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Amtliche Abkürzung:FischG
Fassung vom:10.11.2009 Fassungen
Gültig ab:19.11.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:793
Fischereigesetz für Baden-Württemberg
(FischG)
Vom 14. November 1979
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich § 1
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft § 1 a
Staatsverträge § 2
Zweiter Abschnitt
Fischereirecht
Inhalt der Fischereirechte § 3
Inhaber des Fischereirechts § 4
Fischereirechte bei Veränderungen der Gewässer § 5
Weitergeltung der bisherigen Fischereirechte § 6
Verzeichnis der Fischreirechte § 7
Übertragung von nicht beschränkten Fischereirechten, Vorkaufsrecht § 8
Übertragung von beschränkten Fischereirechten § 9
Vereinigung von Fischereirechten § 10
Aufhebung von beschränkten Fischereirechten § 11
Erlöschen von beschränkten Fischereirechten § 12
Dritter Abschnitt
Ausübung des Fischereirechts
Grundsatz § 13
Hegepflicht § 14
Fischfang auf überfluteten Grundstücken § 15
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer § 16
Ausübung des Fischereirechts durch Dritte § 17
Pachtvertrag § 18
Anzeige von Pachtverträgen § 19
Erlöschen des Pachtvertrags § 20
Erlaubnisvertrag § 21
Fischereibezirk § 21a
Vierter Abschnitt
(aufgehoben)
(aufgehoben) §§ 22 bis 30
Fünfter Abschnitt
Fischereischein, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein
Fischereischein § 31
Jugendfischereischein § 32
Versagungsgründe § 33
(aufgehoben) § 34
Zuständigkeit für die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe § 35
Fischereiabgabe § 36
Erlaubnisschein § 37
Sechster Abschnitt
Schutz der Fischbestände
Verbot schädigender Mittel § 38
Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken § 39
Fischwege § 40
Fischwege bei bestehenden Anlagen § 41
Sicherung des Fischwechsels § 42
Schonbezirke § 43
Schutz der Fischerei § 44
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft § 44 a
Mitführen von Fanggeräten und sonstiger Fangmittel § 45
Anzeige von Fischsterben § 46
(aufgehoben) § 47
Siebter Abschnitt
Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiaufsicht
Fischereibehörden § 48
Fischereibeiräte § 49
Fischereiaufsicht § 50
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten § 51
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
Auflösung bestehender Fischereigenossenschaften § 52
Bestehende Pacht- und Erlaubnisverträge § 53
Verwaltungsvorschriften § 54
Änderung bestehender Vorschriften § 55
Aufhebung bestehender Vorschriften § 56
Inkrafttreten § 57

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