektoren, Normalformen von Endomorphismen (HF)
- 2.2.9
lineare Ungleichungen, konvexe Polyeder, lineare Optimierung (HF)
- 2.3
Algebra und Zahlentheorie
- 2.3.1
Aufbau des Zahlensystems
- 2.3.2
Teilbarkeit, Euklidischer Algorithmus, Primzahlen und Primfaktorzerlegung
- 2.3.3
elementare Resultate zur Primzahlverteilung
- 2.3.4
Rechnen mit Restklassen
- 2.3.5
Bedeutung der Zahlentheorie in der Kryptographie
- 2.3.6
Gruppen, Gruppenwirkungen, Symmetrie
- 2.3.7
Körpertheorie und Konstruktionen mit Zirkel und Lineal (HF)
- 2.3.8
endliche Körper (HF)
- 2.3.9
Polynomringe und Theorie der Lösung algebraischer Gleichungen in einer Veränderlichen (HF)
- 2.4
Geometrie
- 2.4.1
Grundlagen der affinen, euklidischen und projektiven Geometrie
- 2.4.2
Parallel- und Zentralprojektion
- 2.4.3
Einblicke in eine nichteuklidische Geometrie
- 2.4.4
Isometriegruppen euklidischer Räume, Platonische Körper
- 2.4.5
Eulersche Polyederformel, Eulerzahl
- 2.4.6
Geometrie der Kegelschnitte
- 2.5
Numerik
- 2.5.1
Rechnerarithmetik, Fehleranalyse (HF)
- 2.5.2
iterative Verfahren (HF)
- 2.5.3
Interpolation, numerische Integration (HF)
- 2.5.4
lineare Ausgleichsprobleme (HF)
- 2.6
Stochastik
- 2.6.1
Wahrscheinlichkeitsraum und Wahrscheinlichkeitsmaße
- 2.6.2
elementare Kombinatorik und diskrete Wahrscheinlichkeitsräume
- 2.6.3
bedingte Wahrscheinlichkeit, stochastische Unabhängigkeit
- 2.6.4
wichtige diskrete und stetige Modelle
- 2.6.5
Zufallsvariable, Verteilung, Erwartungswert, Varianz
- 2.6.6
Konvergenzbegriffe in der Wahrscheinlichkeitstheorie (HF)
- 2.6.7
Gesetze großer Zahlen, zentraler Grenzwertsatz (HF)
- 2.6.8
Einführung in Fragestellung und Methoden der Statistik (HF)
- 2.6.9
Testverfahren (HF)
- 2.7
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.7.1
ausgewählte Inhalte der Didaktik der Sekundarstufe I aus den Gebieten Zahlbereiche, Algebra, Geometrie und Stochastik
- 2.7.2
ausgewählte Inhalte der Didaktik der Sekundarstufe II aus den Gebieten Analysis, Lineare Algebra mit Analytischer Geometrie und Stochastik (HF)
- 2.7.3
Grundlagen des Mathematiklernens unter Einbezug fachspezifischer Medien, insbesondere Software zur Dynamischen Geometrie und zur Stochastik sowie Computer-Algebra-Systeme
- 2.7.4
Vernetzung von Teilbereichen der Schulmathematik untereinander und mit der Fachwissenschaft
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können), ein Drittel der Prüfungszeit entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunktgebiete aus drei verschiedenen der nachfolgenden fünf Teilbereiche der Mathematik:
- 1.
Analysis
- 2.
Geometrie
- 3.
Algebra oder Zahlentheorie
- 4.
Numerische Mathematik
- 5.
Stochastik.
Mathematik-geschichtliche Aspekte werden nach Möglichkeit in den Prüfungsverlauf einbezogen. Auf die gewählten Schwerpunktgebiete entfallen insgesamt 40 Minuten Prüfungszeit, weitere 20 Minuten entfallen auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen.
Beifach
Die mündliche Prüfung dauert etwa 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunktgebiete aus zwei verschiedenen der nachfolgenden vier Teilbereiche der Mathematik:
- 1.
Analysis
- 2.
Geometrie
- 3.
Algebra oder Zahlentheorie
- 4.
Stochastik.
Mathematik-geschichtliche Aspekte werden nach Möglichkeit in den Prüfungsverlauf einbezogen. Auf die gewählten Schwerpunktgebiete entfallen insgesamt 30 Minuten Prüfungszeit, weitere 15 Minuten entfallen auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen.
Naturwissenschaft und Technik (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in technischen Wissenschaften und drei der Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physische Geographie und Physik, dazu in Fachpraxis, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung. In dieser werden die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzung
gleichzeitiges oder vorausgehendes Studium mindestens eines der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
kennen unterrichtsrelevante grundlegende Konzepte und Herangehensweisen der Physik und mindestens zweier weiterer Naturwissenschaften,
- 1.2
sind befähigt, Sachverhalte aus naturwissenschaftlicher Sicht zu erfassen, darzustellen und im Rückgriff auf naturwissenschaftliche Instrumentarien und gesellschaftliche Wertvorstellungen zu beleuchten,
- 1.3
verfügen über anschlussfähiges Fachwissen aus naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, das ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte fachlich korrekt zu gestalten, zu bewerten, neuere Entwicklungen zu verfolgen und diese adressatengerecht in den Unterricht einzubringen,
- 1.4
können die grundlegenden Merkmale, Strukturen, Begriffe der Naturwissenschaften und der Technik im Zusammenhang erläutern,
- 1.5
beherrschen ausgewählte, grundlegende Arbeitsmethoden der Naturwissenschaften und der Technik und können diese auf neue Fragestellungen oder Aufgaben anwenden,
- 1.6
kennen Methoden zur praktischen Fehleranalyse in technischen Systemen (zum Beispiel elektronische Schaltungen) und Programmen (zum Beispiel für den Microcontroller) und kennen grundlegende Strategien zur Lösung von fachspezifischen Problemen,
- 1.7
können schulrelevante Sicherheitsaspekte naturwissenschaftlichen und technischen Unterrichts darlegen, begründen und Experimente und Arbeiten sicher durchführen,
- 1.8
können grundlegende Eigenschaften verschiedener Werkstoffe beschreiben und verfügen über praktische Erfahrungen in ihrer Be- und Verarbeitung,
- 1.9
beherrschen grundlegende wissenschaftliche Methoden und technische Verfahren, die zum Planen, Konzipieren, Herstellen und Testen technischer Gegenstände und Systeme erforderlich sind,
- 1.10
können Geräte, Werkzeuge und Maschinen sicher und fachgerecht handhaben,
- 1.11
verfügen über Fähigkeiten zur mathematischen und grafischen Beschreibung sowie Modellierung technischer Systeme auf der Grundlage von Prinzipien und Methoden der Mathematik, Natur- und Technikwissenschaften,
- 1.12
sind in der Lage individuelle und gesellschaftliche Voraussetzungen und Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Entwicklungen zu analysieren und darzustellen,
- 1.13
erwerben ein reflektiertes Überblickswissen zu fachdidaktischen Konzepten und curricularen Grundlagen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
B e r e i c h N a t u r w i s s e n s c h a f t e n
im Umfang von in der Regel 20 Prozent (HF) beziehungsweise 25 Prozent (BF) der fachwissenschaftlichen Pflichtmodule
Die Studierenden erwerben Kenntnisse in mindestens drei der vier Naturwissenschaften. Dabei sind der Erwerb von Grundlagen der Physik (insbesondere Mechanik) sowie naturwissenschaftliches Experimentieren für alle Studierenden verpflichtend. Bereits absolvierte Studienleistungen können durch Wahlmodule ersetzt werden.
