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Amtliche Abkürzung:LBG
Fassung vom:09.11.2010
Gültig ab:01.01.2011
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2030-1
Landesbeamtengesetz (LBG)
Vom 9. November 2010*

§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

§ 1 LBG wird von folgenden Dokumenten zitiert ausblenden§ 1 LBG wird von folgenden Dokumenten zitiert

Fußnoten ausblendenFußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793)

 


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