- 2.1.1
Bereich Biologie
Grundkenntnisse wichtiger biologischer Sach-verhalte durch Berücksichtigung des Alltagsbezugs aus den Bereichen
- 2.1.1.1
Grundlagen des Energiestoffwechsels von Zellen und Organismen
- 2.1.1.2
Anatomische und physiologische Grundlagen der Humanbiologie
- 2.1.1.3
Stoffkreisläufe und Energiefluss in Ökosystemen
- 2.1.2
Bereich Chemie
Grundkenntnisse wichtiger chemischer Sachverhalte unter Berücksichtigung des Alltagsbezugs aus den Bereichen
- 2.1.2.1
Grundkonzepte der allgemeinen und physikalischen Chemie
- 2.1.2.2
bedeutsame anorganische und organische Stoffe in Natur und Technik
- 2.1.3
Bereich Physik
Grundkenntnisse wichtiger physikalischer Sach-verhalte unter Berücksichtigung des Alltagsbezugs aus den Bereichen
- 2.1.3.1
Mechanik und Akustik
- 2.1.3.2
Wärmelehre
- 2.1.3.3
Elektrizitätslehre
- 2.1.3.4
Optik
- 2.1.4
Bereich Physische Geographie
Grundlegende Kenntnisse der Allgemeinen Physischen Geographie unter Berücksichtigung des Alltagsbezugs aus den Bereichen
- 2.1.4.1
Geomorphologie, einschließlich endogener und exogener Prozesse und ihrer geologischen Grundlagen
- 2.1.4.2
Wetter und Klima
- 2.1.4.3
Böden
- 2.2
B e r e i c h T e c h n i k
im Umfang von etwa 80 (76 bis 82) Prozent (HF) beziehungsweise etwa 77,5 Prozent (BF) der fachwissenschaftlichen Pflichtmodule
Die Studierenden erwerben breite Kenntnisse in den Allgemeinen Grundlagen der Technik. Sie entwickeln die Fähigkeit zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse und vertiefen diese im technischen Wahlbereich.
- 2.2.1
Allgemeine Grundlagen der Technik
- 2.2.1.1
Energie und Nachhaltigkeit
- 2.2.1.2
Messen, Steuern und Regeln
- 2.2.1.3
Modellieren und Simulieren
- 2.2.1.4
Konstruktionstechniken
- 2.2.1.5
Bewertung der Technik
- 2.2.1.6
Statik und Festigkeitslehre und Technische Mechanik
- 2.2.1.7
Technische Fertigungsprozesse
- 2.2.1.8
Lehrveranstaltungen in Mathematik, wenn nicht anderweitig abgedeckt
- 2.2.1.9
Praktikum für den Erwerb relevanter Fertigkeiten
- 2.2.2
Technischer Wahlbereich
Vertiefungen zu im Hauptfach zwei, im Beifach einem in 2.2.1.1 bis 2.2.1.7 genannten Themengebieten, die sich an den Angeboten der ingenieurwissenschaftlichen Studien orientieren (beispielsweise Vertiefungen in Bautechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Medizintechnik, Verfahrenstechnik)
- 2.3
G r u n d l a g e n d e r N a t u r w i s s e n s c h a f t s- u n d T e c h n i k d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen der Schulpraxis und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.3.1
Konzepte und curriculare Grundlagen der Naturwissenschafts- und Technikdidaktik
- 2.3.2
Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen: Methoden und Medien des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts
- 2.3.3
Projektorientiertes Arbeiten im NwT-Untericht
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von gewählten Schwerpunktthemen, bei denen vertieftes Wissen und Können nachzuweisen ist. Ein Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Übersichtswissen, hier wird fundiertes Wissen erwartet; dieses orientiert sich an den vorgegebenen Kompetenzen und Studieninhalten. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Die Prüfung geht von drei Schwerpunktthemen aus, die die Bewerberinnen oder Bewerber in Abstimmung mit den Prüfenden wählen, davon eines oder maximal zwei Themen aus dem technischen Wahlbereich. Das andere beziehungsweise die anderen Themen sind aus den Bereichen 2.1 und 2.2.1 zu wählen.
Beifach
Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten. Die Prüfung geht von zwei Schwerpunktthemen aus, die die Bewerberinnen oder Bewerber in Abstimmung mit den Prüfenden wählen, davon eines aus dem technischen Wahlbereich. Das andere Thema ist aus den Bereichen 2.1 und 2.2.1 zu wählen.
Philosophie/Ethik (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden, jeweils bezogen auf die Schulfächer Philosophie und Ethik. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können auch durch Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Latinum oder Graecum
- 1
Kompetenzen:
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
kennen einschlägige Probleme und Problemlösungsversuche auf den Gebieten der theoretischen und der praktischen Philosophie, insbesondere der Ethik,
- 1.2
kennen Grundzüge der Philosophiegeschichte und verstehen die Rolle der Philosophie fächerübergreifend im Kontext der Wissenskulturen,
- 1.3
verfügen über Kenntnisse grundlegender philosophischer Werke unter Berücksichtigung ihrer Überlieferungsgeschichte,
- 1.4
kennen unterschiedliche Verfahrensweisen zur Analyse und Konstruktion von philosophischen Argumenten und sind in der Lage, sie in den philosophiegeschichtlichen Kontext einzuordnen,
- 1.5
kennen unterschiedliche Verfahrensweisen zur Erschließung wissenschaftlicher und philosophischer Texte und sind in der Lage, deren Stärken und Grenzen kritisch zu reflektieren,
- 1.6
verstehen es vor diesem Hintergrund, ethisch relevante Phänomene sowie Probleme der individuellen, der sozialen und der natürlichen Lebenswelt differenziert zu reflektieren,
- 1.7
kennen die Weltreligionen und ihre Geschichte in Grundzügen,
- 1.8
kennen grundlegende fachdidaktische Begriffe und Konzepte,
- 1.9
können die im Studium des Fachs Philosophie/ Ethik entwickelten inhaltlichen und methodischen Kenntnisse und Kompetenzen im Hinblick auf Aufgaben gymnasialer Bildung, insbesondere den Philosophie- und Ethik-Unterricht, nutzen,
- 1.10
überschauen die Problematik der Wertevermittlung und verstehen es, fachspezifische Kenntnisse und Kompetenzen auf Prozesse insbesondere der kognitiven und der moralischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beziehen,
- 1.11
können die fachdidaktischen Möglichkeiten und Probleme von Unterrichtsmedien sachgerecht einschätzen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Theoretische und praktische Philosophie insbesondere Ethik
- 2.1.1
Grundpositionen der theoretischen und praktischen Philosophie, insbesondere der normativen Ethik und der Metaethik
- 2.1.2
mindestens vier grundlegende Werke aus verschiedenen Epochen (die Epochen Antike/Mittelalter, 16.-18. Jh., 19.-20. Jh. müssen je einmal vertreten sein) in ihrem philosophiegeschichtlichen und kulturellen Kontext
- 2.1.3
mindestens zwei Arbeitsgebiete des systematischen Philosophierens (wie zum Beispiel Wahrheitstheorien, Erkenntnistheorie, Skeptizismus, Freiheitstheorien, eudaimonistische Ethik, Utilitarismus, Vertragstheorien u. a.) (HF)
- 2.1.4
Grundkenntnisse der formalen Logik
- 2.2
Problemfelder der Ethik
- 2.2.1
Konzeptionen des guten Lebens
- 2.2.2
Themen der angewandten Ethik im Horizont zweier Bereichsethiken unter Berücksichtigung relevanter Ergebnisse der Einzelwissenschaften
- 2.3
Religion
- 2.3.1
Grundzüge der religiösen Inhalte, des religiösen Lebens und der Geschichte der Weltreligionen, insbesondere des Christentums
- 2.3.2
Grundpositionen der Religionsphilosophie (HF)
- 2.4
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.4.1
grundlegende fachdidaktische Begriffe und Konzepte
- 2.4.2
pädagogisch-philosophische Grundhaltungen (HF)
- 2.4.3
Formen des Denkens: Didaktische Potenziale der philosophischen beziehungsweise ethischen Methoden, bezogen auf Themengebiete der Sekundarstufe I Ethik (BF) beziehungsweise der Sekundarstufe I und II Philosophie und Ethik (HF)
- 2.4.4
fachlich-didaktische Erschließung von Themengebieten der Sekundarstufe I Ethik (BF) beziehungsweise der Sekundarstufe I und II Philosophie und Ethik (HF)
- 2.4.5
fachgerechtes Verständnis des sinnvollen Einsatzes von Medien im Philosophie- und Ethikunterricht
- 2.4.6
Interdisziplinarität: Möglichkeiten der Integration (a) fachfremder Bereiche sowie (b) fremdsprachiger Texte in den Philosophie- und Ethikunterricht (HF)
- 2.4.7
Interkulturalität: Philosophie- und Ethikunterricht als Ort kultureller Integration
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich theoretische Philosophie, einen aus dem Bereich praktische Philosophie (insbesondere Ethik, Anthropologie oder politische Philosophie) und einen aus dem Bereich Problemfelder der Ethik oder aus dem Bereich Religionsphilosophie.
Bei den ersten beiden Bereichen ist jeweils ein grundlegendes Werk anzugeben, wobei die beiden Werke unterschiedlichen Epochen entstammen müssen und eines davon in der Moderne/Gegenwartsphilosophie angesiedelt ist.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich theoretische Philosophie, einen aus dem Bereich praktische Philosophie (insbesondere Ethik, Anthropologie oder politische Philosophie).
Bei den beiden Bereichen ist jeweils ein grundlegendes Werk anzugeben, wobei die beiden Werke unterschiedlichen Epochen entstammen müssen und eines davon in der Moderne/Gegenwartsphilosophie angesiedelt ist.
Physik (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Staatlichen Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Physik. Sie
- 1.1
verfügen über anschlussfähiges physikalisches Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, Unterrichtskonzepte und Unterrichtsmedien fachlich zu gestalten, neuere physikalische Forschung in Übersichtsdarstellungen zu verfolgen und inhaltlich zu bewerten, sowie neue Themen in den Unterricht einzubringen,
- 1.2
beherrschen die grundlegenden Arbeits- und Erkenntnismethoden der Physik und verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Experimentieren und im Handhaben von (auch schultypischen) Experimentier- und Messgeräten,
- 1.3
sind mit grundlegenden Konzepten und Herangehensweisen der theoretischen Physik vertraut, können in diesem Begriffssystem kommunizieren und grundlegende Aufgaben lösen,
- 1.4
verfügen über die Fähigkeit, Fragestellungen der modernen Physik mit Hilfe physikalischer Modelle differenziert zu beschreiben,
- 1.5
besitzen detaillierte Kenntnisse über moderne experimentelle Methoden und können diese selbstständig zur Untersuchung physikalischer Phänomene und Sachverhalte einsetzen,
- 1.6
denken selbstständig über physikalische Fragestellungen nach und können dabei die wesentlichen Prinzipien der Physik zur Lösung konkreter Aufgabenstellungen einsetzen,
- 1.7
kennen die Ideengeschichte ausgewählter physikalischer Theorien und Begriffe sowie den Prozess der Gewinnung physikalischer Erkenntnisse (Wissen über Physik) und können die gesellschaftliche Bedeutung der Physik begründen,
- 1.8
verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen, insbesondere solide Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen, der Ergebnisse physikbezogener Lehr-Lern-Forschung, typischer Lernschwierigkeiten und Schülervorstellungen in den Themengebieten des Physikunterrichts, sowie von Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler gleichermaßen für das Lernen von Physik zu motivieren,
- 1.9
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen im Planen und Gestalten strukturierter Lehrgänge (Unterrichtseinheiten) sowie im Durchführen von Unterrichtsstunden,
- 1.10
sind mit den grundlegenden Begriffen und Methoden der Mathematik zur Beschreibung physikalischer Sachverhalte vertraut,
- 1.11
haben einen einführenden Überblick in naturwissenschaftliche Nachbarfächer, mit dem sie in Projekten fächerübergreifend arbeiten können.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Experimentalphysik
- 2.1.1
Mechanik: Massenpunkt und Systeme von Massenpunkten, Starrer Körper, Drehbewegungen, Schwingungen und Wellen, Strömungen (HF)
- 2.1.2
Thermodynamik: Temperatur und Energie, Entropie, Hauptsätze, Mischungen, Wärmeleitung, Wärmekraftmaschinen, Phasenübergänge, kinetische Gastheorie (HF)
- 2.1.3
Optik: Geometrische Optik, Beugung, Interferenz und Polarisation, Optische Instrumente
- 2.1.4
Elektrizitätslehre: Elektrische Felder, Coulombgesetz, Magnetfelder, Lorentzkraft, Elektromagnetische Wellen, einfache und komplexe Stromkreise, Elektrische Messverfahren
- 2.1.5
Atom- und Quantenphysik: Schrödingerglei-chung, Wellen-Teilchen-Aspekt, Quantenmechanische Zustände, Spektren, Auswahlregeln (HF), Laser
- 2.1.6
Festkörperphysik : Kristalle (HF), Beugungsmethoden (HF), Elektronenleitung, Phononen (HF), Magnetismus, Halbleiter
- 2.1.7
Kern- und Teilchenphysik: Kernmodelle, Elementarteilchen, Beschleuniger (HF), Kernenergie, Kernfusion (HF)
- 2.1.8
Astrophysik und Kosmologie: Sonne, Sternentstehung und -entwicklung, Urknall (HF), schwarze Löcher (HF)
- 2.2
Theoretische Physik
- 2.2.1
Theoretische Mechanik: Galilei-Invarianz, Nicht-Inertial-Systeme, Symmetrie und Invarianz, Kep-ler-Problem, Lagrange- und Hamilton-Mechanik, Stabilität und deterministisches Chaos
- 2.2.2
Elektrodynamik und Relativitätstheorie: Maxwell-Gleichungen, Elektrodynamische Potentiale und Eich-Invarianz (HF), Magnetische/dielektrische Materialien, Strahlung, relativistische Raum-Zeit-Struktur, Maxwell-Theorie als relativistische Feld-Theorie (HF)
- 2.2.3
Quantentheorie: Postulate der Quantenmechanik, Schrödinger- und Heisenberg-Gleichung, Ein-Teilchen Potential-Modelle, Spin, MehrteilchenProbleme und Tensor-Räume (HF), Messprozess, Komplementarität, Nichtlokalität (HF)
- 2.2.4
Thermostatistik: Hauptsätze, Thermodynamische Prozesse und Maschinen (HF), Statistische Gesamtheiten, Entropie, Klassische Gase und Quanten-Gase (HF)
- 2.3
Physik im Alltagsbezug
zum Beispiel Anwendungen in Medizin, Sport und Technik, physikalische Phänomene in der Natur, Alltagsgeräte, Spielzeug
- 2.4
Physikalisches Experimentieren
- 2.4.1
Forschungsorientiertes Experimentieren: Messprinzipien, Messverfahren, Messgeräte aus den Gebieten: Mechanik, Optik, Elektrizitätslehre, Wärmelehre, Atomphysik, Physik kondensierter Körper, Physik im Alltagsbezug
- 2.4.2
Schulorientiertes Experimentieren: Demonstrationsexperimente, Schülerexperimente, Freihandexperimente
- 2.5
Mathematik für Physiker
- 2.5.1
Analysis: Funktionen mehrerer Veränderlicher, komplexe Zahlen, Differentialrechnung, Integralrechnung, gewöhnliche und partielle (HF) Differentialgleichungen
- 2.5.2
Lineare Algebra: Vektorräume, Vektoranalysis, Matrizen und Determinanten, Lineare Gleichungssysteme, Elementare Gruppentheorie (HF)
- 2.5.3
Statistik
- 2.6
Grundlagen der Fachdidaktik
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.6.1
Experimentieren im Physikunterricht (in unterschiedlichen Unterrichtsformen)
- 2.6.2
Computereinsatz im Physikunterricht (Messen, Simulieren, Modellieren (HF))
- 2.6.3
Fachdidaktische Rekonstruktion von Fachinhalten der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (HF) (zum Beispiel Quantenphysik, Atomphysik, Thermostatistik)
- 2.6.4
Begriffsbildung im Physikunterricht
- 2.6.5
Modellvorstellungen und Modellbildung im Physikunterricht
- 2.6.6
Fachdidaktische Positionen und Ansätze zum Physikunterricht (HF)
- 2.6.7
Auf Physikunterricht bezogene Lehr-Lern-Forschung: Lernvoraussetzungen, Lernschwierigkeiten und Lernprozesse im Physikunterricht, fachbezogene Präkonzepte von Schülerinnen und Schülern, Interessen von Schülerinnen und Schülern mit Genderaspekten, Heterogenität der Schülerschaft im Hinblick auf Planung und Durchführung von Physikunterricht (HF), Evaluierung von Physikunterricht (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Schwerpunktthemen (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich Experimentalphysik, einen aus dem Bereich Theoretische Physik, einen aus dem Bereich Physik im Alltagsbezug.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, einen aus dem Bereich Experimentalphysik, einen aus dem Bereich Theoretische Physik.
Politikwissenschaft / Wirtschaftswissenschaft (Hauptfach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über politologisches und ökonomisches Fachwissen sowie über fachspezifische methodisch-analytische Fähigkeiten, um politische und ökonomische Frage- und Problemstellungen mit Hilfe geeigneter Ansätze zu analysieren und zu beurteilen,
- 1.2
können politische und ökonomische Sachverhalte und Probleme in deren gesellschaftlichen Zusammenhängen und individuellen Ausprägungen mehrperspektivisch sowie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wertorientierungen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten beurteilen,
- 1.3
können ihr erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten für die Gestaltung von Bildungsprozessen beziehungsweise Lehr-/Lernprozessen anwenden und erweitern.
- 1.4
Insbesondere verfügen die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.4.1
über grundlegende Kenntnisse der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Methoden,
- 1.4.2
über Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweisen politischer Systeme in Deutschland und in anderen Ländern sowie über die unterschiedlichen Politikbegriffe und die damit verbundenen Wertorientierungen,
- 1.4.3
über Kenntnisse der Geschichte der politischen Ideen, der politischen Grundbegriffe sowie der Ansätze der modernen politischen Theorie in ihren normativen und systematischen Ausrichtungen,
- 1.4.4
über theoretische und methodische Kenntnisse der internationalen Beziehungen,
- 1.4.5
über grundlegende Kenntnisse der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre und der Wirtschaftspolitik,
- 1.4.6
über Kenntnisse der spezifischen Interessen und Verhaltensweisen der Akteure in den Sektoren Haushalt, Unternehmen und Staat sowie der Strukturen und Bedingungen grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen,
- 1.4.7
über grundlegende und anschlussfähige Kenntnisse der Aufgaben und Problemstellungen der Didaktik des politischen und ökonomischen Unterrichts im Gymnasium,
- 1.4.8
über Grundkenntnisse der didaktisch-methodischen Unterrichtsplanung.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
Der Studienumfang für die Pflichtmodule in Politikwissenschaft soll ca. 60 Prozent, für die Pflichtmodule in Wirtschaftswissenschaft ca. 40 Prozent umfassen.
- 2.1
P o l i t i k w i s s e n s c h a f t
- 2.1.1
Grundlagen der Politikwissenschaft
Grundbegriffe der Politikwissenschaft, zentrale theoretische Ansätze und Teilgebiete, Methoden und Arbeitstechniken der Politikwissenschaft
- 2.1.2
Politische Systeme
zentrale Kategorien und theoretische Ansätze der Analyse politischer Strukturen und Prozesse in Deutschland und anderen Ländern
- 2.1.3
Strukturprobleme im internationalen Vergleich
zentrale Kategorien und theoretische Grundlagen des Sachgebiets, Grundlagen der vergleichenden Methode, Politikzyklus und Akteursnetzwerke, politische Problemlösungs- und Steuerungsstrategien in dem jeweiligen Sachgebiet
- 2.1.4
Politische Theorie
Geschichte politischer Ideen, Grundbegriffe der politischen Theorie, normative und empirisch-analytische Theorien der Politik
- 2.1.5
Internationale Beziehungen
Problemlösung und Konfliktbewältigung in einer globalisierten Welt, Weltpolitik und Weltwirtschaft, die Entwicklung Europas und der Europäischen Union, Internationale und transnationale Institutionen, Organisationen und Netzwerke, Außen- und Sicherheitspolitik
- 2.1.6
Ausgewählte Themen aus Nachbardisziplinen (Recht oder Geschichte oder Soziologie)
Überblick über Grundfragen des sozialen Wandels und der Theorien moderner Gesellschaft oder
über die Sozialstruktur der BRD oder
über Grundkategorien des öffentlichen Rechts oder
über historische Entwicklungen mit Bezug auf die Gegenwart (Verfassungs-, Parteien, Wirtschaft-und Sozialgeschichte) oder
über Methoden der empirischen Sozialwissenschaft
- 2.2
W i r t s c h a f t s w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
Erkenntnisobjekt, Gegenstände und Methoden der Volkswirtschaftslehre, Grundbegriffe des Wirtschaftens, Kategorien ökonomischen Denkens und Handelns/ökonomische Verhaltenstheorie, Wirtschaftskreislauf, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Markt- und Preisbildung, Vertiefungen in ausgewählten Bereichen der Mikroökonomie und Makroökonomie
- 2.2.2
Wirtschaftspolitik
Wirtschaftsordnungen, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik, Sozialpolitik und Vertiefungen in ausgewählten Bereichen 2.2.3 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Erkenntnisobjekt, Gegenstände und Methoden der Betriebswirtschaftslehre, Ziele, Bedingungen und rechtliche Grundlagen betrieblichen Handelns, betriebliche Funktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzen), Vertiefungen in ausgewählten Bereichen
- 2.3
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.3.1
Politikdidaktik
genuine Aufgaben und Problemstellungen der Didaktik des politischen Unterrichts, Leitziele politischer Bildung und ihre Legitimation, Rahmenbedingungen für den politischen Unterricht im Gymnasium und Probleme der Politikvermittlung, didaktische Relevanz von Politikbegriffen, zentrale didaktische Prinzipien, exemplarische Hinführung zu didaktisch-methodisch fundierter Unterrichtsplanung, Einsatz von Medien
- 2.3.2
Wirtschaftsdidaktik
wirtschaftsdidaktische Problemstellungen sowie Ziele und Inhalte ökonomischer Bildung, Gestaltung von Lehr-Lernprozessen, exemplarische Hinführung zu didaktisch-methodisch fundierter Unterrichtsplanung
- 3
Durchführung der Prüfung
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet); die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Im Fach Politik beträgt die Prüfungszeit 35 Minuten (davon ca. 20 für die Schwerpunkte), im Fach Wirtschaft ca. 25 Minuten (davon ca. 15 für den Schwerpunkt). Die Prüfung kann in Ausnahmefällen auch getrennt durchgeführt werden. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte im Fach Politik und einen Schwerpunkt im Fach Wirtschaft. Im Fach Politik werden die beiden Schwerpunkte aus zwei verschiedenen der Studieninhalte 2.1.2 - 5 gewählt. Im Fach Wirtschaft wird der Schwerpunkt aus den Studieninhalten 2.2.1-3 gewählt.
Russisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine fremdsprachliche Kompetenz, die sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert und in Einzelkompetenzen die Niveaustufe C 2 anstrebt,
- 1.2
verfügen über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie möglichst im Rahmen längerer Aufenthalte in russischsprachigen Ländern erworben haben,
- 1.3
verfügen über vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeskunde und können grundlegende Theorien sowie aktuelle Fragestellungen reflektieren,
- 1.4
verfügen über Erkenntnis-, Arbeits- und Beschreibungsmethoden des Faches,
- 1.5
kennen und verwenden fachspezifische Arbeitsmittel,
- 1.6
können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert auch in der Fremdsprache darstellen,
- 1.7
können interdisziplinäre Aspekte erkennen und beschreiben,
- 1.8
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Problembewusstsein im Hinblick auf fremdsprachliche und interkulturelle Lehr- und Lernprozesse,
- 1.9
können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
S p r a c h p r a x i s
- 2.1.1
Sprachliche Fertigkeiten
- 2.1.1.1
Hör- und Hör-/Sehverstehen
- 2.1.1.2
Leseverstehen und Lesestrategien
- 1.1.1.3
adressatengerechtes monologisches und dialogisches Sprechen in verschiedenen Kommunikationssituationen
- 2.1.1.4
textsorten- und adressatenbezogenes Schreiben in verschiedenen Kontexten
- 2.1.1.5
schriftliche und mündliche Formen der Sprachmittlung, auch zur Gewinnung kontrastiver Einsichten in Wortschatz, Strukturen und Stil
- 2.1.2
Sprachliche Mittel
- 2.1.2.1
Lautbildung und Intonation
- 2.1.2.2
differenzierter Wortschatz einschließlich Idiomatik
- 2.1.2.3
Grammatik: Morphologie und Syntax
- 2.1.3
Nutzung verschiedener Medien, auch zum eigenverantwortlichen Spracherwerb
Sprachpraxis wird insbesondere auch dadurch erworben, dass Veranstaltungen in der Zielsprache stattfinden.
- 2.2
S p r a c h w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.2.2
sprachwissenschaftliche Teilgebiete: Phonetik und Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Lexik und Pragmatik
- 2.2.3
Soziolinguistik
- 2.2.4
Aspekte der Mehrsprachigkeit, des Sprachkontakts und der Sprachenpolitik (inklusive Russisch als Weltsprache) (HF)
- 2.2.5
Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Sprache und die Prinzipien des Sprachwandels bis zur Gegenwart
- 2.3
L i t e r a t u r w i s s e n s c h a f t
- 2.3.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.3.2
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation
- 2.3.3
Überblick über die Entwicklung der russischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, auch auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Werke in der Originalsprache
- 2.3.4
historische und ästhetische Kontextualisierung von Autoren, Texten und medialen Ausdrucksformen
- 2.3.5
themenbezogene Analyse und Interpretation von Literatur unter Berücksichtigung verschiedener medialer Ausdrucksformen (HF)
- 2.3.6
vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen und Autoren vom 19. Jh. bis zur Gegenwart, unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Literatur (HF mindestens zwei, Beifach mindestens eines dieser Gebiete)
- 2.4
L a n d e s k u n d e
- 2.4.1
fundierte landeskundliche und kulturelle Kenntnisse Russlands
- 2.4.2
Reflexion kultureller Prozesse und Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter
Berücksichtigung des europäischen Kontextes, der Globalisierung und der besonderen Transformationsprozesse in Russland
- 2.4.3
Analyse ausgewählter Phänomene des russischen Kulturraumes auch aus historischer Perspektive
- 2.4.4
Analyse der russischen Medienkultur und ihrer verschiedenen Ausdrucksformen
- 2.4.5
Fremdverstehen und Eigenwahrnehmung (HF)
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraktikums und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Grundlagen und Ziele der Didaktik und Methodik des kompetenzorientierten und kommunikativen Russischunterrichts
- 2.5.2
fremdsprachliches und interkulturelles Lernen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und der aktuellen Bildungsstandards
- 2.5.3
Grundlagen der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Russischunterricht in verschiedenen Altersstufen (Ziele, Inhalte, Unterrichtsformen, Sozialformen, Methoden, Lehr- und Lernmaterialien und Medien)
- 2.5.4
vertiefte Kenntnisse und Reflexion ausgewählter Aspekte des Russischunterrichts wie Spracharbeit, Umgang mit Texten, interkulturelles Lernen, Materialienentwicklung, Verwendung des Lehrwerks und weiterer Medien, Formen und Instrumente der Evaluation (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es findet eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung statt. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten, ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in russischer Sprache abgehalten, jedoch ist für maximal 10 Minuten ein Übergang zur deutschen Sprache möglich. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Rahmenvorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten und wird gedrittelt nach Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. In der Sprachwissenschaft muss mindestens ein gegenwartsbezogenes Fachgebiet, in der Literaturwissenschaft muss das 20. bis 21. Jahrhundert berücksichtigt werden. Die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens in Sprach- und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus der Landeskunde mit ein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird gedrittelt nach Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft sowie Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je ein Schwerpunktthema. In der Sprachwissenschaft stammt das Thema aus einem gegenwartsbezogenen Fachgebiet, in der Literaturwissenschaft aus dem 19.- 21. Jahrhundert. Die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens in Sprach- und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus der Landeskunde mit ein.
Spanisch (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fremdsprachenpraxis, der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, den Landes- und Kulturwissenschaften, der Fachdidaktik und der Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Fremdsprachenunterricht erfordert, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Studienvoraussetzungen (können auch durch das Reifezeugnis nachgewiesen werden)
Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe vor allem in Bezug auf die Romania)
Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Mindestniveau A 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GeR)
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über eine fremdsprachliche Kompetenz, die sich am GeR orientiert und in Einzelkompetenzen der Niveaustufe C 2 entspricht,
- 1.2
verfügen über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie möglichst im Rahmen eines zusammenhängenden mehrmonatigen Aufenthaltes in Ländern der Zielsprache erworben haben,
- 1.3
verfügen über vertieftes, strukturiertes und anschlussfähiges Fachwissen in den Teilgebieten der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft und der Landes- und Kulturwissenschaften und können grundlegende Theorien sowie aktuelle Fragestellungen reflektieren,
- 1.4
verfügen über Erkenntnis-, Arbeits- und Beschreibungsmethoden des Faches,
- 1.5
kennen und verwenden fachspezifische Arbeitsmittel,
- 1.6
können fachliche Fragestellungen und Forschungsergebnisse reflektiert auch in der Fremdsprache darstellen,
- 1.7
können interdisziplinäre Aspekte erkennen und beschreiben,
- 1.8
verfügen über ausbaufähiges Orientierungswissen und Problembewusstsein im Hinblick auf fremdsprachliche und interkulturelle Lehr- und Lernprozesse,
- 1.9
können fachwissenschaftliche Inhalte funktional mit fachdidaktischen Fragestellungen verbinden und für die Schulpraxis nutzbar machen.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
Sprachpraxis
- 2.1.1
Sprachliche Fertigkeiten
- 2.1.1.1
Hör- und Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen und Lesestrategien
- 2.1.1.2
adressatengerechtes monologisches und dialogisches Sprechen in verschiedenen Kommunikationssituationen
- 2.1.1.3
textsorten- und adressatenbezogenes Schreiben in verschiedenen Kontexten
- 2.1.1.4
schriftliche und mündliche Formen der Sprachmittlung, auch zur Gewinnung von kontrastiven Einsichten in Wortschatz, Strukturen und Stil
- 2.1.2
Sprachliche Mittel
- 2.1.2.1
Lautbildung und Intonation
- 2.1.2.2
differenzierter Wortschatz einschließlich Idiomatik
- 2.1.2.3
Grammatik: Morphologie und Syntax
- 2.1.3
Nutzung verschiedener Medien, auch zum eigenverantwortlichen Spracherwerb
Sprachpraxis wird insbesondere auch dadurch erworben, dass Veranstaltungen in der Zielsprache stattfinden.
- 2.2
S p r a c h w i s s e n s c h a f t
- 2.2.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.2.2
grundlegende Bereiche der Sprachwissenschaft: Phonetik und Phonologie, Orthographie, Morphologie, Syntax, Semantik, Lexik und Pragmatik
- 2.2.3
angewandte Sprachwissenschaft: einzelne Schwerpunkte wie Psycholinguistik (insbesondere Spracherwerb) und Neurolinguistik
- 2.2.4
grundlegende Aspekte der Gesamtromania aus synchronischer und diachronischer Sicht
- 2.2.5
Varietäten- und Soziolinguistik: Fragen der präskriptiven Norm; gesprochenes und geschriebenes Spanisch, diaphasische und diastratische Varietäten, diatopische Varietäten (peninsulares und amerikanisches Spanisch); Fach- und Gruppensprachen (HF)
- 2.2.6
Aspekte der Mehrsprachigkeit und des Sprachkontakts, Minderheitensprache und Sprach(en)politik (HF)
- 2.2.7
Überblick über die zentralen Prozesse der internen und die wichtigen Phasen der externen spanischen Sprachgeschichte vom Lateinischen bis in die Gegenwart sowie über Prinzipien des Sprachwandels (HF)
- 2.2.8
Kontrastieren des Spanischen mit mindestens einer weiteren romanischen Sprache, dem Lateinischen und dem Deutschen unter synchronischem und gegebenenfalls diachronischem Aspekt (HF)
- 2.3
L i t e r a t u r w i s s e n s c h a f t
- 2.3.1
grundlegende Theorien und Methoden
- 2.3.2
theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation
- 2.3.4
Überblick über die Entwicklung der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, auch auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Werke in der Originalsprache
- 2.3.5
historische und ästhetische Kontextualisierung von Autoren, Texten und medialen Ausdrucksformen
- 2.3.6
themenbezogene Analyse und Interpretation von Literatur unter Berücksichtigung verschiedener medialer Ausdrucksformen (HF)
- 2.3.7
vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen und Autoren von der Renaissance bis zur Gegenwart, unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Literatur (HF zwei Gebiete; BF ein Gebiet aus dem 20.- 21. Jahrhundert)
- 2.3.8
Reflexion von Literatur als Element des kulturellen Gedächtnisses, transkultureller Diskurse sowie der Herausbildung von Identitäten (vertieft im HF)
- 2.4
L a n d e s- u n d K u l t u r w i s s e n s c h a f t e n
- 2.4.1
fundierte landeskundliche und kulturelle Kenntnisse Spaniens und Hispanoamerikas
- 2.4.2
Reflexion (trans-) kultureller Prozesse und Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Berücksichtigung des europäischen Kontextes und der Globalisierung
- 2.4.3
Analyse ausgewählter Phänomene des Kulturraumes auch aus historischer Perspektive
- 2.4.4
Analyse der spanischen und hispanoamerikanischen Medienkultur und ihrer verschiedenen Ausdrucksformen
- 2.4.5
funktional ausgewählte Theorien und Methoden der Kulturwissenschaften (HF)
- 2.4.6
Gegenstände und Methoden des kulturwissenschaftlichen Ländervergleichs (HF)
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Überblick über grundlegende Theorien und Forschungserkenntnisse zum Fremdsprachenerwerb und -lernen
- 2.5.2
Grundlagen und Ziele der Didaktik und Methodik des kompetenzorientierten und kommunikativen Spanischunterrichts
- 2.5.3
fremdsprachliches und interkulturelles Lernen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und der aktuellen Bildungsstandards
- 2.5.4
Grundlagen der Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Spanischunterricht auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums (Ziele, Inhalte, Unterrichtsformen, Sozialformen, Methoden; Lehr- und Lernmaterialien und Medien)
- 2.5.5
Vertiefte Kenntnisse und Reflexion ausgewählter Aspekte des Spanischunterrichts wie Spracharbeit, Umgang mit Texten, interkulturelles Lernen, Materialienentwicklung, Verwendung des Lehrwerks und weiterer Medien, Formen und Instrumente der Evaluation (HF)
- 3
Durchführung der Prüfung
Es findet eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung statt. Zwei Drittel der Prüfungszeit entfallen auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Rahmenvorgaben verantwortlich. Die Prüfung erfolgt in spanischer Sprache.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein
Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. In der Sprachwissenschaft muss mindestens ein gegenwartsbezogenes Fachgebiet berücksichtigt sein. In der Literaturwissenschaft beziehen sich die Schwerpunktthemen auf das 16.- 21. Jahrhundert, wobei das 20.- 21. Jahrhundert berücksichtigt sein muss. Die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen sowie die Prüfung der Schwerpunkte in Sprach- und Literaturwissenschaft schließen Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüferinnen und Prüfern in Literatur- und Sprachwissenschaft je ein Schwerpunktthema. In der Sprachwissenschaft stammt das Thema aus einem gegenwartsbezogenen Fachgebiet, in der Literaturwissenschaft aus dem 19.- 21. Jahrhundert. Die Prüfung des Grundlagen- und Überblickswissens in Sprach-und Literaturwissenschaft schließt Fragestellungen aus den Landes- und Kulturwissenschaften mit ein.
Sport (Hauptfach und Beifach)
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in der Fach- und Schulpraxis, der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
- 1
Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
- 1.1
verfügen über die Fähigkeiten, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Sport zu gestalten,
- 1.2
verfügen über grundlegendes und anschlussfähiges sportwissenschaftliches Fachwissen im Hinblick auf Bildungs-, Erziehungs-, Lern- und Trainingsprozesse im Sport,
- 1.3
können Sachverhalte im Zusammenhang mit Körper, Bewegung, Gesundheit und Sport in verschiedenen Kontexten erfassen, reflektieren und bewerten sowie deren individuelle und gesellschaftliche Relevanz beurteilen und begründen,
- 1.4
verfügen über analytisch-kritische Reflexionsfähigkeiten und Methodenkompetenzen im Hinblick auf Bewegung und Sport,
- 1.5
sind fähig, neuere sportwissenschaftliche Forschungsergebnisse zu verfolgen und diese adressatengerecht für den Sportunterricht zu erschließen,
- 1.6
beherrschen die grundlegenden Arbeits-, Erkenntnis- und diagnostischen Methoden der Sportwissenschaft,
- 1.7
sind fähig, Unterrichtskonzepte und -prozesse fachgerecht zu gestalten und inhaltlich zu beurteilen,
- 1.8
verfügen über grundlegendes und anschlussfähiges sportdidaktisches Wissen im Hinblick auf fachdidaktische Konzeptionen, Vermittlungsmethoden, typische Lernschwierigkeiten, Ergebnisse der fachbezogenen Unterrichtsforschung und die Berufsrolle des Lehrers,
- 1.9
verfügen über erste reflektierte Erfahrungen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von mehrperspektivischem Sportunterricht,
- 1.10
verfügen über ein breites sportartspezifisches und sportartübergreifendes motorisches und methodisches Können sowie über fundierte Fähigkeiten in Bezug auf Hilfs- und Sicherheitsmaßnahmen (Sichern und Helfen im Gerätturnen, Rettungsschwimmen, Erste Hilfe) zur Gestaltung von Vermittlungs- und Lernprozessen,
- 1.11
sind fähig, sportwissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Schulsport auf der Basis theoretischer Modelle und empirischer Forschungsergebnisse vertiefend zu beschreiben und zu analysieren (HF),
- 1.12
verfügen über grundlegendes und anschlussfähiges motorisches Können und methodische Fähigkeiten zur Gestaltung von Lernprozessen im Kontext der aktuellen Kinder- und Jugendsport- und Regionalkultur (HF),
- 1.13
verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung von neuen Sportarten und Bewegungsaktivitäten sowie zur Durchführung von Exkursionen (HF),
- 1.14
verfügen über vertieftes motorisches Können und über schulbezogene Fähigkeiten des Trainierens und Steuerns von motorischen Leistungen, des Gestaltens und Präsentierens, des Diagnostizierens und Evaluierens sowie des Vermittelns.
- 2
Verbindliche Studieninhalte
- 2.1
G r u n d l a g e n d e r S p o r t w i s s e n s c h a f t
- 2.1.1
Bildung und Erziehung
- 2.1.1.1
Philosophische und historische Grundlagen
- 2.1.1.2
Grundlagen von Lernen, Bildung, Erziehung und Sozialisation
- 2.1.1.3
Bildungs- und Erziehungspotenziale von Bewegung und Sport
- 2.1.1.4
Kontextbedingungen von Bildungs- und Erziehungsprozessen im Sport
- 2.1.2
Individuum und Gesellschaft
- 2.1.2.1
Entwicklung, Lernen und Persönlichkeit
- 2.1.2.2
Motivation, Emotion und Kognition
- 2.1.2.3
Entwicklung und Organisationsstrukturen des Sports
- 2.1.2.4
Soziale Ungleichheiten, soziale Prozesse und Sozialisation im Sport
- 2.1.3
Bewegung und Training
- 2.1.3.1
Grundlagen der Bewegungswissenschaft, Biomechanik
- 2.1.3.2
motorisches Lernen und motorische Entwicklung
- 2.1.3.3
Grundlagen des sportlichen Trainings
- 2.1.3.4
Theorien und Methoden des sportlichen Trainings
- 2.1.4
Leistung und Gesundheit
- 2.1.4.1
Grundlagen der Anatomie und Physiologie
- 2.1.4.2
Grundlagenwissen über Sportschäden und -verletzungen
- 2.1.4.3
Diagnostik von Fähigkeiten und Fertigkeiten
- 2.1.4.4
Grundlagen der Diätetik, Prävention, des Gesundheitsverhaltens und der Gesundheitserziehung
- 2.2
S p o r t w i s s e n s c h a f t l i c h e A r b e i t s- u n d F o r s c h u n g s m e t h o d e n
- 2.2.1
Arbeits- und Studientechniken
- 2.2.2
Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und Statistik
- 2.3
Sportwissenschaftliche Profilbildung (HF)
- 2.3.1
ausgewählte theoretische Modelle zur Beschreibung und Analyse sportwissenschaftlicher Probleme in Sport und Sportunterricht
- 2.3.2
exemplarische Analyse ausgewählter sportwissenschaftlicher Fragen im Hinblick auf das Kindes- und Jugendalter
- 2.3.3
exemplarische Analyse und Beurteilung empirischer und/oder hermeneutischer Studien zu Sport und Schulsport
- 2.3.4
exemplarische Konzeption, Durchführung und Auswertung empirischer Studien
- 2.4
S p o r t a r t s p e z i f i s c h e u n d s p o r t a r t ü b e r g r e i f e n d e T h e o r i e u n d P r a x i s d e s S p o r t s
Die unter 2.4 genannten Studieninhalte müssen mit mindestens 33 ECTS Punkten (BF) beziehungsweise 40 ECTS Punkten (HF) zur Anrechnung gelangen. Die Fachpraxis muss in enger Theorie-Praxis-Verknüpfung unterrichtet werden.
- 2.4.1
Sportartspezifische Theorie und Praxis
Bereich A: Leichtathletik, Gerätturnen, Gymnastik/Tanz und Schwimmen
- 2.4.1.1
schulbezogene Bewegungsfertigkeiten und Kenntnisse
- 2.4.1.2
Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur
- 2.4.1.3
Handlungsfelder und Vermittlungskonzepte (in Verbindung mit 2.5)
- 2.4.1.4
schulbezogene Lehr- und Lernstrategien (in Verbindung mit 2.5)
- 2.4.1.5
Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht (Niveau: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber) sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten situationsgerechter Hilfeleistung und Sicherheitsstellung im Gerätturnen
- 2.4.2
Sportartspezifische Theorie und Praxis
Bereich B: Basketball, Fußball, Handball und Volleyball
- 2.4.2.1
schulbezogene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der sportartspezifischen Technik-und Taktikelemente
- 2.4.2.2
Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur
- 2.4.2.3
Handlungsfelder und Vermittlungskonzepte (in Verbindung mit 2.5)
- 2.4.2.4
schulbezogene Lehr- und Lernstrategien (in Verbindung mit 2.5)
- 2.4.3
Sportartübergreifende Theorie und Praxis
- 2.4.3.1
Zielgruppen- und kontextspezifische Schulung der koordinativen und konditionellen Fähigkeiten, Gesundheit und Fitness
- 2.4.3.2
sportspielübergreifende Vermittlungskonzepte und Kleine Spiele
- 2.4.3.3
Ringen und Kämpfen
- 2.4.4
Sportartspezifische Theorie und Praxis
Bereich C: Neue Sportarten und Bewegungsaktivitäten, Wahlsportarten, Exkursionen mit Bezug zur aktuellen Kinder- und Jugendsportoder Regionalkultur (HF)
- 2.4.4.1
schulbezogene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der sportartspezifischen Technik-und gegebenenfalls Taktikelemente
- 2.4.4.2
Handlungsfelder und Vermittlungskonzepte
- 2.4.4.3
schulbezogene Lehr- und Lernstrategien
- 2.4.4.4
Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur
- 2.4.4.5
psycho-soziale Grundlagen der Sportarten sowie Planung, Durchführung und Auswertung von Exkursionen
- 2.4.5
Profilbildung in Theorie und Praxis des Sports (HF)
Je eine Sportart aus zweien der Bereiche A, B oder C
- 2.4.5.1
Vertiefung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der sportartspezifischen Technik-und gegebenenfalls Taktikelemente
- 2.4.5.2
Modelle des Trainierens und Steuerns von motorischen Leistungen, des Gestaltens und Präsentierens, des Diagnostizierens und Evaluierens sowie des Vermittelns
- 2.5
G r u n d l a g e n d e r F a c h d i d a k t i k
Die Studieninhalte orientieren sich an den Inhalten und Erfordernissen des Schulpraxissemesters und legen ausgewählte theoretische und praktische Grundlagen für die zweite Phase der Lehrerbildung an Seminar und Schule.
- 2.5.1
Unterrichten und Erziehen
- 2.5.1.1
Beobachtung, Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums
- 2.5.1.2
fachdidaktische Konzeptionen und Rahmenbedingungen des Sportunterrichts
- 2.5.1.3
Handlungsfelder und Vermittlungskonzepte aus sportartspezifischer Perspektive (Bereiche A und B, siehe 2.4)
- 2.5.1.4
schulbezogene Lehr- und Lernstrategien aus sportartspezifischer Perspektive (Bereiche A und B, siehe 2.4)
- 2.5.2
Evaluation und Schulentwicklung
- 2.5.2.1
Grundlagen der Diagnostik und Leistungsbeurteilung im Schulsport
- 2.5.2.2
Grundlagen der Curriculum- und Schulentwicklung im Zusammenhang mit Bewegung und Sport
- 2.5.2.3
Handlungsfelder und Vermittlungskonzepte aus sportartspezifischer Perspektive (Bereiche A und B, siehe 2.4)
- 2.5.2.4
schulbezogene Lehr- und Lernstrategien aus sportartspezifischer Perspektive (Bereiche A und B, siehe 2.4)
- 3
Durchführung der Prüfungen
- 3.1
M o d u l p r ü f u n g e n i n s p o r t a r t s p e z i f i s c h e r P r a x i s u n d T h e o r i e e i n s c h l i e ß l i c h P r o f i l b i l d u n g (2.4.1, 2.4.2, 2.4.4, 2.4.5)
Die sportartspezifischen Modulprüfungen erfolgen in den vier Sportarten des Bereiches A und den vier Sportarten des Bereiches B, im Hauptfach zusätzlich in zwei Profilbereichen wahlweise aus zweien der Bereiche A, B oder C. Sie umfassen jeweils einen praktischen (Leistung, Demonstration, zuzüglich Spielleitung in der Profilbildung des Bereichs B) und einen theoretischen Teil, die beide bestanden werden müssen (Note mindestens 4,0). Der praktische Teil muss die unter 3.2 jeweils angegebenen Prüfungseinheiten umfassen.
- 3.2
M o d u l t e i l p r ü f u n g e n P r a x i s d e s S p o r t s
A n f o r d e r u n g e n f ü r S t u d e n t i n n e n u n d S t u d e n t e n
- 3.2.1
Module des Bereichs A
- 3.2.1.1
Gerätturnen
Die Leistung wird durch Kürübungen an mindestens vier Geräten geprüft. Die Übungen müssen Elemente aus den gerätspezifischen Strukturgruppen enthalten.
- 3.2.1.2
Gymnastik/Tanz
Geprüft werden Leistung und Demonstration in den Bereichen Nachgestalten und Choreographie mit und ohne Handgerät.
- 3.2.1.3
Leichtathletik
Geprüft werden Leistung und Demonstration. Aus jeder der Disziplingruppen Kurzstreckenlauf, Mittel- oder Langstreckenlauf, Wurf/Stoß und Sprung muss eine Disziplin gewählt werden.
- 3.2.1.4
Schwimmen
Geprüft werden Leistung und Demonstration der vier Grundschwimmarten.
- 3.2.2
Module des Bereichs B:
Geprüft werden jeweils Leistung im regelgerechten Spiel und Demonstration.
- 3.2.3
Module der Profilbildung
- 3.2.3.1
Profilbildung Bereich A
Gerätturnen
Die Leistung wird durch Kürübungen an mindestens drei Geräten geprüft. Die Übungen müssen Elemente aus den gerätspezifischen Strukturgruppen enthalten.
Gymnastik/Tanz
Geprüft werden Leistung und Demonstration in mindestens drei Bereichen aus dem Fachgebieten Gymnastik und Tanz
Leichtathletik
Geprüft wird die Leistung. Aus jeder der Disziplingruppen Lauf, Wurf/Stoß und Sprung muss mindestens eine Disziplin gewählt werden, die im Grundfach nicht in der Leistungsprüfung gewählt wurde.
Schwimmen
Geprüft werden Leistung und Demonstration mindestens im Lagenschwimmen
- 3.2.3.2
Profilbildung Bereich B
Geprüft werden jeweils Leistung im regelgerechten Spiel, Demonstration und Spielleitung.
- 3.2.3.3
Profilbildung Bereich C
Geprüft werden jeweils Leistung und Demonstration.
- 3.2.4
Bewertung
Die Leistungsanforderungen müssen höher sein als in der fachpraktischen Abiturprüfung im Fach Sport in Baden-Württemberg gefordert wird. Es gelten die Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Fachverbände.
- 3.3
M ü n d l i c h e S t a a t s p r ü f u n g
Es erfolgt eine abschließende fachwissenschaftliche mündliche Prüfung. Zwei Drittel der Zeit entfällt auf die Prüfung von Schwerpunkten (vertieftes Wissen und Können wird erwartet), ein Drittel auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten (fundiertes Wissen und Können wird erwartet). Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich.
Hauptfach
Die Prüfung dauert 60 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern drei Schwerpunkte, einen aus den Bereichen Bildung und Erziehung oder Individuum und Gesellschaft (2.1.1-2), einen aus den Bereichen Bewegung und Training oder Leistung und Gesundheit (2.1.3 - 4), einen aus den Bereichen 2.1-3.
Beifach
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Bewerber wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte, einen aus den Bereichen Bildung und Erziehung oder Individuum und Gesellschaft (2.1.1-2), einen aus den Bereichen Bewegung und Training oder Leistung und Gesundheit (2.1.3 - 4).
Weitere Fassungen dieser Norm
Fußnoten
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